Eingereicht von Stähelin
Philipp
Einreichungsdatum 17.03.2005
Eingereicht im Ständerat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat ist aufgefordert, umgehend darzustellen,
wie die früheren Empfehlungen und jene aus dem Jahr 2003, welche die
FATF abgegeben hat, von den einzelnen Staaten Europas und ihren assoziierten
Gebieten sowie von den wichtigeren Finanzplätzen ausserhalb Europas
umgesetzt sind bzw. zur Umsetzung geplant sind.
Begründung
Die Vorschläge zur Umsetzung der im Jahre 2003
revidierten 40 Empfehlungen der FATF zur Geldwäschereibekämpfung
befinden sich zurzeit in der Vernehmlassung. Als eines der ersten Länder
macht sich die Schweiz damit wohl daran, diese revidierten Empfehlungen
ins eigene Recht zu integrieren. Es ist unbestritten, dass die Schweiz
ein hohes Interesse an einem guten Ruf ihres Finanzplatzes haben muss.
Andererseits muss vor der nächsten Revision Klarheit bestehen, wie
sich die gegenwärtige und geplante Umsetzung im Vergleich zum europäischen
Ausland darstellt.
Deshalb wäre es wichtig, zu erfahren, wie der
Stand der Umsetzung bezüglich der FATF-Empfehlungen in anderen Ländern
im Vergleich zur Schweiz ist, also: wie die Schweiz im internationalen
Kontext dasteht. Der Bundesrat wird daher gebeten, eine Analyse für
die Länder der EU zu erstellen, die Mitglieder der FATF sind. Diese
Analyse sollte aufzeigen, wie die 40 Empfehlungen bislang umgesetzt wurden
und insbesondere in welchen Punkten die Schweiz eine von der Mehrheit der
anderen Länder abweichende Lösung gewählt hat. Insbesondere
interessiert, wie das Problem der Meldepflicht bei Geldwäschereiverdacht
und die Vermögenssperre geregelt wurden, da der Schweiz immer wieder
vorgeworfen wird, es würden zu wenig Verdachtsmeldungen erstattet.
Ferner interessiert, wie die einzelnen EU-Länder ihre assoziierten
Gebiete (beispielsweise die Kanalinseln Jersey, Guernsey und Isle of Man)
einbinden. Dieser Bericht des Bundesrates ist vorzulegen, bevor die Vorlage
der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen zur Geldwäschereibekämpfung
in die parlamentarische Debatte gelangt.
Stellungnahme des Bundesrates vom 11. Mai 2005
Die Schweiz ist daran, die im Juni 2003 revidierten
Empfehlungen der Groupe d'action financière sur le blanchiment de
capitaux (Gafi) umzusetzen. Dazu hat der Bundesrat dem Eidgenössischen
Finanzdepartement ein entsprechendes Mandat erteilt. Ein Vorentwurf mit
Begleitbericht ist ausgearbeitet worden, welcher per 12. Januar 2005 in
die Vernehmlassung gegeben wurde. Das Vernehmlassungsverfahren wurde am
15. April 2005 abgeschlossen. Im Rahmen der Ausarbeitung des Botschaftsentwurfes
wird Bezug genommen werden auf die Umsetzung der Empfehlungen im Ausland.
Ein Kapitel über das Verhältnis von neuen oder geänderten
Bestimmungen im Schweizer Recht zum europäischen Recht wird in der
Botschaft behandelt, da es zur Vorbereitung einer solchen Vorlage gehört.
Das Postulat Stähelin fordert zu Recht den Einbezug rechtsvergleichender
Aspekte bei der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen ins Schweizer
Recht. Diese rechtsvergleichenden Aspekte sind bereits in Vorbereitung.
Allerdings ist auch in anderen Gafi-Mitgliedstaaten die Umsetzung der revidierten
Empfehlungen im Gang. Um eine aktuelle Situation dieser Umsetzungsarbeiten
präsentieren zu können, werden sie allerdings nicht wie im Postulat
gefordert umgehend und losgelöst vom Gesetzgebungsverfahren an die
Hand genommen; vielmehr wird ein entsprechendes Kapitel in den Botschaftstext
aufgenommen werden.
Erklärung des Bundesrates
vom 11. Mai 2005
Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Chronologie:14.06.2005 SR Annahme.
