GOODWILL-PROJEKT  -  von Badwill- zu Goodwill-Trägern
Empfehlungen an Verwaltungsräte & Geschäftsleitung der SWISSAIRbis
bezüglich Service Public im Luftverkehr, Altlasten und Goodwill-Paket

12.3.02 - Die Erkenntnisse zum Swissair-Debakel, die Ergebnisse der parlamentarischen Sondersession, und das darauf gestützte Engagement der öffentlichen Hand sind als politischer Leistungsauftrag zu verstehen und u.a. mit den folgenden Massnahmen unverzüglich durch die neue nationale Airline umzusetzen. Diese sind von der Privatwirtschaft zu tragen, resp. im Rahmen der bewilligten Kredite zu realisieren. Die betroffenen Personen, Firmen und Dienststellen sind so eingeladen, alles in ihrer Macht stehende zu tun, was zur Verwirklichung der Erfolgschancen der neuen nationalen Airline beitragen dürfte, und alles zu unterlassen, was dem zuwiderlaufen könnte.

1.    Schon vor der Vorlage der bundesrätlichen Botschaft zur Schweizer Luftverkehrs-Politik ist allseits Klarheit zu schaffen über die im schweizerischen Luftverkehr erbrachten und auch in Zukunft auf höchstem Qualitätsniveau zu bietenden Service Public-Funktionen: z.B. für das Image der Schweiz im Ausland, für den Tourismus und den Dienstleistungssektor insgesamt, für die Exportindustrie, für die internationalen Organisationen, für politische Gute Dienste, und für die Auslandschweizer.

2.    Die von der Swissair im In- und Ausland eingegangenen Verpflichtungen – inkl. betreffend Sozialpläne - sind auch zum Schutz der Marke Swissair nicht auf dem Rechtsweg, sondern beförderlichst mittels kreativer Verhandlungslösungen abzudecken, wobei geeignete ausländische Investoren nicht auszuschliessen sind, und auch die Allianzfrage in diesem Sinne geprüft und unter Berücksichtigung der in Cointrin und Basel-Mühlhausen auf französischem Territorium erfolgten Investitionen, sowie der dortigen Möglichkeiten zur Integration mit andern Verkehrsträgern (TGV, Satolas), entschieden werden soll.

3.    Der Image-Schaden für die Schweiz insgesamt und den Markennamen Swissair, welcher vor allem unter den vom Flotten-Grounding betroffenen Fluggästen nachhaltig entstanden ist, soll durch maximale kreative Nutzung der verfügbaren Ressourcen schnellstmöglich behoben werden. Dahingehend soll das Goodwill-Paket zugunsten der vom Flotten-Grounding betroffenen Fluggäste und der Mitarbeiter verwirklicht werden, welches u.a. folgende Sofort-Massnahmen vorsieht:

  1. Jedes Flugbillet der nationalen Airline beinhaltet eine Rückfluggarantie, welche gegebenenfalls bei einer andern dazu verbündeten Airline eingelöst werden kann.
  2. Jeder Swissair-Fluggast (und dessen unmittelbaren Familienangehörigen), dessen Reise durch das Flotten-Grounding vom Oktober 2001 beeinträchtigt wurde, hat Anspruch auf eine beliebige Gratisflugreise auf dem Streckennetz der nationalen Airline; soweit wie möglich wird er von oder im Auftrag derselben direkt oder via Reisebüro ausfindig gemacht, und spätestens anlässlich seiner nächsten Buchung ohne weiteres darüber informiert.
  3. Jeder betroffene Swissair-Fluggast erhält auch einen dauernden Goodwill-Voucher. Dieser ist innerhalb jeder betroffenen Familie beliebig übertragbar; er berechtigt:
    1. zum mehrfachen Gratis-Familieneintritt in die EXPO.02,
    2. zum Gratis-Upgrading - soweit tunlich - gemäss Entscheid des jeweiligen Flugkapitäns,
    3. zum Erwerb von bis zu zehn Aktien der nationalen Airline zu Spezialbedingungen,
    4. zum Bezug von SBB-Fahrkarten zu Spezialbedingungen (evt. mittels REKA-Coupons), und
    5. zur Übernachtung in speziell bezeichneten Schweizer Hotels zu Spezialbedingungen.
  4. Jeder ehemalige Swissair-Mitarbeiter erhält ebenfalls einen Goodwill-Voucher. Darüber hinaus hat jeder von ihnen, und haben alle andern Stakeholders dieser Fluggesellschaft bis Ende 2002 Anspruch auf mindestens einen Gratisflug nach einer beliebigen Netzdestination (für deren Angehörige zu den herkömmlichen Spezialtarifen).
  5. Qualifizierte Stakeholders – inkl. verdiente Parlamentarier, Bürger und Mitglieder der Verwaltungsräte der ehemaligen Swissair und Crossair – sollen von einer alle Swissair- und Crossair-Aktionäre umfassenden Sonderversammlung eingeladen werden, einem von der neuen nationalen Airline zu schaffenden Beirat beizutreten und insbesondere auf diesem Weg ihren bestmöglichen individuellen Beitrag zum Erfolg der neuen nationalen Airline zu leisten.