Interpellation:
Service Public im Luftverkehr, Goodwill-Projekt
Ist der Bundesrat bereit, die Erkenntnisse zum Swissair-Debakel und die Ergebnisse der parlamentarischen Sondersession gemäss dem Engagement der öffentlichen Hand, und entsprechend nachdrücklich, in die neue nationale Airline einzubringen?
Ist der Bundesrat bereit, alles in seiner Macht stehende zu tun, was zur Verwirklichung der Erfolgschancen der neuen nationalen Airline beitragen könnte, und alles zu unterlassen, was dem zuwider laufen könnte? Ist er in diesem Sinne auch bereit, schon vor der Vorlage seiner Botschaft zur Schweizer Luftverkehrs-Politik Klarheit zu schaffen über die im schweizerischen Luftverkehr erbrachten und auch in Zukunft zu gewährleistenden Service Public-Funktionen – z.B. für das Image der Schweiz im Ausland, für den Tourismus, für die Exportindustrie und den Dienstleistungssektor insgesamt, für politische Gute Dienste, und für die Auslandschweizer?
Ist der Bundesrat bereit, die Bemühungen der betroffenen Firmen, engagierter Parlamentarier und weiterer besorgter Bürger zur schnellstmöglichen Behebung des Image-Schadens, welcher vor allem unter den vom Flotten-Grounding betroffenen Fluggästen nachhaltig entstanden ist, durch entsprechendes Tun und Lassen seinerseits zu fördern? Sind ihm allenfalls erfolg-versprechendere Massnahmen bekannt, oder hat er gar irgendwelche Bedenken gegen das derzeit in Entwicklung stehende Projekt zugunsten der vom Flotten-Grounding betroffenen Fluggäste und der Mitarbeiter, welches u.a. folgende Sofort-Massnahmen vorsieht, die von der Privatwirtschaft getragen, resp. im Rahmen der gesprochenen Kredite verwirklicht werden mögen:
Je eine Gratisflugreise in die Schweiz für jeden ausländischen Swissair- und Crossair-Fluggast (und dessen unmittelbaren Familienangehörigen), dessen Reise durch das Flotten-Grounding vom Oktober 2001 beeinträchtigt wurde.
Je eine Gratisflugreise nach einer beliebigen Destination des nationalen Airline-Netzes für jeden inländischen Swissair- und Crossair-Fluggast (und dessen unmittelbaren Familienangehörigen), dessen Reise durch das Flotten-Grounding vom Oktober 2001 beeinträchtigt wurde.
Jeder betroffene Swissair- und Crossair-Fluggast erhält einen permanenten Goodwill-Voucher. Dieser ist innerhalb jeder betroffenen Familie beliebig übertragbar; er berechtigt:
- zum mehrfachen Gratis-Familieneintritt in die EXPO.02,
- zum Gratis-Upgrading - soweit tunlich - gemäss Entscheid des jeweiligen Flugkapitäns,
- zum Erwerb von bis zu zehn Aktien der nationalen Airline zu Spezialbedingungen,
- zum Bezug von SBB-Fahrkarten zu Spezialbedingungen (evt. mittels REKA-Coupons), und
- zur Übernachtung in speziell bezeichneten Schweizer Hotels zu Spezialbedingungen.
- Jeder ehemalige Swissair- und Crossair-Mitarbeiter erhält ebenfalls einen Goodwill-Voucher. Darüber hinaus hat jeder von ihnen, und haben alle andern Stakeholders dieser Fluggesellschaften bis Ende 2002 Anspruch auf mindestens einen Gratisflug nach einer beliebigen Netzdestination (für deren Angehörige zu den herkömmlichen Spezialtarifen).
- Die Mitglieder der Verwaltungsräte der ehemaligen Swissair und Crossair sind eingeladen, dem Beirat der nationalen Airline beizutreten und insbesondere auf diesem Weg ihren bestmöglichen Beitrag zum Erfolg der neuen nationalen Airline zu leisten.