Eingereicht von
Fraktion
der Schweizerischen Volkspartei (V)
Sprecher/in
Kaufmann
Hans
Einreichungsdatum
17.06.2002
Eingereicht im
Nationalrat
Stand der Beratung
Folge gegeben
Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel
21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes reichen wir folgende parlamentarische
Initiative in der Form eines ausgearbeiteten Entwurfs ein:
Die Bundesverfassung ist wie folgt zu ergänzen:
Art. 13 Abs. 3 (neu): "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet."
Begründung
Die Achtung der Privatsphäre und des Privateigentums
der Bürger ist ein zentraler Grundpfeiler des demokratischen Rechtsstaates.
Jede Person hat Anspruch auf Achtung ihres Privat- und Familienlebens,
ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und Fernmeldeverkehrs sowie auf Schutz
vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten (Art. 13 BV). Dazu gehört
auch, dass der Staat und Private nicht jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse
und Verhaltensweisen der einzelnen Bürger Zugriff haben. Das Bankkundengeheimnis
schützt die Privatsphäre des Bankkunden - ein für die schweizerische
Demokratie selbstverständliches Rechtsgut.
Diskretion bedeutet jedoch nicht Anonymität:
Die Schweiz hat mit dem Geldwäschereigesetz eine der fortschrittlichsten
Gesetzgebungen der Welt. Zur Ahndung von Steuerbetrug, Geldwäscherei
und anderen kriminellen Handlungen stehen griffige Mittel bereit. Das Bankkundengeheimnis
schützt also weder Gelder von Kriminellen noch von Terroristen. Ebenso
wenig bietet es zweifelhaften Potentatengeldern oder Steuerbetrügern
Schutz. Das Bankkundengeheimnis schützt den Bankkunden, den einzelnen
Bürger, und nicht die Bank.
Die Gewährung von Diskretion und Privatsphäre
ist ein wesentlicher Standortvorteil für die Schweiz. Die traditionellen
Stärken der Schweiz wie etwa die wirtschaftliche und politische Stabilität,
das professionelle Know-how und die Integrität der Banken kommen besonders
bei der Vermögensverwaltung zum Tragen. Obwohl sich der Wettbewerb
um Finanzdienstleistungen in den vergangenen Jahren weltweit stark intensiviert
hat, nimmt der Bankensektor in der Schweiz nach wie vor eine überragende
Stellung ein.
Dem Finanzplatz Schweiz wird international, namentlich
von der USA, eine Vorreiterrolle attestiert, was die Zusammenarbeit im
Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus und die damit zusammenhängende
Blockierung von Konten anbelangt. Es besteht also kein Handlungsbedarf
bezüglich Lockerung des Bankkundengeheimnisses.
Der Druck auf das schweizerische Bankkundengeheimnis
zielt mitunter darauf ab, eine generelle Einsichts- und Kontrollmöglichkeit
des Staates gegenüber privaten Vermögensanlagen durchzusetzen.
Damit ginge die Privatsphäre bezüglich Vermögensanlagen
verloren - auch für den unbescholtenen Bürger. Diese Entwicklung
gilt es zu verhindern: Die Bewahrung des Bankkundengeheimnisses ist ein
zentrales Anliegen für einen wettbewerbsfähigen Wirtschafts-
und Finanzplatz Schweiz. Durch die Verankerung des Bankkundengeheimnisses
in der Bundesverfassung würde dieses wichtige Institut der schweizerischen
Rechtsordnung massiv gestärkt.
Chronologie:
02.12.2003 NR Der Initiative wird Folge gegeben.
Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
Behandelnde Kommission Kommission
für Wirtschaft und Abgaben NR (WAK-NR)
Antrag: Folge geben
Kommissionsberichte 18. November 2002 - Kommission für Wirtschaft und Abgaben - Nationalrat
Deskriptoren Bankgeheimnis; Verfassungsartikel; Schutz der Privatsphäre; Recht des Einzelnen; Finanzplatz Schweiz; 24;
02.432
Parlamentarische Initiative Fraktion der Schweizerischen Volkspartei.
Wahrung des Bankkundengeheimnisses
Initiative parlementaire groupe de l'Union démocratique du
centre.
Maintien du secret bancaire
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Einreichungsdatum 17.06.02 Date de dépôt 17.06.02
Bericht WAK-NR 18.11.02 Rapport CER-CN 18.11.02
Nationalrat/Conseil national 13.03.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 15.09.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 02.12.03 (Erste Phase - Première
étape)
Ordnungsantrag der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei
Die Parlamentarische Initiative (02.432) zur Wahrung des Bankkundengeheimnisses
ist noch in dieser Session zu behandeln.
Motion d'ordre du groupe de l'Union démocratique du centre
L'initiative parlementaire (02.432) pour le maintien du secret bancaire
doit être examinée au cours de la présente session.
Studer Heiner (E, AG), für das Büro: Sie haben den
Ordnungsantrag der SVP-Fraktion
auf dem Tisch; ich bin als Mitglied des Büros nicht eigentlich
erstaunt, aber doch
überrascht. Weshalb?
Wir haben als Büro zu Beginn dieser Session diese Parlamentarische
Initiative auf die
Traktandenliste gesetzt unter der Bedingung, dass sie in der Reihenfolge
behandelt
wird, wie es dem ordentlichen Ablauf entspricht. Aus diesem Grund steht
sie - auch
wenn sie auf der Traktandenliste figuriert - eben am Schluss. Das heisst:
Wenn die
Parlamentarischen Initiativen in der ersten Phase noch bis Ende der
Session, also bis
Freitag der nächsten Woche, behandelt werden können - was
wir hoffen -, so ist auch
diese Initiative dabei. Wenn es aber nicht reicht, ist es nicht gerecht,
in diesem Rat
punktuell ein Thema, das nicht einmal Dringlichkeit beanspruchen kann,
vorzuziehen.
Ich bitte deshalb alle, in Respektierung der parlamentarischen Regeln
- unabhängig
davon, ob sie in der Sache dafür oder dagegen sind - diesen Ordnungsantrag
abzulehnen. Sonst kommen wir so weit, dass man einfach punktuell nach
Lust und
Laune die Traktandenliste ändert.
Maurer Ueli (V, ZH): Ich möchte Ihnen begründen, weshalb
wir der Ansicht sind, dass
dieser Vorstoss dringlich, noch in dieser Session, behandelt werden
sollte.
Am kommenden Mittwoch findet im Rahmen der ganzen Frage mit der EU
die
Ecofin-Sitzung statt. Es wäre wichtig, in dieser Frage die Haltung
des Parlamentes zu
kennen. Das würde dafür sprechen, diesen Vorstoss noch vor
Mittwoch zu behandeln,
damit die Haltung des Parlamentes klar ist. Ebenfalls werden im Rahmen
der OECD
Verhandlungen geführt, bevor wir wieder zu einer Session zusammentreten.
Auch aus
dieser Sicht wäre es richtig und wichtig, dass dieser Vorstoss
dringlich behandelt wird.
Die Dringlichkeit ist also durchaus gegeben, weil in nächster
Zeit diese Verhandlungen
und Gespräche stattfinden. Die Meinung des Parlamentes würde
hier durchaus
interessieren. Wer hier der Dringlichkeit nicht zustimmt, gerät
in den Verdacht, dass er
das Bankkundengeheimnis lockern oder gar aufgeben will. Wenn wir hier
nämlich nicht
Stellung nehmen, dann drücken wir uns vor diesem Entscheid. Ich
meine auch, dass es
aus Respekt gegenüber den Kantonen geboten ist, das Geschäft
heute zu behandeln.
Bereits haben etwa sechs Kantonsparlamente beschlossen, eine Standesinitiative
mit
diesem Wortlaut einzureichen.
