[adapation d'un courriel à Monsieur le Conseiller fédéral Christoph Blocher dont la réponse mérite réflexion]Cher collègue,
Suite au débat et au vote du Conseil national - et maintenant de la CAJ CE - au sujet d'entraide judiciaire en matière de mesures anti-terrorisme (06.069), permettez-moi de vous soumettre quelques reflexions qui m'ont amené à inviter mes amis parlementaires de renvoyer au Conseil fédéral, ou à la Commission, ce projet visant à compléter l'actuel traité d'entraide judicaire en matière pénale avec les Etats Unis de 1973. Cela d'autant plus que les associations faitières n'ont pas pris position - malgré le fait que leurs membres et leurs clients sont gravement touchés par les procédures non-constitutionnelles ainsi introduites en catimini. Le cas échéant, je leur proposerais de veiller à ce que ce nouveau traité soit accompagné des mesures adéquates. Vue les multiples et persistantes doléances qui s'étendent au domaine de la justice, ces mesures devraient aller au-delà d'un simple monitoring par la Commission de gestion. Pour des raisons esquissées plus bas, il ne paraît non plus indiqué de confier la protection des intérêts essentiels de la Suisse au ministère public qui, à multiples reprises déjà, s'est dévoilé comme un partenaire au moins naïve, voir "servile" vis-à-vis les autorités américaines. Il convient en effet d'envisager une réactivation de la commission consultative qui était créée en application du traité en vigueur. Elle était chargée de sauvegarder la souveraineté, la sécurité et d'autres intérêts essentiels de la Suisse, mais elle ne pouvait pas faire ses preuves face à des fonctionaires trop zélés de l'administration fédérale, appuyés par un Tribunal fédéral plus soucieux de la forme que de la constitutionnalité de l'entraide sollicitée.
Je suis étonné. Je m'inquiète. Et je m'interroge.
Avec son Interpellation 02.3528 du 2 octobre 2002, le Groupe de l'Union démocratique du centre a vertement critiqué l'''Operative Working Arrangement" (OWA) que le ministère public de la Confédération avais conclu et que le Conseil fédéral a mis en vigueur derrière le dos du parlement. L'UDC s'inquiétait notamment "que de tels accords favorisent l'érosion de nombreuses libertés, telles la liberté personnelle, la protection de la sphère privée (notamment le secret bancaire) et le droit d'être entendu". Le Conseil fédéral voulait être rassurant; il disait notamment: "La coopération policière envisagée est conforme au TEJUS et aux dispositions légales en vigueur dans chaque Etat. Les autorités judiciaires et policières suisses et américaines s'échangent des informations en agissant souverainement sur leur territoire respectif. Aucun agent américain ou suisse n'enquête donc sur le territoire de l'autre Etat." Maintenant, on sait que c'est inexacte - mais c'était déjà à l'époque du sable dans les yeux.Une année plus tard, la Commission de politique extérieure a introduit la Motion 03.3577 visant un examen par notre Parlement de l'"Operative Working Arrangement". Le 9 mars 2004, le Conseil national l'a adopté, par 144 contre 8 votes, avec l'ancien chef de file de l'UDC au peloton de la majorité. D'après ce texte clé du Conseil national, cet arrangement avec les Etats-Unis "touche à des aspects tels que les droits civiques, la protection des données, la surveillance d'Internet, l'entraide judiciaire ainsi que la réciprocité et l'égalité des droits dans les relations de la Suisse avec une grande puissance. Cet accord revêt ainsi une grande importance d'un point de vue de politique intérieure aussi bien qu'extérieure et ne peut pas être qualifié de traité technique ou administratif de portée mineure. La coopération très poussée qu'il prévoit entre les parties signataires ne saurait être regardée comme politiquement incontestée."
Par contre, le Conseil fédéral a insisté auprès du Conseil des Etats: "L'OWA ne touche donc pas les droits civiques ou d'autres droits dans une mesure incompatible avec le droit applicable en Suisse, il ne fait que rappeler des règles de procédure d'entraide et de préciser des points de détail. La transparence requise n'impose pas au Conseil fédéral de soumettre les "traités bagatelles" tels que l'OWA à l'approbation du Parlement." Et les sénateurs l'ont suivi, malgré l'avertissement sec de Carlo Schmid: "die USA sind im Moment kein Rechtsstaat nach unserem Standard. Von daher muss man aufpassen, was man macht. Es ist ein heikles Thema, ein heikles Gebiet. Die USA dehnen ihre Kompetenzen enorm aus und fahren die Rechte der Betroffenen enorm zurück. Hier sind wir mit unserer Auffassung natürlich noch "altmodisch", und daher ist die Aufsicht über dieses ganze Thema von extremer Bedeutung."
Sur cet arrière-plan, il faut admettre que le changement de la composition du Conseil fédéral en 2004 nous a aussi apporté une occasion d'examiner un substitut à l'arrangement de 2002. Seulement - et c'est ici que le bât blesse, comme les critiques de Peter Popp, Dominique Poncet & Vincent Solari, Martin Schubarth et d'autres émminent juristes suisses nous le confirment - notre pratique en matière d'entraide pénale notamment vis-à-vis des Etats-Unis a actuellement atteint un niveau inquiétant, aussi du point de vue des garanties constitutionnelles. Et contrairement aux affirmations officielles, le nouveau traité permettrait aux agents américains de prendre connaissance, et d'analyser sur notre territoire des documents même du domaine secrêt avant que ne pourraient être mobilisées les protections juridiques disponibles selon le droit national et le traité de 1973. De surcroît, les leçons et les alarmes lancés notamment par notre propre Commission d'enquête parlementaire CEP semblent déjà oubliés: "Es ist nicht übertrieben, in diesem Zusammenhang von einer geradezu willfährigen Haltung der Bundesanwaltschaft gegenüber der [amerikanischen Drug Enforcement Administration] DEA zu sprechen. (89.006, BBl 1990 I S.753)."
En effet, la durée de notre mémoire semble en diminution permanente, comme en témoigne les multiples interventions récentes de la part d'Alexander Baumann et d'autres collègues au sujet d'entraide juridique, le dernier exemple étant l'adoption, il y a 10 jours, par le Conseil national de la Motion 06.3005 de sa Commission économique et redevance CER "Entraide administrative et judiciaire. Exigences et principe de la double incrimination", motion qui me semble peu compatible avec le nouveau traité. Mais pour ceux qui tiennent compte que la terre est ronde, il y a aussi d'autres signes actuels à prendre en considération: nous venons d'apprendre de sources officielles américaines que le FBI et d'autres services américains ont gravement abusés des compétences extraordinaires dont ils étaient investis suite aux attaques terroristes de 2001. Il va donc de nos intérêts fondamentaux de ne pas élargir - sous aucun prétexte - le champ d'application d'entraide en matière pénal au-delà des limites strictes du traité de 1973 en vigueur avec les Etats Unis.
Finalement, la crédibilité d'une politique dépend aussi des paroles et actions cohérentes. Sous cette angle, il convient non seulement de saluer l'initiative de l'UDC visant à inscrire le secret bancaire dans la Constitution - campagne qui a abouti à la Motion 06.3005 de la CER. Mais on est également en droit d'attendre un suivi et une application globale de cette même importante Motion par la partie qui a sû developper une position d'avant-garde en matière de souveraineté, sécurité et d'autres intérêts essentiels de la Suisse. Or, en vue de signes inquiétants, force est de constater que des ténors de cette même partie semblent de plus en plus baisser leur garde notamment vis-à-vis de nos amis d'outre-mer - sans raison apparente, et cela même dans une année d'élection. Dans ces circonstances, j'aimerai obtenir une réponse claire à la question que j'ai soumis au chef du Département de Justice et Police. A savoir: quel est l'intérêt majeur de la Suisse en cause que vous jugez supérieur à ceux que je viens d'invoquer et qui indiquerait une ratification de ce nouveau traité sans mesures adéquates d'accompagnement? Je note que l'UBS, d'après son communiqué de presse du 12 décembre 2006, a un contentieux avec le procureur général de New York State qui s'élève à environ 7 salaires du président de l'UBS. Je tiens à être assuré que la position du Conseil fédéral sur ce traité contesté n'est pas inspiré par un quelconque lien avec une quelconque affaire privée (comme c'était le cas avec l'arrangement QI).
06.069
Bekämpfung des Terrorismus. Abkommen
mit den Vereinigten Staaten
Lutte contre le terrorisme. Convention
avec les Etats-Unis
Botschaft
des Bundesrates 06.09.06 (BBl 2006 7781)
Message du
Conseil fédéral 06.09.06 (FF 2006 7373)
Burkhalter Didier (RL, NE): pour la commission: Faut-il,
dans le contexte actuel, entrer en matière et accepter un accord
relatif à la lutte contre le terrorisme avec les Etats-Unis? Peut-on
progresser dans ce domaine de manière raisonnable et juste malgré
les décisions souvent unilatérales et teintées de
manichéisme prises par la superpuissance américaine?
La commission, dans sa large majorité, a répondu de manière
positive à ces deux questions, qui vont donc nous occuper maintenant.
Après une réflexion relativement longue, elle a clairement
approuvé le principe de l'accord, dans l'intérêt prépondérant
de la Suisse, mais aussi de la collectivité internationale, ainsi
que pour une série de raisons concrètes liées au contenu
de l'accord. La réflexion a donc été relativement
longue, puisque la commission a débattu cet objet à plusieurs
reprises. Elle a, bien sûr, écouté attentivement les
explications du département et a aussi pris connaissance du co-rapport
et du point de vue de la Commission de politique extérieure. Elle
a auditionné tout aussi attentivement le rapporteur spécial
du Conseil de l'Europe, Monsieur Marty, qui en connaît un rayon -
si je puis dire - sur les relations tumultueuses que l'on peut avoir avec
les Etats-Unis dans le domaine des enquêtes. Monsieur Marty a notamment
souligné l'importance d'assurer la transparence et le contrôle
d'application sur tout accord: "Les traités valent ce que valent
les femmes et les hommes qui l'appliquent sur le terrain." Je crois pouvoir
dire que Monsieur Marty a résumé l'avis général
lorsqu'il a également affirmé qu'"Il est absolument nécessaire
que nous collaborions avec les Etats-Unis, mais qu'il n'y a pas lieu de
se prosterner devant eux."
D'ailleurs, on notera que suite aux activités de son rapporteur
spécial, l'Assemblée parlementaire du Conseil de l'Europe
a pris une résolution dans laquelle il est notamment prévu
que la collaboration avec les services étrangers et l'activité
de ces derniers sur le territoire national doivent être clairement
réglementées. Eh bien c'est exactement ce que nous allons
faire ici.
Par ailleurs, cette coopération qui peut avoir lieu, mais qui
ne le doit pas, se fait, le cas échéant, à l'intérieur
de chacun des deux pays en respectant pleinement le droit national. Il
va de soi que le droit international doit également être respecté.
De plus, l'accord permet de concrétiser au niveau policier les engagements
pris dans le cadre des Conventions des Nations Unies pour la répression
du terrorisme.
L'accent est également mis sur l'échange d'informations
policières, sur les contacts réguliers entre les membres
des autorités pénales des deux pays. La commission tient
ici à relever de manière générale, non seulement
avec les Etats-Unis, l'importance de ces échanges internationaux
dans la lutte contre le terrorisme, d'autant que les formes de terrorisme
moderne, notamment les petites cellules indépendantes de toute grosse
organisation, sont de plus en plus difficiles à identifier, ainsi
que le relèvent les derniers rapports de la Police fédérale.
