04.5154 - Wo ist unser Gold?
05.3166
- Ip - Primat
der Politik beim Verwalten der Goldreserven
05.3172
- Po - Strategische
Rohölreserven im Ausland
04.3292 - Mo - Kein Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien
03.5190 - USA erpressen Daten von Swiss
03.3487
- Ip - Wirtschaftliche
Kriegführung der USA gegen die Schweiz?
01.3412
- Ip - Amerikanische
Regierung und Schweizer Banken
LEX
AMERICANA UNIVERSALIS
03.5076 - Ausbildung von britischen Spezialtruppen
in der Schweiz im Falle eines Krieges in Irak
03.5038 - Schweizer Gold in den USA
01.1087 - Fragwürdige Praktiken von Microsoft
00.5212 - International Science and Technology Center.
Beitritt der Schweiz
Armament,
Sovereignty & Laws
99.1084 - Verletzung der Genfer Konvention
98.5166 - Nichtunterzeichnete Konventionen
Zum
Bilateralen Vertragsnetz der Schweiz (inkl. EU-Staaten)
98.3025 - Mo - Kommission zur Untersuchung schwerer
medizinischer Zwischenfälle
98.3024 - Mo - Sammelstelle für Gutachten zu
medizinischen Kunstfehlern
(Motionsentwurf)
RECHT AUF IRRTUM
97.3276 - Ip - Stopp den üblen Blendern
96.1096 - Zukunft der Abrüstung in Europa
Quo
Vadis
Europa Helvetica?
De-Rusting and Revving-Up the Wheel - or Re-Inventing It?
91.5064 - Albanische Flüchtlinge. Massnahmen
der Schweiz
90.5111 - Illegale Aktion der Bundesanwaltschaft
Rundschreiben
an die Mitglieder der eidgenössischen Räte
89.1183 - F-18. Uebungsabbruch
89.732 - Mo - Kontrolle von Staatsschutz und Nachrichtendienst
89.462 - Mo - Rehabilitierung der Spanienkämpfer
(Interpellations-Vorentwurf)
Témoignage
de gratitude (envers les puissances qui, par leur actions et inactions,
ont contribué à l'indépendence de la Suisse)
89.426 - Ip - Schweizer Radio International. Sendungen
in russischer Sprache
88.857 - Ip - KSZE-Abrüstungskonferenz. Ausschluss
der Schweiz
88.5086 - Vernichtung von C-Waffen
88.5135 - MIG-29 in die Evaluation einbeziehen
86.762 - Konventionelles Gleichgewicht in Europa
86.698 - Radioaktive Verseuchung um Mühleberg
86.686 - Strahlenbelastung durch KKW nach Tschernobyl
86.685 - Cruise missiles. Verhalten im Neutralitätsfall
86.434 - Po - Reaktorunfall Tschernobyl. Bericht
86.5007 - Philippinische Vermögenswerte in
der Schweiz
WAHRUNG
DER SOUVERÄNITÄT (LEX HELVETICA)
83.629 - Wasserexport nach Italien
Trinkwasser:
Wertschöpfungsquelle; Wegweiser
für die neuen Bunderäte
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 01.03.1983
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Mit der Erteilung einer Konzession an die Engadiner Kraftwerke AG wurde
diesen seinerzeit auch die Bewilligung gegeben, Wasser aus dem Livigno-Stausee
nach Italien abzuleiten. a. Um wie viele Kubikmeter pro Minute handelt
es sich? b. Aufgrund welchen Staatsvertrages konnte die Einwilligung von
Oesterreich zu diesem Export erreicht werden?
Begründung Ohne Begründung
Chronologie Nationalrat (N AB 1983 III)
Eingereicht von Günter
Paul
Behandlungsdatum 10. März 1986
Fragetext
Die neue demokratische Regierung der Philippinen hat dem Vernehmen
nach verschiedene Länder ersucht mitzuhelfen herauszufinden, ob Herr
Marcos Werte transferiert hat, welche Eigentum des philippinischen Volkes
sind. Hat der Bundesrat eine derartige Anfrage erhalten? Ist er allenfalls
bereit mitzuhelfen, die Rückgabe derartiger Werte zu erreichen, wenn
sie sich in unserem Land befinden?
Antwort des Bundesrates
Antwort auf die Fragen 07 und 08 Réponse aux questions 07 et
08 M. Aubert, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral,
Messieurs Longet et Günter, n'est pas en mesure de confirmer les informations
qui ont paru dans la presse, selon lesquelles des avoirs appartenant aux
ex-présidents Duvalier et Marcos auraient été déposés
dans des banques suisses. Ni le gouvernement de Haïti, ni celui des
Philippines de Mme Aquino n'ont adressé de requêtes aux autorités
suisses compétentes visant à la mise sous séquestre
ou au rapatriement de biens qui appartiendraient aux intéressés.
Il va sans dire - je vous en donne acte - que les autorités fédérales
examineront avec attention, si elles devaient en être saisies, toute
demande d'entraide judiciaire en matière civile et pénale,
conformément à notre loi fédérale sur l'entraide
internationale en matière pénale du 20 mars 1981 et aux codes
cantonaux de procédure pénale et civile. Au cas où
les deux gouvernements actuels se considéreraient comme titulaires
de créances échues contre les ex-présidents, ils pourraient
mettre en oeuvre la procédure de séquestre, prévue
par l'article 271 de notre loi fédérale sur la poursuite
pour dettes et la faillite.
Zusatzfrage
Günter: Wenn ich Sie, Herr Bundesrat, recht verstanden habe, ist
noch keine Anfrage der philippinischen Regierung bei Ihnen eingetroffen.
Ich möchte Sie fragen, ob im Falle eines Urteils eines zuständigen
philippinischen Gerichts die Schweiz, d. h. der Bundesrat, dann diese Hilfegesuche
wohlwollend prüft? Ich hoffe, dass Sie meine Frage bejahen können;
denn dies scheint mir wichtig bei diesem Land, das sich so stark um die
Demokratie bemüht - ein Progress, der unsere Bewunderung verdient,
der gewaltlos und doch so wirksam vor sich gegangen ist. Wir haben z. B.
auch im Falle von Persien Hilfe geleistet; man kann sich allerdings fragen,
ob das angesichts des totalitären Schah-Nachfolgeregimes gerechtfertigt
war. M. Aubert, conseiller fédéral: Merci Monsieur Günter.
Je peux vous donner l'assurance que si une demande nous est faite nous
lui donnerons la suite qu'elle mérite, bien entendu.
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 02.06.1986
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, sobald alle Daten über den Unfall
(Störfall) im Kernkraftwerk Tschernobyl vorliegen, aber spätestens
in einem Jahr, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen
auf die Schweiz umfasst. Dieser Bericht soll namentlich enthalten: 1. a.
Berichte inklusive Karten mit geographischer Verteilung der Strahlenverseuchung
mit verschiedenen Isotopen in den ersten Tagen, Wochen und Monaten nach
dem Vorfall; b. Die dann bereits bekannten Konzentrationen in verschiedenen
Nahrungsketten, immer im Vergleich mit dem Vor-Zustand. 2. Die wirtschaftlichen
Auswirkungen auf die Schweiz a. durch die Störung des Handels im Inland;
b. durch die Störung des Handels mit dem Ausland (Export-Import) 3.
a. Eine möglichst exakte Schätzung der bereits eingetretenen
gesundheitlichen Schädigung an Mensch, Tier und Umwelt durch Radioisotope
und insbesondere deren Akkumulation in der Nahrungskette. b. Eine Schätzung
der mittel- und langfristigen gesundheitlichen Folgen und deren finanziellen
Auswirkungen. 4. Eine Analyse der von den Behörden getroffenen akuten
Massnahmen, Bewertung ihrer Wirksamkeit; sowie Vorschläge, wie diese
Massnahmen effizienter hätten ausfallen können. 5. Informationen
über angelaufene Forschungsarbeiten, welche zum Zwecke haben, a. den
Verlauf der abgelaufenen Ereignisse festzuhalten und die zukünftige
Entwicklung zu beobachten; b. ein zukünftiges ähnliches oder
noch gravierenderes Ereignis besser bewältigen zu können, insbesondere
unter Berücksichtigung der medizinisch-prophylaktisch allenfalls möglichen
Verbesserungen.
Begründung Ohne Begründung
Erklärung des Bundesrates 10.10.1986
Der BR ist bereit das Po entgegenzunehmen
Chronologie 10.10.1986 Nationalrat Angenommen (N AB 1986 IV)
Erster Behandlungstag im Rat: 09.10.1986
Mitunterzeichnende Biel, Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (12) )
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 22.09.1986
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Das Problem von Cruise missiles, welche die Schweiz überfliegen,
wurde bereits vor einiger Zeit aufgeworfen. Als neutrales Land sollte die
Schweiz grundsätzlich alle überfliegenden waffentragenden Systeme,
insbesondere wenn sie sich auf Angriffsflug befinden, zur Landung zwingen.
Bei den Cruise missiles besteht das Problem insbesondere darin, dass zum
Absturz gebrachte Raketen, sogar wenn ihre Atomköpfe nicht explodieren
sollten, dennoch erhebliche radioaktive Verwüstungen im Absturzgebiet
verursachen könnten. Bis jetzt wurde aber die Frage der Einsatzdoktrin
offen gelassen. Nun lese ich in der No 7/86 der Zeitschrift Bilanz in einem
Artikel, welche einen allfälligen neuen Abfangjäger zum Inhalt
hat, eine Stellungnahme von Hans-Rudolf Häberli, Informationschef
der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen. Auf die Anregung von Nationalrat
Ulrich Bremi, dass vielleicht vermehrt Abfangaktionen vom Boden aus machbar
wären, steht in diesem Artikel: "... Davon hält Hans-Rudolf Häberli
nicht viel. Er rückt diese Ansicht wenig freundlich in den Bereich
von "Spielsalonthesen". Vom Boden aus sei nicht erkennbar ob Freund oder
Feind. Darum sei Steigen nötig. Dazu ein anderer Grund. Kommt eine
Cruise missile, muss auch das erkannt werden, damit auf einen Schuss verzichtet
werden kann, meint der Informationschef der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen."
Ich frage daher den Bundesrat: 1. Offenbar soll nicht mehr versucht werden,
überfliegende Cruise missiles abzufangen. Ist dies richtig? 2. Ist
es neutralitätspolitisch problemlos, diese Doktrin öffentlich
zu verkünden? 3. Ist eine politische Diskussion über dieses Thema
vorgesehen? Da bei der Problemstellung unsere Neutralität dem möglichen
Schaden unseres Landes durch die Erzwingung dieser Neutralität gegenübergestellt
ist, müsste einem Entscheid eigentlich eine Willensbildung in den
eidgenössischen Räten vorausgehen.
Begründung Ohne Begründung
Antwort des Bundesrates 01.12.1986
In unserer Antwort auf eine ähnlich lautende Anfrage haben wir
am 20. Mai 1984 die Haltung der Schweiz wie folgt definiert: "Die Haltung
der Schweiz in der Frage einer Verletzung ihres Luftraumes durch fremde
Flugkörper wird von den Rechten und Pflichten des neutralen Staates
bestimmt. Gemäss Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 ist das Gebiet
des neutralen Staates unverletzlich. Andererseits hat der neutrale Staat
die Pflicht, die Benützung seines Territoiriums für militärische
Aktionen Kriegführender zu verhindern. Zum Territorium gehört
auch der Luftraum bis zu einer Höhe, die mit zumutbaren Verteidigungsmitteln
noch erreicht werden kann. Die Abwehr von Flugkörpern stellt besondere
waffentechnische Probleme. Gegenwärtig ist kein Staat in der Lage,
ballistische Flugkörper in der Flugphase mit Erfolg zu bekämpfen.
Auch die Schweiz kann den Ueberflug solcher Waffen nicht verhindern. Bei
den Marschflugkörpern, welche relativ langsam und im atomsphärischen
Raum fliegen, ist eine Abwehr unter Umständen möglich. Es stellt
sich jedoch - bei Flugkörpern mit Nuklearwaffen - das Problem der
Zerstörung, die bei einem Abschuss in unserem Land angerichtet werden
könnte. Die neutralitätsrechtliche Pflicht zur Abwehr muss in
Beziehung gesetzt werden zu unserem völkerrechtlichen Anspruch auf
Selbsterhaltung, welcher anerkanntermassen allen Rechtspflichten vorgeht.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schweiz im Rahmen des Zumutbaren
alle technisch möglichen Mittel anwenden wird, um ihre Souveränitätsansprüche
und die Unverletzbarkeit ihres Luftraumes durchzusetzen. Unsere Pflichten
als neutraler Staat gebieten es, dass dies gegen jede Art von Flugkörpern,
ungeachtet ihrer Herkunft, geschieht." Diese Ausführungen sind nach
wie vor gültig.
Chronologie Nationalrat (N AB 1986 V)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 22.09.1986
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Die Nr. 6/1986 der Energie-Nachrichten, des Organs des kernkraftfreundlichen
Energieforums Schweiz, enthält neben dem Bericht über die Stellungnahme
des Bundesrates zu Tschernobyl auch einen Artikel von Prof. Dr.med. Meinrad
Schär. Der bekannte Präventivmediziner stellt dort die Behauptung
auf: "Der Anteil der Kernkraftwerke an der Strahlenbelastung der Menschen
in der Schweiz beträgt weniger als 1 Prozent der natürlichen
Strahlenbelastung". Diese natürliche Strahlenbelastung betrage, so
ist einem Diagramm in demselben Artikel zu entnehmen, 397 mrem. Nach dem
Reaktorunfall von Tschernobyl tönt dieses professorale Wort doch recht
merkwürdig. Ich frage daher den Bundesrat: 1. Ist die Strahlenbelastung
aus Kernkraftwerken nach der Katastrophe von Tschernobyl für Menschen
in der Schweiz im Jahre 1986 den Bundesbehörden bekannt? 2. Wenn nein,
wäre es nicht angebracht, sich beim Energieforum Schweiz bzw. bei
Prof. Dr.med. Meinrad Schär nach jener Wundermethode zu erkundigen,
mit der Aussagen wie die obenerwähnte möglich sind? 3. Wenn ja,
wie hoch ist die Strahlenbelastung durch KKW im Jahre 1986 für Menschen
in der Schweiz?