Ich bitte Sie also, dem Ordnungsantrag zuzustimmen, damit dieses Geschäft
noch in
dieser Session behandelt werden kann.
Pelli Fulvio (R, TI): Wie man das Bankgeheimnis schützt,
hat unsere Regierung
gezeigt: Man schützt das Bankgeheimnis, indem man in den Verhandlungen
mit der EU
streng die Interessen der Schweiz vertritt. Nachdem es uns bzw. dem
Bundesrat
gelungen ist, die Strategie der EU bei der Zinsbesteuerung zu ändern,
scheint es mir
überhaupt nicht mehr dringlich zu sein, über diese Parlamentarische
Initiative zu
diskutieren.
Wir haben die Parlamentarische Initiative in der Kommission für
Wirtschaft und
Abgaben insbesondere darum unterstützt, weil sie technisch interessant
ist. Man muss
einmal prüfen, ob das Instrument des Bankgeheimnisses in unserer
Gesetzgebung gut
oder schlecht geregelt ist. Politisch ist die Initiative aber nur ein
Propagandamanöver
der SVP; das wissen wir alle. Weil wir an das Bankgeheimnis glauben,
die Propaganda
der SVP aber nicht unterstützen wollen, werden wir dieser Initiative
kein Privileg
gegenüber allen anderen Initiativen, die auf der Liste stehen,
einräumen.
Die FDP-Fraktion wird dem Ordnungsantrag der SVP-Fraktion nicht zustimmen.
Zuppiger Bruno (V, ZH): Herr Pelli, Sie wissen, dass wir in dieser
Frage im Moment in
einer schwierigen Situation sind. In der Frage des Bankkundengeheimnisses
sind noch
verschiedene Details zu verhandeln, die auch nächsten Mittwoch
an der Ecofin-Tagung
zur Sprache kommen werden. Sind Sie nicht der Meinung, dass wir in
diesem
Parlament genau auf diese Sitzung hin ein Signal setzen sollten, dass
wir mit uns über
diese Frage nicht weiter verhandeln lassen? Sind Sie wirklich der Meinung,
dass diese
Sache für die Schweiz bereits erfolgreich gelaufen ist, in der
OECD und in der Ecofin?
Pelli Fulvio (R, TI): Ob es uns am Ende gelingen wird, das Bankkundengeheimnis
zu
schützen oder nicht, hängt nur von unserer Fähigkeit
ab, gegenüber der EU korrekt und
dezidiert zu verhandeln. Es geht nicht um Zeichen; ein Zeichen dieses
Parlamentes in
dieser Frage ist überhaupt nicht von Wichtigkeit. Wichtig ist,
wie unsere Regierung
handelt.
Ruey Claude (L, VD): Vous savez combien le groupe libéral
est attaché à la protection
de la sphère privée et dès lors au secret bancaire.
C'est d'ailleurs le premier parti
politique suisse à avoir mis cet objet à l'ordre du jour
d'un de ses congrès, il y a deux
ans, au moment où les discussions se faisaient jour sur le plan
européen et au moment
où les menaces pesaient sur le secret bancaire.
C'est dire combien nous y sommes attachés, mais c'est dire aussi
combien le secret
bancaire est important. Il ne doit pas ressortir de débats politicards,
si vous me passez
l'expression, il doit ressortir renforcé d'un débat en
profondeur, d'un débat qui n'est pas
improvisé, d'un débat qui n'est pas fait à la
sauvette, d'un débat qui doit pouvoir être
traité selon l'ordre du jour.
Alors, si dans le programme de cette session nous arrivons à
le traiter convenablement,
tant mieux. Mais s'il faut bousculer l'ordre du jour et le traiter
à la sauvette, on n'aura
pas rendu service au secret bancaire; au contraire, on l'aura affaibli.
Et ce n'est pas ce
que nous voulons!
Dès lors que le secret bancaire n'est pas menacé par
les travaux de notre assemblée,
dès lors que le secret bancaire se défend, et avec quel
succès! et avec quelle vigueur! -
merci à M. Villiger et au Conseil fédéral -, dans
les lieux où aujourd'hui il doit être
défendu, ce n'est pas ici que nous devons, à la sauvette
je le répète, nous précipiter. Il
nous faut un débat serein, sérieux, fondé, sur
ce sujet.
C'est la raison pour laquelle le groupe libéral, tout en défendant
fortement le secret
bancaire, n'aimerait pas qu'on l'affaiblisse par des manoeuvres tactiques.
Walker Felix (C, SG): Wir sind uns über die Bedeutung des
Bankkundengeheimnisses
wahrscheinlich weitgehend einig. Das Zentralste, was man dafür
tun kann, ist die
Beseitigung des Hindernisses. Das Hindernis ist die Steuerhinterziehung.
Hier kann
man Herrn Bundesrat Villiger und seiner Equipe nur ein Kompliment zu
dem machen,
was sie bisher erreicht haben. Wir sind auf sehr guten Wegen. Ich denke,
wenn man
die Frage der Steuerhinterziehung mit den EU-Staaten geordnet regeln
kann, dann ist
das Ziel mit der Zahlstellensteuer eigentlich erreicht.
Die CVP-Fraktion sieht keine Dringlichkeit, jetzt in diesem Rat noch
gründlich über das
Bankgeheimnis zu diskutieren.
Baader Caspar (V, BL): Grundsätzlich bin ich natürlich
enttäuscht von den Vertretern
der FDP- und der CVP-Fraktion, wenn sie hier die Dringlichkeit nicht
einsehen.
Herr Walker, nun zu meiner Frage: Wir haben dieses Geschäft bereits
im November
des letzten Jahres in der WAK behandelt, und die WAK war mit einer
ganz klaren
Mehrheit dafür, dass dieser Initiative in der ersten Phase Folge
gegeben werden solle.
Wir sprechen jetzt davon, in der ersten Phase Folge zu geben. Herr
Zuppiger hat Ihnen
doch gesagt, dass bald dieser Ecofin-Rat tagen wird; es ist in den
bilateralen
Verhandlungen über die Zinsbesteuerung noch nicht klar, ob dieser
Schutz auch
gegenüber der OECD gilt. Sehen Sie da nicht ernsthaft betrachtet
eine Dringlichkeit,
dass wir im Bereich Bankgeheimnis handeln müssen?
Walker Felix (C, SG): Gestern Abend war ich an einer Veranstaltung
mit den
zuständigen Leuten unserer Verwaltung. Sie haben uns zugesichert,
dass dieser
Vertrag vor dem Abschluss steht. Man hat alle diese Fragen beurteilt:
Wie steht es mit
Ecofin, wie steht es mit der OECD? Wenn es so ist, wie man uns gesagt
hat, ist dieser
Vertrag ein voller Erfolg. Mehr kann man im Moment nicht erwarten.
Die Probleme werden sich dort ergeben, wo die Schweiz andere Fragen
gleichzeitig
lösen will. Aber in Bezug auf das Bankkundengeheimnis sehen die
Probleme jetzt einer
guten Lösung entgegen.
Abstimmung - Vote (namentlich - nominatif; Beilage
- Annexe 02.432/3448)
Für den Ordnungsantrag der SVP-Fraktion .... 39 Stimmen
Dagegen .... 120 Stimmen
02.432
Parlamentarische Initiative Fraktion der Schweizerischen Volkspartei.
Wahrung des Bankkundengeheimnisses
Initiative parlementaire groupe de l'Union démocratique du centre.
