Parlamentarische Vorstösse von NR Paul Günter
mit Schnittstellen zum Radar von Iconoclast

04.5154 - Wo ist unser Gold?
    05.3166 - Ip - Primat der Politik beim Verwalten der Goldreserven
    05.3172 - Po - Strategische Rohölreserven im Ausland
04.3292 - Mo - Kein Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien
03.5190 - USA erpressen Daten von Swiss
    03.3487 - Ip - Wirtschaftliche Kriegführung der USA gegen die Schweiz?
    01.3412 - Ip - Amerikanische Regierung und Schweizer Banken
    LEX AMERICANA UNIVERSALIS
03.5076 - Ausbildung von britischen Spezialtruppen in der Schweiz im Falle eines Krieges in Irak
03.5038 - Schweizer Gold in den USA
01.1087 - Fragwürdige Praktiken von Microsoft
00.5212 - International Science and Technology Center. Beitritt der Schweiz
    Armament, Sovereignty & Laws
99.1084 - Verletzung der Genfer Konvention
98.5166 - Nichtunterzeichnete Konventionen
    Zum Bilateralen Vertragsnetz der Schweiz (inkl. EU-Staaten)
98.3025 - Mo - Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle
98.3024 - Mo - Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern
    (MotionsentwurfRECHT AUF IRRTUM
97.3276 - Ip - Stopp den üblen Blendern
96.1096 - Zukunft der Abrüstung in Europa
    Quo Vadis Europa Helvetica? De-Rusting and Revving-Up the Wheel - or Re-Inventing It?
91.5064 - Albanische Flüchtlinge. Massnahmen der Schweiz
90.5111 - Illegale Aktion der Bundesanwaltschaft
    Rundschreiben an die Mitglieder der eidgenössischen Räte
89.1183 - F-18. Uebungsabbruch
89.732 - Mo - Kontrolle von Staatsschutz und Nachrichtendienst
89.462 - Mo - Rehabilitierung der Spanienkämpfer
    (Interpellations-Vorentwurf) Témoignage de gratitude (envers les puissances qui, par leur actions et inactions, ont contribué à l'indépendence de la Suisse)
89.426 - Ip - Schweizer Radio International. Sendungen in russischer Sprache
88.857 - Ip - KSZE-Abrüstungskonferenz. Ausschluss der Schweiz
88.5086 - Vernichtung von C-Waffen
88.5135 - MIG-29 in die Evaluation einbeziehen
86.762 - Konventionelles Gleichgewicht in Europa
86.698 - Radioaktive Verseuchung um Mühleberg
86.686 - Strahlenbelastung durch KKW nach Tschernobyl
86.685 - Cruise missiles. Verhalten im Neutralitätsfall
86.434 - Po - Reaktorunfall Tschernobyl. Bericht
86.5007 - Philippinische Vermögenswerte in der Schweiz
    WAHRUNG DER SOUVERÄNITÄT (LEX HELVETICA)
83.629 - Wasserexport nach Italien    Trinkwasser: Wertschöpfungsquelle; Wegweiser für die neuen Bunderäte



http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1983/d_gesch_19830629_002.htm
  Texte français
83.629 - Einfache Anfrage.
Wasserexport nach Italien

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  01.03.1983
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Mit der Erteilung einer Konzession an die Engadiner Kraftwerke AG wurde diesen seinerzeit auch die Bewilligung gegeben, Wasser aus dem Livigno-Stausee nach Italien abzuleiten. a. Um wie viele Kubikmeter pro Minute handelt es sich? b. Aufgrund welchen Staatsvertrages konnte die Einwilligung von Oesterreich zu diesem Export erreicht werden?

Begründung     Ohne Begründung

Chronologie Nationalrat (N AB 1983 III)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1986/d_fra_19865007.htm
  Texte français
86.5007 - Fra. Günter Paul.
Philippinische Vermögenswerte in der Schweiz

Eingereicht von  Günter Paul
Behandlungsdatum  10. März 1986

Fragetext
Die neue demokratische Regierung der Philippinen hat dem Vernehmen nach verschiedene Länder ersucht mitzuhelfen herauszufinden, ob Herr Marcos Werte transferiert hat, welche Eigentum des philippinischen Volkes sind. Hat der Bundesrat eine derartige Anfrage erhalten? Ist er allenfalls bereit mitzuhelfen, die Rückgabe derartiger Werte zu erreichen, wenn sie sich in unserem Land befinden?

Antwort des Bundesrates
Antwort auf die Fragen 07 und 08 Réponse aux questions 07 et 08 M. Aubert, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral, Messieurs Longet et Günter, n'est pas en mesure de confirmer les informations qui ont paru dans la presse, selon lesquelles des avoirs appartenant aux ex-présidents Duvalier et Marcos auraient été déposés dans des banques suisses. Ni le gouvernement de Haïti, ni celui des Philippines de Mme Aquino n'ont adressé de requêtes aux autorités suisses compétentes visant à la mise sous séquestre ou au rapatriement de biens qui appartiendraient aux intéressés. Il va sans dire - je vous en donne acte - que les autorités fédérales examineront avec attention, si elles devaient en être saisies, toute demande d'entraide judiciaire en matière civile et pénale, conformément à notre loi fédérale sur l'entraide internationale en matière pénale du 20 mars 1981 et aux codes cantonaux de procédure pénale et civile. Au cas où les deux gouvernements actuels se considéreraient comme titulaires de créances échues contre les ex-présidents, ils pourraient mettre en oeuvre la procédure de séquestre, prévue par l'article 271 de notre loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite.

Zusatzfrage
Günter: Wenn ich Sie, Herr Bundesrat, recht verstanden habe, ist noch keine Anfrage der philippinischen Regierung bei Ihnen eingetroffen. Ich möchte Sie fragen, ob im Falle eines Urteils eines zuständigen philippinischen Gerichts die Schweiz, d. h. der Bundesrat, dann diese Hilfegesuche wohlwollend prüft? Ich hoffe, dass Sie meine Frage bejahen können; denn dies scheint mir wichtig bei diesem Land, das sich so stark um die Demokratie bemüht - ein Progress, der unsere Bewunderung verdient, der gewaltlos und doch so wirksam vor sich gegangen ist. Wir haben z. B. auch im Falle von Persien Hilfe geleistet; man kann sich allerdings fragen, ob das angesichts des totalitären Schah-Nachfolgeregimes gerechtfertigt war. M. Aubert, conseiller fédéral: Merci Monsieur Günter. Je peux vous donner l'assurance que si une demande nous est faite nous lui donnerons la suite qu'elle mérite, bien entendu.