Zuständig Finanzdepartement (EFD)
Deskriptoren Geldwäscherei; internationale Organisation; Wirtschaftsstrafrecht; Ländervergleich; Gesetzesvollzug; 24;
Déposé par Stähelin
Philipp
Date de dépôt 17.03.2005
Déposé au 17.03.2005
Etat actuel Liquidé
Texte déposé
Le Conseil fédéral est chargé
de présenter la façon dont chaque Etat européen et
ses territoires associés ainsi que les places financières
de quelque importance en dehors de l'Europe ont mis en oeuvre les recommandations
émises en 2003 et antérieurement par le GAFI ou prévoient
de le faire.
Développement
Les propositions pour la mise en oeuvre des 40 recommandations
révisées en 2003 par le GAFI et portant sur la lutte contre
le blanchiment de capitaux sont actuellement en consultation. La Suisse
est ainsi l'un des premiers pays à entreprendre l'intégration
de ces recommandations révisées dans son droit national.
Il est incontestable que la Suisse a tout intérêt à
garantir la bonne réputation de sa place financière. Cependant,
il faut déterminer clairement, avant la prochaine révision,
où en est la Suisse par rapport aux autres pays européens
du point de vue des mesures actuelles et futures de mise en oeuvre.
C'est pourquoi il serait important de connaître
le degré d'avancement de la mise en oeuvre des recommandations du
GAFI dans les autres pays par rapport à la Suisse; en d'autres termes,
où se situe la Suisse dans le contexte international. Le Conseil
fédéral est donc chargé de réaliser une étude
portant sur les pays de l'UE membres du GAFI. Cette étude devrait
montrer comment les 40 recommandations ont été mises en oeuvre
jusqu'ici et, en particulier, sur quels points la Suisse a opté
pour une solution qui diverge de celle choisie par la majorité des
autres pays. Il sera notamment intéressant de savoir comment ont
été réglés les problèmes du gel des
avoirs et de l'obligation de déclaration en cas de soupçon
de blanchiment d'argent, la Suisse se voyant sans cesse reprocher de déposer
trop peu de déclarations de soupçon. Il sera également
utile de savoir comment chaque Etat membre de l'UE intègre à
cette mise en oeuvre ses territoires associés (p. ex. les îles
de Jersey, de Guernesey et de Man). Ce rapport du Conseil fédéral
doit être présenté avant que le projet de loi relatif
à la mise en oeuvre des recommandations révisées du
GAFI sur la lutte contre le blanchiment de capitaux ne soit débattu
au Parlement.
Avis du Conseil fédéral du 11 mai 2005
La Suisse travaille actuellement à la mise
en oeuvre des recommandations du Groupe d'action financière sur
le blanchiment de capitaux (GAFI), qui ont été révisées
en juin 2003. Un mandat à ce sujet a été confié
par le Conseil fédéral au Département fédéral
des finances. Un avant-projet ainsi qu'un rapport explicatif ont été
élaborés et mis en consultation le 12 janvier 2005. La procédure
de consultation s'est achevée le 15 avril 2005. Lors de l'élaboration
du projet de message, il sera fait référence à la
mise en oeuvre des recommandations à l'étranger. En outre,
un chapitre du message traitera du rapport entre le droit européen
et les dispositions nouvellement introduites ou modifiées dans le
droit suisse, un tel chapitre faisant partie intégrante de tout
projet de message. Le postulat Stähelin exige à juste titre
que des aspects de droit comparé soient pris en considération
à l'occasion de l'introduction dans le droit suisse des recommandations
révisées du GAFI. Ces aspects de droit comparé sont
déjà en préparation. Par ailleurs, la mise en oeuvre
des recommandations révisées est actuellement en cours dans
les autres Etats membres du GAFI également. C'est pourquoi la présentation
de l'état actuel des travaux de mise en oeuvre des recommandations
du GAFI ne sera pas faite immédiatement et indépendamment
de la procédure législative en cours, comme le demande le
postulat, mais sera traitée dans l'un des chapitres du message.
Déclaration du Conseil fédéral du
11 mai 2005
Le Conseil fédéral propose d'accepter
le postulat.
Chronologie: 14.06.2005 CE Adoption.
Compétence Département des finances (DFF)
Descripteurs Geldwäscherei; internationale Organisation; Wirtschaftsstrafrecht; Ländervergleich; Gesetzesvollzug; 24;
Ständerat - Sommersession 2005 - Zehnte Sitzung - 14.06.05-08h0005.3175
Postulat Stähelin Philipp.
Umsetzungder FATF-Empfehlungen in anderen Ländern. Evaluation
Postulat Stähelin Philipp.
Mise en oeuvre des recommandations du GAFI à l'étranger.
