Eigentlich dürfte es Sie nicht überrascht haben, dass ich mich erneut an Sie wandte - auch andere Kaliber, wie Luqman Arnold, hatten und haben ihre Gründe, um sich in besonders struben Zeiten gerade nicht an die Hierarchie zu halten. Und wer die Chance hat, mit Blick auf vivant sequentes Inventar zu machen und aufzuräumen, sieht sich ohnehin nicht gehalten, Aufgaben in vermeintlichen Grenzen anzugehen und Stumpen- oder ausgeleierte Geleise zu befahren.
Wie erinnerlich fand in den 80er Jahren ein nachhaltiger und immer verheerender wirkender Paradigmawechsel im Bankenwesen statt. D.h. die bis dahin vorrangigen Schutz-, Treuhands- und Dienstbarkeits-Funktionen gegenüber den privaten und kommerziellen Kunden wichen zusends den Erfordernissen der Superdeals, welche als effizienz-steigernd hochgejubelt worden sind, sich allzuoft aber dadurch auszeichneten, dass sie gesunde Produktionssubstanz vernichteten, und nur immer obszönere Kommissionen, Managerlöhne und Boni abwarfen. Beispielhaft dafür waren die rücksichtslosen Raubzüge der hiesigen und ausländischen "shareholder"-Apologeten KKR und ihrer lokalen Zudiener. Die bis dahin weltweit grösste, mit "junk bonds" finanzierte LBO-Fusion war der $25 Milliarden-schwere RJR/Nabisco-Deal, welcher eine hierzulande vom Bankverein platzierte CHF200 Mio Obligation gefährdete. Entweder war wesentlich das gesamte Bankverein-Management am Steuer eingenickt. Oder aber gewisse SBVler verniedlichten diese Gefährdung der eigenen Obligationäre unter Verletzung ihrer vorrangigen Treuhandpflichten - geblendet durch die lockenden Fusions-Kommissionen und Risikosuperprämien. Auf diesem Hintergrund, und in dem von Ihnen angesprochenen Sinne der übergreifenden Interessen nicht nur des Bankvereins sondern des Finanzplatzes Schweiz insgesamt, sahen Sie sich trotz starkem Gegenwind veranlasst, die damaligen Grünschnäbel, Zauberlehrlinge und SBV-Heckenschützen verdienstvollerweise zu neutralisieren. Denn damit gelang es uns - d.h. meinen langjährigen Waffenkameraden und Mitstreitern unter den hiesigen Banquiers, Gewerblern & Industriellen und mir - jene aufsehen-erregende Lebensfett-Absaugung durch die KKR-Heuschrecken mittels gerichtlichen Fusionsverboten in Basel und Atlanta wenigstens soweit und solange zu blockieren, als die Schweizer Nabisco-Oblgationäre nicht vollumfänglich und bevorzugt abgesichert waren. Diese Anektote findet zwar keine Erwähnung in dem einschlägigen Buch "Barbarians at the Gate". Und der in ihrem Interesse erfolgte diskrete aber durchschlagend erfolgreiche Sonderaufwand ist den meisten Betroffenen auch gar nicht ins Bewusstsein gedrungen - in echt schweizerischer Bankentradition. Aber für derzeitige und künftige Dietzis scheint es dennoch hilfreich zu sein, jene Umstände anerkennend in Erinnerung zu rufen - auch und besonders gegenüber den nachkommenden Kräften, welche mit der Aufräumung und Vermeidung weiterer Scherbenhaufen betraut sind.
Jedenfalls besten Dank für Ihre - im Gegensatz zu gewissen UBS-Verantwortlichen - wohlwollende Prüfung meiner Anregung, die FINMAG-Vorlage im Lichte der neueren und neuesten Erkenntniss nochmals auf ihre Zweckmässigkeit und Genügsamkeit zu überprüfen (www.solami.com/FINMAG.htm) - sine ire et studio, etwa im Sinne der Erwägungen von Jean-Claude Péclet: "Alors que la Suisse met en place une autorité intégrée des marchés financiers, il est grand temps de se demander si celle-ci a les ambitions intellectuelles et le cahier des charges d’un gendarme de province, ou si elle veut contribuer par une action proactive à ce que la population soit moins otage des «risques systémiques»." (Le "risque systémique", c'est si pratique", Le Temps, 31.3.08; siehe auch: .../capitalism.htm). Auch habe ich volles Verständnis für Ihre derzeitige Zurückhaltung. Kommt dazu, dass bekanntlich "der Mist schon gefahren ist", d.h. die Novelle vom Parlament bereits verabschiedet ist und am 1.1.09 in Kraft treten soll. Dennoch, mit Luther bin ich geneigt zu sagen, "hier steh' ich, ich kann nicht anders."
Meine privaten Temperaturmessungen unter sachverständigen
Parlamentariern haben denn auch im ganzen politischen Spektrum eine überraschend
ermutigende Bereitschaft zutage gefördert, das allseits als mangelhaft
empfundene Paket gegebenenfalls nochmals aufzuschnüren und entsprechend
den neuesten Erkenntnissen nachzubessern (siehe auch WAK
N-Pressemeldung vom 15.4.08, welche im Sinne der auch
von linker Seite angestrebten Nachbesserung noch vor der geplanten
FINMAG-Inkraftsetzung am 1.1.09 bereits von "gesetzgeberischem
Handlungsbedarf" spricht). Dies insbesondere bezüglich
- des Zweckartikels (Erfassung
und Bekämpfung der System-Risiken,
Ursachenerforschung, etc.),
- des privatrechtlichen Beizugs
der weltweit fähigsten Sachverständigen,
- der unverhältnismässigen
und selbst-schädigenden
Belastung
dieses vorrangigen Aufsichtsgremiums mit der sachfremden und bedenklich
medien-trächtigen Überwachung der Massnahmen zur Bekämpfung
der Geldwäscherei (siehe dazu meine Ausführungen
an die Mitglieder der Eidg. Räte: .../aufsicht.htm#ablenken),
- der Überprüfung
einschlägiger nationaler und internationaler Leitplanken für
Banquiers, Finanzfachleute und Pensionskassen-Manager (Pensionskassengesetz:
.../aufsicht.htm#Noven, resp. FATF/GAFI:
.../diamantball.htm), und
- der wirksamen Unterbindung "willfähriger"
(PUK-Zitat!)