Begründung Ohne Begründung
Antwort des Bundesrates 22.12.1986
1.+2. Die Strahlendosis aus Kernkraftwerken für Menschen in der
Schweiz im Jahre 1986 ist den Bundesbehörden bekannt. Diese Strahlendosis
wird wie üblich im Bericht der Eidg. Kommission zur Ueberwachung der
Radioaktivität (KUER) publiziert werden. Dieser Bericht wird die Jahre
1985 und 1986 und im speziellen die Ereignisse von Tschernobyl umfassen
und erscheint im Laufe des Jahres 1987. Im September 1986 hat das Bundesamt
für Gesundheitswesen zudem den Bericht "Verstrahlungslage in der Schweiz
nach dem Unfall in Tschernobyl" herausgegeben. Darin ist die vorausberechnete
Strahlendosis veröffentlicht, mit der die Schweizer Bevölkerung
zusätzlich infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl im Jahre 1986
belastet wird. Die definitive Dosisbilanz bis Ende Jahr wird ebenfalls
im Bericht der KUER veröffentlicht werden. Die Resultate der Dosimetrie
der beruflich strahlenexponierten Personen in der Schweiz werden in einem
Bericht der Eidg. Kommission für Strahlenschutz jährich publiziert.
Auch dieser Bericht für das Jahr 1986 wird im Laufe des Jahres 1987
erscheinen. 3. Die Strahlendosis durch KKW- ohne die zusätzliche Belastung
durch das Reaktorunglück von Tschernobyl - im Jahre 1986 kann vor
Ende des Jahres nicht definitiv angegeben werden. Sie wird jedoch in der
gleichen Grössenordnung liegen, wie die Strahlendosen aus den Vorjahren.
Im Bericht der KUER für das Jahr 1984 ist für die effektive Aequivalent-Dosis
weniger als 10 Millirem por Jahr für Einzelpersonen der Umgebungsbevölkerung
von Kernanlagen angegeben. Der Mittelwert für die Umgebungsbevölkerung
liegt unter 1 Millirem pro Jahr. Die mittlere Strahlendosis, der die Schweizer
Bevölkerung auch ohne das Reaktorunglück von Tschernobyl ausgesetzt
ist, liegt zwischen 200 und 1'000 Millirem. Der Anteil aus den KKW liegt
daher eindeutig unter einem Porzent.
Chronologie Nationalrat (N AB 1986 V)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 02.10.1986
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Zeitungsberichten zufolge trat im KKW Mühleberg Mitte September
radioaktiver Staub aus. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen
zu beantworten: 1. Wann geschah das Ereignis, wie lange dauerte es? (Gemäss
Angabe des Betreibers wurde es am 16. September 1986 entdeckt; private
Messungen deuten allerdings darauf hin, dass bereits seit dem 11. September
1986 Radioaktivität austrat.) 2. Warum wurde das Ereignis nicht sofort
von der dauernden Ueberwachung erfasst? 3. Wie gross war die ausgetretene
Aktivitätsmenge (Maximal- und Minimalschätzung)? 4. In welcher
Form trat die Radioaktivität aus; welche Substanzen traten aus und
welches sind deren Halbwertzeiten? 5. Kann sich derartiger Staub in der
Lunge von Menschen ablagern? Welches wären die Folgen? Wie gefährdet
sind dadurch a) die Belegschaft des Werkes? b) umliegende Siedlungsgebiete?
6. Wie lange bleibt der Staub im Boden? Welche Fläche wurde betroffen
(Maximal- und Minimalschätzung)? 7. Ist es nicht seltsam, dass der
Vorfall so kurz nach einer gründlichen Revision erfolgte, welche viele
Millionen kostete und zum Ziel hatte, die Sicherheit des Werkes beträchtlich
zu steigern? 8. Bereits am 11. Februar 1986 verzeichnete die private Ueberwachung
des Radioaktivitätsausstosses von Mühleberg eine Spitze: Um was
handelte es sich da? 9. Ist es richtig, dass beim Anfahren eines stillgelegten
Werkes aus technischen Gründen die Rückhaltefilter für radioaktive
Gase vorerst ausgeschaltet werden und daher in kurzer Zeit eine grössere
Menge Radioaktivität abgegeben wird als in den folgenden Wochen zusammen?
Weshalb wird dieses problematische Vorgehen allenfalls toleriert? 10. Was
hält der Bundesrat a) vom Vorfall im September an sich? b) vom Vorgehen
der Betreiber des AKW-Mühleberg?
Begründung Ohne Begründung
Antwort des Bundesrates 22.12.1986
Zu Frage 1: Messungen der Eidg. Kommission zur Ueberwachung der Radioaktivität
(KUeR) und der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK9,
die u.a. am 11. September 1986 in der Umgebung des Kernkraftwerkes Mühleberg
(KKM) durchgeführt wurden, deuteten auf ein unübliche, jedoch
im Rahmen des Zulässigen liegende Abgabe des Nuklides Cobalt-60 über
die Abluft hin. Die daraufhin vom Betreiber des KKM eingeleiteten Untersuchungen
führten ab dem 16. September zur Entdeckung von Mängeln an den
Zentrifugen, mit denen Ionenaustauscher-Harze entwässert werden, an
den Filtern des Abluftsystems und an Aerosol-Aktivitätsmessung im
Abluftkamin. Nachträglich Auswertungen von Aufzeichnungen im KKM lassen
vermuten, dass einige Filter im Abluftsystem schon längere Zeit (seit
Anfang 1986) defekt waren. Ein grösserer Teil der radioaktiven Stoffe,
die in der Umgebung gemessen werden konnten, wurden vermutlich in der Zeit
vom 2. bis 22. September (zu diesem Zeitpunkt war der Wechsel der Abluftfilter
abgeschlossen) abgegeben. Diese Aussage ist in Uebereinstimmung mit einem
Anstieg des Messwertes eines automatisch registrierenden Dosisleistungsmessgerätes
der KUeR am 11. September 1986, 600 m westlich des KKM. Die erhöhten
Aktivitätskonzentrationen in der Umgebung von KKM wurden durch die
KUeR und die HSK anlässlich einer Routineüberwachung entdeckt.
Das Ereignis wurde nachträglich auch aufgrund privater Messungen festgestellt.
Zu Frage 2: Die Aerosol-Aktivitätsmessstelle im Kamin ist für
eine Teilchengrösse bis etwa 10 um ausgelegt. Diese Auslegung ist
üblich und beruht auf weltweiten Erfahrungen. Die in die Abluft gelangten
Pulverharze haben eine Durchmesser von etwa 50 um und wurden daher von
der Messstelle nur zu einem kleinen Teil erfasst. Die Messeinrichtung wurde
in der Zwischenzeit geändert, so dass auch die Aktivität dieser
Teilchen ermittelt werden kann. Zu Frage 3: Als eher obere Grenze wurden
aufgrund der Ablagerungsmessungen in der Umgebung für die ausgetretene
Aktivitätsmenge 300 mCi abgeschätzt. Davon sind ca. 40 % Caesium-137,
50 % Caesium-134, 7 % Cobalt-60 und 3 % Zink-65. Eine auf Messungen der
Pulverharze in der Probenahmeleitung der Aerosol-Messsteile beruhende Abschätzung
ergibt als untere Grenze einen Wert von 100 mCi. Zu Frage 4: Die radioaktiven
Stoffe traten in Form von Pulverharz-Staub aus. Es waren die Nuklide Caesium-137
(Halbwertszeit 30,17 Jahre), Caesium-134 (Halbwertszeit 2,06 Jahre), Cobalt-60
(Halbwertszeit 5,27 Jahre) und Zink-65 (Halbwertszeit 244 Tage) vertreten.
Zu Frage 5: Da Aerosole solcher Grösse im Nasen- und Rachenraum zurückgehalten
werden, können sie sich nicht in der menschlichen Lunge ablagern.
Die Aerosole mit kleinerem Durchmesser wurden von der Messstelle korrekt
erfasst. Die Aktivitätsabgaben durch kleinere Aerosole lagen stets
unterhalb 1 mCi/Woche. Eine gesundheitliche Gefährdung ergibt sich
dadurch nicht. Zu Frage 6: Der Staub bleibt sehr lange im Boden. Die an
ihm angelagerten Radionuklide werden zum Grossteil im Boden gebunden bleiben,
ein kleiner Teil (einige Prozente) wird im Laufe der Jahre über Wurzeln
in Pflanzen gelangen. Die betroffene Fläche beträgt etwa 1 km2
(obere Abschätzung). Sie besteht aus 2 Flächen östlich und
westlich des KKM. Zu Frage 7: Die Revision im Jahre 1986 umfasste hauptsächlich
den Ersatz von Primärwasserleitungen (Umwälzschleifen). Neben
dieser Arbeit wurden die übrigen Arbeiten wie in normalen Revisionsperioden
durchgeführt. Der Vorfall hat nichts mit dem Ersatz der Primärwasserleitungen
zu tun. Zu Frage 8 und 9: Am 11. Februar 1986 wurde im KKM eine der Turbinen
für kurze Zeit abgestellt. Beim Wiederstarten der Turbine muss im
Kondensator Unterdruck erzeugt werden. Dabei wird die Abgasstrecke kurzzeitig
überbrückt. Im allgemeinen führt dies zu leicht erhöhten
Edelgasabgaben. Da das KKM seit Dezember 1985 in einigen Brennstabhüllen
Defekte im zulässigen Rahmen hatte, verursachte das Wiederstarten
der Turbine eine Abgabe von ca. 3500 Ci Ye-133 äquivalent. Die Tageslimite
beträgt 5000 Ci. Durch die heute verfügbaren hochempfindlichen
Messgeräte können solche Abgaben in der Umgebung ohne weiteres
festgestellt werden. Alle Brennelemente mit defekten Hüllrohren wurden
im Juni 1986 aus dem Reaktorkern entfernt. Zu Frage 10: Der Vorfall vom
16. September war nicht bedeutend. Die dabei entdeckte Abgabe grösserer
Pulverharzmengen in das Abluftsystem hat eine sicherheitstechnische Bedeutung.
Sie konnte sich durch eine Verkettung mehrerer Schwachstellen an der Zentrifuge,
den Abluftfiltern und der Aktivitätsmessung im Kamin ereignen. Die
erforderlichen Sofortmassnahmen wurden ergriffen. Die notwendigen längerfristigen
Verbesserungen wurden im KKM und, soweit angezeigt, auch in den anderen
schweizerischen Kernkraftwerken in die Wege geleitet. Im weiteren wird
die HSK im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Inspektionen in den Kernkraftwerken
verstärken. Die Betreiber des KKM haben den Vorfall der Behörde
korrekt gemeldet. Weil die in der Umgebung gemessenen Aktivitätswerte
immer unterhalb unzulässiger Werte blieben, erfolgte keine sofortige
Information der Oeffentlichkeit. Die Reaktion der Oeffentlichkeit zeigte
aber, dass eine weitergehende Informationspolitik angezeigt ist, auch im
Falle von Ereignissen, die sich im Rahmen des Zulässigen bewegen.