Evaluation
Einreichungsdatum 17.03.05
Date de dépôt 17.03.05
Präsident (Frick Bruno, Präsident): Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
Stähelin Philipp (C, TG):
Zum Zeitpunkt der Einreichung dieses Postulates befanden sich die Vorschläge
zur Umsetzung der revidierten 40 Empfehlungen der Financial Action Task
Force on Money Laundering (FATF) im Vernehmlassungsverfahren. Die Schweiz
hatte mit diesem sehr raschen, wohl sogar etwas übereilten Vorgehen
einen weiten Vorsprung vor anderen Staaten. Sinn des Postulates war und
ist es in dieser Situation keineswegs - das möchte ich klar gesagt
haben -, die Anstrengungen des Bundes zur Geldwäschereibekämpfung
zu unterlaufen. Wir sind klar an griffigen Regeln in diesem Bereich interessiert,
wenn wir den guten Ruf unseres Finanzplatzes wahren wollen. Indessen kann
es nicht angehen, allein die Rolle des Musterknaben zu spielen, ohne auch
die Entwicklungen in anderen Staaten zu kennen und mit zu beeinflussen,
und zwar sowohl in regulativer als auch in faktischer Beziehung.
Das Postulat fordert dementsprechend eine umfassende
Analyse der Empfehlungsumsetzung in jenen EU-Staaten, welche auch der FATF
angehören, inklusive in deren assoziierten Gebieten, insbesondere
den britischen Kanalinseln, und auch in bedeutenden Staaten ausserhalb
Europas. Es geht also darum, bei der Entwicklung insbesondere im europäischen
Umfeld, aber auch darüber hinaus nochmals bezüglich Rechtsetzung
die Realitäten aufzuzeigen, unseren eigenen Umsetzungsprozess damit
zu koordinieren und gleichzeitig auch die Entwicklung andernorts nicht
versanden zu lassen.
Der Bundesrat beantragt nun zwar Annahme des Postulates
- ich danke ihm bestens dafür -, gleichzeitig will er aber die geforderten
rechts- und praxisvergleichenden Aspekte nicht sogleich an die Hand nehmen,
sondern erst in einem entsprechenden Kapitel der kommenden Gesetzesbotschaft
darstellen.
Diesem Punkt kann ich selbstverständlich nicht
zustimmen. Es ist für mich eine zentrale Sache: Um den Legiferierungsprozess
sinnvoll angehen zu können, muss zuerst das heutige Umfeld analysiert
und dargestellt werden. Zuerst die Lagebeurteilung, dann der Entschluss,
möchte ich sagen, nachdem Herr Bundesrat Merz heute ja die militärische
Lagebeurteilung, das Prozedere angesprochen hat.
"Dieser Bericht des Bundesrates ist vorzulegen"
- das fordert das Postulat klar; ich zitiere hier den letzten Satz der
Begründung - "bevor die Vorlage der Umsetzung der revidierten Gafi-Empfehlungen
zur Geldwäschereibekämpfung in die parlamentarische Debatte gelangt."
Letzte Woche hat sich aber unser Finanzminister
im Rahmen eines Kongresses über Fragen der Geldwäschereibekämpfung
für einen Marschhalt ausgesprochen. Die Umsetzung der revidierten
Empfehlungen der FATF, welche die Schweiz mit viel Elan angegangen war,
soll nach harscher Kritik in der Vernehmlassung - lese ich in der NZZ -
neu überdacht werden. Es soll also eine "Denkpause in der Geldwäschereibekämpfung"
geben. Und der Untertitel in dem Artikel, den ich gelesen habe, lautet
"Bundesrat Merz plädiert für eine marktnahe Regulierung". Dem
stimme ich zu. Der Markt ist hier aber eben international.
Laut Bundesrat Merz geht es bei der angekündigten
Marschpause - ich zitiere wieder den Artikel - "allerdings keinesfalls
darum, sich gleichsam ins Gras zu legen und auszuruhen; vielmehr sollen
die Socken hochgezogen, der Rucksack neu gepackt und allenfalls die Karte
nochmals studiert werden." Ich wiederhole: ".... die Karte nochmals studiert
werden." Ich danke Herrn Bundesrat Merz dafür. Genau darum geht es
auch bei meinem Vorstoss: Die Karte studieren, das Umfeld analysieren.
Der mustergültige Alleingang der Schweiz stärkt das gesamte Abwehrdispositiv
gegen die Geldwäscherei nicht oder zu wenig. Im internationalen Vergleich
tun wir bereits viel; das ist gut und soll so bleiben. Bei aller Umsetzungsarbeit
und bei weiterer Regulierung wollen und müssen wir aber sehen, wo
wir im Vergleich zu den andern FATF-Mitgliedern stehen.
