(adaption française: www.solami.com/autogoal2.htm)
Sehr geehrtes Ratsmitglied, cher membre du Conseil,

    Zum heute im Nationalrat anstehenden Geschäft 06.069, "Bekämpfung des Terrorismus. Abkommen mit den Vereinigten Staaten" (Ersatz des "Operative Working Arrangement"), erlaube ich mir Ihnen dessen Rückweisung an den Bundesrat, evt. an die Kommission beliebt zu machen, verbunden mit der Auflage, die Vereinbarkeit dieses Vertrags mit unserer Verfassung, unserer Souveränität, Sicherheit und weiterer wesentlicher Interessen der Schweiz, sowie mit der eben verabschiedeten WAK-Motion 06.3005 "Amts- und Rechtshilfe. Anforderungen und Prinzip der doppelten Strafbarkeit" zu überprüfen, und allenfalls mit der Neuschaffung der "Beratenden Kommission" sicherzustellen. Dies in meiner Eigenschaft als Schweizer Bürger und langjähriger Beobachter der schweizerisch-amerikanischen Beziehungen.

    Wie von besorgten Berufs- und Bürgerkreisen aller Couleurs erhofft, könnten auf diesem Wege einige neuere und weiter zurückliegende Erkenntnisse über die besonderen Beziehungen der Schweiz zu den USA gegenseitig hilfreich auf den Punkt gebracht und umgesetzt werden (siehe dazu auch mein email vom 24.10.06 "Lex americana universalis? Lex helvetica!" ¦ www.solami.com/diamantball.htm). Zu erinnern ist u.a.
-    an die Motion Früh 84.400 "Wahrung der Schweizer Souveränität" vom 23.3.84, welche von den Herren Blocher und Couchepin - damals wenigstens - sehr wohl mitgetragen und nur aus Abwesenheitsgründen nicht auch mitunterzeichnet worden ist, und welche den Bundesrat veranlasste einzuräumen: "Im Verhältnis zu den USA hat der Bundesrat gestützt auf seine verfassungsmässigen Kompetenzen zum Schutz der schweizerischen Gebietshoheit und Rechtsordnung die erforderlichen Massnahmen ergriffen. Zugleich hat er darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von Beweismitteln für ausländische Gerichts- oder Verwaltungsverfahren in der Schweiz nur auf dem Weg der internationalen Rechtshilfe zulässig ist. Der Bundesrat ist weiterhin willens, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen allfällige Übergriffe vorzugehen." (Amtl.Bull 1985 N 1387);
-    an die Interpellation Oehen 85.344 "Internationale Rechtshilfe in Strafsachen" vom 8. Februar 1985, womit u.a. die Abkürzung, resp. "vorzeitige Rechtshilfe" gerügt wurde: "Die vorzeitige Rechtshilfe ergibt sich aus dem Schreiben des Bundesamts für Polizeiwesen vom 2. Juli 1984, wonach «nous avons naturellement transmis les dispositifs des arrêts du Tribunal fédéral avec les noms des recourants ...» (!), sowie aus der trockenen Feststellung der vom Gesetzgeber speziell für solche Rechtshilfefälle eingesetzten «Beratenden Kommission»;  Elle se déclarait étonnée «de la communication par l'Office fédéral de la police des noms encore inconnus des intéressés sitôt rendus les arrêts du Tribunal fédéral du 16 mai 1984», et elle se demandait «si, dans de telles conditions, elle a vraiment son utilité» (Entscheidungsschreiben des Kommissionspräsidenten an die Vorsteherin des EJPD, 14. November 1984, Seite 5)" (Amtl.Bull. 1985 N 1272); sowie
-    an die Schlussfolgerung der parlamentarischen Untersuchungskommission zu "Vorkommnissen im EJPD" vom 22. November 1989 (89.006, BBl 1990 I 747): "DEA-Ermittlungsbeamten hingegen wird in Strafverfahren, an denen sie mitwirken, praktisch unbeschränkter Zugang zu Informationen ermöglicht; mangels eigener Fachkräfte werden sie teilweise sogar zur Auswertung von Bankunterlagen beigezogen. Es ist nicht übertrieben, in diesem Zusammenhang von einer geradezu willfährigen Haltung der Bundesanwaltschaft gegenüber der [amerikanischen Drug Enforcement Administration] DEA zu sprechen. (S.753)."