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1986/d_gesch_19860434_002.htm
  Texte français
86.434 - Postulat.
Reaktorunfall Tschernobyl. Bericht

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  02.06.1986
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird aufgefordert, sobald alle Daten über den Unfall (Störfall) im Kernkraftwerk Tschernobyl vorliegen, aber spätestens in einem Jahr, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der die Auswirkungen auf die Schweiz umfasst. Dieser Bericht soll namentlich enthalten: 1. a. Berichte inklusive Karten mit geographischer Verteilung der Strahlenverseuchung mit verschiedenen Isotopen in den ersten Tagen, Wochen und Monaten nach dem Vorfall; b. Die dann bereits bekannten Konzentrationen in verschiedenen Nahrungsketten, immer im Vergleich mit dem Vor-Zustand. 2. Die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Schweiz a. durch die Störung des Handels im Inland; b. durch die Störung des Handels mit dem Ausland (Export-Import) 3. a. Eine möglichst exakte Schätzung der bereits eingetretenen gesundheitlichen Schädigung an Mensch, Tier und Umwelt durch Radioisotope und insbesondere deren Akkumulation in der Nahrungskette. b. Eine Schätzung der mittel- und langfristigen gesundheitlichen Folgen und deren finanziellen Auswirkungen. 4. Eine Analyse der von den Behörden getroffenen akuten Massnahmen, Bewertung ihrer Wirksamkeit; sowie Vorschläge, wie diese Massnahmen effizienter hätten ausfallen können. 5. Informationen über angelaufene Forschungsarbeiten, welche zum Zwecke haben, a. den Verlauf der abgelaufenen Ereignisse festzuhalten und die zukünftige Entwicklung zu beobachten; b. ein zukünftiges ähnliches oder noch gravierenderes Ereignis besser bewältigen zu können, insbesondere unter Berücksichtigung der medizinisch-prophylaktisch allenfalls möglichen Verbesserungen.

Begründung     Ohne Begründung

Erklärung des Bundesrates 10.10.1986
Der BR ist bereit das Po entgegenzunehmen

Chronologie 10.10.1986 Nationalrat Angenommen (N AB 1986 IV)

Erster Behandlungstag im Rat: 09.10.1986

Mitunterzeichnende  Biel, Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder-Appenzell, Müller-Aargau, Müller-Bachs, Oester, Weber Monika, Weder-Basel, Widmer, Zwygart (12) )


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1986/d_gesch_19860685_002.htm
Texte français
86.685 - Einfache Anfrage.
Cruise missiles. Verhalten im Neutralitätsfall

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  22.09.1986
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Das Problem von Cruise missiles, welche die Schweiz überfliegen, wurde bereits vor einiger Zeit aufgeworfen. Als neutrales Land sollte die Schweiz grundsätzlich alle überfliegenden waffentragenden Systeme, insbesondere wenn sie sich auf Angriffsflug befinden, zur Landung zwingen. Bei den Cruise missiles besteht das Problem insbesondere darin, dass zum Absturz gebrachte Raketen, sogar wenn ihre Atomköpfe nicht explodieren sollten, dennoch erhebliche radioaktive Verwüstungen im Absturzgebiet verursachen könnten. Bis jetzt wurde aber die Frage der Einsatzdoktrin offen gelassen. Nun lese ich in der No 7/86 der Zeitschrift Bilanz in einem Artikel, welche einen allfälligen neuen Abfangjäger zum Inhalt hat, eine Stellungnahme von Hans-Rudolf Häberli, Informationschef der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen. Auf die Anregung von Nationalrat Ulrich Bremi, dass vielleicht vermehrt Abfangaktionen vom Boden aus machbar wären, steht in diesem Artikel: "... Davon hält Hans-Rudolf Häberli nicht viel. Er rückt diese Ansicht wenig freundlich in den Bereich von "Spielsalonthesen". Vom Boden aus sei nicht erkennbar ob Freund oder Feind. Darum sei Steigen nötig. Dazu ein anderer Grund. Kommt eine Cruise missile, muss auch das erkannt werden, damit auf einen Schuss verzichtet werden kann, meint der Informationschef der Flieger- und Fliegerabwehrtruppen." Ich frage daher den Bundesrat: 1. Offenbar soll nicht mehr versucht werden, überfliegende Cruise missiles abzufangen. Ist dies richtig? 2. Ist es neutralitätspolitisch problemlos, diese Doktrin öffentlich zu verkünden? 3. Ist eine politische Diskussion über dieses Thema vorgesehen? Da bei der Problemstellung unsere Neutralität dem möglichen Schaden unseres Landes durch die Erzwingung dieser Neutralität gegenübergestellt ist, müsste einem Entscheid eigentlich eine Willensbildung in den eidgenössischen Räten vorausgehen.

Begründung     Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates 01.12.1986
In unserer Antwort auf eine ähnlich lautende Anfrage haben wir am 20. Mai 1984 die Haltung der Schweiz wie folgt definiert: "Die Haltung der Schweiz in der Frage einer Verletzung ihres Luftraumes durch fremde Flugkörper wird von den Rechten und Pflichten des neutralen Staates bestimmt. Gemäss Haager Abkommen vom 18. Oktober 1907 ist das Gebiet des neutralen Staates unverletzlich. Andererseits hat der neutrale Staat die Pflicht, die Benützung seines Territoiriums für militärische Aktionen Kriegführender zu verhindern. Zum Territorium gehört auch der Luftraum bis zu einer Höhe, die mit zumutbaren Verteidigungsmitteln noch erreicht werden kann. Die Abwehr von Flugkörpern stellt besondere waffentechnische Probleme. Gegenwärtig ist kein Staat in der Lage, ballistische Flugkörper in der Flugphase mit Erfolg zu bekämpfen. Auch die Schweiz kann den Ueberflug solcher Waffen nicht verhindern. Bei den Marschflugkörpern, welche relativ langsam und im atomsphärischen Raum fliegen, ist eine Abwehr unter Umständen möglich. Es stellt sich jedoch - bei Flugkörpern mit Nuklearwaffen - das Problem der Zerstörung, die bei einem Abschuss in unserem Land angerichtet werden könnte. Die neutralitätsrechtliche Pflicht zur Abwehr muss in Beziehung gesetzt werden zu unserem völkerrechtlichen Anspruch auf Selbsterhaltung, welcher anerkanntermassen allen Rechtspflichten vorgeht. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Schweiz im Rahmen des Zumutbaren alle technisch möglichen Mittel anwenden wird, um ihre Souveränitätsansprüche und die Unverletzbarkeit ihres Luftraumes durchzusetzen. Unsere Pflichten als neutraler Staat gebieten es, dass dies gegen jede Art von Flugkörpern, ungeachtet ihrer Herkunft, geschieht." Diese Ausführungen sind nach wie vor gültig.

Chronologie     Nationalrat (N AB 1986 V)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1986/d_gesch_19860686_002.htm
  Texte français
86.686 - Einfache Anfrage.
Strahlenbelastung durch KKW nach Tschernobyl

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  22.09.1986
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Die Nr. 6/1986 der Energie-Nachrichten, des Organs des kernkraftfreundlichen Energieforums Schweiz, enthält neben dem Bericht über die Stellungnahme des Bundesrates zu Tschernobyl auch einen Artikel von Prof. Dr.med. Meinrad Schär. Der bekannte Präventivmediziner stellt dort die Behauptung auf: "Der Anteil der Kernkraftwerke an der Strahlenbelastung der Menschen in der Schweiz beträgt weniger als 1 Prozent der natürlichen Strahlenbelastung". Diese natürliche Strahlenbelastung betrage, so ist einem Diagramm in demselben Artikel zu entnehmen, 397 mrem. Nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl tönt dieses professorale Wort doch recht merkwürdig. Ich frage daher den Bundesrat: 1. Ist die Strahlenbelastung aus Kernkraftwerken nach der Katastrophe von Tschernobyl für Menschen in der Schweiz im Jahre 1986 den Bundesbehörden bekannt? 2. Wenn nein, wäre es nicht angebracht, sich beim Energieforum Schweiz bzw. bei Prof. Dr.med. Meinrad Schär nach jener Wundermethode zu erkundigen, mit der Aussagen wie die obenerwähnte möglich sind? 3. Wenn ja, wie hoch ist die Strahlenbelastung durch KKW im Jahre 1986 für Menschen in der Schweiz?