La majorité de la commission estime que, dans ce cadre bien
défini, nous avons un devoir de coopération, à la
fois pour la sécurité du pays et puis aussi pour marquer
notre solidarité dans la lutte contre le terrorisme au plan international.
Et c'est particulièrement vrai à l'égard des autres
pays européens. L'Europe, en effet, n'est pas épargnée
par le terrorisme de ces dernières années. Des faits récents,
en particulier à Londres et à Madrid, l'ont dramatiquement
démontré. Par ailleurs, les derniers rapports de la Police
fédérale affirment que l'Europe constitue à l'évidence
une base pour diverses activités de préparation du terrorisme,
notamment en ce qui concerne précisément le financement.
Comme la législation antiterrorisme a été durcie
dans les pays voisins, en particulier en France et en Italie, notre pays
est devenu encore plus attractif en tant que zone de repli de groupes ou
d'individus liés à des cellules qui ont été
démantelées il y a quelques années. La Suisse peut
également devenir une cible d'opportunité, comme l'a démontré
l'an dernier la préparation d'un attentat contre un vol de la compagnie
LAL.
L'accord en discussion aujourd'hui ne résout pas tous ces problèmes,
mais il s'inscrit dans une volonté commune de réaction.
Hochreutener Norbert (C, BE) für die Kommission: Das
Abkommen, um das es hier geht, regelt gemeinsame Ermittlungsgruppen der
Schweiz und der USA. Ihre Kommission für Rechtsfragen hat mit 12 zu
2 Stimmen einen Nichteintretensantrag abgelehnt. Sie hat mit 12 zu 7 Stimmen
auch einen Sistierungsantrag Sommaruga Carlo abgelehnt, der in den Augen
der Kommissionsmehrheit materiell einem Nichteintretensantrag gleichkommt.
Sie hat schliesslich in der Gesamtabstimmung den Bundesbeschluss mit 12
zu 6 Stimmen gutgeheissen.
Das Abkommen schafft einen Rahmen, innerhalb dessen gemeinsame Ermittlungsgruppen
eingesetzt beziehungsweise Ermittler des einen Staates in die Ermittlungsgruppen
des anderen Staates entsandt werden können, und regelt die Arbeit
dieser Ermittlungsgruppen.
Durch das Abkommen werden direkt also keine gemeinsamen Ermittlungsgruppen
eingesetzt. Das geschieht erst durch eine Vereinbarung des schweizerischen
Bundesanwaltes und des Attorney General der USA. Diese Ermittlungsgruppen
werden erst dann tätig, wenn die jeweiligen Staatsanwaltschaften tätig
werden. Es handelt sich also nicht um Ermittlungsgruppen im Rahmen eines
polizeilichen Vorverfahrens. Wichtig ist insbesondere, dass bei dieser
Zusammenarbeit die Regeln des Rechtshilfeabkommens zwischen der Schweiz
und den USA aus dem Jahre 1973 beachtet werden müssen. Dieses Abkommen
ist also in das bewährte Rechtshilfeabkommen eingebettet.
Diese Form der Zusammenarbeit ermöglicht es den Ermittlern, rascher
eine Übersicht über die Situation und die Ermittlungen in beiden
Staaten zu erhalten. Die gewonnenen Informationen dürfen nach Artikel
8 aber nur für die Strafverfahren verwendet werden, für welche
die Ermittlungsgruppen eingesetzt wurden, und gegebenenfalls für Verfahren
gegen weitere Personen, die an den entsprechenden Straftaten beteiligt
waren. Die Mitglieder dieser Ermittlungsgruppen dürfen während
dieses Einsatzes nach Artikel 3 Absatz 1 und nach Artikel 4 Absatz 1 nur
im Bereich arbeiten, für den die Ermittlungsgruppe zuständig
ist. Sie können also nicht Informationen gewissermassen im Kopf mitnehmen
und für andere Ermittlungen einbringen.
Zusammenfassend gilt also, dass solche gemeinsame Ermittlungsgruppen
nur im Rahmen der Justizsysteme beider Länder eingesetzt werden können,
dass in jedem Einzelfall die Einsetzung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
auch von der Zustimmung der schweizerischen Behörden abhängt
und dass die Ermittlungsgruppen hinreichend gegen andere Verfahren isoliert
sind. Das ist absolut zentral für die Beurteilung dieses Abkommens.
Das Problem, das sich bei der Zusammenarbeit mit den USA generell stellt,
ist folgendes - ich hole jetzt etwas aus -: Der Staat kann einerseits im
Rahmen des Strafrechtes Personen ihrer Freiheit berauben. Diese Leute sind
durch die innerstaatlichen Normen und durch internationale Menschenrechtsabkommen
geschützt. Andererseits kann ein Staat Kriegsgefangene einsperren,
wobei diese aber durch das humanitäre Völkerrecht geschützt
sind. Eine dritte Kategorie gibt es nach schweizerischer Auffassung in
diesem Zusammenhang nicht. Die USA sprechen aber nun von einer Kategorie
"Feindliche Ausländer", für die weder die nationalen und internationalen
rechtsstaatlichen Normen noch die Normen des Kriegsvölkerrechtes gelten.
Die Behauptung, es gebe eine solche dritte Kategorie, ist ein fadenscheiniger
Versuch, sich den internationalen Normen zu entziehen. Eine juristische
Diskussion wäre hier völlig überflüssig. Aber neben
diesem rechtsfreien Bereich funktioniert in den USA nach wie vor ein rechtsstaatliches
Justizsystem, das sich zwar in vielen Punkten von unserem System unterscheidet,
es ist aber unserem System oder dem System anderer vergleichbarer Länder,
mit denen wir zusammenarbeiten, durchaus gleichwertig. Das vorliegende
Abkommen betrifft nur dieses rechtsstaatliche Justizsystem, wo wir seit
Jahrzehnten im Rahmen der Rechtshilfe mit den USA zusammenarbeiten. Es
muss in diesem Justizsystem ein Ermittlungsverfahren eröffnet werden,
damit eine gemeinsame Ermittlungsgruppe eingesetzt werden kann. Das ist
für die Mehrheit das entscheidende Argument, weshalb sie diesem Abkommen
zustimmen kann. Die Mehrheit sagt also, dass wir mit den USA dort zusammenarbeiten
können, wo die USA ein Rechtsstaat sind und die völkerrechtlichen
Normen beachten. Deshalb und angesichts der Bedrohung durch den internationalen
Terrorismus, der eine Bedrohung für alle Länder ist, sollten
wir auch mit den USA zusammenarbeiten. Ein solches Abkommen ist immer noch
besser als kein Abkommen.
Ich komme nun zum Nichteintretensantrag (Menétrey-Savary) und
zum Minderheitsantrag Sommaruga Carlo: Die beiden Minderheiten sagen im
Prinzip, dass man mit den USA auch dort, wo sie ein Rechtsstaat sind, nicht
zusammenarbeiten könne, weil die USA in einem anderen Bereich die
Bedingungen nicht erfüllten, die wir an einen Rechtsstaat stellen.
Die Minderheit Menétrey-Savary lehnt deshalb den Vertrag ab und
beantragt Nichteintreten. Die Minderheit Sommaruga Carlo sagt, wir könnten
dem Abkommen erst zustimmen, wenn die USA aufhören, in anderen Bereichen
die rechtsstaatlichen und menschenrechtlichen Normen zu verletzen.
Herr Sommaruga, ich kann nicht glauben, dass Sie ernsthaft meinen,
dass die USA ihre Politik ändern, weil sonst die Schweiz diesem Abkommen
nicht zustimmt. Formal sagt die Minderheit Sommaruga Carlo: "Wir würden
dem Abkommen schon zustimmen, wenn ...." Materiell sagt sie aber: "Wir
lehnen das Abkommen ab, weil ...." Da Nichteintreten und Ablehnung zum
selben Resultat führen, unterscheiden sich die beiden Anträge
letztlich nicht.
Die Mehrheit geht davon aus, dass der Kleinstaat Schweiz dort, wo er
mit gutem Gewissen mit den USA zusammenarbeiten kann - was er im Bereich
dieses Abkommens wirklich tun kann -, besser ein Abkommen hat als kein
Abkommen. Wir wollten ja dieses Abkommen. Ein Abkommen verrechtlicht die
Zusammenarbeit, und das Recht kommt in den Beziehungen zwischen einer Weltmacht
und einem Kleinstaat ja bekanntlich immer dem Kleinstaat zugute, weil es
ihm eine bessere Stellung gibt als die nackten Machtverhältnisse.
Ich bitte Sie daher namens der Mehrheit Ihrer Kommission für Rechtsfragen,
auf die Vorlage einzutreten und die beiden Minderheitsanträge abzulehnen.
Menétrey-Savary Anne-Catherine (G, VD): Le groupe
des Verts estime qu'il existe des situations dans lesquelles collaborer,
c'est déjà se rendre complices. C'est précisément
ce qui se passe actuellement avec les Etats-Unis dans la lutte contre le
terrorisme. Loin de nous l'idée de banaliser le terrorisme, ni de
sous-estimer la nécessité de le combattre. Mais cela doit
se faire dans le respect des règles de droit international, des
Conventions de Genève et de la Convention de l'ONU contre la torture
et autres peines ou traitements cruels, inhumains ou dégradants.
Les violations de ces règles par les Etats-Unis sont connues, de
Guantanamo à Abou Ghraib, des prisons secrètes de la CIA
aux opérations de restitution, de la loi dite des commissions militaires
votée par le Congrès en septembre 2006 à l'autorisation
de la torture.
Les partisans de ce traité de collaboration judiciaire diront
que c'est précisément à cela qu'il sert, c'est-à-dire
à définir les conditions d'un accord, d'une collaboration
de manière à faire respecter le droit international. Le problème,
c'est qu'on peut craindre que ce traité, pas davantage que l'OWA,
ne suffise ni à freiner les intrusions des services de renseignement
américains ou des agents de la CIA enquêtant hors contrôle
sur notre territoire, ni à contenir le zèle des autorités
judiciaires suisses promptes à satisfaire, voire parfois à
devancer, les désirs de l'administration Bush.
Deux éléments récents éclairent d'un jour
douteux le contexte dans lequel s'inscrit cet accord. C'est, d'une part,
le problématique procès qui a été fait à
sept accusés islamistes qu'il a fallu acquitter, qu'il va falloir
indemniser à grands frais et c'est, d'autre part, la révélation
de la demande de renseignements du Ministère public de la Confédération
auprès des autorités responsables du camp de Guantanamo.
A notre avis, entreprendre ce genre de démarche, c'est déjà
cautionner une situation de non droit.
Ces deux événements sont survenus après la séance
de notre commission, ce qui a contribué à ouvrir les yeux
des partisans du traité - du moins je l'espère - ou à
tout le moins à les mettre mal à l'aise - c'est en tout cas
ce qu'ils ont déclaré dans la presse. J'espère qu'ils
seront désormais moins pressés d'accepter cet accord.
La majorité nous a reproché de nous poser en moraliste,
en justicier et de vouloir faire la leçon au monde. Nous rappelons
que la Suisse est dépositaire des Conventions de Genève et
qu'elle aime utiliser toutes les occasions possibles pour mettre en avant
son rôle de gardienne du droit humanitaire. Or, en signant un accord
de collaboration policière avec les Etats-Unis, au moment même
où ce pays suscite la réprobation internationale par ses
méthodes, c'est compromettre le rôle charnière que
nous voulons jouer. De plus, je ne suis pas convaincue que de passer ouvertement
dans le camp de Georges Bush et de sa guerre contre l'axe du mal soit une
très bonne affaire pour la Suisse.