    Mit der WAK-Motion 06.3005, welche von Ihnen grossmehrheitlich anstelle der Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Verfassung beschlossen wurde, wird der Bundesrat verpflichtet,
"Anpassungen in den Gesetzen über die Amts- und Rechtshilfe zugunsten eines besseren Schutzes vor rechtsmissbräuchlichen Gesuchen, namentlich aus Ländern mit fragwürdiger Justiz und Missachtung der Menschenrechte, vorzulegen. Dabei sind insbesondere nachvollziehbare Definitionen betreffend die rechtsstaatlichen Anforderungen an Drittstaaten und eine restriktive Regelung für die Beweisaufnahme ausländischer Behörden in der Schweiz vorzusehen. Am Grundsatz der doppelten Strafbarkeit ist dabei unbedingt festzuhalten."
Darüber hinaus haben inzwischen führende Juristen (Peter Popp, Dominique Poncet & Vincent Solari, Martin Schubarth, etc.) Bedenken angemeldet, auch bezüglich der Verfassungsmässigkeit der gegenüber den USA mehr denn je allzusehr zuvorkommenden Rechtshilfepraxis der Schweiz. Wie in den Räten von Anfang an befürchtet, hat unsere bisherige selbst-schädigende Rechtshilfepraxis gegenüber den USA dem Missbrauch Vorschub geleistet. Dasselbe steht zu befürchten, falls das Ihnen zur Beschlussfassung vorliegende neue Rechtshilfeabkommen mit den USA ohne adäquate Begleitmassnahmen in Kraft gesetzt würde (eben haben offizielle amerikanische Stellen bestätigt, dass auch die FBI die US Patriot Act Kompetenzen missbraucht hat). Solchen Auswüchsen - bei entsprechendem Verhalten der eigenen Instanzen - hätte mit der Einrichtung der Beratenden Kommission ein wirksamer Riegel geschoben werden können. Mit der vorgeschlagenen Neueinrichtung dieser Instanz könnte die Wahrung der Schweizer Souveränitäts-, Sicherheits- und andern wichtigen Interessen gemäss Art.3 des weiterhin bestehenden Rechtshilfevertrags mit den USA von 1973 künftig erneut und in beidseitigem Interesse gewahrt werden.

    Es erscheint mir in der Tat mehr denn je zweckmässig, wichtig und tunlich zu sein, i.S. Schutz der Souveränität, Sicherheit und anderer wichtiger Interessen der Schweiz keinesfalls - und auch nicht hinter irgendwelchen 9/11-Vorwänden - unter das Niveau zu fallen, welches mit diesem CH-USA-Pioniervertrag von 1973 auf dem Verhandlungsweg und in einem speziellen Briefwechsel festgelegt wurde (meine Hervorhebung):

0.351.933.6 (www.admin.ch/ch/d/sr/i3/0.351.933.6.de.pdf - S.28) (version française)
Briefwechsel vom 25. Mai 1973    Originaltext
Seiner Exzellenz Herrn Shelby Cullom Davis
Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika    Bern
    Exzellenz,
Ich beehre mich, den Empfang Ihres Schreibens folgenden Wortlautes vom 25. Mai 1973 anzuzeigen:

«Ich habe die Ehre, auf den Staatsvertrag über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Schweizerischen Eidgenossenschaft, unterzeichnet am 25. Mai 1973, Bezug zu nehmen, insbesondere auf dessen Artikel 3, 9, 10, 12 und 25.
Die Regierung der Vereinigten Staaten ist der Auffassung, dass das schweizerische Bankgeheimnis und Artikel 273 des Schweizerischen Strafgesetzbuches die in diesem Vertrag vorgesehene Rechtshilfe nicht einschränken, soweit nicht Artikel 10 Absatz 2 Ausnahmen vorsieht.
Es wird jedoch verstanden, dass die Offenbarung von Tatsachen, welche eine Bank üblicherweise geheimhalten muss, unter aussergewöhnlichen Umständen auch Tatsachen sein können, deren Übermittlung an den ersuchenden Staat geeignet sein könnte, «ähnliche wesentliche Interessen» des ersuchten Staats zu beeinträchtigen. Gleicherweise könnte auch die Offenbarung von Tatsachen, die ein Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnis darstellen, unter aussergewöhnlichen Umständen von solch bedeutsamer Wichtigkeit sein, dass sie «ähnliche wesentliche Interessen» des ersuchten Staats beeinträchtigen würde. In beiden Fällen wäre der ersuchte Staat nach Artikel 3 Absatz 1 berechtigt, die Rechtshilfe abzulehnen.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir in einem Brief bestätigten, dass die vorstehenden Ausführungen auch der Auffassung des Schweizerischen Bundesrates entsprechen.»
Ich habe die Ehre zu bestätigen, dass die in Ihrem Brief dargelegte Auffassung mit derjenigen des Schweizerischen Bundesrates übereinstimmt.