Maintien du secret bancaire
Ordnungsantrag - Motion d'ordre
Einreichungsdatum 17.06.02 Date de dépôt
17.06.02
Bericht WAK-NR 18.11.02 Rapport CER-CN 18.11.02
Nationalrat/Conseil national 13.03.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 15.09.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 02.12.03 (Erste Phase - Première
étape)
Ordnungsantrag Kaufmann
Die Parlamentarische Initiative 02.432, "Wahrung des Bankkundengeheimnisses",
ist in der Herbstsession 2003 zu behandeln.
Motion d'ordre Kaufmann
L'initiative parlementaire 02.432, "Maintien du secret bancaire", doit
être traitée durant la session d'automne 2003.
Kaufmann Hans (V, ZH): Die Parlamentarische Initiative "Wahrung
des
Bankkundengeheimnisses" wurde in der WAK des Nationalrates bereits
am 18.
November letzten Jahres behandelt, vorgeprüft, und es wurde ihr
mit 14 zu 8
Stimmen Folge gegeben. Sie ist somit seit langer Zeit behandlungsreif.
Die Initiative
steht klar in einem Zusammenhang mit den bilateralen Verhandlungen
II; das kam auch
in den Kommissionsverhandlungen zum Vorschein, denn damals wurde beantragt,
diese Initiative erst nach Abschluss der "Bilateralen II" zu behandeln.
Dieser Antrag
wurde klar abgelehnt; das heisst, dass auch die Kommission den Wunsch
hatte, diese
Vorlage vor Beendigung der bilateralen Verhandlungen II zu behandeln.
Sie wissen ja,
dass der Bundesrat diese Verhandlungen am liebsten noch vor Ende Jahr
abschliessen
würde.
Ich bin der Meinung, dass die erneute Nichttraktandierung dieser Initiative
klar ein
politisches Manöver ist, um die "Bilateralen II" ja nicht zu gefährden.
Die SVP-Fraktion
will jedoch das Bankgeheimnis in der Verfassung verankert haben, damit
die
Rechtsunsicherheiten, die jetzt in Zusammenhang mit den "Bilateralen
II" bestehen,
beseitigt werden. Ich glaube, das Volk, der Finanzplatz, die in- und
ausländischen
Kunden unserer Banken haben ein Anrecht auf Rechtssicherheit. Auch
wenn Bundesrat
Villiger mehrmals betont hat, dass über das Bankgeheimnis nicht
verhandelt werde, so
möchte ich einfach daran erinnern, dass er ja seinen Rücktritt
vorangekündigt hat.
Auch Bundesrat Deiss hat in der Botschaft zu den "Bilateralen I" gesagt,
über
Schengen werde nicht verhandelt; es steht dort wörtlich geschrieben.
Was machen wir
jetzt? Wir verhandeln genau gleich. Deshalb bin ich der Meinung, dass
wir nicht einfach
Versprechen glauben, sondern diese Initiative jetzt traktandieren und
behandeln sollten -
es ist eine einfache Initiative -, dann haben wir Klarheit. Ich kann
Ihnen nur empfehlen:
Schaffen Sie Klarheit, bevor die "Bilateralen II" abgeschlossen sind,
sonst haben Sie
das Problem nachher, wenn Referenden ergriffen werden, weil dieser
Punkt nicht geklärt
ist.
Ich empfehle Ihnen den Ordnungsantrag, die Initiative in dieser Session
zu traktandieren
und zu behandeln, zur Annahme.
Le président (Christen Yves, président): Le Bureau
a décidé de proposer de rejeter
cette motion d'ordre. Je ne vous donnerai pas d'arguments qui tournent
autour
d'éléments politiques. Le vote est nominatif.
Rennwald Jean-Claude (S, JU): Je crois qu'avec sa motion d'ordre,
le groupe de l'Union
démocratique du centre est tout à fait logique avec lui-même,
car ce dont il s'agit ici, ce
n'est pas du fond de son initiative parlementaire, mais du moment de
son traitement. Or
il nous paraît que ce moment est très mal choisi, et cela
pour une seule raison, à savoir
que les négociations entre la Suisse et l'Union européenne
concernant les Bilatérales II
ne sont pas encore terminées.
Certes, l'accord sur la fiscalité de l'épargne est bouclé.
Mais dans cette question,
l'Union européenne n'a pas encore fini de négocier avec
quelques autres pays, avec le
Liechtenstein en particulier. Et on sait que dans cette affaire, tout
se tient. De plus, la
problématique du secret bancaire est encore sensible dans un
autre dossier, celui de la
fraude douanière; or ce dossier-là n'est pas tout à
fait bouclé.
Dans ces conditions, ouvrir maintenant un grand débat national
sur le secret bancaire
pourrait être de nature à faire planer une menace sur
l'issue des Bilatérales II ou du
moins à rendre la tâche de nos négociateurs plus
difficile.
Dès lors, la question qui se pose aujourd'hui n'est pas de savoir
si l'on est pour un
secret bancaire absolu, pour un secret bancaire assoupli ou pour la
suppression du
secret bancaire. La question est de savoir si nous voulons oui ou non
l'aboutissement
des Bilatérales II, si nous voulons oui ou non faire progresser
la politique extérieure de
la Suisse.
Que l'UDC mette des obstacles supplémentaires sur le chemin
de ces négociations me
paraît tout à fait normal, car dès qu'elle entend
le mot "Europe", l'UDC s'enrhume. En
revanche, les autres formations politiques, en particulier celles qui
privilégient l'approche
bilatérale dans le dossier européen, ne doivent pas entrer
dans ce jeu sous peine de se
déjuger.
Pour toutes ces raisons, le groupe socialiste vous invite instamment
à rejeter la motion
d'ordre présentée par le groupe de l'Union démocratique
du centre.
Abstimmung - Vote (namentlich - nominatif; Beilage
- Annexe 02.432/4266)
Für den Ordnungsantrag Kaufmann .... 48 Stimmen
Dagegen .... 109 Stimmen
02.432
Parlamentarische Initiative Fraktion der Schweizerischen Volkspartei.
Wahrung des Bankkundengeheimnisses
Initiative parlementaire groupe de l'Union démocratique du centre.
Maintien du secret bancaire
Erste Phase - Première étape
Einreichungsdatum 17.06.02 Date de dépôt
17.06.02
Bericht WAK-NR 18.11.02 Rapport CER-CN 18.11.02
Nationalrat/Conseil national 13.03.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 15.09.03 (Ordnungsantrag - Motion d'ordre)
Nationalrat/Conseil national 02.12.03 (Erste Phase - Première
étape)
Ordnungsantrag Rennwald
Die Behandlung des Geschäftes ist bis zum Abschluss der Verhandlungen
über die
"Bilateralen II" zu verschieben.
Motion d'ordre Rennwald
Différer l'examen de l'objet jusqu'à la fin des négociations
sur les "Bilatérales II".
Rennwald Jean-Claude (S, JU): Quelqu'un a dit un jour que Jean
Ziegler était l'Eddy
Merckx de la question ordinaire.
C'est parce qu'il en déposait beaucoup, pour ceux qui n'auraient
pas compris. Par
analogie, d'aucuns diront sans doute que Rennwald est le Lance Armstrong
de la
motion d'ordre anti-UDC, dans la mesure où ce n'est pas la première
fois que je dépose
une telle motion d'ordre. Mais toute plaisanterie mise à part,
la question n'est pas là.
Elle réside dans le fait que les négociations bilatérales
relatives au deuxième paquet de
dossiers se portent beaucoup plus mal que prévu.