Rechtshilfe
in Strafsachen, insb. gegenüber USA, sowie der Gewährleistung
der Verfassungsmässigkeit der Zusammenarbeit schweizerischer Amtsstellen
mit ausländischen Behörden im Finanz- und Fiskalbereich (.../schubarth.htm),
z.B. mittels Reaktivierung der Beratenden Kommission welche
zum Schutz schweizerischer Interessen und Souveränitätsrechte
im CH/US-Rechtshilfeabkommen
von 1973 ausdrücklich festgeschrieben ist (.../rechtshilfe.htm
| .../rechtsbeihilfe.htm
| .../CH-USA.htm | .../RUSSIA.htm#option).
Für einige weiterleitende grundsätzliche Fragen,
Erwägungen und Anregungen verweise ich auf mein Schreiben an interessierte
Mitglieder der Eidg. Räte vom 4.April 2008:
Unsere FINMAG-Verbesserungsvorschläge "sind entstanden auf dem Hintergrund
einer langjährigen Beobachtung unserer sehr speziellen
Rechtshilfebeziehungen mit den USA (.../rechtsbeihilfe.htm) und
in Zusammenarbeit mit bestausgewiesenen und in erster Linie auf unsere
Landesinteressen bedachten Sachkenner und Gutachter
(.../schubarth.htm). Sie sind dann zwar erfolgreich aber weder sachdienlich
noch sonstwie gerechtfertigt hintertrieben worden. Und zwar von damaligen
Bannerträgern und ihren Befehlsempfängern in der Bankiervereinigung.
Ich denke dabei nicht nur an den mittlerweile zum Imperativ gewordenen
Vorschlag einer pro-aktiven, ja prophilaktischen Erfassung und Ausräumung
von bestehenden und neuartigen Systemrisiken. Einige der schon im Rahmen
meiner Kritik an der Fusion SBV-SBG vorgetragenen Erkenntnisse
über grundsätzliche Fehlentwicklungen im Finanzsektor (.../ubs.htm#Titanic)
könnten sich bei der Bewältigung der auf uns zukommenden Probleme
als besonders hilfreich erweisen. Die damit angeregte Neuprüfung der
Anlagekriterien, Produktansprüche und Managerrichtlinien für
Pensionskassengelder
könnte u.U. auch auf einem Parallelgleis erfolgen (hier geht es um
die in den 80er Jahren zuwenig bedachten Schweizer
Noven - .../ubs.htm#effets - welche weltweit übernommen worden
sind, scheinbar wesentlich zum derzeitigen Finanzmarkt-Debakel beigetragen
haben, und sich damit für einschlägige Schweizer Korrekturimpulse
erfolgversprechend anbieten). Zu denken ist auch an die überfällige
Reaktivierung
der im US/CH-Rechtshilfeabkommen
von 1973 ausdrücklich verankerten
Beratenden Kommission zum
Schutz schweizerischer Interessen und Souveränitätsrechte
vor allzu eilfertiger Rechtshilfe
unsererseits (.../oehenkopp.htm), sowie gegen
missbräuchliche
Beanspruchung der Rechtshilfeinstrumente durch amerikanische Dienststellen
(.../walderbsi.htm).
Und zugunsten der realen Inlandwirtschaft gilt es natürlich auch die
neue Finanzmarktaufsichtsbehörde nicht von ihrer Kernaufgabe
abzulenken, schon gar nicht durch systemwidrige und zudem gesellschaftlich,
politisch und wirtschhaftlich bedenkliche Polizeifunktionen à
la amerikanische Prohibition und Goldbesitzverbot
(z.B. durch Anti-Geldwäscherei-Aktivismus hinter dem sich erfahrungsgemäss
wesentlich fremddiktierte und in erster Linie fremden Herren dienende Anti-Drogen-,
Anti-Terror- und neutralitätswidrige Sanktionen-Politiken verstecken
lassen). Dies wäre umso weniger akzeptierbar, als die 31% QI-Regelung
[.../QI.htm | .../stammsbv.htm]
die amerikanische Steuerbehörde zur weltgrössten
Geldwaschmaschine gemacht hat, das US Treasury sich dazu auf ein Netz
von weltweit über 2600 vertraglich gebundene Bankinstitute stützen
kann, und als auf diesem Weg, nach übereinstimmenden Expertenschätzungen,
von den jährlich global anfallenden $1000-2500 mindestens $500
Mia "Schwarzgeld" der "weissen" Wirtschaft zurückgeführt werden
sollen - z.B. via hedge funds, private equity & subprime credits, wen
wunderts?"
Mit besten Wünschen für Ihre Gesundheit und für Ihre weitergehenden Bemühungen zum Schutz und zur Förderung des Finanzplatzes Schweiz und des common good.
Anton Keller,
Sekretär,
Schweizer Investorenschutz-Vereinigung
cp.2580 1211
Genève 2 022-7400362
079-6047707 swissbit@solami.com
(url: www.solami.com/dietzi.htm)