Une autre question mérite d'être soulevée, c'est
celle de l'efficacité d'un tel accord pour lutter contre le terrorisme.
Plusieurs collègues ont fait remarquer qu'il n'existe toujours pas
de définition du terrorisme internationalement reconnue. A cet égard,
il faut souligner que si nous ne ratifions pas cet accord, nous ne sommes
pas pour autant démunis dans nos relations avec les Etats-Unis.
Nous sommes au bénéfice d'un traité d'entraide judiciaire
avec les Etats-Unis depuis 1973. A notre avis, il est donc inopportun de
nous engager dans des procédures d'exceptions autour d'actes terroristes
mal définis, alors que nous disposons d'un instrument pour poursuivre
les crimes quels qu'ils soient.
J'ajoute juste encore un mot pour dire que la minorité estime
que la non-entrée en matière est la seule attitude possible
si nous voulons nous distancier très clairement des méthodes
américaines et donner un signal fort. Cependant, comme Monsieur
le rapporteur de langue française a dit tout à l'heure que
les conditions formulées par Monsieur Sommaruga renvoyait l'accord
aux Calendes grecques, nous considérons que c'est un aveu que les
Etats-Unis ne respecteront jamais le droit international et que si c'est
les calendes grecques l'accord ne sera pas mis en vigueur.
Par conséquent, si l'entrée en matière est adoptée,
nous soutiendrons la proposition de la minorité Sommaruga-Genève.
Sommaruga Carlo (S, GE): La minorité que je représente
vous invite, après l'acceptation de l'entrée en matière
sur l'Accord entre la Confédération et les Etats-Unis d'Amérique
sur la constitution d'équipes communes d'enquête pour lutter
contre le terrorisme et son financement, à suspendre les travaux
parlementaires jusqu'à ce que les USA remplissent certaines conditions
strictes, à savoir: le respect des conventions de Genève,
le respect de la Convention de l'ONU contre la torture et l'abandon des
"extraordinary renditions", soit les kidnappings illégaux de personnes
par les services secrets, comme celui d'Abou Omar, en Italie, par la CIA.
Pourquoi cette proposition? Parce qu'il est important de donner une
signal clair, aux USA et à la communauté internationale des
Etats, que si la lutte contre le terrorisme se justifie - ce qui explique
l'entrée en matière -, elle ne peut pas se faire à
n'importe quel prix. Elle ne peut se faire au mépris des valeurs
fondamentales de notre civilisation. Nier nos valeurs pour combattre ceux
qui méprisent, par des actes de terreur, la démocratie et
les droits fondamentaux d'individus, ne peut que nous affaiblir dans notre
essence même.
Certes, le nouvel accord entre la Suisse et les USA est destiné
à conférer une portée générale, en matière
de lutte contre le terrorisme, aux instruments mis au point dans l'OWA
dont la portée se limite aux enquêtes relatives aux attentats
du 9 septembre, soit de permettre aux équipes de spécialistes,
essentiellement du FBI pour les Etats-Unis et du Ministère public
pour la Confédération, de se rendre dans l'autre pays pour
contribuer à analyser les moyens de preuve dans le cadre de procédures
pénales ouvertes. Mais rappelons-nous que sous l'empire de l'OWA,
le Ministère public de la Confédération a sollicité
les Etats-Unis afin d'obtenir des informations auprès des détenus
de Guantanamo. Or il s'agit, contrairement à ce que disait le Conseil
fédéral, d'un acte clairement illégal, selon le récent
avis de droit d'Amnesty International.
Non, ce n'est pas possible! Au contraire, la position des Etats-Unis
en la matière est évolutive; elle était conforme au
droit il y a moins de dix ans. Par ailleurs, les procédures entamées
par l'association des avocats américains et les organisations de
défense des droits individuels aboutissent à des décisions
de tribunaux qui rectifient progressivement le tir. Mais le changement
de président en 2008 permet clairement d'espérer que la doctrine
américaine en la matière changera encore plus vite et que
les conditions posées par mon amendement soient finalement réunies.
Je vous invite donc à adopter ma proposition de minorité
qui prévoit d'ajourner l'examen du projet, car elle tend à
préserver les droits fondamentaux et les principes fondamentaux
de notre démocratie et du droit international avant que l'on collabore
dans un domaine aussi sensible.
Thanei Anita (S, ZH): Dies vorweg: Die SP-Fraktion ist
mehrheitlich für Eintreten, obwohl wir sehr grosses Verständnis
für den Nichteintretensantrag der Minderheit Menétrey-Savary
haben. Wir alle, also auch diejenigen, die den Nichteintretensantrag unterstützen,
befürworten selbstverständlich eine effiziente Bekämpfung
des Terrorismus, vor allem und insbesondere auch im Bereich der Prävention.
Es ist für uns auch selbstverständlich, dass eine erfolgreiche
Bekämpfung des Terrorismus nur in Zusammenarbeit mit Drittstaaten
möglich ist: Zusammenarbeit ja, aber nicht um jeden Preis. Die Schweiz
hat nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 zwölf Uno-Übereinkommen
und Zusatzprotokolle ratifiziert und umgesetzt und auch das strafrechtliche
Instrumentarium ausgebaut. Aber auch in der Bekämpfung des Terrorismus
müssen Völkerrecht, Menschenrechte, das heisst die demokratischen
Grundrechte, gewahrt bleiben. Unter dieser Prämisse ist in der Zusammenarbeit
mit gewissen Staaten Vorsicht am Platz. Die USA gehören dazu. Weshalb?
Die Erfahrungen mit dem ersten "Operative Working Arrangement" (OWA), welches
speziell für die Ermittlungen im Nachgang zu den Terroranschlägen
vom 11. September 2001 mit den USA abgeschlossen wurde und im Übrigen
ein Geheimabkommen darstellt, denn es wurde dem Parlament nicht vorgelegt,
zeigen gewisse Probleme mit diesem Vertragspartner bzw. mit dieser Vertragspartnerin
auf. Ich erinnere beispielsweise an die verbotenen CIA-Überflüge.
Der Inhalt des jetzt vorliegenden Abkommens ist an und für sich
nicht problematisch. Probleme bieten jedoch die Auslegung dieses Abkommens
und generell die Haltung der USA zum internationalen Recht, zu den Genfer
Konventionen. Es beginnt bereits mit dem Begriff Terrorismus. Eine diesbezügliche
Definition fehlt im Abkommen. Die Botschaft schweigt sich dazu aus. Das
ist sehr problematisch, da die USA - insbesondere deren gegenwärtiger
Präsident - Schwierigkeiten bei der Abgrenzung von Terrorismus und
Krieg haben. Leider schweigen sich die Botschaft und das Abkommen auch
über die Prävention aus. Hauptziel muss sein, terroristische
Anschläge zu verhindern.
Generell - ich habe das bereits gesagt, ich muss es noch einmal erwähnen
- sind die USA ein problematischer Vertragspartner. Es ist in diversen
Uno-Berichten belegt, dass sich die USA nicht an die Genfer Konventionen
halten. Die USA führen nach wie vor Geheimgefängnisse mit unzulässigen
Verhörmethoden. Die USA akzeptieren das Folterverbot nicht. Im September
letzten Jahres hat der US-Kongress ein Gesetz erlassen, das die Folter
weiterhin zulässt. Die USA können, wie bereits erwähnt,
nicht zwischen Terrorismus und Krieg unterscheiden. Somit ist der Status
von Inhaftierten völlig unklar. Weiter werden in Verfahren in den
USA für uns wesentliche Verfahrensvorschriften wie zum Beispiel die
Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt.
Fazit: Wir wollen grundsätzlich für die Bekämpfung des
Terrorismus die Zusammenarbeit mit Drittstaaten. Die USA sind aber ein
unzulässiger Partner. Am Inhalt dieses Abkommens kann und muss nichts
geändert werden. Wir wollen jedoch nicht einfach einen Vertrag mit
einem unzulässigen Partner akzeptieren.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der SP-Fraktion, auf die Vorlage einzutreten
und den Minderheitsantrag von Herrn Sommaruga, Sistierung, zu unterstützen.
Mit diesem Antrag soll sichergestellt werden, dass sich die USA an die
Genfer Konventionen halten, dass das Folterverbot durchgesetzt wird und
dass wir von einem einheitlichen Begriff des Terrorismus ausgehen. Wichtig
ist für uns auch noch die Möglichkeit, dass die Umsetzung dieses
Abkommens überprüft werden kann. Das ist im Moment nicht vorgesehen.
So, wie es jetzt daherkommt, überprüfen die Fahnder sich selbst.
Zudem fehlt auch ein Controlling im Zusammenhang mit der Verwendung von
Informationen. Werden keine Bedingungen an das Abkommen geknüpft,
laufen wir Gefahr, dass sich Ermittelnde aus der Schweiz an unzulässigen
Verfahrensmethoden beteiligen, sodass wir Mittäterinnen und Mittäter
dieser Menschenrechtsverletzungen werden, die wir nicht akzeptieren.
Ich bitte Sie also, auf die Vorlage einzutreten und den Minderheitsantrag
von Herrn Sommaruga zu unterstützen.
Siegrist Ulrich (-, AG): Ja, Frau Thanei, nachdem Sie einleitend selber gesagt haben, dass die Problematik eigentlich nicht im Vertragsinhalt liegt, sondern im Vertragspartner an und für sich, dass die Problematik also eher eine abstraktere ist, muss ich Sie jetzt doch fragen: Wie kommen wir weiter in der internationalen Zusammenarbeit, im Aufbau einer minimalen Weltordnung und eines minimalen Völkerrechtes, wenn wir immer nur mit denjenigen Partnern kooperieren, die, auch inhaltlich, unseren Vorstellungen entsprechen?
Thanei Anita (S, ZH): Ich bin der Ansicht, Herr Kollege Siegrist, dass wir im Allgemeinen, wenn wir einen Vertrag mit jemandem abschliessen, doch gewisse Bedingungen an das entsprechende Verhalten knüpfen können. Wenn wir, so wie vorliegend, eine Vertragspartnerin haben, die sich nicht einmal an die Genfer Konventionen hält, dann, denke ich, können wir, um nicht Mittäterinnen und Mittäter bei diesen Verletzungen zu werden, doch gewisse Bedingungen an das Abkommen knüpfen.
Müller Thomas (C, SG): Gerade wenn da und dort Zweifel
an der Vertrauenswürdigkeit der gegenwärtigen US-Regierung bestehen,
ist der Abschluss des Abkommens zweckmässig. Es schafft Rechtssicherheit
und Transparenz. Das Abkommen legt fest, wozu die Schweiz bei der Bekämpfung
des Terrorismus und dessen Finanzierung im Zusatz zum Rechtshilfeabkommen
in Strafsachen Hand bietet und wozu nicht. In dieser Hinsicht ist das Abkommen
auch ein Fortschritt gegenüber dem OWA, das seit dem 4. September
2002 in Vollzug ist.
Zum Abkommen selbst: Mit der Zielsetzung des neuen Abkommens kann sich
die CVP-Fraktion einverstanden erklären. Es geht nicht um geheimdienstliche
Zusammenarbeit, sondern darum, Akteure des Terrorismus und dessen Finanzierung
der Bestrafung zuzuführen. Nur, aber immerhin in diesem Sinne kommt
ihm präventive Wirkung zu.
Uns ist aber wichtig, dass das Instrument der gemeinsamen amerikanisch-schweizerischen
Ermittlungsgruppen kein Freipass für Untersuchungshandlungen ist,
die mit unserem Rechtsverständnis nicht vereinbar sind. In dieser
Hinsicht setzt der Wortlaut des Abkommens vier wichtige Grenzen:
1. Gemeinsame Ermittlungsgruppen werden nicht dauernd, sondern nur
ad hoc und nur im Worst Case eines Terroranschlages eingesetzt.