Das Übel der Geldwäscherei wird nur ausgerottet,
wenn wir ein international dichtes System einrichten können. Der "Swiss
finish" allein genügt nicht, wenn international die Geschichte löcherig
bleibt. Ich danke dem Bundesrat, dass er nun die Karte in diesem Sinne
nochmals studiert und erwarte gerne seine Evaluation der Umsetzung der
FATF-Empfehlungen in den anderen Ländern - vor einer Gesetzesbotschaft.
Ich danke für die Annahme des Postulates in
diesem Sinne.
Schwaller Urs (C, FR): Ich bin
überzeugt, dass wir hier in diesem Saal bereit sind, alle Massnahmen
zur Umsetzung der internationalen Standards für einen sauberen Wirtschaftsplatz
zu unterstützen. Ohne Zweifel ist es im Interesse der Sicherung des
Finanzplatzes Schweiz, laufend die Abwehrmassnahmen gegen die Geldwäscherei
zu überprüfen und, falls notwendig, auch anzupassen. Dies hat
aber mit der richtigen Schrittlänge und mit einem gewissen Augenmass
zu geschehen.
Wichtig scheint mir auch zu sein, immer wieder zu
fragen, wie die übrigen 32 Mitgliedländer - wenn ich richtig
gezählt habe - der FATF bzw. der Groupe d'action financière
sur le blanchiment de capitaux (Gafi) vorgehen und welches in diesen Ländern
der Stand der Umsetzung ist. In den letzten Wochen haben wir verschiedene
Hinweise erhalten, dass der Entwurf für ein Bundesgesetz zur Umsetzung
der revidierten Empfehlung der Groupe d'action financière sur le
blanchiment de capitaux offensichtlich übers Ziel hinausgeschossen
ist und dieser zudem für die Bankenbranche auch eine Vielzahl von
nicht praktikablen Vorschriften bringt. Dies haben verschiedene Beispiele
aufgezeigt, die selbst einen Nichtbanker aufhorchen lassen. Dies umso mehr,
als offensichtlich geplant ist, die Massnahmen zur Bekämpfung der
Geldwäscherei u. a. auch auf Rechtsanwälte, Notare, Buchhalter,
Treuhänder, Unternehmensdienstleister, Immobilienmakler usw. auszudehnen.
Interpretationsbedürftig scheint mir auch die Definition des Geldwäschereibegriffs
und die Ausdehnung des Kreises der Vortaten zu sein, mit denen Geldmittel
erworben, geschaffen und anschliessend gewaschen werden.
Wir müssen Sorge tragen zu unserem Finanzplatz,
und ich bin dem Finanzminister dankbar, wenn er Regulierungen macht, die
markt- und praxisnah sind und die auch nicht das Ergebnis eines vorauseilenden
Gehorsams der Schweiz in dieser Frage sind.
Merz Hans-Rudolf, Bundesrat: Ich kann
mich sehr kurz fassen, denn ich teile die gemachten Ausführungen der
beiden Redner hundertprozentig. Diese Vernehmlassung ist sehr, sehr kritisch
ausgefallen. Sie hat gezeigt, dass wir über die Bücher müssen.
Sie zeigt auch, dass wir etappiert vorgehen, aber dass wir den Weg nicht
verlassen wollen. Denn es ist von zentraler Bedeutung, dass die Reputation
des Finanzplatzes Schweiz erhalten bleibt. Die Reputation ist dann erhalten,
wenn wir dieses heute solide und umfassende Dispositiv gegen die Geldwäscherei,
gegen Missbräuche mindestens beibehalten und mit Augenmass auch ausweiten
und dabei neue Aspekte, neue Entwicklungen berücksichtigen, z. B.
im Bereich der Kosten-Nutzen-Analyse, z. B. in Bezug auf den Einbezug weiterer
Branchen, bei der Ausweitung der Kontrollfläche, z. B. unter der Berücksichtigung
der internationalen Entwicklungen usw.
An diesem Vorgang werden wir arbeiten. Der Marschhalt
bedeutet keinen Stopp, sondern er bedeutet, dass wir mit Energie an diesem
Thema marktnah weiterarbeiten werden. Es wird nicht möglich sein,
noch dieses Jahr eine entsprechende Botschaft zu präsentieren, weil
wir diese zusätzlichen Abklärungen und Überlegungen machen
müssen. Bei Gelegenheit werde ich auf dieses Thema wieder zurückkommen.
Für heute empfiehlt der Bundesrat Ihnen, das
Postulat Stähelin anzunehmen.