Il se trouve aussi - il faut le rappeler - que le secret bancaire touche
trois dossiers des
"Bilatérales II": la fiscalité de l'épargne, Schengen
et la fraude douanière. Or, si le
dossier de la fiscalité de l'épargne est à peu
près bouclé - je dis à peu près parce que,
semble-t-il, quelques petits pays rechignent à appliquer la
même solution que celle qui
a été négociée avec la Suisse -, il n'en
va pas de même pour Schengen et la fraude
douanière. Dans ces conditions, je suis persuadé que
si nous décidons aujourd'hui
d'élever le secret bancaire au niveau d'une norme constitutionnelle,
nous donnerons un
très mauvais signal à l'Union européenne et nous
mettrons les bâtons dans les roues à
nos négociateurs.
Vous me direz qu'en repoussant encore une fois ce débat, nous
ne respectons pas les
délais. C'est vrai et c'est embêtant. Mais je vous rappelle
aussi que dans ce pays, il y a
beaucoup d'autres délais qui ne sont pas respectés, et,
pour prendre un exemple au
hasard, cela fait plus de cinquante ans que les femmes de ce pays attendent
une
assurance-maternité. Dès lors, le débat sur le
secret bancaire peut encore attendre
quelques mois.
Zuppiger Bruno (V, ZH), für die Kommission: Dieser Antrag
wurde bereits in der WAK
gestellt und dort mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt. Die Mehrheit der WAK
ist dezidiert
der Ansicht, dass mit der Behandlung dieser parlamentarischen Initiative
in dieser
Session insbesondere auch der Verhandlungsdelegation für die "Bilateralen
II" der
Rücken gestärkt wird.
Daher beantragt Ihnen die Mehrheit der WAK, diesen Ordnungsantrag abzulehnen.
Favre Charles (R, VD), pour la commission: Cette motion d'ordre
a été discutée au
sein de votre de commission et a été rejetée par
14 voix contre 8.
La majorité de la commission a en effet estimé que ce
dossier était important pour les
"Bilatérales II" et qu'il s'agissait pour le Parlement de donner
un signal très clair et de le
donner en particulier à l'Union européenne. Ce signal
consiste à dire que la position du
gouvernement, à savoir un soutien au secret bancaire, était
partagée par la population
et par le Parlement.
En fonction de ce signal politique qu'il nous paraît important
de donner, au nom de la
majorité de la commission, je vous demande de rejeter cette
motion d'ordre.
Abstimmung - Vote
Für den Ordnungsantrag Rennwald .... 65 Stimmen
Dagegen .... 105 Stimmen
Antrag der Mehrheit
Der Initiative Folge geben
Antrag der Minderheit
(Strahm, Berberat, Fasel, Fässler, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner
Paul, Rennwald)
Der Initiative keine Folge geben
Antrag Vanek
Der Initiative keine Folge geben
Schriftliche Begründung
Das Bankgeheimnis hat in der Schweiz wie in andern Ländern nur
eine Funktion: den
Schutz des Steuerbetrugs. Nun ist der Steuerbetrug, wie Bundesrat Kaspar
Villiger
selbst sagte, nichts als "reiner Diebstahl" ("Le Temps", 4. April 2001).
Es handelt sich
um einen Diebstahl, der von jenen Gesellschaftsschichten begangen wird,
die viele
weitere Möglichkeiten der Hinterziehung haben (Aktionäre
und
Selbstständigerwerbende), und zwar zulasten jener Schichten, die
keine Möglichkeit
haben, Steuern zu umgehen: jene nämlich, die einen Lohnausweis
erhalten, also der
grösste Teil der Bevölkerung. Dieser Diebstahl hat immense
Ausmasse: Es handelt
sich schätzungsweise um jährlich mindestens fünf Milliarden
Franken, welche die
Reichen in der Schweiz dem Bund und den Kantonen vorenthalten.
Die Verfechter des Bankgeheimnisses begründen ihren Antrag, dieses
in der
Bundesverfassung zu verankern, mit der Notwendigkeit, die Privatsphäre
zu schützen.
Eine plumpe Lüge. Die Aufhebung des Bankgeheimnisses würde
niemandes
Privatsphäre auf irgendeine Weise gefährden, und zwar aus
dem einfachen Grund, weil
die Angestellten der Steuerämter strikte an das Berufsgeheimnis
gebunden sind.
Die Verfechter des Bankgeheimnisses geben auch vor, dass dieses für
den Wohlstand
und die Arbeitsplätze der Schweiz nötig sei. Rechtfertigt
dies alle dunklen Geschäfte?
Wollen wir Arbeitsplätze, die auf Diebstahl und Hehlerei beruhen,
die zulasten der
Ärmsten dieser Welt begangen wurden? Zudem ist dieses Argument
eine Täuschung.
Das Bankgeheimnis zerstört mehr Arbeitsplätze, als es schafft,
und untergräbt die
Lebensbedingungen der Lohnabhängigen. Weil er die Gemeinwesen
um Milliarden von
Steuereinnahmen prellt, fördert der Steuerbetrug in der Tat harte
Sparpolitiken, denen
Jahr für Jahr tausende Arbeitsplätze zum Opfer fallen und
die die Sozialausgaben
kürzen. Wie verschiedene jüngere Studien aufgezeigt haben,
wenden sich zudem die
Schweizer Grossbanken immer mehr der Vermögensverwaltung zu, d.
h. der
Verwaltung von hinterzogenen Geldern. Das bedeutet, dass sie den kleinen
und
mittleren Betrieben und den Landwirten immer weniger Kredite zu immer
höheren
Zinssätzen gewähren. Ist schon einmal ausgerechnet worden,
wie viele Arbeitsplätze
diese Politik kostet?
Der Umstand, dass es der SVP, der Mehrheit der bürgerlichen Parteien
und den
Bankkreisen (mit millionenhohen Werbeausgaben) gelingt, einen grossen
Teil der
Bevölkerung von den Vorteilen des Bankgeheimnisses zu überzeugen,
ändert nichts an
den Tatsachen, die hier aufgeführt worden sind. Mit der Befürwortung
eines
verfassungsmässig verankerten Bankgeheimnisses machen sich die
SVP und die sie
unterstützenden Ratsmitglieder zu den Verfechtern einer immensen
Betrügerei, die
somit, wahrscheinlich zum ersten Mal auf der Welt, in den Rang einer
hohen
Staatstugend erhoben würde.
Proposition de la majorité
Donner suite à l'initiative
Proposition de la minorité
(Strahm, Berberat, Fasel, Fässler, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner
Paul, Rennwald)
Ne pas donner suite à l'initiative
Proposition Vanek
Ne pas donner suite à l'initiative
Développement par écrit
Le secret bancaire, en Suisse comme ailleurs, n'a qu'une seule fonction:
protéger la
fraude fiscale. Or, la fraude fiscale, comme le conseiller fédéral
Kaspar Villiger l'a
reconnu lui-même, n'est rien d'autre "qu'un vol pur et simple"
("Le Temps", 4 avril 2001).
Il s'agit d'un vol commis par les couches sociales auxquelles de multiples
possibilités
de frauder sont réservées - les actionnaires et les indépendants
- au détriment des
couches qui n'ont aucun moyen d'échapper au fisc: celles et
ceux qui reçoivent une
attestation de salaire, soit l'immense majorité de la population.
L'ampleur du vol est
gigantesque: chaque année, ce sont probablement au moins cinq
milliards de francs
que les riches vivant en Suisse ne paient pas à la Confédération
ou aux cantons.
Les défenseurs du secret bancaire justifient leur proposition
d'ancrer celui-ci dans la
Constitution helvétique par la nécessité de protéger
la sphère privée. Le mensonge est
grossier. La suppression du secret bancaire ne menacerait en rien la
sphère privée de
quiconque, et cela pour une raison très simple: les employés
du fisc sont tenus de
respecter strictement le secret de fonction.