2. Es gilt das Prinzip der doppelten Strafbarkeit, das heisst, es muss
gleichzeitig in den USA und in der Schweiz ein Strafverfahren eröffnet
werden, und die neue Strafprozessordnung wird die schweizerischen Voraussetzungen
noch präzisieren.
3. Es gilt der Vorrang des Rechtes des Gaststaates, in dem die gemeinsame
Ermittlungsgruppe tätig ist. Wenn eine solche in der Schweiz tätig
ist, gilt schweizerisches Recht.
4. Die Untersuchungsergebnisse dürfen nur im konkreten Strafverfahren
verwertet werden.
Ergänzend halte ich fest, dass die CVP-Fraktion das Abkommen ausdrücklich
so versteht, dass Akteneditionen, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt
des Bankgeheimnisses, weiterhin ausschliesslich auf der Grundlage des geltenden
Rechtshilfeabkommens zulässig sind und erfolgen dürfen.
Ein letzter Punkt: Das Abkommen schafft Transparenz, und zur Transparenz
gehört die regelmässige Berichterstattung. Die CVP-Fraktion erwartet,
dass der Bundesrat jährlich im Geschäftsbericht auf die Zahl
der Einsätze von gemeinsamen Ermittlungsgruppen hinweist und insbesondere
auch ein Auge darauf wirft, ob sich der Vertragspartner USA zusätzlich
auf anderen, unzulässigen Wegen Informationen beschafft oder so erhaltene
Informationen in unzulässiger Weise verwendet.
Die CVP-Fraktion empfiehlt Ihnen Eintreten, Zustimmung zum Abkommen
und die Ablehnung sämtlicher Minderheitsanträge, insbesondere
auch des Sistierungsantrages. Dieser löst keine Probleme, er verschiebt
sie nur in die Zukunft.
Vischer Daniel (G, ZH): Ich beantrage Ihnen wie Frau Menétrey-Savary,
auf diese Vorlage nicht einzutreten.
Die Schweiz hat als souveräner Staat mit den Amerikanern einen
Vertrag über Zusammenarbeit in der Rechtshilfe im Strafbereich. Er
datiert von 1973. Ich wüsste nicht, warum dieser Vertrag nicht genügen
sollte. Er enthält alle nötigen Massnahmen zur Bekämpfung
von Straftaten, seien sie nun im Zusammenhang mit Terrorismus oder anderweitig
zu ahnden und zu verfolgen. Es ist auch falsch, zu sagen, mit diesem Vertrag
würde etwas legalisiert, das sonst geheim weitergeführt werde.
Nein! Es gibt keine rechtsstaatliche Grundlage, Herr Bundesrat, für
dieses Abkommen mit den Amerikanern, das geheim ist. Ein Vertrag, der nicht
dem Parlament vorgelegt wird, ist ein Geheimvertrag. Geheimverträge
sind für mich nichtige Verträge, also ist auch jede Tathandlung
eines Beamten in diesem Lande unter dem Titel dieses Vertrages eine nichtige
Handlung.
Es ist aber auch nicht so, dass der Inhalt dieses Vertrages einfach
bedenkenlos ist. Ich sehe drei Punkte, die im Vordergrund stehen:
1. Dieser Vertrag bringt - andere auch, das stimmt - einen Souveränitätseinbruch
in unser schweizerisches System. Das System gemeinsamer Ermittlung mit
fremden Beamten, die in diesem Lande ermitteln, führt zu unkontrollierten
Folgen, indem Ermittlungsergebnisse in unkontrolliertem Rahmen auch durch
geheimdienstliche Kreise in den Vereinigten Staaten nachher weiterverwertet
werden können. Ich wundere mich, dass die sich als Souveränitätspartei
gerierende SVP in diesem Rat in diesem Punkt nicht hellhöriger ist,
und ich bin nicht so sicher, ob sie, wäre das Dossier bei einem anderen
Bundesrat, bei diesem Vertrag nicht hellhöriger reagieren würde.
2. Dieser Vertrag basiert auf dem Terrorismus als Anknüpfungspunkt.
Ohne Terrorismus als Anknüpfungspunkt gäbe es diesen Vertrag
gar nicht. Mit anderen Worten steht die Frage im Raum: Ist es überhaupt
nötig, unter dem schwammigen Begriff "Terrorismus" gegenseitig neue
Fahndungsinstrumente und -institutionen einzuführen? Ich bestreite
das. Es ist auch paradox: Die gängige Doktrin sagt ja, Terroristen
seien Kriminelle. Über Kriminelle entscheidet das Strafgesetzbuch.
Warum braucht es dann überhaupt den Übertitel "Terrorismus"?
Offensichtlich will man gleichsam die Verwicklung "politisch, terroristisch,
kriminell" weiterführen, um gewissermassen Dringlichkeit zu postulieren.
Aber es ist eigentlich unklar, was darunter zu verstehen ist. Wie schnell
in diesem Lande etwas zur terroristischen Tat wird, haben Sie beim Verfahren
gesehen, das nun in Bellinzona erstinstanzlich gescheitert ist. Auch hier
würde ich Ihnen raten, etwas hellhöriger zu sein.
Es ist ja auch nicht so, dass die Schweiz als Land aus ihrer Optik
ein vorrangiges Interesse an diesem Vertrag hat. Es ist ein vorrangiges
Interesse der Amerikaner, hier mitermitteln zu können. Ich kann mir
nicht im Ernst vorstellen, dass Sie, Herr Bundesrat Blocher, der Meinung
sind, wir hätten ein vorrangiges Interesse, Polizeibeamte in die USA
zu schicken und mit den Amerikanern dort zu ermitteln. Das heisst, die
Amerikaner wollen diese Verträge mit uns und mit anderen europäischen
Staaten. Ich frage mich, ob es weitergehende Befugnisse braucht, weitere
Grundlagen als diejenigen, die wir schon 1973 vereinbart haben.
3. Es sind rechtsstaatliche Bedenken da bezüglich der Handhabung
solcher Erkenntnisse und des Vorgehens der USA im Umgang mit dem, was sie
Terrorismusbekämpfung nennen. Die Vereinigten Staaten haben, mindestens
unter dieser Administration, den Rechtsstaat de facto ausser Kraft gesetzt.
Guantanamo, CIA-Gefängnisse und anderes sind beredte Beispiele hiefür.
Wie kann es sein, dass wir justement unter dem Titel Terrorismus diese
Zusammenarbeit forcieren?
Nur mit Nichteintreten korrigieren Sie das. Es braucht kein neues Abkommen,
es braucht diese Zusammenarbeit unter diesem Titel nicht. Wir haben genügend
griffige strafrechtliche Normen, die sonst gelten.
Lang Josef (G, ZG): Bevor ich für Nichteintreten
argumentiere, möchte ich noch einmal betonen: Es gibt seit 1973 einen
Staatsvertrag zwischen den USA und der Schweiz über gegenseitige Rechtshilfe
in Strafsachen; Terrorakte sind Strafsachen, Terror lässt sich mit
dem bestehenden Recht verfolgen. Und als Antwort auf die vorherige Frage
von Kollega Siegrist möchte ich sagen, dass ein Ja zur Verrechtlichung
dieser Welt ein Nein zur heutigen Politik der USA bedeutet. Deshalb sagen
auch wir Nein zu diesem Abkommen.
Es wurde schon gesagt: Es gibt keine Definition des Terrorismus. Das
ist schwerwiegend, wenn es um das Strafrecht geht. Es gibt aber eine US-amerikanische
Definition des Terrorismus: Terroristisch ist demnach die Gewalt, welche
gegen die USA und deren Verbündete ausgeübt wird; terroristisch
ist aber nicht jene Gewalt, die von den USA und ihren Verbündeten
ausgeübt wird. So sind beispielsweise 41 zivile Opfer der Hisbollah
Opfer des Terrorismus, während über 1100 zivile Opfer der Tzahal
nicht Opfer des Staatsterrorismus sind. Mit anderen Worten: Wenn Bomben
horizontal eingesetzt werden, ist es terroristisch - wenn Bomben vertikal
eingesetzt werden, ist es nicht terroristisch; soweit der US-amerikanische
Wortgebrauch. Sehr genau wissen wir auch, was Krieg gegen Terrorismus bedeutet.
Er bedeutet Eskalation der Gewalt, beispielsweise im Irak - vier Millionen
Flüchtlinge bereits -, beispielsweise in Afghanistan, er bedeutet
Abu Ghraib, Guantanamo, Geheimgefängnisse, systematische Verletzung
der Menschenrechte und des Völkerrechtes.
Wer die Mittel und Wege des sogenannten "war on terror" genau studiert,
muss zur Feststellung gelangen, dass es dabei nicht um die Eindämmung
von Terror geht. Wer Al-Qaida in Afghanistan wirklich verfolgen wollte,
würde ganz andere Mittel einsetzen als militärische. Noch weniger
geht es um Menschenrechte, Demokratie und Frieden. Es geht vielmehr um
die Kontrolle über Rohstoffquellen und Rohstoffwege und um strategische
Macht. An einem solchen globalen Feldzug darf sich ein neutraler Staat
nicht beteiligen.
Damit bin ich bei der Schweiz. Dieser Krieg gegen den Terror bedeutet
für uns auch illegale Überflüge und die Verletzung unserer
Souveränität. Auch hier muss ich gegenüber der SVP folgende
Feststellung machen: Ihr Schweigen zu den Souveränitätsverletzungen
durch die USA führt zur Einsicht, dass die SVP "neutral" gegen die
EU und "neutral" für die USA ist.
Gegen das Abkommen spricht also nicht nur die Politik der USA, sondern
auch, was Dick Marty den servilen Gehorsam des Bundesrates genannt hat.
Zu diesem servilen Gehorsam gehört unter anderem die umstandslose
Erneuerung der Überflugrechte.
Kollega Müller von der CVP: Sie haben von Mentalitätsunterschieden
zwischen den USA und der Schweiz gesprochen. Der Unterschied zwischen Guantanamo
und einem Rechtsstaat ist der Unterschied zwischen Barbarei und Zivilisation.
Das ist mehr als ein Mentalitätsunterschied. Das Problem der Folter,
wie sie von den USA ausgeübt wird, ist nicht nur, dass es unserem
Rechtsverständnis widerspricht; Folter widerspricht universalem Rechtsverständnis.
Insofern müssen Sie sich fragen, ob Ihre Ausführungen nicht etwas
arg kulturrelativistisch waren. Das wiederum müsste eigentlich die
SVP alarmieren.
Stamm Luzi (V, AG): Wir reden von einem Abkommen zur Bekämpfung
des Terrorismus, und es geht um die Frage, ob gemeinsame Ermittlungsgruppen
gebildet werden können. Die SVP-Fraktion sagt Ja.
Die SVP-Fraktion bittet Sie einzutreten, und die SVP-Fraktion bittet
Sie, die Vorlage gutzuheissen.
Es gibt im Grunde genommen zwei Kritikpunkte, die man gehört hat.
Der eine Kritikpunkt ist: Ich mag die Vereinigten Staaten respektive die
Politik der Vereinigten Staaten nicht. Die Voten, die man gehört hat,
die USA seien kein Rechtsstaat, die USA würden das Völkerrecht
missachten, die USA würden die Menschenrechte missachten, die USA
seien kein verlässlicher Vertragspartner: Mit dieser Kritik kann ich
nichts anfangen. Wenn man die Geschichte anschaut und wenn man die USA
beurteilen will, muss man sich insbesondere auch die Frage stellen: Wie
würde die Welt ohne die Vereinigten Staaten aussehen? Ich weiss nicht
- niemand weiss es -, wie die Freiheitsrechte dastehen würden, nicht
nur die Freiheit der einzelnen Staaten, sondern auch die Freiheit der Individuen,
zum Beispiel die Freiheit und die Gleichstellung der Frauen. Ich weiss
nicht, wo sie ohne die USA stehen würden. Mit dieser Kritik gehe ich
sehr vorsichtig um.