Question 1 La Commission fédérale de surveillance de la radioactivité (CSR) et la Division de la sécurité des installation nucléaires (DSN) ont procédé, notamment le 11 septembre 1986, à des mesures dans les alentours de la centrale nucléaire de Mühleberg. Il est alors apparu que l'installation rejetait, avec l'air vicié, une dose inhabituelle de cobalt-60 (un nucléide), sans toutefois dépasser les limites admises. Les recherches entreprises à ce moment-là par l'exploitant ont abouti dès le 16 septembre à découvrir des insuffisances sur les centrifugeuses servant à essorer les résines échangeuses d'ions, sur les filtres du système d'extraction de l'air et sur les dispositifs de mesure de la radioactivité des aérosols à l'intérieur de la cheminée d'évacuation de l'air vicié. Après une étude des enregistrements faits dans la centrale, il semble que certains filtres du système d'extraction étaient défectueux depuis quelque temps déjà (soit depuis le début de 1986). La plus grande partie des substances radioactives dont la présence a été constatée dans les environs a vraisemblablement été rejetée entre le 2 et 22 septembre (date à laquelle le renouvellement des filtres de l'air vicié était terminé). Cette affirmation est étayée par l'accroissement de la dose mesurée par un appareil enregistreur automatique de la CSR, le 11 septembre, à 600 m à l'ouest de la centrale. C'est un contrôle de routine qui a conduit la CSR et la DSN à découvrir les concentrations accrues de radioactivité aux alentours de Mühleberg. Des mesures faites ensuite par des particuliers en ont confirmé l'existence. Question 2 Le dispositif de mesure de la radioactivité des aérosols dans la cheminée est conçu pour des particules ne dépassent pas 10 u m environ. Il s'agit du calibre habituel, reposant sur les expériences faites dans le monde entier. Le dispositif n'a donc mesuré qu'une faible partie des résines parvenues sous forme de poudre dans la cheminée, qui ont un grain d'environ 50 um. Il a été modifié dans l'intervalle, afin que l'on puisse déterminer également la radioactivité de ces particules. Question 3 En vertu des dépôts constatés dans les environs, la radioactivité rejetée a été évaluée à un maximum d'environ 300 mCi. Elle provient pour ca 40 pour cent de césium-137, 50 pour cent de césium-134, 7 pour cent de cobalt-60 et 3 pour cent de zinc-65. Une évaluation fondée sur l'analyse des résines en poudre se trouvant dans la conduite de prélèvement du dispositif de mesure des aérosols indique un minimum de 100 mCi. Question 4 Les substances radioactives ont été rejetées sous forme de poudre. Il s'agissait des nucléides suivants: césium-137 (demi-vie 30,17 ans), césium-134 (demi-vie 2,06 ans), cobalt-60 (demi-vie 5,27 ans) et zinc-65 (demi-vie 244 jours). Question 5 Les aérosols de ce calibre étant retenus dans les cavités du nez et du pharynx, ils ne peuvent de déposer dans les poumons. Le dispositif de mesure a enregistré correctement les aérosols plus fins, dont les rejets radioactifs sont toujours restés inférieurs à 1 mCi/semaine. Dans ces conditions, les risques d'atteinte à la santé sont nuls. Question 6 La poussière séjourne très longtemps sur le sol. La majeure partie des radionucléides qu'elle aura fixés restera liée au sol, une faible partie (quelques pour cent) d'entre eux parvenant, au cours des ans, dans les plantes par les racines. La zone touchée s'étend sur environ 1 km2 (limite supérieure). Il s'agit de deux surfaces situées à l'est et à l'ouest de la centrale. Question 7 La révision entreprise en 1986 a surtout porté sur le renouvellement des conduites du circuit primaire (boucles de recirculation). Parallèlement, on a accompli les opérations d'une révision ordinaire. L'incident est sans rapport avec le renouvellement indiqué. L'une des turbines de la centrale nucléaire de Mühleberg a été brièvement arrêtée le 11 février 1986. Au redémarrage, il faut produire une dépression dans le condenseur et, simultanément, court-circuiter passagèrement la conduite de désaération. Il en résulte en général un léger accroissement des rejets de gaz rares. Certaines gaines d'éléments combustibles de la centrale présentaient depuis décembre 1985 des défectuosités ne dépassant pas la limite admissible; de la sorte, le redémarrage de la turbine a déterminé un rejet de radioactivité équivalent à 3'500 Ci de Ye-133. La limite journalière est fixée à 5'000 Ci. Les dispositifs de mesure ultra-sensibles en usage permettent de constater sans difficulté de tels rejets dans les environs. En juin de cette année, on a retiré du coeur tous les éléments combustibles dont les gaines étaient défectueuses. Question 10 L'incident du 16 septembre a été de faible portée. Il a révélé le rejet d'assez grandes quantités de résines en poudre dans le système d'extraction de l'air vicié, phénomène important du point de vue de la technique de sécurité. Il est imputable à l'enchaînement de points faibles sur la centrifugeuse, sur les filtres de l'air vicié et sur le dispositif de mesure de la radioactivité dans la cheminée. Les mesures qui s'imposaient dans l'immédiat ont été prises. Quant aux améliorations à apporter à plus long terme, elles ont été mises en oeuvre à Mühleberg ainsi que dans les autres centrales nucléaires suisses où elles se justifieraient. En outre, la DSN renforcera, dans les limites de ses possibilités, l'inspection des installations. Les exploitants de Mühleberg ont correctement annoncé l'incident à l'autorité. La radioactivité mesurée dans les alentours étant toujours restée inférieure aux valeurs inacceptables, la population n'a pas été informée immédiatement. La réaction du public a toutefois montré qu'il faudrait pratiquer une information plus active, même lors d'événements ne dépassant pas les limites admises.
Chronologie Nationalrat (N AB 1986 V)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 19.12.1986
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Gemäss NZZ vom 24. November 1986 erklärte Staatssekretär
Brunner bei seinem Besuch in Washington, eine Reduzierung der Kernwaffen
in Europa sei nur sinnvoll, wenn gleichzeitig das Kräfteverhältnis
bei den konventionellen Streitkräften überprüft und ein
Gleichgewicht hergestellt werde. Dies könne nur durch einen Abbau
der Streitkräfte des Ostblocks oder durch ein Aufstocken derjenigen
der westlichen Staaten geschehen. Ich frage den Bundesrat: 1. Entspricht
der Bericht der NZZ den Tatsachen? 2. Entsprechen die Aeusserungen von
Staatssekretär Brunner der Meinung des Bundesrates? Wenn nein, wie
kommt Herr Brunner dazu, die Schweiz hier festzulegen? Wenn Herr Brunner
die Meinung des Bundesrates ausgesprochen hat, so frage ich: 3. Wie stellt
sich nach Meinung des Bundesrates das gegenwärtige Kräfteverhältnis
in Europa dar? 4. Welcher Abbau der Streitkräfte des Warschaupaktes
bzw. welche Aufstockung der Streitkräfte der NATO wäre nötig,
um ein Gleichgewicht herzustellen? 5. Auf welche Quellen stützt sich
der Bundesrat bei dieser Beurteilung des Kräfteverhältnisses?
Begründung Ohne Begründung
Antwort des Bundesrates 25.02.1987
Zu einem Zeitpunkt, da sich die Möglichkeit einer fortschreitenden
Entnuklearisierung unserer Kontinentes abzeichnet, und wenn in Zu kunft
die heute in Europa stationierten Kernwaffen beseitigt werden sollten,
müssten entsprechende Anstrengungen im konventionellen Bereich gemacht
werden. Darunter fallen auch die Eliminierung der chemischen Waffen sowie
eine ernsthafte und glaubwürdige, alle beschlossenen Massnahmen berührende
Verifikation, denn andern falls könnte es zu einem neuen Ungleichgewicht
mit all seinen bedrohlichen Folgen kommen. Einer sochen gefährlichen
Ent wicklung wäre jedoch das gegenwärtige Gleichgewicht vorzu
ziehen, denn dieses hat trotz seiner Mängel und Gefahren immerhin
über 40 Jahren den Frieden in Europa erhalten. Diese Beurteilung ist
nicht neu, sie entspricht der Haltung des Bundesrates, wie sie insbesondere
am 7. November 1986 in Wien, anlässlich der Eröffnung der KSZE-Folgekonferenz,
sowie während der am 16. Dezember abgehaltenen aussenpoli tischen
Debatte im Nationalrat geäussert worden ist. Staatssekretär Brunners
Darlegungen, welche in der NZZ vom 24. November 1986 abgedruckt sind, decken
sich mit diesem Stellungsnahmen.
Chronologie Nationalrat (N AB 1987 I)
Eingereicht von Günter
Paul
Behandlungsdatum 20. Juni 1988
Fragetext
In der Beantwortung (Nr. 88.636, BR gutgeheissen 1. Juni 1988) der
Einfachen Anfrage Grendelmeier zum Verbot von C-Waffen schreibt der Bundesrat
zu den Vernichtungsschritten bei C-Waffen und Produktionsanlagen "....
doch fordert ein Mitgliedstaat das Recht, noch während mehrerer Jahre
der 10-jährigen Vernichtungsperiode einen Sicherheitsvorrat an chemischen
Waffen aufrechterhalten zu dürfen". Um welchen Staat handelt es sich
dabei?
Antwort des Bundesrates
M. Felber, conseiller fédéral: Le pays auquel nous faisons
allusion dans la réponse à Mme Grendelmeier, à propos
de l'interdiction globale et complète des armes chimiques, est la
France. Bien que la future convention demande l'abandon des armes chimiques
et le démontage des installations de production de celles-ci, la
France propose que les Etats parties puissent maintenir un stock de sécurité
pendant la période prévue par la convention pour la destruction
de ces armes. Il s'agit d'une proposition qui n'est pas encore acceptée
par la Conférence du désarmement.
Eingereicht von Günter
Paul
Behandlungsdatum 26. September 1988
Fragetext
Anlässlich einer Flugdemonstration in Farnborough führte
der stellvertretende sowjetische Luftfahrtminister an einer Medienkonferenz
aus, sein Land wäre bereit, der Schweiz den MIG-29 zur Verfügung
zu stellen - allerdings müsste die Initiative von der Schweizer Regierung
ausgehen. Ich frage den Bundesrat: 1. Ist er bereit, den MIG-29 in die
laufende Evaluation neben F-16 und F-18 angesichts der neuen Situation
mit einzubeziehen? 2. Sind bereits diesbezügliche Kontakte aufgenommen
worden?
Antwort des Bundesrates
Bundesrat Koller: Der sowjetische Flugzeugtyp MIG-29 kann nicht in
die laufende Evaluation für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges
für unsere Flugwaffe einbezogen werden, weil diese kurz vor dem Abschluss
steht. Wir hoffen, den Typenentscheid in den nächsten Wochen treffen
zu können. Dies gilt im übrigen nicht nur für den MIG-29,
sondern auch für Flugzeuge aus westlichen Herstellerländern.
Das offenbar in Farnborough unterbreitete Angebot der UdSSR, das übrigens
bis heute nicht offiziell bestätigt wurde, kommt somit zu spät.
Ob in Zukunft Flugzeuge oder anderes Rüstungsmaterial aus einem Oststaat
beschafft werden soll und kann, hängt ab von den Bedingungen, die
an eine solche Beschaffung allenfalls geknüpft würden, insbesondere
auch von der Bereitschaft des Lieferstaats, sich unseren Bedingungen bezüglich
Offenlegung aller technischen Daten, Erprobung in unserem eigenen Land
mit eigenem Pesonal und Kompensation für unsere einheimische Industrie
zu unterziehen.
Zusatzfrage
Günter: Ich danke dem Präsidenten für die Möglichkeit,
dass ich jetzt eine Zusatzfrage stellen darf, da Herr Meier und ich ja
dasselbe Thema behandeln. Wenn ich recht orientiert bin, Herr Bundesrat,
hat die Sowjetunion nicht ein Angebot unterbreitet, sondern gesagt, sie
wäre bereit, den MIG-29 zur Verfügung zu stellen, wenn wir darum
bitten. Das Problem, das uns hier beschäftigt, ist doch: Warum haben
wir bis jetzt nie gefragt? Wurde überhaupt je überlegt, den anderen
grossen Block auch in die Evaluation einzubeziehen? Ich glaube, dass unsere
Soldaten ein Recht haben, die besten Waffen zu den günstigsten Preisen
zu bekommen. Eine Selbstbeschränkung nur auf eine Supermacht führt
automatisch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs und zu höheren
Preisen. Bundesrat Koller: Die Zusatzfrage von Herrn Meier betreffend Beschaffung
F-16 oder F-18 und der Landerechte in den USA hat eigentlich mit der ursprünglichen
Frage nach der Beschaffung des MIG-29 nichts zu tun. Aber ich kann Ihnen
trotzdem eine Antwort geben! Wir haben immer gesagt, dass wir die Beschaffung
dieses neuen Kampfflugzeuges nach militärischen Kriterien beurteilen,
die den Ausschlag geben werden. Zur zweiten Frage, die von Herrn Günter
gestellt wurde: Warum hat man denn eigentlich nie nach Rüstungsmaterial
aus dem Osten gefragt? Das hat vor allem damit zu tun, dass die Oststaaten
bisher nicht bereit waren, sich unseren Bedingungen, die ich im einzelnen
aufgeführt habe, zu unterziehen. Ob sich das jetzt im Zeichen von
"Glasnost" und "Perestroika" ändern wird, werden wir sorgfältig
abklären.
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 14.12.1988
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Dem Vernehmen nach sollen die N+N-Staaten von den Abrüstungsgesprächen
im Rahmen des KSZE-Prozesses ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist nur
ein Info-Link. Ich frage daher den Bundesrat: 1. Stimmt es, dass am Wiener
Folgetreffen der KSZE beschlossen wurde, dass die Gespräche über
Rüstungskontrolle und Abrüstung nur zwischen den paktgebundenen
Staaten geführt werden sollen, so dass die neutralen und nichtgebundenen
Staaten ausgeschlossen sind und höchstens über einen "Info-Link"
orientiert werden sollen? 2. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Ausschluss?
Ist die Frage der Abrüstung in Europa für die Schweiz nicht interessant?
3. Welche Staaten haben am Wiener Folgetreffen vorgeschlagen, dass die
N+N-Staaten den Abrüstungsgesprächen ausgeschlossen und an den
Katzentisch verwiesen werden? 4. Welche Schritte wurden von der Schweiz
und den anderen N+N-Staaten unternommen, um an den Abrüstungsgesprächen
gleichberechtigt teilnehmen zu können? 5. Hat der Bundesrat gegenüber
denjenigen Staaten, die den Ausschluss der N+N-Staaten verlangten, klargemacht,
dass ein derartiges Begehren von der Schweiz als unerfreulich beurteilt
werden muss? Gedenkt er dies eventuell noch zu tun?
Begründung Ohne Begründung
Antwort des Bundesrates 13.02.1989
Das KSZE-Folgetreffen in Wien hat zwei Verhandlungsforen ins Leben
gerufen, die in Wien ab 9. März 1989 parallel tagen werden. Dabei
handelt es sich einerseits um die Fortsetzung der Arbeiten der Stockholmer
Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Massnahmen, an
welcher sämtliche 35 Staaten der KSZE teilnehmen werden; andererseits
werden neue "Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in
Europa" beginnen, woran zumindest in einer ersten Phase nue die 23 Bündnisstaaten
NATO/WAPA angehören. Die Schweiz hat sich diesem Vorhaben nicht widersetzt,
sondern es an bestimmte Bedingungen geknüpft und unterstützt;
dies aus folgen den Gründen: 1. Die Verhandlungen der 23 verfolgen
eine zweifache Zielsetzung: ein Gleichgewicht im Bereiche der konventionellen
Streitkräfte zwischen Ost und West herstellen und ein deutlich niedrigeres
Rüstungsniveau anstreben. Ergebnis dieses Doppelziels sollte sein,
dass beidseits lediglich die zur Verteidigung notwendigen Streitkräfte
aufrechterhalten werden. Aus diesem Grunde konzen trieren sich die ersten
Verhandlungsphasen vor allem auf Streit kräfte mit offensivem Charakter.