Les champions du secret bancaire font aussi croire que celui-ci serait
nécessaire pour
la prospérité et l'emploi en Suisse. Cela justifie-t-il
tous les comportements?
Voulons-nous des emplois liés à des activités
de vol et de recel commis sur le dos des
plus pauvres de la planète? Ensuite, cet argument constitue
une tromperie. Le secret
bancaire détruit plus d'emplois qu'il n'en crée et érode
les conditions de vie des salariés.
Parce qu'elle prive les collectivités publiques de milliards
de francs de recettes, la
fraude fiscale encourage en effet les brutales politiques d'austérité,
lesquelles
suppriment des milliers d'emplois chaque année et rongent les
dépenses sociales. En
outre, les grandes banques suisses - plusieurs études récentes
l'ont montré - se
tournent toujours plus vers les opérations de gestion de fortune,
c'est-à-dire à
l'administration des montants fraudés. Cela signifie qu'elles
accordent de moins en
moins de crédits, et à des taux toujours plus élevés,
aux petites et moyennes
entreprises ainsi qu'aux agriculteurs. A-t-on une fois calculé
combien de milliers
d'emplois une telle politique coûte?
Que l'UDC, la majorité des partis bourgeois et les milieux bancaires
parviennent à
convaincre - à coups de millions en dépenses publicitaires
- une partie importante de la
population suisse des soi-disant mérites du secret bancaire
ne change rien aux faits qui
viennent d'être énumérés. En prônant
l'inscription du secret bancaire dans la
Constitution, l'UDC et les députés qui la soutiennent
se font les défenseurs d'une
gigantesque escroquerie, qui se verrait ainsi conférer, probablement
pour la première
fois au monde, le rang de vertu étatique suprême.
Kaufmann Hans (V, ZH): Die SVP-Fraktion möchte eine Präzisierung
von Artikel 13
der Bundesverfassung, indem ausdrücklich erwähnt wird, dass
wir unter dem "Schutz
der Privatsphäre" auch die Garantierung - die Gewährleistung
- des
Bankkundengeheimnisses verankert haben wollen. Die Gründe dafür
liegen ganz klar
darin, dass sich offensichtlich nicht mehr alle Leute in diesem Lande
bewusst sind,
dass das Bankkundengeheimnis in den Gesetzen verankert ist und auch
in der
Verfassung präzisiert gehört. Ich stelle das vor allem bei
den internationalen
Verhandlungen fest: Obwohl man immer wieder sagt, dass das Bankkundengeheimnis
nicht zur Diskussion stehe, diskutiert man hier doch über das
Bankkundengeheimnis,
so auch in den "Bilateralen II".
Sie alle wissen, wie bedeutungsvoll der Finanzplatz für die Schweiz
ist. Natürlich
beschäftigt der Finanzplatz nur etwa 6 bis 8 Prozent aller Beschäftigten,
aber
gemessen am Bruttosozialprodukt hat der Beitrag bereits die Grössenordnung
von 12
bis 14 Prozent. Wenn man die Fiskaleinnahmen dazuzählt, dann kann
man heute
sagen, dass der Finanzplatz doch 25 bis 30 Prozent des gesamten Fiskalaufkommens
der Schweiz finanziert. Vergessen Sie nicht: Wenn es keine Banken gäbe,
dann gäbe
es auch keine Verrechnungssteuern, keine Emissionsabgaben usw. Ebenso
bedeutungsvoll sind die Angestellten in diesen Sektoren, denn sie bezahlen
im
Durchschnitt rund das Dreifache dessen in die Sozialwerke ein, was
ein
Durchschnittsverdiener in der Schweiz bezahlt, erhalten aber beispielsweise
genau
gleich die einheitliche AHV.
Es ist deshalb enorm wichtig, dass wir unserem Finanzplatz den Rücken
stärken.
Deshalb beantragen wir diese Präzisierung in Artikel 13, damit
die Privatsphäre wirklich
geschützt wird. Damit stärken wir nicht nur unseren Verhandlungsführern
im
internationalen Kontext den Rücken, sondern geben auch ein klares
Signal an die in-
und ausländische Kundschaft unseres Finanzplatzes, dass bei uns
eben die
Privatsphäre weiterhin garantiert ist.
Strahm Rudolf (S, BE): Namens der Minderheit beantrage ich Ihnen,
dieser Initiative
keine Folge zu geben. Die SVP hat mit diesem zugegebenermassen taktisch
vielleicht
geschickten Schachzug zum Ziel - Sie haben jetzt Herrn Kaufmann gehört
-, den
europapolitischen und aussenpolitischen Handlungsspielraum einzuengen
und die
anderen bürgerlichen Parteien gefangen zu nehmen: Das ist das
Ziel der Initiative;
wirtschaftspolitisch hat sie keine Bedeutung.
Aber mit der Aufnahme in die Verfassung soll natürlich ein einziges
Prinzip - eben das
Bankgeheimnis - in den Verfassungsrang erhoben werden, ja sozusagen
kanonisiert,
heilig gesprochen werden, und wer es infrage stellt, der gilt dann
als Landesverräter und
"Unpatriot".
Vielleicht ein Wort zur Semantik dieses Unwortes "Bankkundengeheimnis":
Die
Bankiers haben irgendwann das Mot d'Ordre herausgegeben, von
"Bankkundengeheimnis" zu sprechen, dies, obschon in Artikel 47 des
Bankengesetzes
und in der gesamten Judikatur von "Bankgeheimnis" die Rede ist. Ich
würde Folgendes
sagen: Wer heute noch - einige Banken sind schon davon abgerückt
- das Wort
"Bankkundengeheimnis" verwendet, beweist, dass er sich der Nomenklatur
der
Bahnhofstrasse einfach unterworfen hat. Wenn man die Wirtschaftswirklichkeit
treffend
bezeichnen wollte, müsste man nämlich von einem "Steuerhinterziehungsgeheimnis"
reden.
Warum braucht es das Bankgeheimnis nicht in der Verfassung?
1. Artikel 47 des Bankengesetzes gilt heute schon nicht absolut - es
gibt zum Beispiel
Ausnahmen im Strafrecht, bei den Erbschaften, bei Geldwäscherei,
bei
Schuldbetreibung und Konkurs -, und die Initianten wissen ganz genau,
dass man
selbst dann, wenn das Bankgeheimnis in der Verfassung aufgeführt
wird, diese
bisherigen Ausnahmen weiterführen würde. Es wäre auch
weiter möglich, eine
Lockerung des Bankgeheimnisses bei Amtshilfe oder Steuerhinterziehung
einzuführen.
Juristisch ist die Verankerung in der Verfassung wirkungslos. Aber
es geht ihnen ja gar
nicht darum, sondern es geht um eine Offensive zur Blockierung der
Aussenpolitik.
2. Das Bankgeheimnis wird als Instrument des Persönlichkeitsschutzes
ja von allen
anerkannt, auch von uns. Aber es geht ja nicht um diese Frage, sondern
der Streitpunkt
liegt in der Frage, ob das Bankgeheimnis auch bei Steuerhinterziehung
gegenüber der
Steuerbehörde gelten soll, ob es auch ein Steuerhinterziehungsgeheimnis
ist. Darum
geht der Streit, auch mit dem Ausland. Wenn Sie jetzt die Genfer Bankiers
sehen, die
in kurzer Zeit von Kosmopoliten zu erbitterten EU-Gegnern geworden
sind: Was haben
sie anderes zu verbergen, ausser dass die Heimatländer ihrer reichen
Kunden durch
diese geprellt werden? Wozu dient das Bankgeheimnis in dieser Form
denn sonst, als
den Steuerprellern im Ausland und Inland Schutz zu gewähren? Das
Bankgeheimnis ist
eben ein Steuerfluchtgeheimnis!