Es gibt einen zweiten Kritikpunkt, und dafür, Herr Lang, hat die
SVP die Ohren mit Sicherheit offen. Es ist die Befürchtung, dass die
Schweiz anderen Staaten, in diesem Fall speziell den USA, zu viel Einsicht
gewährt.
Dieses Problem ist auf dem Tisch. Auch wenn wir eine Ermittlungsgruppe
schaffen, ist klar, dass diese Leute eine gewisse Einsicht in die Schweiz
kriegen werden; das ist problematisch. Aber ich betone an dieser Stelle:
Da sind auch die anderen Länder hochproblematisch. Wenn ich daran
denke, wie schnell und wie umfangreich die Schweiz Russland Rechtshilfe
gewährt, wenn ich daran denke, wie die Schweiz mit der EU zusammenarbeitet
und wie sie gemäss den abgeschlossenen Verträgen den Europäern
Einsicht gewährt, dann kann man dieses Vorgehen rechtfertigen. Ich
kann das rechtfertigen, selbst wenn ich mir bewusst bin, dass die USA die
Tendenz haben, ihr Rechtssystem den anderen Ländern verkaufen, aufoktroyieren
zu wollen; da müssen wir aufpassen. Aber dieses Abkommen ist tragbar.
Weshalb ist es tragbar? Es ist dem Terrorismus gewidmet, und es hat
nur eingeschränkte Geltung. Die Punkte wurden eigentlich genannt,
ich spreche sie noch einmal kurz an:
1. Das Abkommen, das wir hier schliessen, wurde bekanntlich auf Wunsch
der Schweiz geschlossen. Es ist besser - oder zumindest wahrscheinlich
besser - als der Status quo; es ist mit Sicherheit besser als ein Geheimabkommen.
2. Selbst wenn man die Meinung hätte, die USA seien problematisch,
ist es eine eigenartige Auffassung, dass wir nur Abkommen mit jenen Staaten
schliessen sollten, bei welchen wir keine Vorbehalte haben. Ich bedanke
mich in diesem Zusammenhang für die Zusatzfrage von Kollege Siegrist;
er hat zum Ausdruck gebracht, was hier ganz offensichtlich ist. Es ist
unter keinem Titel angängig, dass Sie einen Staat kritisieren - aus
welchen Gründen auch immer - und gleichzeitig sagen: Das führt
dazu, dass ich mit diesem Staat kein Abkommen schliesse.
Die Argumentation von Frau Thanei ist geradezu grotesk. Wenn Sie sagen,
dass man - ich zitiere Sie - "Mittäter" sei, wenn man ein Abkommen
mit einem Staat schliesse, sind das ungefähr die gleichen Sprüche,
die ich hörte im Zusammenhang mit der Diskussion über die Schweiz
und den Zweiten Weltkrieg, als die Schweiz in ihrer Not Abkommen mit Nazideutschland
abschloss. Wir erhielten aus Ihrer Ecke die Kritik, die Schweizer seien
Mittäter Nazideutschlands gewesen.
3. Wir haben es gehört, dieses Abkommen sagt, dass man erst tätig
wird, wenn beide Staatsanwaltschaften grünes Licht geben - das ist
ein wichtiger Punkt. Es wurde ebenso gesagt, es sei eine Ad-hoc-Zusammenarbeit.
Die Ermittlungsgruppen werden also pro Fall gebildet und sind nicht andauernd
hier. Es wurde ebenfalls gesagt, dass wir die doppelte Strafbarkeit brauchen
würden, und daran wird festgehalten. Und es wurde ferner gesagt, der
Vorrang des Rechtes des Gaststaates gelte.
4. Der letzte Punkt ist einer der Punkte, wie Kollege Müller sie
auch erwähnt hat. Es geht um die Auflage, dass die in einem solchen
Fall gewonnenen Erkenntnisse nur für diesen speziellen Fall gültig
sein sollen. Es ist selbstverständlich ein problematischer Punkt,
aber dort wird es unsere Aufgabe sein, mit offenen Augen hinzuschauen,
wie sich die Dinge entwickeln. Wir müssen dafür sorgen, dass
in diesen Fällen gewonnene Erkenntnisse sicher an keinem anderen Orten
erscheinen und nicht missbraucht werden.
Cavalli Franco (S, TI): Herr Stamm, selbst wenn wir die 4 Millionen irakischer Flüchtlinge und die 600 000 Toten vergessen, für welche die Amerikaner verantwortlich sind - die Liste lässt sich fortsetzen -, möchte ich Sie fragen: Ist Ihnen nicht bekannt, dass ein bürgerlicher Schweizer Ständerat nachgewiesen hat, dass die USA in ihrem sogenannten Kampf gegen den Terrorismus nicht nur rechtswidrig, sondern sogar terroristisch vorgehen?
Stamm Luzi (V, AG): Herr Kollege Cavalli, wie Ihnen bekannt ist, bin ich in der Interessengemeinschaft Schweiz-Zweiter Weltkrieg - ja, Sie müssen nicht so lachen! Wissen Sie, ich habe auch bürgerliche Ständeräte erlebt, die gesagt haben, die Schweizer hätten ebenso Schuld auf sich geladen, weil sie dies und jenes während der Zeit des Zweiten Weltkrieges gemacht haben. Selbstverständlich sind mir diese Punkte bekannt, die Sie erwähnt haben. An dem, was ich gesagt habe, ändert sich aber gar nichts. Wenn Sie die Philosophie verfolgen, dass Sie, sobald Ihnen an einem Land etwas nicht passt, mit dem Land kein Abkommen machen - es wurde aus dieser Ecke richtig gesagt, es wurde nicht bestritten, dass das Abkommen richtig ist, sondern es wurde der Vertragspartner kritisiert -, ist das keine Politik, die Sie machen können.
Huber Gabi (RL, UR): Die FDP-Fraktion ist für Eintreten
und für Genehmigung des Abkommens. Sie lehnt sowohl den Nichteintretensantrag
als auch den Antrag auf Sistierung der beiden Minderheiten ab.
Das Abkommen ist auf ausdrücklichen Wunsch der Schweiz zustande
gekommen. Es ersetzt das sogenannte "Operative Working Arrangement" (OWA),
welches sich allein auf die Terrorismusbekämpfung im Zusammenhang
mit dem 11. September 2001 bezieht und nicht auf einem Parlamentsbeschluss
beruhte. Für uns ist es wichtig, dass es sich erstens beim vorliegenden
Abkommen, welches das OWA ersetzt, um einen formellen Staatsvertrag handelt,
dass zweitens dieser Staatsvertrag in der Verfolgungsarbeit des Staatsanwaltes
und der gerichtlichen Polizei im Rahmen der internationalen Rechtshilfe
zur Anwendung kommt, und zwar nur im Worst Case, nämlich dann, wenn
es einen Terroranschlag gibt. Drittens ist wichtig, dass dieser Staatsvertrag
den Staatsanwaltschaften in eröffneten Strafverfahren in beiden Ländern
lediglich die Möglichkeit gibt, gemeinsame Ermittlungsgruppen einzusetzen.
Es geht also nicht um permanente Stationierungen von Beamten in der Schweiz
und in den USA. Sodann geht innerstaatliches Recht dem vorliegenden Staatsvertrag
immer vor. Ermittlungsgruppen werden nur eingesetzt, wenn ein Fall in den
USA und gleichzeitig auch in der Schweiz gerichtlich hängig ist.
Die Schweiz hat mit vielen Staaten solche Verträge. Teilweise
gehen sie viel weiter als das vorliegende Abkommen. Das OWA wurde kritisiert
und bekämpft, weil es nicht öffentlich ist.
Der Nichteintretensantrag hätte zur Folge, dass genau dieses OWA
bestehen bliebe. Denn die Schweiz hat den USA zugesagt, dass das OWA nicht
gekündigt wird, bis ein neues Abkommen steht. In der Kommission war
von Ständerat Dick Marty, welcher in seiner Funktion als Ermittler
des Europarates angehört wurde, zu vernehmen, dass eine Zusammenarbeit
mit den USA, dem mächtigsten Land der Welt, absolut notwendig ist
und dass das vorliegende Abkommen ein Fortschritt im Vergleich zum heutigen
Zustand ist. Die Herren Franco Cavalli und Jo Lang sind jetzt nicht mehr
hier, aber im Gegensatz zu ihnen hörte ich sehr genau zu, was unser
Kollege, FDP-Ständerat Dick Marty, in der Kommission sagte.
Der Sistierungsantrag der Minderheit Sommaruga Carlo ist in Wirklichkeit
ebenfalls ein Nichteintretensantrag, weil die von den USA zu erfüllenden
Auflagen mit Bestimmtheit nicht innert nützlicher Frist erfüllt
werden können. Vermutlich sind sie auch gar nicht erfüllbar,
denn es wird ja insbesondere eine bestimmte Auslegung sämtlicher Genfer
Konventionen und des erwähnten UN-Übereinkommens verlangt, wobei
supponiert wird, die USA legten sämtliche dieser internationalen Verträge
nicht richtig aus. Mit den beantragten Auflagen im Minderheitsantrag Sommaruga
Carlo ist der Verzicht der USA auf dieses Abkommen mit jeder Garantie vorprogrammiert.
Die Schweiz würde es sich ja wohl kaum gefallen lassen, wenn ein anderer
Staat mit ihr nur dann einen Vertrag abschlösse, wenn sie die Auslegung
internationaler Verträge durch bestimmte Organisationen überprüfen
liesse. Das wäre auch für uns eine Beleidigung und eine inakzeptable
Schulmeisterei. Nichteintreten bzw. Sistieren würde die Schweiz in
der Verfolgung des Terrorismus schwächen.
Wir haben aber ein eminentes Interesse am Austausch von Informationen
im Kampf gegen den Terrorismus und seine Finanzierung. Gerade deswegen
sind wir an einer rechtlichen Basis interessiert, welche für beide
Staaten gilt.
Die FDP-Fraktion lehnt auch den Minderheitsantrag zu Artikel 1 Absatz
1 ab. Würde diesem nämlich zugestimmt, müsste mit den USA
von Grund auf ein neuer Vertrag ausgehandelt werden. Der Antrag ist aber
selbstverständlich auch inhaltlich abzulehnen. Ich verweise auf die
Ausführungen der Berichterstatter, die Sie noch hören werden,
und des Bundesrates, der bereist ein Monitoring in der Kommission und die
entsprechende Berichterstattung im jährlichen Geschäftsbericht
zugesagt hat.
In diesem Sinne ersuche ich Sie im Namen der FDP-Fraktion nochmals
um Ablehnung der beiden Minderheitsanträge und um Genehmigung des
Abkommens.
Sommaruga Carlo (S, GE): Madame Huber, je prends note du fait que vous considérez que les droits fondamentaux ne priment pas sur la lutte contre le terrorisme, mais c'est votre position. Ma question se rapporte simplement à ce que vous avez affirmé: vous avez indiqué que l'accord OWA 1 resterait en vigueur si nous refusons aujourd'hui cet accord avec les Etats-Unis. Comment pouvez-vous dire cela alors que l'OWA 1 est uniquement limité aux événements du 11 septembre 2001? Vous proposez aujourd'hui une interprétation plus étendue que celle qui était prévue au départ.
