AKTIVE STERBEHILFE FÜR DEN FINANZPLATZ SCHWEIZ
Unter dem Titel "Vertrauenswürdige, sachgenügende und US-unabhängige Bankenaufsicht?" hat Nationalrat Jean Spielmann (PdA-GE) dem Bundesrat in der Junisession eine Einfache Anfrage eingereicht. Ungewohnterweise wird darin anhand eines konkreten Schadenfalles das einschlägige Tun und Lassen der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) hinterfragt. Und zum Ausdruck gebracht, dass Zunftgenossen, Bannerträger und sogar Gralshüter des Finanzplatzes Schweiz Gefahr laufen dessen Totengräber zu werden. Dann nämlich, wenn selbstverschuldete Schäden und Verschlechterungen der Rahmenbedingungen statt behoben zu werden, mittels Stillschweigen und scheinbar nobler Zurückhaltung fortwirken können. Wenn die Verantwortlichen keine realen, sprich finanziellen Konsequenzen zu befürchten haben. Und damit die Misswirtschaft und Vertrauenserosion weitergehen.
Das damit an die Öffentlichkeit getragene Beispiel betrifft die Banca della Svizzera Italiana (BSI). Diese steht unter Beschuss. Der damalige Schweizerische Bankverein hatte sie dem Tessiner Geschäftsmann Tito Tettamanti abgekauft. Die Wettbewerbs-Kommission genehmigte die spätere Fusion mit der UBS unter der Bedingung der Veräusserung der BSI. So gelangte die BSI in den Besitz der italienischen Versicherungsgruppe Assicurazioni Generali SpA Trieste. Nationalrat Spielmann will nun wissen, ob die BSI "in mehreren gerichtsnotorischen Fällen das Gebot der einwandfreien Geschäftsführung während Jahren unerkannt verletzt hat".
Der im Vordergrund stehende Fall angeblicher Verletzungen von Treuhand- und Aufsichtspflichten ist nur die Spitze des Eisbergs. Es sind weitere Fälle bekannt, die sich zwischen 1988 und 2002 ereignet haben, und z.T. immer noch vor Zivil- und/oder Strafgericht hängig sind. Vielleicht gerade weil dem so ist, hat die EBK sich stets zurückgehalten - für einige Beobachter etwas zu sehr, und jedenfalls ohne erkennbar Wirksames unternommen zu haben. Nun sind die für die Bankenaufsicht zuständigen Gruppen der parlamentarischen Geschäftsprüfungskommissionen informiert worden. Da auch Schadenersatzforderungen gegenüber der Eidgenossenschaft in Aussicht stehen, dürfte den bundesrätlichen Antworten auch aus dieser Ecke besondere Aufmerksamkeit entgegengebracht werden.
Die Fälle sind z.T. sehr brisant. Allein im Fall der aus dem BSI-Banksafe "verschwundenen" $10 mio Promissory Note und Datenbänder sind Schadenersatzforderungen von über 500 Millionen Franken hängig (und zum Zweck der Verrechnung mit Schulden gegenüber der BSI bereits auf dem Internet zum Verkauf angeboten: www.solami.com/pillory). Spielmann will auch wissen, ob "die BSI die Hand mehrfach zu ändern vermochte, ohne eigenverschuldete Verantwortlichkeiten im Ausmass von mehreren hundert Millionen Franken bilanziert zu haben". Trotz Akteneinsicht und "schwerwiegenden Hinweisen und Verdachtsmomenten" habe die EBK zudem auch im Falle der BSI offenbar keinen Anlass gefunden, "die geriatrische Problemlösung", wie sie im Fall der nachrichtenlosen Konti aus dem Zweiten Weltkrieg bekannt geworden ist, von Amtes wegen abzustellen, und für "eine dem Ansehen des Finanzplatzes Schweiz entsprechende prompte aussergerichtliche Schadensbereinigung" besorgt zu sein.
In einem andern Fall geht es um knapp 100 Millionen Franken auf einem Konto der BSI Overseas in Nassau; er betrifft eine Gesellschaft, die dem Opus Dei nahe steht. Bis zum Jahre 1996 erfolgte der Bankverkehr anstandslos. Danach begann die Bank sogar zu bestreiten, dass das Konto je existiert habe. Der darüber im Tessin eröffnete Gerichtsfall verlief bisher im Sande. An die Oberfläche kam die Geschichte wieder nach dem Ableben des ehemaligen FC-Lugano-Präsidenten Helios Jermini, der jenes BSI-Konto benutzt und von der Gesellschaft den Auftrag bekommen hatte, den Sachverhalt zu überprüfen. Inzwischen ermitteln zwei italienische Untersuchungsrichter in dieser Angelegenheit.
Spielmann deutet auch daraufhin, dass es bedenklich und mit der Würde, der Souveränität und den Interessen der Schweiz kaum zu vereinbaren wäre, wenn die eigene Bankenaufsicht versagen und so dem Druck aus dem Ausland - z.B. "Sanktionsandrohungen gemäss U.S. Patriot Act" - gar noch Vorschub leisten würde. Tatsächlich unterhält auch die BSI in den USA Niederlassungen, welche seit dem 11.September 2001 noch schneller und umfassender wirksamen US-Zwangsmassnahmen ausgesetzt sind. Inzwischen gehen die US-Behörden Hinweisen nach, wonach bei der BSI auch Gelder liegen, welche mit Saddam Hussein und der irakischen Regierung in Verbindung stehen sollen. Diese sollen zwar im Zeitraum 1986-1994 deponiert worden sein, und nach Schweizer und Völkerrecht dürften sie trotz UNO-Sanktionen dem Zugriff fremder Behörden entzogen sein. Spätestens seit dem Patriot Act ist dies jedoch kein Hindernis für amerikanische Trophäenjäger.
Spielmann versteht die Verlegenheit der EBK. Doch gerade da beginnt das Politikum in der Geschichte. Was ist nun mal besser? Warten, bis in- oder ausländische Gerichte und Untersuchungsbehörden den Beweis für unrechtmässiges Tun und Lassen geliefert, und die Medien sich der Sache angenommen haben? Oder auftragsgemäss von sich aus so diskret und schnell wie möglich für einwandfreie Geschäftsführung, und gegebenenfalls darüber hinaus für sauberen Tisch und Bilanz-Nachbesserungen zu sorgen? Im Falle der BSI - aber nicht nur dort - entpuppt sich die EBK als Papiertiger und damit als Teil des Problems und nicht der Lösung.
Die Konsequenzen, auch und besonders für den Finanzplatz Schweiz, sind mit den Fällen der nachrichtenlosen Vermögen aus dem zweiten Weltkrieg sowie mit der Apartheid-Finanzierung vorgezeichnet worden. Diesmal könnte auch ein Verfahren Brüssels gegen die Schweiz zu den Folgen zählen. Nach unseren Recherchen gibt auch die Tatsache zu bedenken, dass die Assicurazioni Generali die BSI übernommen hat, ohne über die laufenden Gerichtsverfahren und Risiken umfassend informiert worden zu sein. Entsprechende Forderungen sind daher nicht nur seitens der geschädigten BSI-Kunden, sondern auch seitens der jetzigen Eigentümer zu gewärtigen. All diese Geschädigten - ob mit oder ohne Begleitung durch einen amerikanischen Sheriff - dürften bald einmal an der Tür der UBS und der Eidgenossenschaft anklopfen. Und zwar weder freundlich noch blauäugig.