Begründung     Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates 22.12.1986
1.+2. Die Strahlendosis aus Kernkraftwerken für Menschen in der Schweiz im Jahre 1986 ist den Bundesbehörden bekannt. Diese Strahlendosis wird wie üblich im Bericht der Eidg. Kommission zur Ueberwachung der Radioaktivität (KUER) publiziert werden. Dieser Bericht wird die Jahre 1985 und 1986 und im speziellen die Ereignisse von Tschernobyl umfassen und erscheint im Laufe des Jahres 1987. Im September 1986 hat das Bundesamt für Gesundheitswesen zudem den Bericht "Verstrahlungslage in der Schweiz nach dem Unfall in Tschernobyl" herausgegeben. Darin ist die vorausberechnete Strahlendosis veröffentlicht, mit der die Schweizer Bevölkerung zusätzlich infolge des Reaktorunfalls in Tschernobyl im Jahre 1986 belastet wird. Die definitive Dosisbilanz bis Ende Jahr wird ebenfalls im Bericht der KUER veröffentlicht werden. Die Resultate der Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen in der Schweiz werden in einem Bericht der Eidg. Kommission für Strahlenschutz jährich publiziert. Auch dieser Bericht für das Jahr 1986 wird im Laufe des Jahres 1987 erscheinen. 3. Die Strahlendosis durch KKW- ohne die zusätzliche Belastung durch das Reaktorunglück von Tschernobyl - im Jahre 1986 kann vor Ende des Jahres nicht definitiv angegeben werden. Sie wird jedoch in der gleichen Grössenordnung liegen, wie die Strahlendosen aus den Vorjahren. Im Bericht der KUER für das Jahr 1984 ist für die effektive Aequivalent-Dosis weniger als 10 Millirem por Jahr für Einzelpersonen der Umgebungsbevölkerung von Kernanlagen angegeben. Der Mittelwert für die Umgebungsbevölkerung liegt unter 1 Millirem pro Jahr. Die mittlere Strahlendosis, der die Schweizer Bevölkerung auch ohne das Reaktorunglück von Tschernobyl ausgesetzt ist, liegt zwischen 200 und 1'000 Millirem. Der Anteil aus den KKW liegt daher eindeutig unter einem Porzent.

Chronologie     Nationalrat (N AB 1986 V)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1986/d_gesch_19860698_002.htm
Texte français
86.698 - Einfache Anfrage.
Radioaktive Verseuchung um Mühleberg

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  02.10.1986
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Zeitungsberichten zufolge trat im KKW Mühleberg Mitte September radioaktiver Staub aus. Der Bundesrat wird gebeten, dazu folgende Fragen zu beantworten: 1. Wann geschah das Ereignis, wie lange dauerte es? (Gemäss Angabe des Betreibers wurde es am 16. September 1986 entdeckt; private Messungen deuten allerdings darauf hin, dass bereits seit dem 11. September 1986 Radioaktivität austrat.) 2. Warum wurde das Ereignis nicht sofort von der dauernden Ueberwachung erfasst? 3. Wie gross war die ausgetretene Aktivitätsmenge (Maximal- und Minimalschätzung)? 4. In welcher Form trat die Radioaktivität aus; welche Substanzen traten aus und welches sind deren Halbwertzeiten? 5. Kann sich derartiger Staub in der Lunge von Menschen ablagern? Welches wären die Folgen? Wie gefährdet sind dadurch a) die Belegschaft des Werkes? b) umliegende Siedlungsgebiete? 6. Wie lange bleibt der Staub im Boden? Welche Fläche wurde betroffen (Maximal- und Minimalschätzung)? 7. Ist es nicht seltsam, dass der Vorfall so kurz nach einer gründlichen Revision erfolgte, welche viele Millionen kostete und zum Ziel hatte, die Sicherheit des Werkes beträchtlich zu steigern? 8. Bereits am 11. Februar 1986 verzeichnete die private Ueberwachung des Radioaktivitätsausstosses von Mühleberg eine Spitze: Um was handelte es sich da? 9. Ist es richtig, dass beim Anfahren eines stillgelegten Werkes aus technischen Gründen die Rückhaltefilter für radioaktive Gase vorerst ausgeschaltet werden und daher in kurzer Zeit eine grössere Menge Radioaktivität abgegeben wird als in den folgenden Wochen zusammen? Weshalb wird dieses problematische Vorgehen allenfalls toleriert? 10. Was hält der Bundesrat a) vom Vorfall im September an sich? b) vom Vorgehen der Betreiber des AKW-Mühleberg?