Die neutralen und nichtgebun denen Staaten verfügen jedoch über
keinerlei Streitkräfte offen siven Charakters. Daraus ergibt sich,
dass in den ersten Phasen dieser Verhandlungen für die N+N kein Grund
zur Teilnahme be steht. 2. Die Streitkräfte der N+N mit ihrem ausschliesslich
defensiven Charakter stellen bereits heute einen Faktor der Stabilität
und des Gleichgewichtes in Europa dar. Es wäre deshalb riskant, in
einem allzu frühen Verhandlungszeitpunkt diese Streitkräfte ins
Spiel zu bringen, wäre doch damit die Gefahr der Wahrnehmung einzelner
sektorieller Vakuen verbunden. Die Allianzen könnten sich zu Reaktionen
veranlasst sehen, die gegen die Ziele der Verhandlungen und gegen die Sicherheit
der N+N verstossen könnten. 3. Der Bundesrat ist daran interessiert,
dass die Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte
rasch und mit einem be deutsamen Ergebnis abgeschlossen werden können.
Er ist der Auffassung, dass das gegenwärtige politische Klima zwischen
Ost und West und die in Wien getroffenen Vorkehrungen eine vielver sprechende
Ausganslage bieten. Eine sämtlichen 35 Staaten offene Verhandlung
käme jedoch mit Sicherheit langsamer und wahrscheinlich auch mühsamer
voran, hätte die doch all den sehr unterschiedlichen und von denjenigen
der Allianzen abweichenden Anliegen der N+N Rechnung zu tragen. Keiner
der 23 Teilnehmer war bereit, dieses Risiko einzugehen. 4. Hingegen haben
die Schweiz und die übrigen N+N verlangt und zugesichert erhalten,
dass die Verhandlungen der 23 im Rahmen der KSZE ablaufen. Damit soll für
die Zukunft sichergestellt werden, dass allfällig notwendig werdende
Anpassungen ohne grössere Schwierigkeiten vorgenommen werden können,
und zwar falls die Verhandlungsresultate dies rechtfertigen - im Rahmen
eines der KSZE-Folgetreffen, die ungefähr alle 3 Jahre statt finden.
Ausserdem haben sich die 23 Teilnehmer verpflichtet, die N+N über
den Stand der Arbeiten umfassend und regelmässig zu infor mieren und
gleichzeitig in ihren Verhandlungen den in Bezug auf ihre Sicherheit geäusserten
Ansichten der N+N Rechnung zu tragen. Diese verpflichtende Bestimmung bedeutet
nichts anderes, als dass die N+N ein Recht haben, im Wege bi- und miltilateraler
Konsultationen ihre nationalen Interessen zur Geltung zu bringen. 5. Der
Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, weitere Schritte gegen die getroffene
Lösung zu unternehmen. Das nächste Folge treffen der KDZE wird
Gelegenheit bieten, die Funktionsweise der getroffenen Vorkehrungen zu
überprüfen.
Chronologie 17.03.1989 Nationalrat (N AB 1989 II)
Erledigt durch schriftliche Antwort des BR
Mitunterzeichnende Braunschweig, Danuser, Dünki, Jaeger, Maeder, Müller-Aargau, Oester, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (11)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 17.03.1989
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der Umstände
sowie der politischen und wirtschaftlichen Wichtigkeit über die Koordinationskommission
für die Präsenz der Schweiz im Ausland (GG) möglichst rasch
erreicht werden wollte, dass SRI Sendungen in russischer Sprache aufnimmt?
Begründung Ohne Begründung
Chronologie Nationalrat (N AB 1989 III, 1168)
Erledigt durch die schriftliche Antwort des BR
Mitunterzeichnende Grendelmeier, Leuenberger-Solothurn, Mühlemann, Pini, Wiederkehr (5)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 07.06.1989
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine Vorlage betreffend die
Rehabilitierung der Spanienkämpfer vorzulegen. Die Vorlage soll einen
Beschluss der Bundesversammlung ermöglichen, der festhält, dass
die Schweizer, die zur Verteidigung der spanischen Republik am Bürgerkrieg
von 1936-39 teilnahmen, zur Abwehr der faschistischen Bedrohung Europas
und zur Verteidigung der Demokratie beitrugen und damit im wohlverstandenen
höheren Interesse der Schweiz handelten. Es ist festzustellen, dass
die Verurteilung der Spanienkämpfer durch schweizerische Gerichte
ein moralisches Unrecht darstellt, und dass die heutige Schweiz ihren Respekt
vor dem Einsatz und dem Opfermut der Spanierkämpfer bekunden will.
Begründung Ohne Begründung
Erklärung des Bundesrates 06.09.1989
Der BR beantragt, die Mo abzulehnen
Chronologie 21.06.1991 Nationalrat Abgeschrieben
(Kein Nachweis im Amtlichen Bulletin)
Abgeschrieben: Nicht innert zwei Jahren seit Einreichung behandelt.
Kein Nachweis im AB
Mitunterzeichnende Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Braunschweig, Bundi, Euler, Fankhauser, Fehr, Grendelmeier, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jaeger, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Morf, Ott, Reimann Fritz, Stappung, Thür, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger (25)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 06.12.1989
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Den eidgenössischen Räten ist eine Vorlage zu unterbreiten,
wonach die parlamentarische Kontrolle der Organe des Staatsschutzes und
des Nachrichtendienstes durch ein Vertrauensleutekollegium erfolgt, in
dem jede Fraktion mit einem Mitglied vertreten ist. Dieses Gremium soll
die Richtlinien der Arbeit dieser Dienste überwachen.
Begründung
Der PUK-Bericht hat deutlich gemacht, dass die parlamentarische Kontrolle
des Staatsschutzes absolut nicht genügt. Die mangelnde Kontrolle durch
den Bundesrat dürfte mit der fehlenden parlamentarischen Aufsicht
zusammenhängen. Die Tätigkeit der GPK zeigt deutlich, dass sich
diese beiden Kontrollen ergänzen und stimulieren. Es ist deshalb angebracht,
die bestehende Lücke zu füllen. Der Nachrichtendienst ist bezüglich
des Problems der Geheimhaltung in einer ähnlichen Situation wie der
Staatsschutz. Es geht aber auch dort nicht an, dass die Geheimhaltung zur
Ausschaltung des Parlaments führt. Der besondere Charakter der beiden
Dienste sollte auch zu einer besonderen und damit angemessenen Form der
parlamentarischen Kontrolle führen. Die Probleme in diesen Spezialbereichen
sind anders als in der übrigen Bundesverwaltung. Die GPK, die ohnehin
überlastet ist, dürfte deshalb auch von den Methoden her nicht
das geeignete Ueberwachungsorgan sein. Die vorgeschlagene Kontrolle ist
keine Einzelfallkontrolle, sondern eine Ueberwachung der Richtlinien der
Arbeit der beiden Dienste. Der Bundesrat sollte sich bei der Wahrnehmung
seiner politischen Führungsrolle, die er in Zukunft wahrnehmen muss,
politisch abstützen können. Die genaue Ausgestaltung der Arbeit
des Vertrauensleutekollegiums wird bewusst in der Motion nicht umschrieben,
da diese Frage in Kenntnis der zukünftigen Ausgestaltung, Unterstellung
und Führung der beiden Dienste gelöst werden muss.
Antwort des Bundesrates 21.02.1990
Die Kontrolle der Staatsschutztätigkeit bildet bereits Gegenstand
der Parlamentarischen Initiative der PUK. Es ist deshalb zweckmässig,
vorerst das Ergebnis der Behandlung dieser Initiative abzuwarten und die
Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Erklärung des Bundesrates 21.02.1990
Der BR beantragt, die Mo in ein Po umzuwandeln
Chronologie 06.03.1990 Nationalrat Als Po angenommen (N AB 1990 II, 225/ 238)
Mitunterzeichnende Biel, Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder, Müller-Aargau, Oester, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (10)
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 15.12.1989
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die F-18-Beschaffung zu einem
finanziellen und einem rüstungspolitischen Abenteuer für den
Bund zu werden droht. Auch im Volk nimmt die Akzeptanz für diese Beschaffung
immer mehr ab. Ich frage daher den Bundesrat, ob er nicht erwägt,
die Beschaffungsübung abzubrechen und nach neuen Wegen zu suchen,
die im Rahmen der sich verändernden Lage in Europa einen sinnvollen
Einsatz der vorgesehenen Mittel gestatten?
Begründung Ohne Begründung
Antwort des Bundesrates 28.02.1990
Ungeachtet der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung
ist festzustellen, dass die Luftkriegsmittel im europäischen Raum
fortwährend massiv verstärkt werden. Aeltere Flugzeuge werden
laufend durch modernste Kampfflugzeuge und Helikopter ersetzt. Nach aktuellen
Schätzungen haben NATO und Warschauer Pakt je rund 1400 Flugzeuge
in Mitteleuropa stationiert, die den schweizerischen Luftraum erreichen
können. Wenn wir die uns umgebenden militärischen Potentiale
analysieren, so stellen wir fest, dass die potentielle Bedrohung vor allem
aus der Luft kommt. Demgegenüber ist gegenwärtig die terrestrische
Bedrohung wesentlich geringer. Im Spannungsfall bestünde eine grosse
Wahrscheinlichkeit, dass ein Teil des vorhandenen Luftkriegpotentials ohne
entsprechende Gegenmassnahmen unseren Luftraum missbräuchlich verwenden
würde. Die neusten Flugzeuge, die in Europa im Einsatz stehen, weisen
gegenüber den Flugzeugen unserer Flugwaffe einen technologischen Vorsprung
von zwei Generationen auf. Im Kampf am Boden können Geländervorteile
die technologischen Unterlegenheit der eingesetzten Waffen teilweise kompensieren.
In der Luftverteidigung gilt dies nicht. Hier begegnen sich Flugzeuge direkt
und Technologie entscheidet über Technologie. Wenn wir unsere unbestrittenen
sicherheitspolitischen Ziele erreichen wollen, erfordert dies eine genügend
starke Luftverteidigung. Nur mit modernen Kampfflugzeugen hat unsere Armee
angesichts der modernen Bedrohungen eine dissuasive Wirkung, kann also
Krieg durch Verteidigungsbereitschaft verhindern. Ohne Herrschaft über
den eigenen Luftraum können wir unser Staatsgebiet nicht behaupten,
und wir würden die Handlungsfreiheit in der Luft und am Boden verlieren.
Auch die Chancen beim Kampf am Boden hängen zunehmend von den Kräfteverhältnissen
in der Luft ab. Gleichzeitig würden wir unsere Bevölkerung und
unsere Erdtruppen ohne starke Luftverteidigung schutzlos Angriffen aus
der Luft aussetzen. Die Glaubwürdigkeit unsere Luftverteidigung erfordet
eine Kombination verschiedener aufeinander abgestimmter Mittel. Nötig
sind sowohl Kampfflugzeuge, als auch Fliegerabwehr sowie Aufklärungs-
und Führungsmittel. Da die Fliegerabwehr gegnerische Flugzeuge indessen
weder identifizieren noch abfangen, sondern nur bekämpfen kann, sind
nur allwettertaugliche Hochleistungsflugzeuge in der Lage, solche Aufgaben
jederzeit und differenziert zu erfüllen. Ein Kampfflugzeug der neusten
Generation ist zur Erfüllung dieser Aufgaben unentbehrlich. Hier besteht
die grösste und schmerzlichste Lücke bei unserer Verteidigungsfähigkeit;
unsere Flugwaffe ist nicht mehr in der Lage, die heute im Ausland eingeführten
Flugzeuge abzufangen. Darum ist die Beschaffung einer minimalen Zahl neuer,
leistungsfähiger Kampfflugzeuge zwingend und dringend. Die Kampfflugzeugbeschaffung
kann nicht ungeachtet der weltpolitischen Umwälzungen erfolgen. Der
Bundesrat hat deshalb am 24. Januar 1990 beschlossen, vor dem Entscheid
über die Botschaft an die eidg. Räte eine neue Bedrohungsanalyse
vorzunehmen. Diese wird in den für Mitte Jahr vorgesehenen neuen sicherheitspolitischen
Bericht einfliessen. Auf der Grundlage einer aktuellen sicherheitspolitschen
Lagebeurteilung sollte es dem Bundesrat wie dem Parlament möglich
sein, den Auftrag an die Luftwaffe zu definieren und die Opportunität
einer Kampfflugzeugbeschaffung zu beurteilen. Gleichzeitig hat der Bundesrat
das EMD beauftragt, die Botschaft für die Beschaffung von Kampfflugzeugen
F/A-18 weiter zu bearbeiten und ihm zwei Varianten zum Entscheid vorzulegen:
Kauf der vorgesehenen 34 Flugzeuge bzw. Kauf von nur 24 Flugzeugen, verbunden
mit der Option für 10 weitere Flugzeuge, die später zu beschliessen
wären.
Chronologie Nationalrat (N AB 1990 II, 774)
Eingereicht von Günter
Paul
Behandlungsdatum 11. Juni 1990
Fragetext
Dem Puk-Zusatzbericht ist zu entnehmen, dass in einer illegalen Ueberwachungsaktion
von PTT-Verantwortlichen und Leuten der Bundesanwaltschaft gewonnenes Material
ins Ausland ging und dort verraten wurde. Damit war die Schweiz kompromittiert.
Der Bundesrat wird nun um Auskunft gebeten, ob er damals von den Verantwortlichen
in der Bundesanwaltschaft so rechtzeitig orientiert wurde, dass der Bundesrat
und insbesondere das EDA aussenpolitisch eine Schadeneingrenzung vornehmen
und die nötigen Vorsichtsmassnahmen treffen konnten, damit unser Land
durch diese Unvorsichtigkeit und illegale Aktion nicht noch mehr zu Schaden
kam.