Aeschbacher Ruedi (E, ZH): Es ist keine Frage: Die USA
haben auf ihrer rechtsstaatlichen Weste in Bezug auf Guantanamo und auch
auf andere Vorfälle einen grossen schwarzen Fleck oder "Tolggen",
wie wir in unserer Mundart sagen würden. Darüber müssen
wir nicht diskutieren. Es geht hier auch nicht um Guantanamo; es geht um
die Bekämpfung des Terrorismus. In diesem Saal werden alle Ja sagen,
wenn wir die Frage stellen: Soll der Terrorismus bekämpft werden?
Das ist klar.
Die nächste Frage ist, in welcher Form der Terrorismus auftritt.
Auch das ist hier zur Diskussion gestellt worden. Das ist aber eine unbedeutende
Frage. Uns kann es egal sein, in welcher Art und Weise Terrorismus verübt
wird und wo das geschieht - in unserem Land oder irgendwo in der Welt.
Terrorismus ist zu ächten, zu verfolgen. Wir sollten alles unternehmen,
dass Terrorismus nicht auftritt, wo auch immer das geschieht, auch hier
in unserem Land.
Die nächste Aussage lautet: Es ist deshalb wichtig, dass wir Terrorismus,
wo auch immer er auftritt oder geplant wird, effizient bekämpfen können.
Für eine effiziente Bekämpfung des Terrorismus muss man die notwendigen
Organisationsstrukturen schaffen. Das haben wir in unserem Land auch gemacht,
indem wir gewisse Gruppen oder Beamte mit ganz spezifischen Aufträgen
ausgestattet haben. Aber man muss das nicht nur im eigenen Land tun, man
muss das ebenso in der Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn und mit anderen
Ländern, nicht nur auf unserem Kontinent, tun.
Nun liegt ein Abkommen vor; ein Abkommen, welches diese Bekämpfung
des Terrorismus vereinfachen, erleichtern, schneller durchführbar
machen wird. Dieses Abkommen hat genau das zum Ziel, was wir alle wollen,
nämlich besser, rascher und effzienter terroristische Taten oder terroristische
Pläne bekämpfen und ihnen vorbeugen; und das im Wesentlichen
durch eine raschere Information, einen schnelleren Austausch der Fakten
und des Wissens. Und wie findet dieser Wissens- und Faktenaustausch statt?
Eben in gemischten, gemeinsamen Ermittlungsgruppen. In diesen gemischten
Ermittlungsgruppen hat immer der Gaststaat die Führung und die Verantwortung
für die Arbeit der Gruppe. Was unmittelbar bedeutet, und das wird
im Abkommen auch explizit gesagt, dass wir diese Gruppen hier nach unserem
Recht führen und dass sie sich an unser Recht, und zwar in jeder Beziehung,
auch in Beziehung auf den Datenschutz, zu halten haben. Und wir sind auch
gehalten, allfällige Wünsche, die von den Partnern in die Gruppen
eingebracht werden und weiter gehen, nach unserem Recht aber nicht zulässig
sind, zurückzuweisen und dafür zu sorgen, dass unsere Rechtsstaatlichkeit
hier Anwendung findet.
Es ist also das Recht des Gaststaates und zwar mit all seinen Einschränkungen,
die das Recht auch bei unserer normalen polizeilichen Ermittlungstätigkeit
uns auferlegt. Es gibt deshalb ganz klar keine Zugriffe auf Datenbanken,
ohne dass dies auch nach unserem Recht möglich wäre. Im Abkommen
wird das noch speziell hervorgehoben: Auf Archive und Datenbanken darf
nicht zugegriffen werden. Selbstverständlich werden auch Akten allenfalls
herausgegeben werden können; dies wiederum gemäss den definierten
Leitplanken und Einschränkungen, die wir in unserem Recht haben und
die auch im Rechtshilfeabkommen festgeschrieben sind. Zur Verwertung der
gewonnenen Erkenntnisse sei zum Schluss gesagt, dass auch hier unsere Leute,
falls in unserem Land ermittelt wird, dafür zu sorgen haben, dass
eben die entsprechenden Erklärungen unterzeichnet werden, dass eben
solche Dokumente ganz klar - ganz klar - bezeichnet werden können,
damit wir auch hier keine Lücken und Löcher aufreissen lassen.
Ich komme zum Schluss und stelle einfach fest: Es geht hier nicht um
eine Beurteilung der Rechtstaatlichkeit von Amerika. Es geht hier darum,
ein Instrument zu schaffen, das mit kurzen Wegen, mit kurzen Zeiten auch,
einen raschen Informationsaustausch ermöglicht; dies in einer höchst
brisanten Situation, nämlich eben bei der Terrorbekämpfung und
bei der Terrorvorbeugung. Heute ist das vielleicht nicht das vordringlichste
Problem unseres Landes. Ich weiss aber nicht, ob es das nicht eventuell
zu einem späteren Zeitpunkt doch auch werden könnte. So oder
so, egal, wer jetzt mehr Interesse an diesem Abkommen hat: Wir sind auch
gehalten, im Hinblick auf Terrorakte, die nicht unser Land, sondern irgendwo
die Völkergemeinschaft betreffen, unseren Beitrag zu leisten, damit
sie möglichst verhindert oder zumindest aufgeklärt und die Schuldigen
entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden können.
Die CVP-Fraktion ist für Eintreten. Sie lehnt den Minderheitsantrag
Sommaruga Carlo, die Sistierung, ab.
Menétrey-Savary Anne-Catherine (G, VD): Dans une interview récente, Monsieur Dick Marty a fait remarquer que ces méthodes américaines avaient pour effet de pousser des musulmans modérés à éprouver de la sympathie pour les extrémistes et que la sympathie a le même effet sur les extrémistes que l'air sur le feu. Ne pensez-vous pas que cette manière de lutter contre le terrorisme peut se révéler totalement contre-productive en amplifiant la tendance extrémiste et la colère de ces gens contre l'Occident?
Aeschbacher Ruedi (E, ZH): Ich habe den ersten Teil Ihrer
Frage nicht verstanden, weil hinter mir, bei der Präsidentin, relativ
laut gesprochen wurde.
Aber zum zweiten Teil der Frage - den habe ich dann verstanden - :
Wenn Sie fragen, ob das nicht die Bereitschaft zum Terrorismus stärken
würde, dann muss ich sagen, dass jede präventive Massnahme und
jede Strafverfolgungsmassnahme natürlich irgendwo diese Gefahr birgt
oder diese Möglichkeit, die Sie angesprochen haben. Aber wir können
auf keinen Fall darauf verzichten; wir müssen Prävention machen,
wir müssen verfolgen, dort wo Straftaten geschehen sind, egal, ob
das nachher allenfalls gewisse Sympathisanten von Terroristen dazu bringen
könnte, halt ebenfalls aktiv zu werden. Sonst kann der Rechtsstaat
aufgeben.
Blocher Christoph, Bundesrat: Das Operative Working Arrangement,
das hier vorliegt - das ist bereits von mehreren Rednern gesagt worden
- haben wir von den USA gefordert. Wir waren der Demandeur, nicht die USA.
Warum wollten wir das?
1. Wir haben ein solches Abkommen, das aber dem Parlament nicht vorgelegt
worden ist. Das wollten wir durch ein offenes Abkommen ablösen.
2. Wir wollten eine bessere, präzisere Formulierung.
3. Wir wollen durch eine langjährige Zusammenarbeit den Kampf
gegen den Terrorismus führen, auch mit den USA - ich sage "auch";
es ist nicht das einzige Land.
Allen Damen und Herren - Herrn Vischer beispielsweise - die hier gesagt
haben, wir hätten ein solches Abkommen nur mit den USA, muss ich sagen:
Wir haben mit allen Ländern, die dem Europarat angehören, ein
viel weiter gehendes Abkommen als das mit den USA. Weil die USA nicht dem
Europarat angehören, brauchen wir ein separates Abkommen.
Weiter - ich sehe mal ab von eigentlichen Hasstiraden gegen Amerika
- wird hier gesagt, Amerika sei ein Land, wo nicht alles, was Menschenrechte
usw. betrifft, unseren Ansprüchen entspricht. Sie sind sonst gar nicht
so streng mit diesem Erfordernis: Bei den 46 Mitgliedstaaten des Europarates
schliessen Sie beide Augen. Wir haben doch nie nur Staaten, die bezüglich
der Menschenrechte nicht kritisiert werden. Albanien, Andorra, Armenien,
Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Mazedonien, Monaco, Russland, Serbien,
Türkei, Ukraine - ich kann Ihnen alle Namen ablesen -: Unter diesen
Staaten gibt es doch keinen, der nicht auch unter Kritik steht.
Ich muss Ihnen sagen, die USA sind ein Staat, der alle diese Abkommen
unterzeichnet hat, auch die Genfer Konvention.
Es ist richtig, dass nach dem Anschlag von 2001 die USA sich auf den
Standpunkt stellten, die Terroristen seien nicht zu behandeln wie Kriegsgefangene
oder Soldaten. Sie waren der Auffassung, dass sie keine Soldaten seien.
Das war auch der Streitpunkt im Zusammenhang mit Guantanamo. Aber das vertreten
auch andere Staaten. Aber Amerika ist ein funktionierender Rechtsstaat,
hat ein oberstes Gericht, das entgegen der Regierung erklärt hat,
diese dürften keine Sonderbehandlung haben; das Gericht hat das aufgehoben.
Was ist denn das anderes als ein Rechtsstaat?
Warum dieses Abkommen, und was ist es? An diejenigen, die hier gesagt
haben, es sei ein präventives Abkommen: Das ist es nicht. Es wird
keine Prävention betrieben. Die Voraussetzung ist ein ganz konkreter
Straftatbestand, zu dem ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.
Es ist also nicht eine allgemein repräsentative Tätigkeit, wo
man sagt: Hier ist irgendetwas los, jetzt machen wir Prävention; sondern
es ist ein konkreter Straftatbestand erforderlich.
Zudem muss es ein Straftatbestand sein, welcher in unserem Land - in
unserem Land! - als Straftatbestand anerkannt wird. Es muss in beiden Ländern
eine Strafverfolgung eröffnet sein. Es ist also sehr restriktiv.
Die nächste Bemerkung: Dieses Abkommen hat nichts mit dem Rechtshilfeabkommen
zu tun. Das Rechtshilfeabkommen ist davon nicht betroffen, es ist ein Sonderrecht
und steht auch unter ganz anderer Aufsicht. Das ist hier klar zu erwähnen.
Ich verhehle nicht, dass die USA auch in dieser Beziehung etwas wollten;
das haben wir aber abgelehnt. Es gilt das Rechtshilfeabkommen von 1973
und nichts, was darüber hinausgeht.
Was die Zusammenarbeit mit anderen Staaten des Europarates anbelangt,
gehen wir weit über den Terrorismus hinaus. Die Zusammenarbeit gilt
für alle Delikte, auch für Wirtschaftsdelikte, für Betrug
und so weiter und so fort. Hier haben wir die Zusammenarbeit auf den Terrorismus
beschränkt.