Begründung     Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates 22.12.1986
Zu Frage 1: Messungen der Eidg. Kommission zur Ueberwachung der Radioaktivität (KUeR) und der Hauptabteilung für die Sicherheit der Kernanlagen (HSK9, die u.a. am 11. September 1986 in der Umgebung des Kernkraftwerkes Mühleberg (KKM) durchgeführt wurden, deuteten auf ein unübliche, jedoch im Rahmen des Zulässigen liegende Abgabe des Nuklides Cobalt-60 über die Abluft hin. Die daraufhin vom Betreiber des KKM eingeleiteten Untersuchungen führten ab dem 16. September zur Entdeckung von Mängeln an den Zentrifugen, mit denen Ionenaustauscher-Harze entwässert werden, an den Filtern des Abluftsystems und an Aerosol-Aktivitätsmessung im Abluftkamin. Nachträglich Auswertungen von Aufzeichnungen im KKM lassen vermuten, dass einige Filter im Abluftsystem schon längere Zeit (seit Anfang 1986) defekt waren. Ein grösserer Teil der radioaktiven Stoffe, die in der Umgebung gemessen werden konnten, wurden vermutlich in der Zeit vom 2. bis 22. September (zu diesem Zeitpunkt war der Wechsel der Abluftfilter abgeschlossen) abgegeben. Diese Aussage ist in Uebereinstimmung mit einem Anstieg des Messwertes eines automatisch registrierenden Dosisleistungsmessgerätes der KUeR am 11. September 1986, 600 m westlich des KKM. Die erhöhten Aktivitätskonzentrationen in der Umgebung von KKM wurden durch die KUeR und die HSK anlässlich einer Routineüberwachung entdeckt. Das Ereignis wurde nachträglich auch aufgrund privater Messungen festgestellt. Zu Frage 2: Die Aerosol-Aktivitätsmessstelle im Kamin ist für eine Teilchengrösse bis etwa 10 um ausgelegt. Diese Auslegung ist üblich und beruht auf weltweiten Erfahrungen. Die in die Abluft gelangten Pulverharze haben eine Durchmesser von etwa 50 um und wurden daher von der Messstelle nur zu einem kleinen Teil erfasst. Die Messeinrichtung wurde in der Zwischenzeit geändert, so dass auch die Aktivität dieser Teilchen ermittelt werden kann. Zu Frage 3: Als eher obere Grenze wurden aufgrund der Ablagerungsmessungen in der Umgebung für die ausgetretene Aktivitätsmenge 300 mCi abgeschätzt. Davon sind ca. 40 % Caesium-137, 50 % Caesium-134, 7 % Cobalt-60 und 3 % Zink-65. Eine auf Messungen der Pulverharze in der Probenahmeleitung der Aerosol-Messsteile beruhende Abschätzung ergibt als untere Grenze einen Wert von 100 mCi. Zu Frage 4: Die radioaktiven Stoffe traten in Form von Pulverharz-Staub aus. Es waren die Nuklide Caesium-137 (Halbwertszeit 30,17 Jahre), Caesium-134 (Halbwertszeit 2,06 Jahre), Cobalt-60 (Halbwertszeit 5,27 Jahre) und Zink-65 (Halbwertszeit 244 Tage) vertreten. Zu Frage 5: Da Aerosole solcher Grösse im Nasen- und Rachenraum zurückgehalten werden, können sie sich nicht in der menschlichen Lunge ablagern. Die Aerosole mit kleinerem Durchmesser wurden von der Messstelle korrekt erfasst. Die Aktivitätsabgaben durch kleinere Aerosole lagen stets unterhalb 1 mCi/Woche. Eine gesundheitliche Gefährdung ergibt sich dadurch nicht. Zu Frage 6: Der Staub bleibt sehr lange im Boden. Die an ihm angelagerten Radionuklide werden zum Grossteil im Boden gebunden bleiben, ein kleiner Teil (einige Prozente) wird im Laufe der Jahre über Wurzeln in Pflanzen gelangen. Die betroffene Fläche beträgt etwa 1 km2 (obere Abschätzung). Sie besteht aus 2 Flächen östlich und westlich des KKM. Zu Frage 7: Die Revision im Jahre 1986 umfasste hauptsächlich den Ersatz von Primärwasserleitungen (Umwälzschleifen). Neben dieser Arbeit wurden die übrigen Arbeiten wie in normalen Revisionsperioden durchgeführt. Der Vorfall hat nichts mit dem Ersatz der Primärwasserleitungen zu tun. Zu Frage 8 und 9: Am 11. Februar 1986 wurde im KKM eine der Turbinen für kurze Zeit abgestellt. Beim Wiederstarten der Turbine muss im Kondensator Unterdruck erzeugt werden. Dabei wird die Abgasstrecke kurzzeitig überbrückt. Im allgemeinen führt dies zu leicht erhöhten Edelgasabgaben. Da das KKM seit Dezember 1985 in einigen Brennstabhüllen Defekte im zulässigen Rahmen hatte, verursachte das Wiederstarten der Turbine eine Abgabe von ca. 3500 Ci Ye-133 äquivalent. Die Tageslimite beträgt 5000 Ci. Durch die heute verfügbaren hochempfindlichen Messgeräte können solche Abgaben in der Umgebung ohne weiteres festgestellt werden. Alle Brennelemente mit defekten Hüllrohren wurden im Juni 1986 aus dem Reaktorkern entfernt. Zu Frage 10: Der Vorfall vom 16. September war nicht bedeutend. Die dabei entdeckte Abgabe grösserer Pulverharzmengen in das Abluftsystem hat eine sicherheitstechnische Bedeutung. Sie konnte sich durch eine Verkettung mehrerer Schwachstellen an der Zentrifuge, den Abluftfiltern und der Aktivitätsmessung im Kamin ereignen. Die erforderlichen Sofortmassnahmen wurden ergriffen. Die notwendigen längerfristigen Verbesserungen wurden im KKM und, soweit angezeigt, auch in den anderen schweizerischen Kernkraftwerken in die Wege geleitet. Im weiteren wird die HSK im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Inspektionen in den Kernkraftwerken verstärken. Die Betreiber des KKM haben den Vorfall der Behörde korrekt gemeldet. Weil die in der Umgebung gemessenen Aktivitätswerte immer unterhalb unzulässiger Werte blieben, erfolgte keine sofortige Information der Oeffentlichkeit. Die Reaktion der Oeffentlichkeit zeigte aber, dass eine weitergehende Informationspolitik angezeigt ist, auch im Falle von Ereignissen, die sich im Rahmen des Zulässigen bewegen.

Question 1 La Commission fédérale de surveillance de la radioactivité (CSR) et la Division de la sécurité des installation nucléaires (DSN) ont procédé, notamment le 11 septembre 1986, à des mesures dans les alentours de la centrale nucléaire de Mühleberg. Il est alors apparu que l'installation rejetait, avec l'air vicié, une dose inhabituelle de cobalt-60 (un nucléide), sans toutefois dépasser les limites admises. Les recherches entreprises à ce moment-là par l'exploitant ont abouti dès le 16 septembre à découvrir des insuffisances sur les centrifugeuses servant à essorer les résines échangeuses d'ions, sur les filtres du système d'extraction de l'air et sur les dispositifs de mesure de la radioactivité des aérosols à l'intérieur de la cheminée d'évacuation de l'air vicié. Après une étude des enregistrements faits dans la centrale, il semble que certains filtres du système d'extraction étaient défectueux depuis quelque temps déjà (soit depuis le début de 1986). La plus grande partie des substances radioactives dont la présence a été constatée dans les environs a vraisemblablement été rejetée entre le 2 et 22 septembre (date à laquelle le renouvellement des filtres de l'air vicié était terminé). Cette affirmation est étayée par l'accroissement de la dose mesurée par un appareil enregistreur automatique de la CSR, le 11 septembre, à 600 m à l'ouest de la centrale. C'est un contrôle de routine qui a conduit la CSR et la DSN à découvrir les concentrations accrues de radioactivité aux alentours de Mühleberg. Des mesures faites ensuite par des particuliers en ont confirmé l'existence. Question 2 Le dispositif de mesure de la radioactivité des aérosols dans la cheminée est conçu pour des particules ne dépassent pas 10 u m environ. Il s'agit du calibre habituel, reposant sur les expériences faites dans le monde entier. Le dispositif n'a donc mesuré qu'une faible partie des résines parvenues sous forme de poudre dans la cheminée, qui ont un grain d'environ 50 um. Il a été modifié dans l'intervalle, afin que l'on puisse déterminer également la radioactivité de ces particules. Question 3 En vertu des dépôts constatés dans les environs, la radioactivité rejetée a été évaluée à un maximum d'environ 300 mCi. Elle provient pour ca 40 pour cent de césium-137, 50 pour cent de césium-134, 7 pour cent de cobalt-60 et 3 pour cent de zinc-65. Une évaluation fondée sur l'analyse des résines en poudre se trouvant dans la conduite de prélèvement du dispositif de mesure des aérosols indique un minimum de 100 mCi. Question 4 Les substances radioactives ont été rejetées sous forme de poudre. Il s'agissait des nucléides suivants: césium-137 (demi-vie 30,17 ans), césium-134 (demi-vie 2,06 ans), cobalt-60 (demi-vie 5,27 ans) et zinc-65 (demi-vie 244 jours). Question 5 Les aérosols de ce calibre étant retenus dans les cavités du nez et du pharynx, ils ne peuvent de déposer dans les poumons. Le dispositif de mesure a enregistré correctement les aérosols plus fins, dont les rejets radioactifs sont toujours restés inférieurs à 1 mCi/semaine. Dans ces conditions, les risques d'atteinte à la santé sont nuls. Question 6 La poussière séjourne très longtemps sur le sol. La majeure partie des radionucléides qu'elle aura fixés restera liée au sol, une faible partie (quelques pour cent) d'entre eux parvenant, au cours des ans, dans les plantes par les racines. La zone touchée s'étend sur environ 1 km2 (limite supérieure). Il s'agit de deux surfaces situées à l'est et à l'ouest de la centrale. Question 7 La révision entreprise en 1986 a surtout porté sur le renouvellement des conduites du circuit primaire (boucles de recirculation). Parallèlement, on a accompli les opérations d'une révision ordinaire. L'incident est sans rapport avec le renouvellement indiqué. L'une des turbines de la centrale nucléaire de Mühleberg a été brièvement arrêtée le 11 février 1986. Au redémarrage, il faut produire une dépression dans le condenseur et, simultanément, court-circuiter passagèrement la conduite de désaération. Il en résulte en général un léger accroissement des rejets de gaz rares. Certaines gaines d'éléments combustibles de la centrale présentaient depuis décembre 1985 des défectuosités ne dépassant pas la limite admissible; de la sorte, le redémarrage de la turbine a déterminé un rejet de radioactivité équivalent à 3'500 Ci de Ye-133. La limite journalière est fixée à 5'000 Ci. Les dispositifs de mesure ultra-sensibles en usage permettent de constater sans difficulté de tels rejets dans les environs. En juin de cette année, on a retiré du coeur tous les éléments combustibles dont les gaines étaient défectueuses. Question 10 L'incident du 16 septembre a été de faible portée. Il a révélé le rejet d'assez grandes quantités de résines en poudre dans le système d'extraction de l'air vicié, phénomène important du point de vue de la technique de sécurité. Il est imputable à l'enchaînement de points faibles sur la centrifugeuse, sur les filtres de l'air vicié et sur le dispositif de mesure de la radioactivité dans la cheminée. Les mesures qui s'imposaient dans l'immédiat ont été prises. Quant aux améliorations à apporter à plus long terme, elles ont été mises en oeuvre à Mühleberg ainsi que dans les autres centrales nucléaires suisses où elles se justifieraient. En outre, la DSN renforcera, dans les limites de ses possibilités, l'inspection des installations. Les exploitants de Mühleberg ont correctement annoncé l'incident à l'autorité. La radioactivité mesurée dans les alentours étant toujours restée inférieure aux valeurs inacceptables, la population n'a pas été informée immédiatement. La réaction du public a toutefois montré qu'il faudrait pratiquer une information plus active, même lors d'événements ne dépassant pas les limites admises.