3. Das Bankgeheimnis hat in der heutigen Situation - und das war ja
die
Hauptargumentation des Initianten und der SVP - eine aussenpolitische
Dimension. Wir
müssen einfach wissen, dass es zwingend zur Logik der Europäischen
Währungsunion,
eines Währungsraums, gehört, in diesem Raum längerfristig
eine Harmonisierung der
Steuererfassung anzustreben. Die EU wird auf die Dauer nicht tolerieren,
dass ein
Steuerfluchthafen mitten in Europa besteht. Unsere Aussenpolitik ist
heute über weite
Strecken eine Bankgeheimnispolitik. An allen Fronten muss sich die
Schweiz gegen
den Vorwurf der Mithilfe an dubiosen Kapitaltransaktionen zur Wehr
setzen, nicht nur
gegenüber der EU, sondern auch in der OECD, gegenüber dem
IWF, gegenüber der G7.
Der Spruch "Das Bankgeheimnis ist unverhandelbar" führt uns in
die Isolation. Wenn
Sie in die Geschichte schauen, werden Sie sehen, dass das Bankgeheimnis
seit 1972
immer wieder gelockert worden ist, und zwar immer auf Druck des Auslandes;
wir
hatten nie die Kraft, unser eigenes Haus in Ordnung zu bringen.
Aber es ist gerade die Isolation, was die SVP-Fraktion mit dieser Initiative
anstrebt. Sie
hat in allen Kantonen auch noch eine Standesinitiative vorgeschlagen.
Sie will natürlich
damit die aussenpolitische Themenführerschaft gegenüber den
anderen bürgerlichen
Parteien, und es nützt nichts, wie
es von den Bürgerlichen, von den CVP- und den FDP-Vertretern,
in der Kommission
getönt hat, zu lamentieren, eigentlich bräuchte es dieses
Geheimnis nicht in der
Bundesverfassung, aber man könne nicht anders. Sie wissen nicht,
in welche politische
Falle Sie sich treiben lassen.
Bitte geben Sie dieser parlamentarischen Initiative keine Folge. Sie
ist unnötig und
treibt uns nur in die Isolation.
Zuppiger Bruno (V, ZH), für die Kommission: Am 17. Juni
2002, also vor eineinhalb
Jahren, reichte die SVP-Fraktion eine parlamentarische Initiative ein,
welche verlangt,
das Bankkundengeheimnis sei verfassungsmässig zu garantieren.
In Artikel 13 der
Bundesverfassung soll ein neuer Absatz 3 aufgenommen werden, welcher
folgenden
Wortlaut hat: "Das Bankkundengeheimnis ist gewährleistet." In
ihrer Begründung weist
die SVP-Fraktion darauf hin, dass die Achtung der Privatsphäre
und des
Privateigentums der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes
einen zentralen
Grundpfeiler unseres direktdemokratischen Rechtsstaates darstellt.
Weiter wird
argumentiert, dass die Schweiz mit dem Geldwäschereigesetz eine
der
fortschrittlichsten Gesetzgebungen der Welt besitzt. Zur Ahndung von
Steuerbetrug,
Geldwäscherei und anderen kriminellen Handlungen stehen bereits
heute griffige Mittel
bereit.
Damit schützt das Bankkundengeheimnis weder Gelder von Kriminellen
noch solche
von Terroristen oder von Steuerbetrügern. Das Bankkundengeheimnis
schützt
insbesondere die Bankkundin und den Bankkunden, also die einzelnen
Bürger in
diesem Land, in ihrer Privatsphäre. Die Gewährung von Diskretion
und Privatsphäre ist
ein wesentliches Merkmal für die Schweiz. Dank einer hohen Qualität
und
Leistungsbereitschaft ist es den Schweizer Banken in den letzten Jahren
gelungen,
eine internationale Vorreiterrolle zu halten. Dies wird uns aus dem
Ausland, namentlich
auch vonseiten der USA, immer wieder deutlich attestiert.
Mit den Beratungen der bilateralen Verträge und dem Druck der
OECD auf das
Bankkundengeheimnis droht jedoch unserem gut funktionierenden Finanzplatz
Schweiz
eine grosse Gefahr. Immer wieder werden neue Wege gesucht, wie der
Schutz der
Bankkunden ausgehebelt werden kann. Man will ein generelles Einsichtsrecht
und eine
umfassende Kontrollmöglichkeit des Staates gegenüber privaten
Vermögensanlagen
durchsetzen. Damit würde jedoch unser Wirtschafts- und Finanzplatz
- da bin ich ganz
anderer Ansicht als Kollege Strahm - in einem zentralen Punkt geschwächt.
Aus diesen Gründen verlangt diese parlamentarische Initiative
der SVP-Fraktion die
Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung.
Eine grosse Mehrheit der WAK erachtet das Bankkundengeheimnis für
den Finanzplatz
Schweiz ebenfalls als zentrales Anliegen. Der Finanzsektor ist nach
Ansicht der WAK
für die Schweizer Wirtschaft ein entscheidender Faktor, welcher
unserem Land einen
wesentlichen Anteil an Beschäftigung und Wohlstand bringt, und
dies auch nach den
notwendigen Restrukturierungsmassnahmen. In diesem Sektor werden bis
zu 20
Prozent der Steuereinnahmen und 12 Prozent des Bruttoinlandproduktes
erarbeitet. 6
bis 8 Prozent der arbeitenden Bevölkerung finden im Bankenbereich
eine
Beschäftigung. Dieser wiederum leistet einen wesentlichen Beitrag
an die Sicherung
unserer Sozialwerke. Diese Stärken des Wirtschaftsstandortes Schweiz
dürfen nach
Ansicht der WAK nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden, und die
Wettbewerbsfähigkeit unseres Finanzplatzes soll weiterhin gewährleistet
werden.
Die Mehrheit der WAK hat auch klar festgestellt, dass das Bankkundengeheimnis
heute schon nicht uneingeschränkt gilt. Die Schweizer Vorschriften
für die
Betrugsbekämpfung, die Geldwäscherei und die Beschlagnahme
von
Terrorismusgeldern sind im internationalen Vergleich vorbildlich und
auch anerkannt. Mit
der vorläufigen Unterstützung der Initiative will die Mehrheit
der WAK dem Bundesrat
und der Verhandlungsdelegation bei den bilateralen und multilateralen
Verhandlungen
den Rücken stärken. Das Bankkundengeheimnis darf nach Ansicht
der WAK-Mehrheit
nicht zur Disposition gestellt werden.
Mit der vorläufigen Unterstützung der parlamentarischen Initiative
soll für die WAK
jedoch noch nicht entschieden sein, ob und wie das Bankkundengeheimnis
in der
Bundesverfassung verankert werden soll oder ob allenfalls andere Massnahmen
besser
geeignet wären. Diese Frage soll bei der Behandlung der Initiative
in der zweiten Phase
intensiv diskutiert werden, und es sollen auch Lösungen gefunden
werden. Die
SVP-Fraktion hat auch signalisiert, dass sie, falls eine noch bessere
Lösung gefunden
wird, mit sich reden lässt.
Eine Minderheit der Kommission will diese parlamentarische Initiative
nicht
unterstützen. Vorerst - Sie haben das auch hier wieder gehört
- beantragte sie, die
Initiative erst nach der Behandlung der "Bilateralen II" hier zu behandeln.
Dies wurde -
auch von Ihnen - bereits abgelehnt. Weiter wurde in der Kommission
begründet, dass
aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen auch ein bilateraler
oder multilateraler
Informationsaustausch bei Steuerhinterziehung gewährleistet werden
soll. Daher lehnt
die Minderheit die Initiative ab. Hier muss jedoch gesagt werden, dass
der
Steuerhinterziehung in der Schweiz heute schon mit der welthöchsten
Verrechnungssteuer von 35 Prozent entgegengewirkt wird. Grundsätzlich
darf bei uns
jedoch nicht gelten, dass gegenüber Bankkunden ein generelles
Misstrauen besteht.