Antwort des Bundesrates
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass
die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten grundsätzlich legal
und notwendig ist. Die Räte haben 1958 vom Bundesrat ausdrücklich
verlangt, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten direkt
erfolgt und nicht über den Bundesanwalt, den Departementschef oder
den Bundesrat laufen soll. Sie haben dies mit einem separaten Bundesbeschluss
über die Geschäftsführung der Bundesanwaltschaft implizit
bekräftigt. Ich verweise auf Bundesblatt 1958 II, 811. Die Bundesanwaltschaft
hat 1985 die Departementsvorsteherin über den Vorfall sofort informiert.
Ein aussenpolitischer Schaden ist nicht eingetreten
Eingereicht von Günter
Paul
Behandlungsdatum 18. März 1991
Fragetext
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein demokratischer Umschwung
in Albanien sehr wünschenswert wäre? Wie gross ist die Gefährdung
von Vertretern einerDemokratisierung Albaniens in diesem Land? Aus welchen
Gründen fliehen heute Albaner unter misslichsten Umständen? Ist
der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Flüchtlinge Hilfe
brauchen? Wie beurteilt er die präventive Verhaftung von Albanern
im Tessin, um zu verhindern, dass sie Landsleuten in Not helfen? Was hat
der Bundesrat unternommen, um in der kritischen Situation den Betroffenen,
aber auch den italienischen Behörden zu helfen? Welche weiteren Massnahmen
zur Hilfe an in Not geratene Albaner, aber auch zur Stabilisierung der
demokratischen Entwicklung in Albanien, sind vom Bundesrat vorgesehen?
Antwort des Bundesrates
M. Felber, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral
est favorable à un processus de démocratisation et de libéralisation
en Albanie. C'est ce que nous avons déclaré au ministre des
affaires étrangère albanais, M. Malile. Le secrétaire
d'Etat aux affaires étrangères a également fait connaître
la position suisse à l'occasion de son voyage à Tirana ainsi
qu'au premier ministre Nanosfato au cours du Forum économique de
Davos. L'Albanie se trouve dans une période de transition. Le système
stalinien s'y est assoupli, semble-t-il, depuis quelques mois et a fait
preuve de tendance bienvenue à la libéralisation, également
dans le domaine des libertés fondamentales. Ainsi que les derniers
événements le montrent, le recours à d'anciennes pratiques
de répression ne peut pas encore être exclu. Ces méthodes
menacent tout spécialement les partisans de l'opposition. Le Conseil
fédéral espère que les élections du 31 mars
prochain feront avancer le processus de démocratisation. Dans ce
contexte, le Département des affaires étangères a,
à diverses reprises, fait savoir aux Albanais que la Suisse était
disposée à déléguer des observateurs pour ces
élections. Le Conseil fédéral décidera après
ces dernières si, et dans quelle mesure, l'Albanie pourrait obtenir
un soutien dans le domaine de la culture politique. La cause principale
de l'exode réside, Monsieur le conseiller national, dans la situation
des plus précaires dans laquelle se trouve l'approvisionnement général
actuel en Albanie. Il s'agit donc pour ces migrations d'un mouvement de
masse, spontané, qui ne peut être considéré
ni comme une tentative d'exil, ni comme un véritable phénomène
d'émigration. L'aide devra donc être adaptée en conséquence
aux particularités albanaises, dans le cas présent être
offerte dans le pays de premier accueil, actuellement l'Italie. Concernant
l'arrestation préventive d'Albanais au Tessin, le chef du Département
fédéral de justice et police répondra à cette
question en même temps qu'à celle de Mme Fankhauser. Après
la détérioration de la situation dans le courant de la semaine
dernière, l'Aide humanitaire et le Corps suisse pour l'aide en cas
de catastrophes ont offert leurs services à l'Italie et à
l'Albanie, par l'intermédiaire des ambassades de Suisse à
Rome et à Vienne. Les autorités italiennes à Berne
nous ont remerciés d'avoir offert une aide, mais elles nous ont
informés que celle-ci n'est pas immédiatement nécessaire.
Par contre, le gouvernement albanais a accepté notre offre et s'est
déclaré prêt à recevoir la visite d'une délégation
suisse. Nous allons donc envoyer sur place une mission d'évaluation
très prochainement. ANF901 Erledigt
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 03.10.1996
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
1. Wie beurteilt der Bundesrat den Abrüstungsprozess in Europa
der
letzten Jahre (Implementation des KSE-Vertrages)?
2. Wie wirkt sich die geplante Nato-Osterweiterung auf den KSE-Vertrag
aus? Wie bieten sich die im KSE-Vertrag vorgesehenen und die tatsächlichen
militärischen Potentiale (Streitkräfteverhältnis, Waffenbestände)
nach einem allfälligen Nato-Beitritt von Polen, Ungarn und der Tschechischen
Republik dar?
3. Welche Konzepte und Ziele verfolgt der Bundesrat mit seiner Abrüstungspolitik
in Europa? Wird er konstruktiv an einer allfälligen neuen Abrüstungsrunde
teilnehmen, oder wird er wie bisher auf dem Sonderfall Schweiz beharren?
4. Die Rüstungskontrollbestimmungen des Dayton-Abkommens legen
derart überhöhte Obergrenzen für die Bestände an Hauptwaffensystemen
fest, dass in den Dayton-Staaten ein neues Wettrüsten droht. Zudem
schweigt sich Dayton über die vorhandenen Bestände an Leichtwaffen
(Gewehren usw.) aus, die für die persönliche Sicherheit der Menschen
entscheidend sind. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit über
Dayton hinaus der Abrüstungsprozess im Raum des ehemaligen Jugoslawiens
vorangetrieben werden kann und Mittel für die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung frei werden?
Antwort des Bundesrates vom 20. November 1996
1. Der Bundesrat betrachtet den Vertrag vom 19. November 1990 über
konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) als militärischen
Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er verpflichtet die 30 Vertragsstaaten
- 16 Nato-Staaten sowie die Länder des ehemaligen Warschauer Paktes
(Wapa) und 6 GUS-Staaten -, ihre schweren konventionellen Waffen und Ausrüstungen
vom Atlantik bis zum Ural um mehr als einen Drittel zu reduzieren. Die
Reduktion um über 58 000 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriegeschütze,
Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber entspricht auch schweizerischen sicherheitspolitischen
Interessen. Die Reduktion wurde von über 2500 Inspektionen begleitet.
Durch das umfassende Informations- und Verifikationssystem wurde ein hohes
Mass an Transparenz geschaffen.
An ihrer Überprüfungskonferenz vom Mai 1996 haben die Vertragsstaaten
festgestellt, dass die im KSE-Vertrag enthaltenen Verpflichtungen insgesamt
eingehalten worden sind. Für Russland und die Ukraine wurde eine neue
Regelung gefunden, indem diesen beiden Staaten für die Reduktion von
Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen und Artillerie in den Flanken
drei zusätzliche Jahre eingeräumt werden, der territoriale Umfang
der Flankenzone verkleinert wird und gleichzeitig die Obergrenzen in diesen
Zonen erhöht werden. Im Gegenzug verpflichten sich Russland und die
Ukraine, zusätzliche Inspektionen für die aus den Flankenzonen
herausgelösten Gebiete zu akzeptieren.
2. An der KSE-Überprüfungskonferenz wurde von einigen Staaten
die Ansicht geäussert, dass der Block-zu-Block-Charakter - Nato versus
Wapa - des Vertrages der neuen Situation nach dem Ende des kalten Krieges
nicht mehr angemessen sei und dass weitere Anpassungen des Vertrages erforderlich
seien, ohne die bisherigen Errungenschaften und Grundstrukturen des Abkommens
aufs Spiel zu setzen. Ein allfälliger Beitritt Polens, Ungarns und
der Tschechischen Republik zur Nato hätte tatsächlich zur Folge,
dass die Nato über mehr als 3000 Kampfpanzer und mehr als 700 Kampfflugzeuge
zusätzlich verfügen könnte. Obwohl Russland in seinen Beständen
dadurch nicht direkt betroffen wird, empfindet Moskau diese Verschiebung
des Kräftegleichgewichtes als nicht im Geiste des KSE-Abkommens liegend.
Die Nato anerkennt grundsätzlich den Anpassungsbedarf des KSE-Abkommens
und ist gewillt, diesem Rechnung zu tragen.
3. Die Einhaltung der KSE-Verpflichtungen ist aus der Sicht der Schweiz
ein wesentlicher Beitrag zur militärischen Stabilität in Europa.
Aufgrund der machtpolitischen Verhältnisse während des kalten
Krieges, der schweizerischen Neutralität und der defensiv ausgerichteten
schweizerischen Armee sah die Schweiz keine Veranlassung, sich an Verhandlungen
der beiden Bündnisse über die Reduktion von übermässigen
und ungleichgewichtigen konventionellen Waffenpotentialen in Europa zu
beteiligen. Eine Beteiligung von neutralen und nichtgebundenen Staaten
war von den anderen Staaten auch keineswegs erwünscht. Die Schweiz
ist aber willens, an weiter führenden konventionellen Rüstungskontrollverhandlungen
teilzunehmen, die alle OSZE-Teilnehmerstaaten umfassen, wobei die Besonderheiten
des schweizerischen Wehrsystems, unter anderem die mobilmachungsabhängige
Milizarmee, zu berücksichtigen wären.
Inzwischen verwirklichen die meisten OSZE-Staaten über die KSE-Verpflichtungen
hinausgehende nationale Reduktions-, Reform- und Restrukturierungsprogramme.
Die Schweiz hat im Rahmen der Armeereform 95 bereits erhebliche einseitige
Personalreduktionen vorgenommen, die teilweise weit über Reduktionen
von KSE-Staaten hinausgehen.
4. Am 16. Juni 1996 haben die Parteien des Abkommens von Dayton (Entitäten
der Republik Bosnien-Herzegowina, von Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien)
ein Abkommen unterzeichnet, das vom KSE-Vertrag inspiriert ist. Hauptziel
des Vertrages war es, eine subregionale militärische Stabilität
zu erreichen. Das Abkommen führte für die Bundesrepublik Jugoslawien
zu einer Reduktion des militärischen Potentials um rund einen Viertel.
Kroatien und die Republik Bosnien-Herzegowina erhielten Obergrenzen, die
je rund einen Drittel des ursprünglichen Bestandes von Jugoslawien
ausmachten (in Bosnien mit einer Aufteilung von 2 zu 1 zwischen der kroatisch-muslimischen
Föderation und der Serbischen Republik).
Insgesamt hat das Abkommen zu einer spürbaren Abrüstung geführt,
wobei jene Parteien, die über ein geringeres militärisches Potential
verfügten, ihre Bestände im vertraglich festgelegten Rahmen erhöhen
dürfen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird nach ähnlich
strengen Verfahren wie das KSE-Abkommen überprüft.
Die Schweiz führt als Vorsitzland der OSZE gegenwärtig Konsultationen
für Verhandlungen um weiter gehende Abrüstungsmassnahmen, welche
auch Staaten in der Nähe des ehemaligen Jugoslawiens einbeziehen.
Zuständig Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Deskriptoren Abrüstung; Europa; NATO; Rüstungskontrolle; europäische Sicherheit; Jugoslawien;
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 09.06.1997
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Es nützt wohl der Verkehrssicherheit wenig, wenn in der Nacht
ein Autofahrer sehr viel sieht, alle entgegenkommenden dafür nichts
mehr sehen.
"Entgegen der immer wieder angeführten Behauptung der Hersteller
und den von ihnen zitierten 'Experten' erzeugen Xenonscheinwerfer eine
wesentlich stärkere Blendwirkung als konventionelle Halogenscheinwerfer.
Ältere Verkehrsteilnehmer sind durch das Problem der Blendung im Strassenverkehr
erheblich gefährdet. Um so mehr ist es erforderlich, vernünftige
und den Vorgaben der physiologisch-optischen Wahrnehmung entsprechende
Grenzwerte zu definieren." (Zitat aus "Medical Tribune" vom 16. Mai 1997
unter der Überschrift: "Superscheinwerfer oder üble Blender?")
Der Vorsitzende der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen
Gesellschaft, Prof. Dr. Bernhard Lachenmayr, meint zum selben Thema: "Es
lässt sich jedoch feststellen, dass tatsächlich ein wesentlich
stärkerer Blendeffekt vorliegt. Das immer ins Feld geführte Argument
der 'Gewöhnung' oder der Verweis auf 'psychologische Effekte' ist
ein Versuch der Volksverdummung ...."
Der Grund für die höhere Blendwirkung der Xenon-Gasentladungsscheinwerfer
liegt zum einen darin, dass die Leuchtfläche kleiner ist als die der
konventionellen Scheinwerfer. Zum anderen wird die Lichtverteilung sehr
stark nach vorn und unten fokussiert. Beim Wippen des Fahrzeuges gerät
ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer schnell in den extrem stark gebündelten
Lichtkegel, vor allem dann, wenn sich ein derartiges Fahrzeug über
eine Kuppe nähert und wenn die Strasse durch Regennässe spiegelt.
Ausserdem ist die spektrale Verteilung der Xenon-Gasentladungsscheinwerfer
ins Kurzwellige verschoben, weist also einen höheren Blauanteil auf
als konventionelles Halogenlicht. Dies führt zu einer vermehrten Belastung
der Adaptation. Beim Nachtsehen ist das Auge des Fahrzeuglenkers im Vergleich
zum Tagessehen zu kürzeren Wellenlängen hin empfindlich (deshalb
sieht eine grüne Wiese in der Nacht hell und weisslich aus, während
ein rotes Kleidungsstück schwarz erscheint). Lichter mit hohem Blauanteil
werden daher intensiver wahrgenommen als Lichter mit vermehrtem Gelb- oder
Rotanteil. Die durch die neu zugelassenen Scheinwerfer entstehende Blendsituation
ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich, insbesondere aber
für ältere Menschen, die ohnehin in Blendsituationen eher in
Schwierigkeiten geraten.
Die gefährliche Entwicklung bedarf einer raschen Korrektur.