Chronologie     Nationalrat (N AB 1986 V)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1986/d_gesch_19860762_002.htm
  Texte français
86.762 - Einfache Anfrage.
Konventionelles Gleichgewicht in Europa

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  19.12.1986
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Gemäss NZZ vom 24. November 1986 erklärte Staatssekretär Brunner bei seinem Besuch in Washington, eine Reduzierung der Kernwaffen in Europa sei nur sinnvoll, wenn gleichzeitig das Kräfteverhältnis bei den konventionellen Streitkräften überprüft und ein Gleichgewicht hergestellt werde. Dies könne nur durch einen Abbau der Streitkräfte des Ostblocks oder durch ein Aufstocken derjenigen der westlichen Staaten geschehen. Ich frage den Bundesrat: 1. Entspricht der Bericht der NZZ den Tatsachen? 2. Entsprechen die Aeusserungen von Staatssekretär Brunner der Meinung des Bundesrates? Wenn nein, wie kommt Herr Brunner dazu, die Schweiz hier festzulegen? Wenn Herr Brunner die Meinung des Bundesrates ausgesprochen hat, so frage ich: 3. Wie stellt sich nach Meinung des Bundesrates das gegenwärtige Kräfteverhältnis in Europa dar? 4. Welcher Abbau der Streitkräfte des Warschaupaktes bzw. welche Aufstockung der Streitkräfte der NATO wäre nötig, um ein Gleichgewicht herzustellen? 5. Auf welche Quellen stützt sich der Bundesrat bei dieser Beurteilung des Kräfteverhältnisses?

Begründung     Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates 25.02.1987
Zu einem Zeitpunkt, da sich die Möglichkeit einer fortschreitenden Entnuklearisierung unserer Kontinentes abzeichnet, und wenn in Zu kunft die heute in Europa stationierten Kernwaffen beseitigt werden sollten, müssten entsprechende Anstrengungen im konventionellen Bereich gemacht werden. Darunter fallen auch die Eliminierung der chemischen Waffen sowie eine ernsthafte und glaubwürdige, alle beschlossenen Massnahmen berührende Verifikation, denn andern falls könnte es zu einem neuen Ungleichgewicht mit all seinen bedrohlichen Folgen kommen. Einer sochen gefährlichen Ent wicklung wäre jedoch das gegenwärtige Gleichgewicht vorzu ziehen, denn dieses hat trotz seiner Mängel und Gefahren immerhin über 40 Jahren den Frieden in Europa erhalten. Diese Beurteilung ist nicht neu, sie entspricht der Haltung des Bundesrates, wie sie insbesondere am 7. November 1986 in Wien, anlässlich der Eröffnung der KSZE-Folgekonferenz, sowie während der am 16. Dezember abgehaltenen aussenpoli tischen Debatte im Nationalrat geäussert worden ist. Staatssekretär Brunners Darlegungen, welche in der NZZ vom 24. November 1986 abgedruckt sind, decken sich mit diesem Stellungsnahmen.

Chronologie     Nationalrat (N AB 1987 I)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1988/d_fra_19885086.htm
Texte français
88.5086 - Fra. Günter Paul.
Vernichtung von C-Waffen

Eingereicht von  Günter Paul
Behandlungsdatum  20. Juni 1988

Fragetext
In der Beantwortung (Nr. 88.636, BR gutgeheissen 1. Juni 1988) der Einfachen Anfrage Grendelmeier zum Verbot von C-Waffen schreibt der Bundesrat zu den Vernichtungsschritten bei C-Waffen und Produktionsanlagen ".... doch fordert ein Mitgliedstaat das Recht, noch während mehrerer Jahre der 10-jährigen Vernichtungsperiode einen Sicherheitsvorrat an chemischen Waffen aufrechterhalten zu dürfen". Um welchen Staat handelt es sich dabei?

Antwort des Bundesrates
M. Felber, conseiller fédéral: Le pays auquel nous faisons allusion dans la réponse à Mme Grendelmeier, à propos de l'interdiction globale et complète des armes chimiques, est la France. Bien que la future convention demande l'abandon des armes chimiques et le démontage des installations de production de celles-ci, la France propose que les Etats parties puissent maintenir un stock de sécurité pendant la période prévue par la convention pour la destruction de ces armes. Il s'agit d'une proposition qui n'est pas encore acceptée par la Conférence du désarmement.


  http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1988/d_fra_19885135.htm
Texte français
88.5135 - Fra. Günter Paul.
MIG-29 in die Evaluation einbeziehen

Eingereicht von  Günter Paul
Behandlungsdatum  26. September 1988

Fragetext
Anlässlich einer Flugdemonstration in Farnborough führte der stellvertretende sowjetische Luftfahrtminister an einer Medienkonferenz aus, sein Land wäre bereit, der Schweiz den MIG-29 zur Verfügung zu stellen - allerdings müsste die Initiative von der Schweizer Regierung ausgehen. Ich frage den Bundesrat: 1. Ist er bereit, den MIG-29 in die laufende Evaluation neben F-16 und F-18 angesichts der neuen Situation mit einzubeziehen? 2. Sind bereits diesbezügliche Kontakte aufgenommen worden?