Noch ein Wort zum schriftlich eingereichten Antrag Vanek, der parlamentarischen
Initiative keine Folge zu geben: Kollege Vanek begründet seinen
Antrag damit, dass
das Bankkundengeheimnis vor Steuerbetrug schütze, und das stimmt
einfach nicht.
Wenn er sich intensiv mit der Materie auseinander gesetzt hätte,
hätte er feststellen
müssen, dass Steuerbetrug ein Tatbestand ist, der nach heute gültigen
Regelungen
bereits geahndet und verfolgt werden kann.
Im Namen der Mehrheit der WAK bitte ich Sie, dieser parlamentarischen
Initiative Folge
zu geben.
Favre Charles (R, VD), pour la commission: L'initiative du groupe
de l'UDC vise à ancrer
dans la Constitution le fait que le secret bancaire est garanti. Cet
ancrage devrait se
faire à un article particulièrement important, l'article
13 de la Constitution - c'est l'article
qui traite de la protection de la sphère privée. En effet,
l'argument des auteurs de
l'initiative est qu'il s'agit de respecter la sphère privée,
fondement de l'Etat
démocratique. Mais il s'agit également d'indiquer que,
corollaire à ceci, notre pays a
développé ces dernières années une législation
moderne pour lutter contre la fraude
fiscale, les actes criminels et le blanchiment d'argent. Le rôle
que joue notre pays,
notamment en collaboration internationale, est aujourd'hui reconnu.
La majorité de votre commission soutient cette position et le
fait de viser deux buts
précis: le premier, la préservation du secret bancaire;
le deuxième, un appui ferme à la
position du Conseil fédéral en cette matière.
Il est à noter que cet appui se retrouve
dans deux cantons qui vont dans le même sens que nous, à
savoir les cantons de
Genève et de Zurich. En effet, le secret bancaire est l'une
des formes d'expression d'un
état d'esprit, à savoir d'entretenir des relations saines
entre l'Etat et le citoyen. Il y a
une limite quant au droit de l'Etat de pénétrer dans
la vie privée des citoyens. Je tiens à
le rappeler, le secret bancaire ne protège pas les criminels
et autres terroristes puisque
nous avons une législation en la matière. Le secret bancaire
ne protège pas de la fraude
fiscale, comme le prétend à tort notre collègue
Vanek dans le développement par écrit
de sa proposition.
De plus, le secret bancaire n'est pas absolu: il s'agit en fait d'un
secret professionnel
inscrit dans la loi sur les banques. Ce secret bancaire est un des
éléments d'un secteur
important de notre économie, à savoir le secteur bancaire.
Le secteur bancaire, c'est 20
pour cent de nos recettes fiscales, c'est 12 pour cent de notre PIB,
c'est 6 pour cent de
la population active. Je crois qu'il ne faut pas se leurrer à
propos de ce combat qui est
mené actuellement, notamment par des pays étrangers,
contre notre secret bancaire. Il
y a peut-être quelques éléments éthiques,
mais au-delà, il y a une lutte économique de
places financières contre places financières.
Le Conseil fédéral, dont l'attitude repose sur le soutien
au secret bancaire, doit être
appuyé. La contre-proposition suisse faite à l'Union
européenne a été acceptée. Mais,
nous le voyons aujourd'hui, et cela a été rappelé
par M. Rennwald, la situation n'est pas
aussi simple que cela au sein de l'Union européenne puisqu'il
semble qu'il y ait sur ce
sujet une rébellion des petits Etats. Ainsi donc, la discussion
pour abolir le secret
bancaire se poursuit au sein même de l'Union européenne
et également au sein de
l'OCDE. Il y a fort à parier que dans ce dossier, la Suisse
est un poisson pilote,
dirais-je, pour quelques pays de l'Union européenne qui souhaitent
eux aussi voir l'Etat
se mêler moins des affaires privées des citoyens. Ainsi
donc, il s'agit de soutenir notre
gouvernement, il s'agit également de soutenir nos négociateurs
en ayant une position
ferme de soutien au secret bancaire.
C'est dans cet état d'esprit que la commission, par 14 voix
contre 8, vous demande de
soutenir cette initiative parlementaire.
Comme ça a été dit tout à l'heure par M.
Zuppiger, est-ce que l'inscription dans la
Constitution est le meilleur moyen de soutenir le secret bancaire?
Cette question doit
encore être tranchée par la commission lors de la deuxième
phase. C'est la raison pour
laquelle nous vous demandons de donner suite à cette initiative
en première phase. En
deuxième phase, nous verrons si véritablement, sous cette
forme-là, le secret bancaire
doit être inscrit dans la Constitution.
Une minorité de la commission s'oppose à cette initiative
parlementaire en première
phase, comme cela a été dit tout à l'heure, craignant
des réactions négatives de la part
de l'Union européenne face à une position ferme de notre
pays et également,
probablement, parce qu'elle souhaite régler le problème
de la soustraction fiscale qui,
elle, est protégée par le secret bancaire, à l'opposé
de la fraude fiscale.
Je vous demande donc de bien vouloir suivre la majorité de la
commission et de donner
suite à l'initiative parlementaire du groupe de l'UDC.
Guisan Yves (R, VD): Je suis un petit peu étonné
par la position de la majorité de la
commission, parce qu'en fin de compte, vous tenez dans une certaine
mesure un
double langage, puisque vous invoquez d'une part la protection des
données
personnelles, qui est déjà garantie par la Constitution,
ce qui est le cas d'ailleurs dans
toute l'Union européenne et dans la plupart des pays occidentaux,
dirai-je, et ne fait
aucun problème. Donc, dans ce domaine-là, on peut dire
que l'initiative parlementaire
enfonce en quelque sorte des portes ouvertes. D'autre part, vous voulez
en faire un
instrument de politique financière de la Confédération.
Et dans ce domaine, on peut se
demander si vraiment cette mesure n'est pas plutôt de nature
à bétonner des pratiques
qui ne sont pas nécessairement en faveur de cette place financière.
Car ce qui se
passe actuellement, à savoir monnayer le secret bancaire par
le biais d'une taxe, n'est
probablement pas de nature à encourager les investisseurs à
venir en Suisse, alors
qu'ils peuvent, par le biais d'autres produits, éviter l'échange
d'informations, et
précisément, par le développement d'autres produits,
éviter les mesures d'échange
d'informations que propose la directive de l'Union européenne.
Est-ce que vous ne croyez pas que c'est faire preuve d'une certaine
maladresse dans
cette affaire?
Favre Charles (R, VD), pour la commission: La position de la
majorité de la
commission est la suivante. Dans ce débat qui est éminemment
politique, est-ce que le
Parlement soutient la position du Conseil fédéral ou
est-ce qu'il s'y oppose? La majorité
de la commission a été claire sur ce sujet: elle souhaite
que le Parlement soutienne la
position du Conseil fédéral. Dans un deuxième
temps, la commission étudiera en détail
le meilleur moyen de soutenir cette position.
En ce qui concerne la position de l'Union européenne, celle-ci
a souhaité depuis le
début avoir un échange d'informations, à savoir
s'opposer au secret bancaire. La
majorité de la commission considère que cet échange
d'informations touche la sphère
privée. C'est la raison pour laquelle nous pensons qu'il est
judicieux de soutenir le
secret bancaire.