Ich frage den Bundesrat:
Ist der Bundesrat bereit, sich mit anderen europäischen Regierungen
zusammen für eine Revision der gültigen Anforderungskriterien
an Autoscheinwerfer einzusetzen, da diese offensichtlich aus physiologisch-optischer
Sicht schlichtweg unzureichend sind und gerade bei schwierigen Strassenverhältnissen
- statt die Situation zu verbessern - neue Gefahren entstehen lassen?
Antwort des Bundesrates vom 10. September 1997
Der Bundesrat hat mit den Verordnungen vom 19. Juni 1995 über
die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge die entsprechenden europäischen
Vorschriften übernommen mit dem Ziel, dass Fahrzeuge, welche den EG-Richtlinien
oder ECE-Reglementen (ECE = Economic Commission for Europe) entsprechen,
in der Schweiz ohne weiteres zugelassen werden können.
Gasentladungsscheinwerfer sind herkömmlichen Halogenscheinwerfern
in verschiedener Hinsicht deutlich überlegen. Sie bieten eine hellere
und breitere Fahrbahnausleuchtung, haben die fünffache Lebensdauer
und brauchen dabei etwa 30 Prozent weniger Strom. Die Anforderungen an
Gasentladungsscheinwerfer und deren Lichtquellen sind in den ECE-Reglementen
Nr. 98 bzw. 99 festgelegt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der zuständigen
Arbeitsgruppe der ECE, dass die Problematik der Blendung, wie sie bei Gasentladungsscheinwerfern
der ersten Generation aufgetreten ist, mit der aktuellen Reglementierung
der Gasentladungsscheinwerfer entschärft ist. Das maximal zulässige
Streulicht oberhalb der Hell-Dunkel-Grenze ist so festgelegt, dass es den
Maximalwerten herkömmlicher Scheinwerfer entspricht. Im weiteren sind
eine automatische Leuchtweitenregulierung bzw. Niveauregulierung sowie
eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben.
Die verstärkt empfundene Blendung von Gasentladungsscheinwerfern
dürfte primär durch die ungewohnte Wahrnehmung bedingt sein.
Aufgrund der Auffälligkeit des bläulich erscheinenden Lichts
der Gasentladungsscheinwerfer erfolgt eine Blickzuwendung zum entsprechenden
Objekt. Anfang der siebziger Jahre hatte die Einführung der "weissen"
Halogenglühlampen einen ähnlichen Auffälligkeitseffekt.
Auch damals wurde die Einführung dieser Lampen kritisiert, bis das
neue Licht für die Verkehrsteilnehmer seine Auffälligkeit verlor.
Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die Zulassung auf internationaler
Ebene nicht rückgängig gemacht wird. Gemäss Entscheidung
Nr. 95/460/EG vom 19. Oktober 1995 der EG-Kommission kann die EG-Typengenehmigung
(nach Richtlinie Nr. 70/156/EWG) für Fahrzeuge erteilt werden, deren
Scheinwerfer den obengenannten ECE-Reglementen entsprechen. Fahrzeuge mit
einer EG-Typengenehmigung sind in der Schweiz ohne weitere Prüfung
zugelassen. Eine Abkehr von diesem Prinzip würde den Bestrebungen
des Bundesrates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften zuwiderlaufen.
Chronologie: 10.10.1997 NR Die Diskussion wird verschoben.
18.06.1999 Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.
Zuständig Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)
Mitunterzeichnende Aguet Pierre - Alder Fredi - Chiffelle Pierre - Fässler-Osterwalder Hildegard - Günter Paul - Hafner Ursula - Hubmann Vreni - Leemann Ursula - Meyer Theo - Rechsteiner Rudolf - Ruffy Victor - von Allmen Hansueli - Widmer Hans - Zbinden Hans (14)
Deskriptoren Sicherheit im Strassenverkehr; Fahrzeugausrüstung; Beleuchtung;
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 22.01.1998
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für
Gutachten zu medizinischen Haftpflichtfällen einzurichten.
1. Diese Stelle sammelt neben den Stellungnahmen der Gerichtsgutachter
insbesondere auch Privatgutachten der Kläger und Beklagten (allenfalls
bei Bedarf in anonymisierter Form).
2. Die Stelle ist offen für Studien von Rechtsanwälten, Ärzten,
Medien und weiteren sachlich interessierten Kreisen.
3. Ziel der Stelle ist
a. die erhöhte Sicherheit künftiger Patienten durch raschere
Verbreitung des Wissens, wie Zwischenfälle entstanden sind und wie
sie hätten vermieden werden können.
b. Funktion als Informationsstelle für Anwälte von Patienten
und damit eine Verbesserung der Stellung der Patienten in Haftpflichtfällen.
Begründung
1. Schutz vor weiteren gleichen oder ähnlichen Zwischenfällen
Der beste Schutz vor der Wiederholung eines bedauerlichen Zwischenfalls
ist das Wissen darum, wie es dazu kommen konnte. Heute wird dieses Wissen
kaum verbreitet, da die "Verursacher" nicht informieren können, ohne
ihre Stellung in einem eventuell stattfindenden Prozess zu gefährden.
Während einer anschliessenden langen Phase des laufenden Verfahrens
wird aus Prinzip weder vom Gericht noch von Klägern oder Beklagten
informiert. Die Behörden halten sich ebenfalls still, weil sie das
Verfahren nicht beeinflussen wollen. Nach dem Gerichtsurteil wird zwar
das
Gutachten eines allfälligen gerichtlichen Obergutachters bekannt.
Die Privatgutachten (welche oft viel Wissenswertes enthalten) bleiben aber
meist unpubliziert. Meist erfahren auch Fachkreise nur von einem Zwischenfall,
wenn die Medien darüber berichten. Die entsprechenden Berichte sind
aber fast immer so generell, dass daraus kaum spezifische Schlüsse
gezogen werden können, welche Verfahren allenfalls wie zu ändern
wären.
Eine Gutachtensammelstelle würde vermehrt zur Publikation von
Studien anregen, welche sich ausserordentlich vorteilhaft auf die Prophylaxe
möglicher Zwischenfälle auswirken könnten.
2. Rechtlicher Schutz der Patienten
Passiert Ärzten möglicherweise ein Kunstfehler, so rufen
sie ihre Haftpflichtversicherungen an. Diese verfügen bereits heute
über eine enorme Sammlung von Gutachten und Prozessunterlagen aus
früheren Fällen. Sie können daher die Ärzte ausserordentlich
kompetent beraten in bezug auf das günstigste weitere Verhalten, z.
B. was gesagt werden darf, aber auch die möglichen Prozesschancen
bei einer allfälligen Klage der Geschädigten.
Auf der Seite der Patienten gibt es einen derartigen Informationspool
nicht. Zwar gibt es spezialisierte Anwälte. Aber auch die Versiertesten
unter ihnen haben nicht annähernd vergleichbare Möglichkeiten,
sich zu dokumentieren. Im Interesse der Rechtsgleichheit und der Prozesssicherheit
ist es dringend nötig, dass mit einer Gutachtensammelstelle hier ein
Gegengewicht geschaffen wird.
3. Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus
In vieldiskutierten Prozessen, aber auch beim Abwägen von Patienten,
ob in einem bestimmten Fall Klage erhoben werden sollte, wird immer wieder
der (meist unberechtigte) Verdacht erhoben, dass Ärztegutachter sowieso
ihre Kollegen decken würden. Die Veröffentlichung der Gutachten
in einem Prozess würde hier Klarheit und Sicherheit schaffen. Mit
der Veröffentlichung würden Gutachten von Ärzten auch vermehrt
einer kritischen Analyse durch Fachkollegen unterzogen werden können.
Daraus würden sich mit Sicherheit Diskussionen ergeben, welche Zwischenfälle
und Komplikationen von Behandlungen vermindern helfen.
Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat anerkennt, dass eine Gutachterstelle einen gewissen Beitrag
zur Verbesserung der Sicherheit in der Medizin zu leisten vermöchte:
Heute bestehen zwar bereits Gutachterstellen zur Abklärung medizinischer
Zwischenfälle, wie beispielsweise diejenige der Verbindung der Schweizer
Ärzte/FMH. Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass
aus Gründen des Datenschutzes und des Urheberrechts Gutachten dieser
und anderer Stellen in den allerwenigsten Fällen einem weiteren Interessentenkreis
zugänglich gemacht werden können. Die Verwirklichung einer Schweizerischen
Sammelstelle betreffend medizinische Kunstfehler wäre daher sinnvoll,
setzt allerdings die Beseitigung verschiedener rechtlicher Schwierigkeiten
voraus (u. a. Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung im Gesundheitswesen
und Fragen datenschutz- bzw. urheberrechtlicher Art). Die vom Motionär
geforderte Gutachterstelle kann damit ohne aufwendige Gesetz-, allenfalls
Verfassungsgebungsverfahren nicht realisiert werden. Als Folge der beschränkten
Ressourcen sieht sich der Bundesrat deshalb veranlasst, das wohl wünschenswerte,
nicht aber prioritäre Anliegen nicht weiter zu verfolgen.
Erklärung des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
Chronologie: 21.03.2000 NR Ablehnung.
Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
Zuständig Departement des Innern (EDI)
Mitunterzeichnende Alder Fredi - Banga Boris - Baumann Stephanie - Burgener Thomas - Carobbio Werner - Gonseth Ruth - Grendelmeier Verena - Gross Jost - Gysin Remo - Haering Barbara - Hafner Ursula - Hubmann Vreni - Jans Armin - Jeanprêtre Francine - Jutzet Erwin - Keller Christine - Meier Samuel - Meyer Theo - Strahm Rudolf - Thür Hanspeter - Tschäppät Alexander - Vollmer Peter - von Allmen Hansueli - Weber Agnes - Zbinden Hans (25)
Deskriptoren Medizin; Haftung; Expertise; medizinische Forschung;
Patient/in;
Nationalrat - Frühjahrssession
2000 - Zwölfte Sitzung - 21.03.00-08h00
Conseil national - Session de printemps
2000 - Douzième séance - 21.03.00-08h00
AB
2000 N 375 / BO 2000 N 375
98.3024 Motion Günter Paul.
Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern
Motion Günter Paul.
Rapports concernant des fautes professionnelles médicales.
Création d'un registre central
Einreichungsdatum 22.01.98 Date de dépôt
22.01.98
Nationalrat/Conseil national 21.03.00
Günter Paul (S, BE): Wenn ein Flugzeug abstürzt, versammeln
sich sofort die Experten des Büros für Flugunfalluntersuchung,
die keine rechtliche Abklärung machen, sondern vor allem schauen,
was passiert ist, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass Ähnliches
nicht noch einmal passieren soll.
Wenn im medizinischen Bereich, zum Beispiel in einem Spital, ein Zwischenfall
passiert, dann orientiert man, wenn man korrekt ist, den Patienten und
seine Angehörigen; man meldet es der Verwaltung, die es dann der Versicherung
meldet. Dann sagt gar niemand mehr etwas dazu, und man hört nichts
mehr darüber. Die Zeitungen sollten möglichst auch nichts darüber
schreiben. Die Behörden schweigen auch, denn es ist ein laufendes
Verfahren im Gang. Die Seite der Ärzte lässt Gutachten erstellen,
die Seite der Geschädigten auch. Dann kommt es zu einem Gerichtsurteil.
Was der Öffentlichkeit nach drei, vier Jahren bekannt wird, ist im
besten Fall das Obergutachten und das Urteil. Alles andere bleibt verborgen,
und ähnliche Zwischenfälle können sich wieder und wieder
ereignen.
Wir sollten unbedingt etwas tun. Ein Vorschlag für einen Teilbereich
ist das, was ich Ihnen beantrage; es soll nämlich eine öffentliche
Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern eingerichtet
werden. Dort sollen die Gutachten gesammelt werden, die Obergutachten,
aber auch die Privatgutachten, sofern sie verfügbar sind. Dort sollen
sich Rechtsanwälte, Ärzte, Medien und sachlich interessierte
Kreise orientieren können. Ziel des Ganzen ist eine höhere Sicherheit
für Patienten, eine rasche Verbreitung des Wissens darüber, wie
Zwischenfälle entstanden sind und vor allem wie man sie in Zukunft
vermeiden kann. Die Sammelstelle hat ausserdem eine Funktion als Informationsstelle
für Anwälte von Patienten.
Heute ist es ja so: Es gibt eine Sammelstelle für Gutachten, und
zwar bei den Haftpflichtversicherern. Die Winterthur-Versicherungen haben
eine grosse Gutachtensammelstelle, und wenn etwas passiert, kann die Ärzteseite
auf die Gutachten zurückgreifen, aber sie bleiben bei der Versicherung.
Daher kann eine Versicherung einem Arzt, dem ein Fehler passiert ist, recht
genau sagen, wie seine Chancen in einem Prozess stehen.
Hingegen existiert für Patienten nichts Ähnliches. Auch die
versiertesten Anwälte haben im besten Fall Erfahrungen mit einigen
wenigen Fällen. Die Spiesse sind also nicht gleich lang.
Der rechtliche Schutz der Patienten würde irgendeine derartige
Gutachtensammelstelle erfordern. Sie hätte zudem den Vorteil, dass
dann die Arbeit der Gutachter verglichen werden könnte. Sie erinnern
sich: Wenn in einem Haftpflichtfall ein Freispruch erfolgt, heisst es immer
wieder: Ja, die ärztlichen Gutachter, da hackt natürlich keine
Krähe einer anderen ein Auge aus; die Ärzte schützen einander.
Es ist zwar nicht so, aber es gibt für das Publikum auch wenig Möglichkeiten,
wirklich zu vergleichen, was die Gutachter geschrieben haben. Nach meiner
Erfahrung stehen in den Gutachten sehr wertvolle Dinge, die es wirklich
verdienten, verbreitet zu werden.
Wenn Sie jetzt die Stellungnahme des Bundesrates lesen - ich habe mich
gefreut, als ich sie gelesen habe -, sehen Sie, dass über meinen Vorstoss
lauter gute Dinge drinstehen, einfach mit Ausnahme des letzten Satzes.