Antwort des Bundesrates
Bundesrat Koller: Der sowjetische Flugzeugtyp MIG-29 kann nicht in die laufende Evaluation für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeuges für unsere Flugwaffe einbezogen werden, weil diese kurz vor dem Abschluss steht. Wir hoffen, den Typenentscheid in den nächsten Wochen treffen zu können. Dies gilt im übrigen nicht nur für den MIG-29, sondern auch für Flugzeuge aus westlichen Herstellerländern. Das offenbar in Farnborough unterbreitete Angebot der UdSSR, das übrigens bis heute nicht offiziell bestätigt wurde, kommt somit zu spät. Ob in Zukunft Flugzeuge oder anderes Rüstungsmaterial aus einem Oststaat beschafft werden soll und kann, hängt ab von den Bedingungen, die an eine solche Beschaffung allenfalls geknüpft würden, insbesondere auch von der Bereitschaft des Lieferstaats, sich unseren Bedingungen bezüglich Offenlegung aller technischen Daten, Erprobung in unserem eigenen Land mit eigenem Pesonal und Kompensation für unsere einheimische Industrie zu unterziehen.

Zusatzfrage
Günter: Ich danke dem Präsidenten für die Möglichkeit, dass ich jetzt eine Zusatzfrage stellen darf, da Herr Meier und ich ja dasselbe Thema behandeln. Wenn ich recht orientiert bin, Herr Bundesrat, hat die Sowjetunion nicht ein Angebot unterbreitet, sondern gesagt, sie wäre bereit, den MIG-29 zur Verfügung zu stellen, wenn wir darum bitten. Das Problem, das uns hier beschäftigt, ist doch: Warum haben wir bis jetzt nie gefragt? Wurde überhaupt je überlegt, den anderen grossen Block auch in die Evaluation einzubeziehen? Ich glaube, dass unsere Soldaten ein Recht haben, die besten Waffen zu den günstigsten Preisen zu bekommen. Eine Selbstbeschränkung nur auf eine Supermacht führt automatisch zu einer Beschränkung des Wettbewerbs und zu höheren Preisen. Bundesrat Koller: Die Zusatzfrage von Herrn Meier betreffend Beschaffung F-16 oder F-18 und der Landerechte in den USA hat eigentlich mit der ursprünglichen Frage nach der Beschaffung des MIG-29 nichts zu tun. Aber ich kann Ihnen trotzdem eine Antwort geben! Wir haben immer gesagt, dass wir die Beschaffung dieses neuen Kampfflugzeuges nach militärischen Kriterien beurteilen, die den Ausschlag geben werden. Zur zweiten Frage, die von Herrn Günter gestellt wurde: Warum hat man denn eigentlich nie nach Rüstungsmaterial aus dem Osten gefragt? Das hat vor allem damit zu tun, dass die Oststaaten bisher nicht bereit waren, sich unseren Bedingungen, die ich im einzelnen aufgeführt habe, zu unterziehen. Ob sich das jetzt im Zeichen von "Glasnost" und "Perestroika" ändern wird, werden wir sorgfältig abklären.


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1988/d_gesch_19880857_002.htm
  Texte français
88.857 - Interpellation.
KSZE-Abrüstungskonferenz. Ausschluss der Schweiz

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  14.12.1988
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Dem Vernehmen nach sollen die N+N-Staaten von den Abrüstungsgesprächen im Rahmen des KSZE-Prozesses ausgeschlossen werden. Vorgesehen ist nur ein Info-Link. Ich frage daher den Bundesrat: 1. Stimmt es, dass am Wiener Folgetreffen der KSZE beschlossen wurde, dass die Gespräche über Rüstungskontrolle und Abrüstung nur zwischen den paktgebundenen Staaten geführt werden sollen, so dass die neutralen und nichtgebundenen Staaten ausgeschlossen sind und höchstens über einen "Info-Link" orientiert werden sollen? 2. Wie beurteilt der Bundesrat diesen Ausschluss? Ist die Frage der Abrüstung in Europa für die Schweiz nicht interessant? 3. Welche Staaten haben am Wiener Folgetreffen vorgeschlagen, dass die N+N-Staaten den Abrüstungsgesprächen ausgeschlossen und an den Katzentisch verwiesen werden? 4. Welche Schritte wurden von der Schweiz und den anderen N+N-Staaten unternommen, um an den Abrüstungsgesprächen gleichberechtigt teilnehmen zu können? 5. Hat der Bundesrat gegenüber denjenigen Staaten, die den Ausschluss der N+N-Staaten verlangten, klargemacht, dass ein derartiges Begehren von der Schweiz als unerfreulich beurteilt werden muss? Gedenkt er dies eventuell noch zu tun?

Begründung     Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates 13.02.1989
Das KSZE-Folgetreffen in Wien hat zwei Verhandlungsforen ins Leben gerufen, die in Wien ab 9. März 1989 parallel tagen werden. Dabei handelt es sich einerseits um die Fortsetzung der Arbeiten der Stockholmer Konferenz über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Massnahmen, an welcher sämtliche 35 Staaten der KSZE teilnehmen werden; andererseits werden neue "Verhandlungen über Konventionelle Streitkräfte in Europa" beginnen, woran zumindest in einer ersten Phase nue die 23 Bündnisstaaten NATO/WAPA angehören. Die Schweiz hat sich diesem Vorhaben nicht widersetzt, sondern es an bestimmte Bedingungen geknüpft und unterstützt; dies aus folgen den Gründen: 1. Die Verhandlungen der 23 verfolgen eine zweifache Zielsetzung: ein Gleichgewicht im Bereiche der konventionellen Streitkräfte zwischen Ost und West herstellen und ein deutlich niedrigeres Rüstungsniveau anstreben. Ergebnis dieses Doppelziels sollte sein, dass beidseits lediglich die zur Verteidigung notwendigen Streitkräfte aufrechterhalten werden. Aus diesem Grunde konzen trieren sich die ersten Verhandlungsphasen vor allem auf Streit kräfte mit offensivem Charakter. Die neutralen und nichtgebun denen Staaten verfügen jedoch über keinerlei Streitkräfte offen siven Charakters. Daraus ergibt sich, dass in den ersten Phasen dieser Verhandlungen für die N+N kein Grund zur Teilnahme be steht. 2. Die Streitkräfte der N+N mit ihrem ausschliesslich defensiven Charakter stellen bereits heute einen Faktor der Stabilität und des Gleichgewichtes in Europa dar. Es wäre deshalb riskant, in einem allzu frühen Verhandlungszeitpunkt diese Streitkräfte ins Spiel zu bringen, wäre doch damit die Gefahr der Wahrnehmung einzelner sektorieller Vakuen verbunden. Die Allianzen könnten sich zu Reaktionen veranlasst sehen, die gegen die Ziele der Verhandlungen und gegen die Sicherheit der N+N verstossen könnten. 3. Der Bundesrat ist daran interessiert, dass die Verhandlungen über die konventionellen Streitkräfte rasch und mit einem be deutsamen Ergebnis abgeschlossen werden können. Er ist der Auffassung, dass das gegenwärtige politische Klima zwischen Ost und West und die in Wien getroffenen Vorkehrungen eine vielver sprechende Ausganslage bieten. Eine sämtlichen 35 Staaten offene Verhandlung käme jedoch mit Sicherheit langsamer und wahrscheinlich auch mühsamer voran, hätte die doch all den sehr unterschiedlichen und von denjenigen der Allianzen abweichenden Anliegen der N+N Rechnung zu tragen. Keiner der 23 Teilnehmer war bereit, dieses Risiko einzugehen. 4. Hingegen haben die Schweiz und die übrigen N+N verlangt und zugesichert erhalten, dass die Verhandlungen der 23 im Rahmen der KSZE ablaufen. Damit soll für die Zukunft sichergestellt werden, dass allfällig notwendig werdende Anpassungen ohne grössere Schwierigkeiten vorgenommen werden können, und zwar falls die Verhandlungsresultate dies rechtfertigen - im Rahmen eines der KSZE-Folgetreffen, die ungefähr alle 3 Jahre statt finden. Ausserdem haben sich die 23 Teilnehmer verpflichtet, die N+N über den Stand der Arbeiten umfassend und regelmässig zu infor mieren und gleichzeitig in ihren Verhandlungen den in Bezug auf ihre Sicherheit geäusserten Ansichten der N+N Rechnung zu tragen. Diese verpflichtende Bestimmung bedeutet nichts anderes, als dass die N+N ein Recht haben, im Wege bi- und miltilateraler Konsultationen ihre nationalen Interessen zur Geltung zu bringen. 5. Der Bundesrat sieht daher keine Veranlassung, weitere Schritte gegen die getroffene Lösung zu unternehmen. Das nächste Folge treffen der KDZE wird Gelegenheit bieten, die Funktionsweise der getroffenen Vorkehrungen zu überprüfen.