Voilà, Monsieur Guisan, un début de réponse. La
seconde partie de la réponse, vous
l'aurez lorsque la commission aura étudié en détail
le meilleur moyen de soutenir le
secret bancaire et nous verrons à ce moment-là s'il est
judicieux ou pas de l'inscrire
dans la Constitution.
Abstimmung - Vote
(namentlich - nominatif; Beilage - Annexe 02.432/27)
Für Folgegeben .... 113 Stimmen
Dagegen .... 69 Stimmen
02.432 n
Wahrung des Bankkundengeheimnisses
français
Bericht der Kommission für Wirtschaft und Abgaben vom 18. November
2002
Die Kommission hat an ihrer
Sitzung vom 18. November 2002 die von der Fraktion der Schweizerischen
Volkspartei am
17. Juni 2002 eingereichte
Parlamentarische Initiative gemäss Artikel 21ter des Geschäftsverkehrsgesetzes
vorgeprüft.
Die Initiative verlangt, dass das Bankkundengeheimnis in Artikel 13 Absatz 3 der Bundesverfassung verankert wird.
Antrag der Kommission:
Die Kommission beantragt
mit 14 zu 8 Stimmen, der Initiative Folge zu geben.
Eine Minderheit (Strahm,
Berberat, Fasel, Fässler, Goll, Gysin Remo, Rechsteiner Paul, Rennwald)
beantragt, der
Initiative keine Folge zu
geben.
Im Namen der Kommission
Der Präsident: Maitre Jean-Philippe
1. Text und Begründung
der Parlamentarischen Initiative
1. 1. Text
1. 2. Begründung
2. Erwägungen der Kommission
1. Text und Begründung
der Parlamentarischen Initiative
1. 1. Text
Gestützt auf Artikel
160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 21bis des Geschäftsverkehrsgesetzes
reichen wir
folgende Parlamentarische Initiative in der Form eines ausgearbeiteten
Entwurfs ein:
Die Bundesverfassung ist
wie folgt zu ergänzen:
Art. 13 Abs. 3 (neu): "Das
Bankkundengeheimnis ist gewährleistet."
1. 2. Begründung
Die Achtung der Privatsphäre
und des Privateigentums der Bürger ist ein zentraler Grundpfeiler
des demokratischen Rechtsstaates. Jede Person hat Anspruch auf Achtung
ihres Privat- und Familienlebens, ihrer Wohnung, ihres Brief-, Post- und
Fernmeldeverkehrs sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen
Daten (Art. 13 BV). Dazu gehört auch, dass der Staat und Private nicht
jederzeit auf die finanziellen Verhältnisse und Verhaltensweisen der
einzelnen Bürger Zugriff haben. Das Bankkundengeheimnis schützt
die Privatsphäre des Bankkunden - ein für die schweizerische
Demokratie selbstverständliches Rechtsgut.
Diskretion bedeutet jedoch
nicht Anonymität: Die Schweiz hat mit dem Geldwäschereigesetz
eine der fortschrittlichsten Gesetzgebungen der Welt. Zur Ahndung von Steuerbetrug,
Geldwäscherei und anderen kriminellen Handlungen stehen griffige Mittel
bereit. Das Bankkundengeheimnis schützt also weder Gelder von Kriminellen
noch von Terroristen. Ebenso wenig bietet es zweifelhaften Potentatengeldern
oder Steuerbetrügern Schutz. Das Bankkundengeheimnis schützt
den Bankkunden, den einzelnen Bürger, und nicht die Bank.
Die Gewährung von Diskretion
und Privatsphäre ist ein wesentlicher Standortvorteil für die
Schweiz. Die traditionellen Stärken der Schweiz wie etwa die wirtschaftliche
und politische Stabilität, das professionelle Know-how und die Integrität
der Banken kommen besonders bei der Vermögensverwaltung zum Tragen.
Obwohl sich der Wettbewerb um Finanzdienstleistungen in den vergangenen
Jahren weltweit stark intensiviert hat, nimmt der Bankensektor in der Schweiz
nach wie vor eine überragende Stellung ein.
Dem Finanzplatz Schweiz
wird international, namentlich von den USA, eine Vorreiterrolle attestiert,
was die Zusammenarbeit im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus
und die damit zusammenhängende Blockierung von Konten anbelangt. Es
besteht also kein Handlungsbedarf bezüglich Lockerung des Bankkundengeheimnisses.
Der Druck auf das schweizerische Bankkundengeheimnis zielt mitunter
darauf ab, eine generelle Einsichts- und Kontrollmöglichkeit des Staates
gegenüber privaten Vermögensanlagen durchzusetzen. Damit ginge
die Privatsphäre bezüglich Vermögensanlagen verloren - auch
für den unbescholtenen Bürger. Diese Entwicklung gilt es zu verhindern:
Die Bewahrung des Bankkundengeheimnisses ist ein zentrales Anliegen für
einen wettbewerbsfähigen Wirtschafts- und Finanzplatz Schweiz. Durch
die Verankerung des Bankkundengeheimnisses in der Bundesverfassung würde
dieses wichtige Institut der schweizerischen Rechtsordnung massiv gestärkt.
2. Erwägungen der Kommission
Die Kommission stimmt der
Initiative mit 14 zu 8 Stimmen ohne Enthaltung zu.
Die Kommissionsmehrheit
erachtet das Bankgeheimnis als wichtig für den Schweizer Finanzplatz,
der mit bis zu 20 Prozent der Steuereinnahmen, 12 Prozent des BSP und 6
Prozent der Beschäftigten einen bedeutenden Teil des Wohlstands der
Schweiz erarbeitet. Stärken des Standortes Schweiz dürften hier
nicht aufgegeben werden. Ausserdem gelte das Bankgeheimnis nicht uneingeschränkt:
Bei der Betrugsbekämpfung, der Bekämpfung von Terrorismusgeldern
und von Geldwäscherei sind die Schweizer Vorschriften international
vorbildlich und als solche anerkannt. Mit ihrem Entscheid will die Kommissionsmehrheit
die Position des Bundesrates bei den bilateralen und multilateralen Verhandlungen
stärken. Die bundesrätliche Haltung, dass das Bankgeheimnis nicht
zur Disposition stehe, werde unterstützt. Das Schweizer Verhandlungsangebot
sei grosszügig und ‚gleichwertig’ wie die von der EU vorgeschlagene
Regelung für die Zinsbesteuerung von Privatpersonen. Der Entscheid
der Kommission für das Bankgeheimnis sei aber kein Entscheid zur Frage,
ob das Bankgeheimnis im Rahmen der Verfassung zu schützen sei oder
ob andere Massnahmen besser geeignet wären; diese Frage soll im Rahmen
der fundierten zweiten Phase angegangen werden.
Für die Kommissionsminderheit
würde auch ein Verfassungsartikel einen Informations-austausch gegen
Steuerhinterziehung nicht verunmöglichen. Steuerhinterziehung sei
aus ethischen und wirtschaftlichen Gründen zu bekämpfen und stattdessen
sei ein sauberer Finanzplatz zu fördern. Steuerhinterziehung führe
zu Ungleichbehandlungen, indem Arbeitnehmer, bei deren Lohnausweisen Transparenz
bestehe, gegenüber selbständig Erwerbstätigen benachteiligt
würden. Mit der Zustimmung zur Initiative liessen sich schliesslich
nicht nur die bürgerlichen Parteien von der Initiantin unter Druck
setzen, sondern könne auch vonseiten der internationalen Verhandlungspartnern
eine Abwehrreaktion hervorgerufen werden. Ein Vorschlag der Kommissionsminderheit,
die Initiative erst nach Beendigung der Bilateralen II im Plenum zu beraten,
wurde mit 14 zu 8 Stimmen abgelehnt.