Es ist gesagt worden, auch von der SVP, man müsse aufpassen, dass
man nicht zu viel Einsicht gebe, und es müsse Ordnung herrschen. Es
muss tatsächlich Ordnung herrschen. Das sicherzustellen ist unsere
Aufgabe, die Aufgabe der Straforgane. Ich darf sagen, dass ich, seit ich
im Amt bin, keine Überschreitungen mehr festgestellt habe. Die Leute
müssen durch die Bundesanwaltschaft geführt werden, und sie werden
jetzt auch geführt. Dann muss Rechenschaft abgelegt werden. Erstens:
Zweimal im Jahr ist die Geschäftsprüfungsdelegation bei der Bundesanwaltschaft,
um das genau zu prüfen. Zweitens: Wir legen im Geschäftsbericht
jedes Jahr ein Monitoring vor; die Forderung, die mit dem Minderheitsantrag
gestellt worden ist, wird also erfüllt. Dort können Sie dann
auch die entsprechenden Fragen stellen.
Vischer Daniel (G, ZH): Ja, Herr Bundesrat. Ich glaube
übrigens, dass es niemand strengeren gibt als den Papst, zumindest
den jetzigen.
In der Botschaft steht, dass das "Operative Working Arrangement" (OWA)
seinen Zweck erfüllt habe, sobald die Bundesanwaltschaft die entsprechenden
Verfahrensakten an das eidgenössische Untersuchungsrichteramt übermittelt,
Bezug nehmend auf den 11. September 2001. Sie sagen, wenn wir dieses Abkommen
nicht verabschieden, gelte das alte. Ist das nicht falsch? Das alte gilt
nur mit Bezug auf den 11. September 2001, aber nicht weitergehend; dieses
hier regelt eben weitergehende Sachverhalte.
Blocher Christoph, Bundesrat: Ich möchte Ihre Frage
nicht in Bezug auf den 11. September 2001, aber in Bezug auf Al-Kaida beantworten:
Das ist die Terrororganisation - was eine Terrororganisation ist, das ist
eine andere Frage.
Fälle, wie wir sie bezüglich des 11. September 2001 gehabt
haben - da haben Sie Recht -, haben wir jetzt keine; darum haben wir auch
keine im Ermittlungsverfahren.
Sommaruga Carlo (S, GE): Lors d'une rencontre entre Madame Calmy-Rey, ministre suisse des affaires étrangères et son homologue des Etats-Unis, Madame Condoleezza Rice, la Suisse a demandé aux Etats-Unis de respecter les Conventions de Genève et de faire en sorte que le statut de Guantanamo soit aboli. Est-ce qu'il n'y a pas finalement, en acceptant la situation telle qu'elle est et en acceptant cet accord, un mépris de la politique extérieure menée par la Suisse, qui en tant que dépositaire des Conventions de Genève, doit faire en sorte que celles-ci soient aussi respectées par les Etats-Unis? N'estimez-vous pas qu'il y a là une contradiction majeure?
Blocher Christoph, Bundesrat: Es ist richtig, dass die
Schweiz den Amerikanern gesagt hat, sie sollen die Genfer Konvention beachten.
Wir sagen übrigens bei aussenpolitischen Reisen in jeden Staat, man
solle sich an die Menschenrechte halten. So haben wir gesagt, man solle
die Genfer Konvention beachten. Die Antwort der Amerikaner ist: Wir halten
uns an die Genfer Konvention. Ich habe es dargelegt: In Bezug auf die Terroristen
war die amerikanische Regierung der Meinung, dass sie nicht unter die Genfer
Konvention fallen, weil es keine Kriegsgefangenen und keine Soldaten sind.
Das ist vom amerikanischen Obersten Gericht korrigiert worden. Das ist
der Rechtsstaat. Mit diesem Staat machen wir einen Vertrag.
Herr Sommaruga, andere Staaten haben keine solchen Gerichte, die einen
solchen Entscheid korrigieren würden; das wissen Sie auch.
Baumann J. Alexander (V, TG): Wie können Sie sicherstellen, dass aus diesem Abkommen beiderseits keinerlei Auswüchse entstehen? Einerseits, dass die Amerikaner da nicht frei herumspionieren, und andererseits, dass die Bundesanwaltschaft diese Amerikaner nicht missbraucht, um sie gegen Schweizer einzusetzen, wie beispielsweise das Umfeld von Herrn Ramos?
Blocher Christoph, Bundesrat: Erstens muss ich Ihnen sagen:
Es ist in jedem Fall und bei jeder Ermittlung eine Gefahr, dass man überzieht.
Das ist nichts Besonderes. Darum müssen die Strafverfolgungsbehörden
eng kontrolliert werden. Darum muss auch eine klare Aufsicht vorhanden
sein, was heute per Gesetz nicht der Fall ist, aber das wollen wir ja ändern.
Zweitens, bei all dieser Zusammenarbeit mit dem Ausland müssen
die Ermittler vom Staat selbst geführt werden. Die Amerikaner halten
sich auch daran, wenn man sie führt. Wenn man sie nicht führt,
benehmen sie sich wie alle aus Grossstaaten. Sie haben das Gefühl:
Wenn man mir es nicht verbietet, kann ich es tun. Das ist unsere Sache.
Wenn sie es trotzdem tun, werden sie strafrechtlich verfolgt. Die andere
Sache, dass Schweizer in Amerika nicht übermarchen - es ist hier nicht
gemeint, zuungunsten von Amerika, sondern zuungunsten von anderen Schweizern
-, ist dasselbe. Es ist nicht erlaubt, das darf nicht getan werden, und
wir haben dafür zu sorgen. Ich kann nichts anderes sagen als: Die
Aufsicht muss die Leute führen. Aber das ist auch bei anderen Strafverfahren
der Fall.
Hochreutener Norbert (C, BE), für die Kommission: Ich
kann es kurz machen, ich möchte nur zu einem Argument von Herrn Vischer
Stellung nehmen; die anderen Argumente hat Herr Bundesrat Blocher schon
gebracht.
Herr Vischer sagt, dass das Rechtshilfeabkommen genüge. Ohne Zweifel
ist das Rechtshilfeabkommen sicher sehr wichtig, hat hier aber nur indirekt
mit dem Vertrag zu tun. Aber eines muss doch auch Herrn Vischer einleuchten:
Wir haben hier einen Zusatzvertrag, wir haben hier zusätzliche Regeln
für die Zusammenarbeit mit den USA. Die Geschichte lehrt uns doch,
dass, immer wenn eine Weltmacht und ein Kleinstaat miteinander einen Vertrag
abschliessen, dieser in der Regel dem Kleinstaat nützt. Dann kann
die Weltmacht nicht einfach machen, was sie will, und der Kleinstaat ist
dann nicht einfach schutzlos der Weltmacht ausgeliefert.
Stimmen Sie deshalb dem Abkommen zu. Ein Vertrag ist besser als kein
Vertrag. Wir Schweizer haben ja um dieses Abkommen ersucht.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen über den Nichteintretensantrag der Minderheit Menétrey-Savary ab.
Abstimmung - Vote
Für Eintreten .... 146 Stimmen
Dagegen .... 26 Stimmen
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Wir stimmen nun über den Antrag Sommaruga Carlo ab, die Beratung auszusetzen.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag Sommaruga Carlo .... 60 Stimmen
Dagegen .... 111 Stimmen
Bundesbeschluss über das Abkommen zwischen der Schweizerischen
Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika über den
Einsatz von gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Bekämpfung des Terrorismus
und der Finanzierung des Terrorismus
Arrêté fédéral concernant l'Accord entre
la Confédération suisse et les Etats-Unis d'Amérique
sur la constitution d'équipes communes d'enquête pour lutter
contre le terrorisme et son financement
Detailberatung - Discussion par article
Titel und Ingress - Titre et préambule
Angenommen - Adopté
Art. 1
Sommaruga Carlo (S, GE): Par exemple, on pourra savoir
si, effectivement, les Etats-Unis sont prêts à collaborer
dans des cas comme celui des vols secrets de la CIA au-dessus de l'Europe,
puisque l'on sait qu'ils refusent aujourd'hui de le faire. Or, dans un
rapport établi en résultat d'un monitoring opéré
par nos autorités et le Conseil fédéral, voire le
Parlement, cela permettrait de connaître les grandes lignes de l'attitude
des Etats-Unis et de la Suisse sur ce point. En d'autres termes, il s'agit
d'avoir un rempart contre le renouvellement des demandes de renseignement
aux prisonniers de Guantánamo ou des questions similaires. Et le
meilleur rempart est de donner la transparence maximale dans les limites
du secret des enquêtes, et cela est possible par le monitoring que
je vous propose.
Je tiens à souligner modestement que cette idée de monitoring
n'est pas la mienne, mais elle a été évoquée
par le sénateur Dick Marty lors de son audition en commission sur
la question des vols de la CIA. Je pense qu'il est plus à même
de savoir si un tel monitoring permet de défendre l'Etat de droit
de notre pays.
Je vous invite donc à soutenir ma proposition de minorité.
Präsidentin (Egerszegi-Obrist Christine, Präsidentin): Die EVP/EDU-Fraktion, die CVP-Fraktion und die FDP-Fraktion teilen mit, dass sie den Antrag der Mehrheit unterstützen werden.
Thanei Anita (S, ZH): Herr Sommaruga verlangt mit seinem
Minderheitsantrag, dass das Abkommen nur unter zwei Bedingungen genehmigt
werde: Erstens muss eine gemeinsame Definition von "Terrorismus" gefunden
und zweitens ein Monitoring-System sowie eine öffentliche Berichterstattung
über die Umsetzung des Abkommens gegenseitig akzeptiert werden.
1. Herr Bundesrat, es geht nicht um Hasstiraden gegen die USA. Aber
ich glaube, dass man einfach nicht darüber hinwegsehen kann, dass
sich die USA nicht an die Genfer Konventionen halten. Wir haben bereits
in der Eintretensdebatte ausgeführt, dass in der Zusammenarbeit mit
den USA Probleme bestehen. Die USA fassen den Begriff "Terrorismus" sehr
weit. Sie haben zudem Abgrenzungsprobleme zwischen Terrorismus und Krieg.
Will man nun ein Abkommen über die gemeinsame Bekämpfung von
Terrorismus abschliessen, muss zumindest sichergestellt werden, was unter
"Terrorismus" zu verstehen ist.
2. Die Erfahrungen mit dem OWA I zeigen, dass eine Überprüfung
der Umsetzung des Abkommens notwendig ist. Herr Müller, es genügt
nicht, einfach jedes Jahr vom Bundesrat einen Bericht zu erwarten, weil
Herr Bundesrat Blocher einen solchen zusichert. Wir müssen einen solchen
fordern. Gemäss Abkommen kontrollieren die Fahnder sich nämlich
selbst. Im Zusammenhang mit dem OWA I hatte die Schweiz beispielsweise
keine Handhabung, auf die Einhaltung zu pochen. Es versteht sich von selbst,
dass es ein Unterschied ist, ob freiwillig ein einseitiger Bericht verfasst
wird, oder ob ein Bericht gegenseitig akzeptiert werden muss. Eine solche
gegenseitige Akzeptanz entfaltet selbstredend präventive Wirkung.
Am Rande möchte ich noch auf Artikel 8 des Abkommens hinweisen,
der die Beschränkung der Verwendung von Informationen regelt und dem
Bundesanwalt sehr grosse Kompetenzen zuteilt. Es ist eigentlich erstaunlich,
dass Herr Bundesrat Blocher das nicht als problematisch erachtet.
Ich bitte Sie im Namen der SP-Fraktion, die Minderheit Sommaruga Carlo
zu unterstützen. Ohne diese Definition und diese Kontrollmöglichkeit
kann die SP-Fraktion der Genehmigung nicht zustimmen.
Stamm Luzi (V, AG): Im Namen der SVP-Fraktion bitte ich
Sie, der Mehrheit zu folgen und den Antrag der Minderheit Sommaruga Carlo
abzulehnen.