Chronologie  17.03.1989 Nationalrat (N AB 1989 II)

Erledigt durch schriftliche Antwort des BR

Mitunterzeichnende  Braunschweig, Danuser, Dünki, Jaeger, Maeder, Müller-Aargau, Oester, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans, Zwygart (11)


 http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1989/d_gesch_19890426_002.htm
Texte français
89.426 - Interpellation.
Schweizer Radio International. Sendungen in russischer Sprache

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  17.03.1989
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass angesichts der Umstände sowie der politischen und wirtschaftlichen Wichtigkeit über die Koordinationskommission für die Präsenz der Schweiz im Ausland (GG) möglichst rasch erreicht werden wollte, dass SRI Sendungen in russischer Sprache aufnimmt?

Begründung     Ohne Begründung

Chronologie     Nationalrat (N AB 1989 III, 1168)

Erledigt durch die schriftliche Antwort des BR

Mitunterzeichnende  Grendelmeier, Leuenberger-Solothurn, Mühlemann, Pini, Wiederkehr (5)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1989/d_gesch_19890462_002.htm
  Texte français
89.462 - Motion.
Rehabilitierung der Spanienkämpfer

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  07.06.1989
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, dem Parlament eine Vorlage betreffend die Rehabilitierung der Spanienkämpfer vorzulegen. Die Vorlage soll einen Beschluss der Bundesversammlung ermöglichen, der festhält, dass die Schweizer, die zur Verteidigung der spanischen Republik am Bürgerkrieg von 1936-39 teilnahmen, zur Abwehr der faschistischen Bedrohung Europas und zur Verteidigung der Demokratie beitrugen und damit im wohlverstandenen höheren Interesse der Schweiz handelten. Es ist festzustellen, dass die Verurteilung der Spanienkämpfer durch schweizerische Gerichte ein moralisches Unrecht darstellt, und dass die heutige Schweiz ihren Respekt vor dem Einsatz und dem Opfermut der Spanierkämpfer bekunden will.

Begründung     Ohne Begründung

Erklärung des Bundesrates 06.09.1989
Der BR beantragt, die Mo abzulehnen

Chronologie     21.06.1991 Nationalrat Abgeschrieben (Kein Nachweis im Amtlichen Bulletin)
Abgeschrieben: Nicht innert zwei Jahren seit Einreichung behandelt. Kein Nachweis im AB

Mitunterzeichnende  Ammann, Bäumlin Richard, Bäumlin Ursula, Braunschweig, Bundi, Euler, Fankhauser, Fehr, Grendelmeier, Hafner Ursula, Haller, Herczog, Jaeger, Leutenegger Oberholzer, Maeder, Morf, Ott, Reimann Fritz, Stappung, Thür, Ulrich, Weder-Basel, Wiederkehr, Zbinden Hans, Züger (25)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1989/d_gesch_19890732_002.htm
 Texte français
89.732 - Motion.
Kontrolle von Staatsschutz und Nachrichtendienst

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  06.12.1989
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Den eidgenössischen Räten ist eine Vorlage zu unterbreiten, wonach die parlamentarische Kontrolle der Organe des Staatsschutzes und des Nachrichtendienstes durch ein Vertrauensleutekollegium erfolgt, in dem jede Fraktion mit einem Mitglied vertreten ist. Dieses Gremium soll die Richtlinien der Arbeit dieser Dienste überwachen.

Begründung
Der PUK-Bericht hat deutlich gemacht, dass die parlamentarische Kontrolle des Staatsschutzes absolut nicht genügt. Die mangelnde Kontrolle durch den Bundesrat dürfte mit der fehlenden parlamentarischen Aufsicht zusammenhängen. Die Tätigkeit der GPK zeigt deutlich, dass sich diese beiden Kontrollen ergänzen und stimulieren. Es ist deshalb angebracht, die bestehende Lücke zu füllen. Der Nachrichtendienst ist bezüglich des Problems der Geheimhaltung in einer ähnlichen Situation wie der Staatsschutz. Es geht aber auch dort nicht an, dass die Geheimhaltung zur Ausschaltung des Parlaments führt. Der besondere Charakter der beiden Dienste sollte auch zu einer besonderen und damit angemessenen Form der parlamentarischen Kontrolle führen. Die Probleme in diesen Spezialbereichen sind anders als in der übrigen Bundesverwaltung. Die GPK, die ohnehin überlastet ist, dürfte deshalb auch von den Methoden her nicht das geeignete Ueberwachungsorgan sein. Die vorgeschlagene Kontrolle ist keine Einzelfallkontrolle, sondern eine Ueberwachung der Richtlinien der Arbeit der beiden Dienste. Der Bundesrat sollte sich bei der Wahrnehmung seiner politischen Führungsrolle, die er in Zukunft wahrnehmen muss, politisch abstützen können. Die genaue Ausgestaltung der Arbeit des Vertrauensleutekollegiums wird bewusst in der Motion nicht umschrieben, da diese Frage in Kenntnis der zukünftigen Ausgestaltung, Unterstellung und Führung der beiden Dienste gelöst werden muss.

Antwort des Bundesrates 21.02.1990
Die Kontrolle der Staatsschutztätigkeit bildet bereits Gegenstand der Parlamentarischen Initiative der PUK. Es ist deshalb zweckmässig, vorerst das Ergebnis der Behandlung dieser Initiative abzuwarten und die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Erklärung des Bundesrates 21.02.1990
Der BR beantragt, die Mo in ein Po umzuwandeln

Chronologie     06.03.1990 Nationalrat Als Po angenommen (N AB 1990 II, 225/ 238)

Mitunterzeichnende  Biel, Dünki, Grendelmeier, Jaeger, Maeder, Müller-Aargau, Oester, Weder-Basel, Wiederkehr, Zwygart (10)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1989/d_gesch_19891183_002.htm
  Texte français
89.1183 - Einfache Anfrage.
F-18. Uebungsabbruch

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  15.12.1989
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Immer deutlicher zeichnet sich ab, dass die F-18-Beschaffung zu einem finanziellen und einem rüstungspolitischen Abenteuer für den Bund zu werden droht. Auch im Volk nimmt die Akzeptanz für diese Beschaffung immer mehr ab. Ich frage daher den Bundesrat, ob er nicht erwägt, die Beschaffungsübung abzubrechen und nach neuen Wegen zu suchen, die im Rahmen der sich verändernden Lage in Europa einen sinnvollen Einsatz der vorgesehenen Mittel gestatten?