Nachdem der Bundesrat gelobt hat, was das für eine gute Idee sei,
sagt er dann, als Folge der beschränkten Ressourcen sehe er sich nicht
in der Lage, das wohl wünschenswerte, nicht aber prioritäre Anliegen
weiterverfolgen zu können; daher müsse er die Motion ablehnen.
Ich habe etwas Unvorsichtiges gemacht, ich habe gesagt: "Der Bundesrat
wird ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen
Haftpflichtfällen einzurichten." Das ist vermutlich das Problem. Ich
weiss aber, dass z. B. die Schweizerische Patienten-Organisation, zusammen
mit Juristen, aber auch mit Krankenkassen sehr daran interessiert wäre,
dass eine Gutachtensammelstelle eingerichtet würde.
Meine Frage geht jetzt an Frau Bundesrätin Dreifuss: Wäre
es in diesem Sinne nicht vernünftig, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen,
damit die Verwaltung prüft, ob es nicht eine Möglichkeit gibt,
eine öffentlich zugängliche Sammelstelle zu schaffen? Damit hätte
man nicht nur diejenige der Versicherung, welche öffentlich nicht
zugänglich ist - was nicht in meinem Sinn ist - und wenig dazu beiträgt,
dass sich Zwischenfälle nicht wiederholen.
Es muss doch unser Ziel sein, dass sich Zwischenfälle nicht wiederholen!
Sie erinnern sich an den Fall in Luzern, als eine Krankenschwester ein
falsches Medikament gespritzt hat, weil die Etikette derjenigen des richtigen
Medikamentes wirklich zum Verwechseln ähnlich sah. Es ist über
zwei Jahre her, und nichts ist passiert. Das war ein öffentlich bekannter
Zwischenfall. Es gibt aber Tausende von Fällen, die nicht bekannt
sind. Hier ist ein weites Feld, wo wir tätig werden sollten. Auch
das wäre ein massiver Beitrag zum Senken der Kosten im Gesundheitswesen.
Aber es wäre vor allem ein Beitrag zur Sicherheit der Patienten, was
auch aus ganz anderen als Kostengründen sehr wichtig wäre.
Frau Bundesrätin Dreifuss: Wäre es möglich, den Vorstoss
als Postulat entgegenzunehmen, damit wenigstens die Idee als solche übernommen
werden könnte?
Guisan Yves (R, VD): J'aimerais demander à mon collègue,
le Dr Günter, s'il ne craint pas que la mise sur pied d'un tel registre
ait justement un effet tout à fait opposé à celui
de ses voeux. La transparence dans ce domaine est effectivement méritoire,
mais elle a aussi ses effets potentiellement pervers. La faute médicale
est un domaine extrêmement émotionnel. C'est pour cette raison
que la Fédération des médecins suisses a mis sur pied
un bureau d'expertise extrajudiciaire, qui a un effet de médiation
plus que nécessairement un effet de jugement, qu'il s'agisse des
confrères ou des malades. Et je pense que c'est une bonne manière
de résoudre ce type de problème.
Par contre, je crains qu'un registre tel que vous l'imaginez soit un
encouragement à la quérulence. Vous êtes anesthésiste.
Je dois quand même vous rappeler que vos confrères américains,
par exemple, paient plus de 100 000 dollars de primes d'assurance responsabilité
civile en cas de faute professionnelle, que les opérateurs paient
souvent entre 50 000 et 80 000 dollars, et que ces primes faramineuses
sont reportées, bien entendu, sur les honoraires que paient les
assurés et les assurances. Alors, je crois qu'on peut vraiment remettre
en question la mise sur pied d'un registre tel que vous l'imaginez, à
cause de ces effets-là.
Günter Paul (S, BE): Herr Kollege Guisan, ich habe keine
diesbezüglichen Ängste. Zum ersten sind in Amerika die Haftpflichtprozesse
sehr viel häufiger, weil dort ein total anderes System besteht und
man ohne Risiko klagen kann. Das Risiko liegt in der Regel, wie Sie wissen,
beim Juristen, der dann auch einen entsprechend hohen Anteil eines allfällig
erzielten Gewinnes einstreicht. Da habe ich also keine Bedenken.
Hingegen gibt es natürlich heute einen unmöglichen Zustand.
Ich nenne nur ein Beispiel: Vor etwa zehn Jahren ist hier im Raum Bern
ein Kind gestorben - und sein Geschwister ist fast gestorben -, weil es
während der Anästhesie zu viel Wasser erhalten hat. Ich kenne
diesen Fall aus der "Berner Zeitung", sonst wüsste ich als Anästhesist
es nicht. Ich habe dann auch nichts mehr gehört. Ich weiss nicht einmal,
ob ein Urteil gesprochen wurde, was da entschieden wurde, weil ich einfach
nicht orientiert bin, weil ich mich nicht informieren kann.
Jetzt noch zu dieser Schlichtungsstelle der Schweizer Ärzte: Das
ist eine gute Einrichtung, Herr Kollege, und nach meiner Erfahrung urteilt
sie neutral. Aber das Problem ist: Sie ist eine Einrichtung der Ärzte.
In einem Haftpflichtfall ist das Problem nun einfach das, dass die Ärzte
für die Betroffenen Partei sind. Es gibt zwei Gutachtenstellen, eine
bei den Ärzten und eine beim Haftpflichtversicherer. Auf der öffentlichen
Seite haben wir nichts; das wäre aber dringend notwendig.
Ich möchte noch einmal wiederholen: In jenen Gutachten, die ich
gelesen habe, stehen viele intelligente Dinge. Ich habe praktisch bei jedem
- auch bei den Privatgutachten - gedacht, es sei sehr schade, dass man
es nicht publizieren könne. Man könnte viel daraus lernen, und
das Publikum würde sehen, dass die Gutachter ihre Aufgabe sehr ernst
nehmen. Ich glaube eben, dass gerade mehr Vertrauen erreicht würde,
wenn wir eine solche Stelle einrichten könnten.
Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je
ne veux pas avoir la réaction qui consiste à souligner toutes
les vertus de la motion et ensuite à dire qu'on ne veut pas l'accepter.
Il faut que je soulève un peu les points critiques dans ce cas.
Une telle mesure prise de façon isolée ne réalise
pas les espoirs qu'on peut attendre d'elle. Il faut prendre toute une série
de mesures. La sagesse veut que l'on réalise d'abord les mesures
les plus évidentes, celles pour lesquelles on a déjà
une base légale, celles qui ne coûtent rien ou peu de chose,
avant de s'engager à mettre en application une mesure aussi lourde
et avec un certain nombre de défauts dans la sélection des
"Gutachten", etc., comme celle qui est préconisée par la
motion.
Etant donné la longue soirée que vous avez eue hier et
si le motionnaire ne m'en veut pas, je ne vais pas faire aujourd'hui l'énumération
de tout ce que nous avons déjà mis en place, grâce
à la loi sur l'assurance-maladie et à la surveillance des
effets secondaires indésirables des médicaments à
travers l'OICM et l'Office fédéral de la santé publique.
Je ne vous dirai pas ce que nous essayons de mettre en place dans le contrôle
de qualité, les guides de pratique médicale, etc. Ce que
nous envisageons de faire, par contre, je l'évoque et c'est ma réponse
à votre question, Monsieur Günter. Vous m'avez demandé
si votre motion ne devrait pas être au moins transmise sous forme
de postulat. Je dirai que nous avons déjà accepté
sous forme de postulat une intervention que vous nous aviez également
présentée, qui permet de répondre suffisamment à
votre souci.
Le Conseil fédéral s'est déclaré prêt
à examiner si les bases juridiques en vigueur seraient suffisantes
pour permettre la création d'une commission chargée d'enquêter
sur les accidents médicaux. C'est une intervention que vous avez
déposée en 1998 et qui a été transmise sous
forme de postulat. S'il devait s'avérer nécessaire de l'ajouter
aux mesures susmentionnées, nous pourrions alors faire des propositions.
Dans ce cadre-là, nous pouvons aussi examiner ce qu'il en est en
termes de "Gutachten", puisqu'il est clair qu'une commission chargée
d'enquêter sur les accidents médicaux devra se poser aussi
la question de savoir de quoi elle dispose pour faire de telles enquêtes.
Votre postulat de 1998 transmis couvre, à mes yeux, aussi le mandat
élargi que vous auriez voulu nous donner avec cette motion. Je suis
obligée de maintenir la position du Conseil fédéral,
ce qui ne signifie pas que nous ne continuons pas à travailler sur
le AB 2000 N 376 / BO 2000 N 376
contrôle de qualité, essentiel pour la médecine.
Il est clair que, sur ce plan-là, il y a du travail à faire.
Une enquête récente a montré que les maladies, voire
même les décès iatrogènes, sont nombreux, beaucoup
trop nombreux, et qu'il faut pouvoir en diminuer le nombre.
Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 55 Stimmen
Dagegen .... 61 Stimmen
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 22.01.1998
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, eine Kommission zur Untersuchung medizinischer
Zwischenfälle zu schaffen.
Die Kommission ersucht auf Antrag von Ärzten, Patienten (bzw.
ihren Angehörigen) und Spital- oder Gesundheitsbehörden medizinische
Zwischenfälle.
Sie klärt die Umstände und Ursachen von schweren medizinischen
Zwischenfällen ab und führt zur Vermeidung ähnlicher Zwischenfälle
eine Untersuchung durch.
Die Kommission ist mit einer entsprechenden Infrastruktur zu versehen.
Sobald der Hergang des Zwischenfalles in wesentlichen Zügen klar
ist, berät die Kommission die behandelnden Ärzte, wie der entstandene
Schaden minimiert oder gar behoben werden kann, und erstattet einen kurzen
Vorbericht zuhanden des Bundesamtes.
Wesentliche Untersuchungsergebnisse, die für eine Verhütung
von erneuten Zwischenfällen von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen
erfordern, werden dem Bundesamt in einem Bericht gemeldet, der entsprechende
Empfehlungen enthält.
Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist nicht
Sache der Untersuchung.
Begründung
Der Vorstoss orientiert sich stark am Institut der Untersuchung von
Flugunfällen (vgl. u. a. Luftfahrtgesetz Artikel 24ff. und Verordnung
über die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen,
Art. 18ff.). Diese Einrichtung hat sich für die Verbesserung der Flugsicherheit
als sehr wertvoll erwiesen.
Ziel des Vorstosses ist nicht die rechtliche Beurteilung eines unglücklichen
Ereignisses im Medizinalbereich, sondern die Verhütung der Wiederholung
desselben oder eines ähnlichen Geschehens. Gegenüber der Untersuchung
von Flugunfällen kommt im medizinischen Bereich die Beratung durch
Experten dazu, wie ein entstandener Schaden allenfalls noch minimiert oder
gar behoben werden kann.
Von Staates wegen erfolgte die Vorbeugung vor medizinischen Zwischenfällen
bisher (neben der Ausbildung) vor allem durch Bestrafung allfällig
erwischter Schuldiger. Es ist heute aber für ein modernes Sicherheitsverständnis
unumgänglich, dass mehr Gewicht darauf gelegt wird, dass durch die
Verbreitung des Wissens um die Entstehungsmechanismen eines Zwischenfalls
die Anzahl der schwerwiegenden Ereignisse gesenkt wird. Eine diesbezügliche
systematische Prophylaxe fehlt aber erstaunlicherweise heute vollständig.
Obwohl die vorgeschlagene Kommission einen erheblichen Aufwand erfordern
wird, ist sie sowohl aus ökonomischen wie auch aus menschlichen Gründen
nötig. Jeder Zwischenfall verursacht neben dem menschlichen Leid extreme
Kosten. Vorbeugung und Verhütung sind also auf jeden Fall kostendämpfend.
Das vorgeschlagene Vorgehen bringt aber auch eine erhöhte Qualität
der Medizin und stellt ein ausgezeichnetes Mittel der Qualitätskontrolle
dar. Beides ist im Sinne des KVG.
Heute gibt es keinen Weg, auf welchem Warnungen vor neu als gefährlich
erkannten Vorgehensweisen oder noch wenig bekannte oder neue Komplikationen
einer Therapie oder Untersuchung zuverlässig unter den medizinischen
Anwendern verbreitet werden.
Das Institut der Flugunfalluntersuchung demonstriert die hohe Wirksamkeit
der Methode der raschen fachkompetenten Untersuchung nach einem Ergebnis.
Es zeigt modellartig, wie eine moderne Zwischenfallverhütung funktionieren
sollte.
Es gilt nun, im Bereich der Medizin aus diesen Erfahrungen und Erkenntnissen
ebenfalls die nötigen Schlüsse zu ziehen und zu handeln.
Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass medizinische
Zwischenfälle untersucht und ausgewertet werden müssen, damit
die sich daraus ergebenden Konsequenzen rasch und klar den interessierten
Kreisen aber auch der Öffentlichkeit kommuniziert werden können.
Heute bestehen bereits diverse Einrichtungen, wie sie in der Motion
gefordert werden:
- Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und das
Bundesamt für Gesundheit (BAG) nehmen als Zulassungsbehörden
in ihren jeweiligen Bereichen offiziell die Überwachung von Heilmittelnebenwirkungen
(Pharmacovigilanz) in der Schweiz wahr und sind zugleich nationale Korrespondenten
im Rahmen der Pharmacovigilanz der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Alle
schwerwiegenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit Heilmitteln werden hier
gesammelt, analysiert und gegebenenfalls werden die erforderlichen Massnahmen
getroffen.
- Im Bereich der Medizinprodukte sammelt das BAG aufgrund der Vigilance-Verpflichtung
und gestützt auf Artikel 13 der Medizinprodukteverordnung vom 24.
Januar 1996 bereits heute systematisch Vorkommnisse, die im Zusammenhang
mit Medizinprodukten stehen oder stehen können; das BAG ist zudem
über das Resultat von Abklärungen zu orientieren.