Herr Sommaruga, im Grunde genommen wäre es zwar wünschbar,
wenn wir es zustande brächten, zusammen mit den Amerikanern eine saubere
Definition des Terrorismus auszuhandeln, und wenn wir dann genau wüssten:
so lautet die Definition; das wäre positiv. Aber wenn Sie das so schreiben,
riskieren Sie sogar, dass es kontraproduktiv wird. Wenn wir mit den Amerikanern
etwas ausformulieren würden, dann hätten wir dasselbe Problem
wie die Uno, wie all die anderen internationalen Organisationen, die keine
gute Definition für Terrorismus zustande bringen; Herr Bundesrat Blocher
hat es gesagt.
Das jetzige System ist besser, wenn wir es so lassen, wie es ist. Dann
haben wir die doppelte Strafbarkeit. Dann können wir sagen: Wenn es
unserer Definition nicht entspricht, ist die doppelte Strafbarkeit nicht
gegeben. Das ist der bessere Weg, als mit dem Versuch, gemeinsam etwas
Neues zu definieren, ein Risiko einzugehen. Das ist der Hauptgrund, weshalb
ich Sie bitte, der Mehrheit zu folgen.
Zum zweiten Punkt, zur Überprüfung: Ich habe es im vorherigen
Votum schon gesagt: Überprüfung ja. Ich glaube nicht, dass es
ein Monitoring-System der speziellen Art braucht. Aber wir müssen
unbedingt darauf achten, dass überprüft wird, dass die zur Kenntnis
genommenen Daten nicht missbraucht werden. Das ist auch eine Aufgabe des
Parlamentes mit der Oberaufsicht, die wir in Zukunft auf jeden Fall erfüllen
müssen.
Vischer Daniel (G, ZH): Es gibt hier zwei Problemkreise:
den Begriff Terrorismus und das Monitoring.
Zum Ersten: Der Begriff Terrorismus ist ein unklarer Rechtsbegriff
- das räumt auch Herr Stamm ein -, der Begriff ist auslegungsbedürftig.
Die Schweiz hat ihn insofern präzisiert, als sie ihn an ganz bestimmte
Straftaten knüpft. Hier geschieht keine konkrete Anknüpfung an
bestimmte Straftaten mit Bezug auf das amerikanische respektive unser Strafrecht.
Die Amerikaner - ich glaube, das ist unbestritten - neigen dazu, den Begriff
Terrorismus weit auszulegen. Was heisst das? Sie neigen dazu, wenn sie
einen Gesamtzusammenhang einer terroristischen Tat herstellen, auch Straftatbestände
unter diesem Begriff zu subsumieren, die im herkömmlichen Verständnis
nicht mit dem Begriff Terrorismus konnotiert werden. Das heisst, dass plötzlich
nebensächliche Handlungen, weil sie in den Kontext des Terrorismus
gebracht werden, ins Zentrum terroristischer Straftaten rücken.
Gerade deshalb ist eine Präzision des Terrorismusbegriffs notwendig.
Ich weiss eigentlich gar nicht, warum die Schweiz davon ausgeht, diese
Definition sei nicht erfüllbar, denn sie hat ja eine sehr gute Ausgangslage.
Sie kann mit Bezug auf das eigene Recht sagen, wie wir den Begriff Terrorismus
im Kontext strafbarer Handlungen - darum geht es - auslegen. Ich bin mir
also eigentlich im Unklaren, warum Sie, Herr Bundesrat Blocher, nicht vermehrt
darauf gedrängt haben, gerade in diesem Punkt mit den USA Klarheit
zu schaffen.
Ich habe natürlich eine Vermutung - die betrifft nicht Sie -:
Auch die Bundesanwaltschaft neigt natürlich ab und an, im Wissen,
dass die gesetzliche Grundlage anders ist, zu einer weiter gehenden Auslegung
des Terrorismusbegriffes; ich verweise nur auf Stellungnahmen der Bundesanwaltschaft
nach dem Ausgang des Prozesses in Bellinzona. Das heisst, hier könnte
sogar eine gewisse Interessenkoinzidenz mit den Amerikanern bestehen, diesen
Begriff möglichst weit auszulegen. Es wäre also in Ihrem Interesse,
Herr Bundesrat, hier zusätzliche Klarheit zu schaffen.
Zweites Problem, Monitoring: Es geht ja darum, wie die Einhaltung dieses
Abkommens und damit die rechtsstaatlichen Normen bei der Abwicklung dieses
Abkommens gesichert werden können. Hauptproblem: Wie kann gesichert
werden, dass Ermittler und Ermittlerinnen - es gibt vielleicht auch Frauen,
die ermitteln - der USA in der Schweiz Erkenntnisse und Beobachtungen,
die sie hier bei ihrer Tätigkeit erhalten und machen, in den USA rechtmässig
verwenden? Das ist meiner Meinung nach ganz konkret der heikelste Punkt
dieses Abkommens. Das Problem ist nicht einfach, dass Leute aus anderen
Staaten mit Bezug auf die Souveränität hier ermitteln, sondern
das Problem ist, dass über diese Ermittlung Erkenntnisse in ein anderes
Land gelangen, deren rechtsstaatliche Weiterverwendung, das heisst deren
begrenzte Weiterverwendung nicht gesichert ist. Das ist der Punkt, wo Misstrauen
gegenüber den USA ganz konkret am Platz ist, weil die USA eigentlich
bewiesen haben, dass sie, sobald es um Terrorismus geht, die rechtsstaatlichen
Schranken nicht mehr beachten und in diesem Sinne auch unsere Souveränitätsansprüche
nicht mehr wahren.
In diesem Sinne ersuche ich Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.
Burkhalter Didier (RL, NE): La commission a obtenu les
assurances explicites du Conseil fédéral que ces éléments
seraient réalisés, et ces assurances vous ont été
répétées tout à l'heure dans l'intervention
du Conseil fédéral au moment de l'entrée en matière.
Dès lors, la majorité de la commission estime inutile d'inscrire
une disposition dans l'arrêté, d'autant que l'on pourrait
comprendre également qu'il s'agit d'assurer en plus un monitoring
sur l'application de l'accord par le pays partenaire, ce qui est, disons,
dans le cas présent peu réaliste.
Sur la base de ces assurances et dans le cadre, une fois encore, de
la confiance qui doit quand même exister entre Parlement et exécutif,
la commission, dans sa majorité, vous demande de ne pas introduire
ces conditions formelles dans le corps de l'arrêté.
Hochreutener Norbert (C, BE), für die Kommission:
Die Minderheit Sommaruga Carlo fordert eine gemeinsame Terrorismusdefinition
der USA und der Schweiz. Wenn Sie das zu Ende denken, stellen Sie fest,
dass das nie aufgeht. Wenn die USA dann zum Beispiel ein ähnliches
Abkommen mit Grossbritannien oder mit einem anderen Land abschliessen,
das eine Terrorismusdefinition anderer Art hat, müssten sie analog
eigentlich die britische Terrorismusdefinition oder diejenige des anderen
Landes übernehmen und das Abkommen mit der Schweiz wieder auflösen
oder ändern. Das geht also nie auf.
Es kommt, noch viel wichtiger, etwas anderes dazu: Eine solche gemeinsame
Definition ist überflüssig. Die Schweiz entscheidet nämlich
autonom, wo sie sich an diesem gemeinsamen Ermittlungsprozess beteiligt
und wo nicht. Für diesen Entscheid ist ohnehin die schweizerische
Terrorismusdefinition gültig. Also brauchen wir gar keine gemeinsame
Terrorismusdefinition. Auch das Monitoring können wir autonom durchführen,
und Herr Bundesrat Blocher hat vorhin ja gesagt, dass wir das tun. Es wäre
deshalb kontraproduktiv, unsere internen Kontrollmechanismen in einen internationalen
Vertrag zu schreiben. Diese Kontrollmechanismen beruhen auf souveränen
Entscheiden der demokratisch gewählten schweizerischen Behörden,
die sich dabei nicht via Vertrag unter Vormundschaft eines anderen Staates
stellen sollten. Wir kontrollieren, weil wir das so wollen, und nicht,
weil wir das vertraglich tun müssen.
Folgen Sie deshalb der Mehrheit, und lehnen Sie den Minderheitsantrag
ab.
Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 109 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 59 Stimmen
Art. 2
Angenommen - Adopté
Gesamtabstimmung - Vote sur l'ensemble
Für Annahme des Entwurfes .... 110 Stimmen
Dagegen .... 55 Stimmen
Commissions des affaires
juridiques Secrétariat
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10
Fax 031 322 98 67
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Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats
Lutte contre le terrorisme : Oui à l'Accord
avec les USA
La Commission des affaires juridiques du Conseil des Etats a approuvé l'Accord avec les USA visant à lutter contre le terrorisme et son financement. Elle a par ailleurs poursuivi l'examen de détail du projet de code de procédure civile.
La commission propose par 8 voix sans opposition, avec 3 abstentions, d'approuver l'Accord entre la Confédération suisse et les Etats-Unis d'Amérique sur la constitution d'équipes communes d'enquête pour lutter contre le terrorisme et son financement ( 06.069 ). La commission se rallie ainsi à la décision du Conseil national, qui a approuvé l'accord le 22 mars dernier.
Cet accord est destiné à remplacer l' « Operative Working Arrangement (OWA) » conclu par les deux Etats par rapport aux attentats du 11 septembre 2001. La commission admet la nécessité de participer à la lutte contre le terrorisme dans le contexte international et salue le fait que le nouvel accord avec les USA soit soumis au Parlement pour approbation. Cet accord devrait contribuer à la sécurité juridique en définissant les limites de la collaboration. En particulier, l'échange de fonctionnaires pour constituer des équipes communes d'enquête ne peut intervenir que dans le contexte d'enquêtes pénales en cours dans les deux pays (principe de la double incrimination), aux fins de lutter contre le terrorisme et son financement. L'accord prévoit la primauté du droit national; ainsi la mise en oeuvre de la coopération sur le plan opérationnel se déroulera en Suisse toujours selon le droit suisse. Par ailleurs, les informations recueillies ne peuvent être utilisées que pour les fins de l'enquête concrète ouverte, pour laquelle l'équipe commune a été constituée ou pour la poursuite de personnes qui ont participé à l'infraction objet de l'enquête ou qui ont apporté leur soutien à celle-ci. Pour la commission un aspect particulièrement important sera le contrôle de la mise en oeuvre de cet accord. Elle attend du Conseil fédéral et du Ministère public qu'ils soient particulièrement vigilants. La commission a rejeté par 6 voix contre 5 une proposition visant à préciser dans l'arrêté fédéral portant approbation de l'accord avec les USA que le Ministère public peut suspendre la participation de la Suisse à une équipe commune d'enquête, s'il soupçonne que des informations ou des preuves sont obtenues par des moyens contraires au droit suisse ou sur la base de concepts juridiques inconnus du droit international. La majorité de la commission estime qu'une telle précision n'est pas nécessaire. Le but poursuivi est en principe déjà compris à l'article 11 de l'accord. Cette disposition permet en effet aux parties des échanges de vues quant l'interprétation de l'accord; en cas de désaccord, le Ministère public peut décider de cesser la collaboration. Une minorité de la commission entend maintenir cette précision.
...
La commission a siégé les 26 et 27 mars 2007 sous la
présidence du Conseiller aux Etats Franz Wicki (PDC/LU) et en partie
en présence du Conseiller fédéral Christoph Blocher.
Berne, le 27 mars 2007 Services du Parlement
Renseignements:
Franz Wicki, président de la commission, tél. 041 921
10 16 / 079 408 38 75
Christine Lenzen, secrétaire de la commission, tél. 031
322 97 10