Zu den sich im obigen Sinne besonders anbietenden Mittel und Wege gehören m.E.:
1.    Neuschaffung und entsprechende Ausgestaltung der "Beratenden Kommission" gemäss Art.3 des Rechtshilfevertrags von 1973, welche die von der EJPD-Zentralstelle USA gemäss PUK-Bericht "willfährig" eingerissenen, und vom Bundesgericht nunmehr vollends entfernten Schutzdämme zur Wahrung der Privatsphäre wenigstens im Mindestausmass und zur aktiven Bekämpfung der amerikanischen Missbräuche zu retablieren hätte;
2.    Proaktive Verwirklichung der WAK-Motion 06.3005 durch deren Abstimmung mit den CH-USA Rechtshilfeverträgen von 1973 und 2006 im Rahmen der Kommission für Rechtsfragen;
3.    Rückweisungsantrag bezüglich Geschäft 06.069 (die Rechtskommission könnte dabei mit der Koordination der einschlägigen Vorlagen und mit der Prüfung der Zweckmässigkeit und Genügsamkeit einer blossen Reaktivierung oder wesentlichen Anpassung der 1996 aufgehobenen "Beratenden Kommission" betraut werden).

Für weitergehende Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüssen, avec mes compliments
Anton Keller    022-7400362    079-6047707    swissbit@solami.com
(url: www.solami.com/06069.htm ¦ adaption française: .../autogoal2.htm)
 
 

 9/11 Abuses & Hidden Foreign Agendas

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Do the results of the audit (numbers of Patriot Act abuses by FBI) surprise you?
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11 Mar 07   The Failed Attorney General, NYT, Editorial
10 Mar 07   Top Officials Admit FBI Broke Patriot Act Law, AP, Lara Jakes Jordan, reader comments
9 Mar 07   U.S. Report to Fault F.B.I. Over Special Subpoenas, NYT, David Johnston and Eric Lipton
9 Mar 07   Audit Finds Possible Rule Violations, WP, John Solomon et al.,reader comments
27 Jan 04   The Politics of Security, NYT, Editorial
28 Sep 03   U.S. Uses Terror Law to Pursue Crimes From Drugs to Swindling, NYT, Eric Lichtblau
21 Jul 03   Report on USA Patriot Act Alleges Civil Rights Violations, NYT, Philip Shenon
2 Jun 03   To seize or not to seize, The Washington Times, Editorial
30 May 03   U.S. Cautiously Begins to Seize Millions in Foreign Banks, NYT, Eric Lichtblau





   May 30, 2003

U.S. Cautiously Begins to Seize Millions in Foreign Banks
By  Eric Lichtblau

ABSTRACT - Justice Dept begins using its expanded counterterrorism powers to seize millions of dollars from foreign banks that do business in US, saying tool has proved invaluable in seizing ill-gotten money that criminals hide overseas and that was once out of government's reach; State Dept officials raise concerns over practice, in part because most of seizures involve fraud and money-laundering investigations unrelated to terrorism; worry is that under guise of fighting terrorism, US may be seen as trying to extra-territorially impose its laws; diplomats from several nations, including Switzerland, have voiced private objections; information about seizures has been tightly guarded, and federal judges have sealed records on most of them. The Justice Department has begun using its expanded counterterrorism powers to seize millions of dollars from foreign banks that do business in the United States, creating tensions with the State Department and some allies.
   Law enforcement officials say the tool has proved invaluable in seizing ill-gotten money that criminals hide overseas and that was once out of the government's reach. Under the counterterrorism measures approved by Congress after the Sept. 11 attacks, prosecutors are not even required to trace the money back to the target of an investigation.
... (full text