- Im Bereich der medizinischen Radiologie müssen technische Störfälle
an die Aufsichtsbehörde (BAG) gemeldet werden. Gegebenenfalls wird
eine Untersuchung durchgeführt.
- Seit Beginn dieses Jahres sind zudem alle Erbringer medizinischer
Leistungen, welche durch die Sozialversicherungen gedeckt sind, verpflichtet,
Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Qualität zu ergreifen
(Art. 58 KVG und Artikel 77 KVV sowie nach Ansicht der SUVA in Ableitung
aus Artikel 48 und Artikel 54 UVG. Zu jedem Qualitätsmanagementsystem
gehört, dass Fehler und Zwischenfälle protokolliert, analysiert
und ihre Wiederholung durch Korrekturmassnahmen verhindert werden.
Im neuen Heilmittelgesetz ist eine dem Sinn der Motion entsprechende
Regelung in den Bereichen Heilmittel, Blut, Transplantate und Medizinprodukte
vorgesehen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass durch die Zertifizierung der
medizinischen Institutionen im Rahmen des schweizerischen Akkreditierungs-/Zertifizierungsprozesses
eine weitere Verbesserung im Sinn des Motionärs vorgeschlagen wird.
Dadurch lässt sich eine "Qualitätssicherung a priori" gewährleisten,
und die Zahl von Zwischenfällen sollte damit wirksam reduziert werden.
Dieser Prozess ist zurzeit im Aufbau; die Ergebnisse werden in den nächsten
Jahren vorliegen und zeigen, wo allenfalls künftig Handlungsbedarf
verbleibt und ob eine Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer
Zwischenfälle eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden und im
Aufbau begriffenen Qualitätssicherungssystems darstellen könnte.
Der Bundesrat ist bereit abklären zu lassen, ob die bestehenden
Rechtsgrundlagen genügen, um zusätzlich eine Kommission im Sinn
des Motionärs einzusetzen.
Erklärung des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
Chronologie: 26.06.1998 NR Bekämpft; Diskussion
verschoben.
09.10.1998 NR Die Motion wird in Form eines
Postulates überwiesen.
Zuständig Departement des Innern (EDI)
Mitunterzeichnende Alder Fredi - Banga Boris - Baumann Stephanie - Burgener Thomas - Carobbio Werner - Gonseth Ruth - Grendelmeier Verena - Gross Jost - Gysin Remo - Haering Barbara - Hafner Ursula - Hubmann Vreni - Jans Armin - Jeanprêtre Francine - Jutzet Erwin - Keller Christine - Meier Samuel - Meyer Theo - Strahm Rudolf - Thür Hanspeter - Tschäppät Alexander - Vollmer Peter - von Allmen Hansueli - Weber Agnes - Zbinden Hans (25)
Deskriptoren Medizin; Qualitätssicherung; Schaden; Schadensfall; Expertenkommission;
Eingereicht von Günter
Paul
Behandlungsdatum 5. Oktober 1998
Fragetext
Bis jetzt hat die Schweiz die Söldnerkonvention vom 4. Dezember
1989 International Convention against the Recruitment, Use, Financing and
Training of Mercenaries und die Konvention vom 9. Dezember 1994 über
die Sicherheit von für die Uno tätigem Personal Convention on
the Safety of United Nations and Associated Personnel nicht unterzeichnet,
leider für die Sicherheit der Nationen und die Friedensarbeit der
Uno wichtige Abkommen, die von möglichst vielen Staaten, insbesondere
aber von der Schweiz, unterstützt werden sollten. 1. Was sind die
Gründe dafür, dass die Unterschrift der Schweiz bis heute fehlt?
2. Kann der Bundesrat erklären, dass die Abkommen nun rasch unterzeichnet
werden?
Antwort des Bundesrates
Cotti Flavio, Bundespräsident: Gemäss dem Bericht des Bundesrates
von 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren
ist es ein Ziel der schweizerischen Politik, die wichtigsten Konventionen
auf universeller Ebene im Bereich der Menschenrechte und des humanitären
Völkerrechtes zu ratifizieren. Was wir schon betont haben, bestätige
ich hier: Als Priorität wird dem Parlament demnächst die Genehmigung
der Genozid-Konvention und des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes
vorgeschlagen. In den Debatten der Uno wird die Frage der Söldner
wir müssen das offen sagen zurzeit nicht prioritär behandelt.
Nur 16 Staaten haben die Söldnerkonvention (International Convention
against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries) ratifiziert,
und sie ist noch nicht in Kraft getreten. Das Schweizer Recht ermöglichte
übrigens den Behörden schon bis anhin die Bekämpfung des
Söldnerwesens. Die Konvention über die Sicherheit des Uno-Personals
(Convention on the Safety of United Nations and Associated Personnel),
welche von 20 Staaten ratifiziert worden ist, enthält vor allem Verpflichtungen
für diejenigen Staaten, auf deren Gebiet eine Uno-Operation stattfindet.
Sie deckt jegliches Personal einer solchen Operation ab, unabhängig
davon, ob es sich um Angehörige eines Vertragsstaates handelt oder
nicht. Durch den Beitritt zu dieser Konvention würde die Schweiz in
erster Linie ihre Solidarität gegenüber der internationalen Gemeinschaft
und ihre Bereitschaft bekunden, auf Rechtsverletzungen zu reagieren. In
diesem Sinne ist die Frage des Beitrittes positiv zu beantworten. Das Verfahren
für eine Ratifizierung wird aber entsprechend den erwähnten Prioritäten
weiterverfolgt. Unabhängig davon wird die Schweiz weiterhin den Respekt
des humanitären Völkerrechtes fördern und dafür eintreten.
Zusatzfrage
Günter Paul (S, BE): Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass
zumindest im Bereich der Uno etwas gehen soll. Viele Schweizerinnen und
Schweizer sind für die Uno im Einsatz, denn wir machen bei vielen
Uno-Organisationen direkt mit. Ich bin froh, wenn die Konvention zum Schutze
des Uno-Personals von der Schweiz mitunterzeichnet wird. Jetzt zur Frage
der Söldner: Es ist mir bewusst, dass die Söldnerkonvention noch
von zu wenig Staaten unterzeichnet ist. Aber ist es Ihnen bewusst, Herr
Bundespräsident, dass gerade das Söldnerproblem nicht nur darin
besteht, dass es Söldner gibt, sondern auch darin, dass Firmen Businessfirmen
mit Sitz in Europa; ich denke vor allem an London damit heute ein Geschäft
betreiben? Insofern ist es schon ein Problem, das uns auch betrifft. Cotti
Flavio, Bundespräsident: Ich möchte Ihnen bestätigen, Herr
Günter, dass man sich der Bedeutung dieser Konvention absolut bewusst
ist. Die Elemente, die Sie erwähnt haben, sind uns auch bekannt. In
meiner Antwort wollte ich einfach die Prioritätensetzung betonen.
Die beiden erwähnten Prioritäten scheinen sich eindeutig in der
allgemeinen politischen Bewertung durchzusetzen.
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 16.06.1999
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
In der Tageszeitung "Le Temps" vom 31. Mai 1999 im Artikel "Kosovo:
guerre juste? stratégie criminelle?" äussert Luc Hafner, Oberst
der Militärjustiz und Präsident des Divisionsgerichtes 1, die
Meinung, dass die Nato während des Kosovo-Konfliktes ebenfalls die
Genfer Konventionen verletzt hat: "Le fait que l'un des camps tue des civils
ou les déporte n'autorise pas l'autre camp à faire de même
à petite dose."
Für die Schweiz als Depositärstaat der Konventionen haben
die Genfer Konventionen eine ganz besondere Bedeutung.
Ich frage daher den Bundesrat:
1. Teilt er die Auffassung von Oberst Hafner?
2. Was hat die Schweiz unternommen, um den Genfer Konventionen während
des Konfliktes vermehrt Nachachtung zu verschaffen?
3. Kann der Bundesrat konkrete Schritte unternehmen, um mitzuhelfen,
damit die USA endlich das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer
Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler
bewaffneter Konflikte (Prot. II) ratifizieren?
Antwort des Bundesrates vom 8. September 1999
1. Die Tageszeitung "Le Temps" veröffentlichte am 31. Mai 1999
einen Artikel mit dem Titel: "Kosovo: guerre juste? stratégie criminelle?"
Darin vertrat Herr Luc Hafner, Oberst und Präsident des Divisionsgerichtes
1, die Auffassung, dass die Nato während des Kosovo-Konfliktes die
Genfer Konventionen verletzt habe und deren Befehlshaber wegen Kriegsverbrechen
verfolgt werden sollten.
Der Bundesrat beabsichtigt nicht, sich zu den Erklärungen und
Schlussfolgerungen von Herrn Hafner zu äussern. Dieser hat sich als
Privatperson geäussert, und der erwähnte Artikel reflektiert
seine persönliche Meinung. Auf jeden Fall könnte sich eine internationale
- oder sogar nationale - Gerichtsbarkeit mit der Frage befassen, inwiefern
das humanitäre Völkerrecht während dem erwähnten Konflikt
angewendet wurde. Mehrere Privatpersonen haben dem Internationalen Strafgerichtshof
für Ex-Jugoslawien einen Antrag unterbreitet, und die Bundesrepublik
Jugoslawien hat sich ihrerseits an den Internationalen Gerichtshof gewendet.
In diesem Zusammenhang erachtet es der Bundesrat als angebracht, in
Erinnerung zu rufen, dass die Konventionen während des betreffenden
Konfliktes sehr wohl anwendbar waren. Schliesslich sind alle Mitglieder
der Nato auch Parteien der Genfer Konventionen, und die Bundesrepublik
Jugoslawien ist der Ansicht, dass sie durch diese Instrumente ebenfalls
gebunden ist.
2. Getreu ihrer humanitären Tradition, ihrer Stellung als Vertragspartei
und ihrer Funktion als Depositärstaat der Genfer Konventionen hat
sich die Schweiz ohne zu zögern zugunsten der Respektierung des internationalen
humanitären Rechtes während des Konfliktes ausgesprochen. Sie
hat in einer bilateralen Demarche die Bundesrepublik Jugoslawien dazu aufgefordert,
das humanitäre Recht zu respektieren. Zudem ist sie bei der Nato vorstellig
geworden, um diese zum Schutz der Zivilbevölkerung sowie der ausländischen
Vertretungen in der jugoslawischen Hauptstadt zu drängen.
Bekanntlich hat sich unser Land auch dafür eingesetzt, die Leiden
der Opfer des Konfliktes zu mindern. Es sei z. B. an die Erklärung
von Frau Bundespräsidentin Dreifuss vom 21. April 1999 vor dem Parlament
erinnert. Erwähnenswert ist auch die humanitäre Hilfe, welche
die Schweiz direkt - im Rahmen der Aktion "Alba" - oder in Zusammenarbeit
mit anderen Staaten - im Rahmen der Aktion "Focus" - geleistet hat.
3. Traditionellerweise trägt die Schweiz aktiv zur Verbreitung
des internationalen humanitären Rechtes bei. Die Respektierung dieses
Rechtes ist eines der aussenpolitischen Ziele unseres Landes. Jedesmal,
wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, lädt die Schweiz die betreffenden
Staaten dazu ein, Vertragsstaat der wichtigsten Instrumente des humanitären
Rechtes, darunter der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle, zu
werden. Damit folgt sie der Empfehlung der intergouvernementalen Expertengruppe
für den Schutz der Kriegsopfer, die sich vom 19. bis 23. Januar 1995
in Genf versammelte. Auch die XXVI. Internationale Konferenz des Roten
Kreuzes und des Roten Halbmondes hat sich in ihrer Empfehlung desselben
Jahres in diesem Sinne ausgesprochen. Der Depositär eines Instrumentes
des internationalen humanitären Völkerrechtes sollte demgemäss
die Nichtvertragsstaaten einladen, diesem Instrument beizutreten. Um dieses
Ziel zu erreichen, sollte dieser auch angemessene Förderungsmassnahmen
unternehmen.
Die USA sind weder Vertragspartei des Zusatzprotokolles I noch des
Zusatzprotokolles II der Genfer Konventionen. Die Schweiz hat die USA in
der Vergangenheit mehrmals dazu eingeladen, diesen Instrumenten beizutreten.
Es versteht sich von selbst, dass die Schweiz ihre Anstrengungen in diesem
Sinne weiterführen wird. Das Jubiläum des 50. Jahrestages der
Genfer Konventionen wird es ihr erlauben, die betreffenden Staaten - darunter
auch die USA - einzuladen, Vertragspartei der Genfer Konventionen oder
ihrer Zusatzprotokolle zu werden. Die Vergrösserung der Anzahl von
Vertragsstaaten stellt in dieser Hinsicht ein Ansporn für diejenigen
Staaten dar, die noch nicht Vertragspartei sind.
Zuständig Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)
Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle
Deskriptoren internationales humanitäres Recht; Kosovo; NATO; Kriegsopfer; Krieg;
Eingereicht von Günter
Paul
Einreichungsdatum 04.12.2000
Eingereicht im Nationalrat
Stand der Beratung Erledigt
Eingereichter Text
Anlässlich des Besuches der Sicherheitspolitischen Kommission
im AC-Laboratorium vom 2. November 2000 konnten sich die Kommissionsmitglieder
von der guten dort geleisteten Arbeit überzeugen. Besonders wichtig
schien die Arbeit im Rahmen des International Science and Technology Center
(ISTC), einer Organisation, die sich mit der Proliferationsbekämpfung
befasst. Leider ist die Schweiz aber beim ISTC bis heute nicht Vollmitglied,
obwohl gerade die Bekämpfung der Proliferation auch für unser
Land zentral ist. Die bisher geleistete Arbeit der Organisation ist nach
Auskunft der Fachleute in Spiez sehr gut. Deshalb wurde ein Beitritt immer
wieder ernsthaft ins Auge gefasst. Er wurde aber