Begründung     Ohne Begründung

Antwort des Bundesrates 28.02.1990
Ungeachtet der Bemühungen um Rüstungskontrolle und Abrüstung ist festzustellen, dass die Luftkriegsmittel im europäischen Raum fortwährend massiv verstärkt werden. Aeltere Flugzeuge werden laufend durch modernste Kampfflugzeuge und Helikopter ersetzt. Nach aktuellen Schätzungen haben NATO und Warschauer Pakt je rund 1400 Flugzeuge in Mitteleuropa stationiert, die den schweizerischen Luftraum erreichen können. Wenn wir die uns umgebenden militärischen Potentiale analysieren, so stellen wir fest, dass die potentielle Bedrohung vor allem aus der Luft kommt. Demgegenüber ist gegenwärtig die terrestrische Bedrohung wesentlich geringer. Im Spannungsfall bestünde eine grosse Wahrscheinlichkeit, dass ein Teil des vorhandenen Luftkriegpotentials ohne entsprechende Gegenmassnahmen unseren Luftraum missbräuchlich verwenden würde. Die neusten Flugzeuge, die in Europa im Einsatz stehen, weisen gegenüber den Flugzeugen unserer Flugwaffe einen technologischen Vorsprung von zwei Generationen auf. Im Kampf am Boden können Geländervorteile die technologischen Unterlegenheit der eingesetzten Waffen teilweise kompensieren. In der Luftverteidigung gilt dies nicht. Hier begegnen sich Flugzeuge direkt und Technologie entscheidet über Technologie. Wenn wir unsere unbestrittenen sicherheitspolitischen Ziele erreichen wollen, erfordert dies eine genügend starke Luftverteidigung. Nur mit modernen Kampfflugzeugen hat unsere Armee angesichts der modernen Bedrohungen eine dissuasive Wirkung, kann also Krieg durch Verteidigungsbereitschaft verhindern. Ohne Herrschaft über den eigenen Luftraum können wir unser Staatsgebiet nicht behaupten, und wir würden die Handlungsfreiheit in der Luft und am Boden verlieren. Auch die Chancen beim Kampf am Boden hängen zunehmend von den Kräfteverhältnissen in der Luft ab. Gleichzeitig würden wir unsere Bevölkerung und unsere Erdtruppen ohne starke Luftverteidigung schutzlos Angriffen aus der Luft aussetzen. Die Glaubwürdigkeit unsere Luftverteidigung erfordet eine Kombination verschiedener aufeinander abgestimmter Mittel. Nötig sind sowohl Kampfflugzeuge, als auch Fliegerabwehr sowie Aufklärungs- und Führungsmittel. Da die Fliegerabwehr gegnerische Flugzeuge indessen weder identifizieren noch abfangen, sondern nur bekämpfen kann, sind nur allwettertaugliche Hochleistungsflugzeuge in der Lage, solche Aufgaben jederzeit und differenziert zu erfüllen. Ein Kampfflugzeug der neusten Generation ist zur Erfüllung dieser Aufgaben unentbehrlich. Hier besteht die grösste und schmerzlichste Lücke bei unserer Verteidigungsfähigkeit; unsere Flugwaffe ist nicht mehr in der Lage, die heute im Ausland eingeführten Flugzeuge abzufangen. Darum ist die Beschaffung einer minimalen Zahl neuer, leistungsfähiger Kampfflugzeuge zwingend und dringend. Die Kampfflugzeugbeschaffung kann nicht ungeachtet der weltpolitischen Umwälzungen erfolgen. Der Bundesrat hat deshalb am 24. Januar 1990 beschlossen, vor dem Entscheid über die Botschaft an die eidg. Räte eine neue Bedrohungsanalyse vorzunehmen. Diese wird in den für Mitte Jahr vorgesehenen neuen sicherheitspolitischen Bericht einfliessen. Auf der Grundlage einer aktuellen sicherheitspolitschen Lagebeurteilung sollte es dem Bundesrat wie dem Parlament möglich sein, den Auftrag an die Luftwaffe zu definieren und die Opportunität einer Kampfflugzeugbeschaffung zu beurteilen. Gleichzeitig hat der Bundesrat das EMD beauftragt, die Botschaft für die Beschaffung von Kampfflugzeugen F/A-18 weiter zu bearbeiten und ihm zwei Varianten zum Entscheid vorzulegen: Kauf der vorgesehenen 34 Flugzeuge bzw. Kauf von nur 24 Flugzeugen, verbunden mit der Option für 10 weitere Flugzeuge, die später zu beschliessen wären.

Chronologie     Nationalrat (N AB 1990 II, 774)


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1990/d_fra_19905111.htm
  Texte français
90.5111 - Fra. Günter Paul.
Illegale Aktion der Bundesanwaltschaft

Eingereicht von  Günter Paul
Behandlungsdatum  11. Juni 1990

Fragetext
Dem Puk-Zusatzbericht ist zu entnehmen, dass in einer illegalen Ueberwachungsaktion von PTT-Verantwortlichen und Leuten der Bundesanwaltschaft gewonnenes Material ins Ausland ging und dort verraten wurde. Damit war die Schweiz kompromittiert. Der Bundesrat wird nun um Auskunft gebeten, ob er damals von den Verantwortlichen in der Bundesanwaltschaft so rechtzeitig orientiert wurde, dass der Bundesrat und insbesondere das EDA aussenpolitisch eine Schadeneingrenzung vornehmen und die nötigen Vorsichtsmassnahmen treffen konnten, damit unser Land durch diese Unvorsichtigkeit und illegale Aktion nicht noch mehr zu Schaden kam.

Antwort des Bundesrates
Bundespräsident Koller: Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten grundsätzlich legal und notwendig ist. Die Räte haben 1958 vom Bundesrat ausdrücklich verlangt, dass die Zusammenarbeit mit ausländischen Diensten direkt erfolgt und nicht über den Bundesanwalt, den Departementschef oder den Bundesrat laufen soll. Sie haben dies mit einem separaten Bundesbeschluss über die Geschäftsführung der Bundesanwaltschaft implizit bekräftigt. Ich verweise auf Bundesblatt 1958 II, 811. Die Bundesanwaltschaft hat 1985 die Departementsvorsteherin über den Vorfall sofort informiert. Ein aussenpolitischer Schaden ist nicht eingetreten


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1991/d_fra_19915064.htm
  Texte français
91.5064 - Fra. Günter Paul.
Albanische Flüchtlinge. Massnahmen der Schweiz

Eingereicht von  Günter Paul
Behandlungsdatum  18. März 1991

Fragetext
Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass ein demokratischer Umschwung in Albanien sehr wünschenswert wäre? Wie gross ist die Gefährdung von Vertretern einerDemokratisierung Albaniens in diesem Land? Aus welchen Gründen fliehen heute Albaner unter misslichsten Umständen? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass diese Flüchtlinge Hilfe brauchen? Wie beurteilt er die präventive Verhaftung von Albanern im Tessin, um zu verhindern, dass sie Landsleuten in Not helfen? Was hat der Bundesrat unternommen, um in der kritischen Situation den Betroffenen, aber auch den italienischen Behörden zu helfen? Welche weiteren Massnahmen zur Hilfe an in Not geratene Albaner, aber auch zur Stabilisierung der demokratischen Entwicklung in Albanien, sind vom Bundesrat vorgesehen?

Antwort des Bundesrates
M. Felber, conseiller fédéral: Le Conseil fédéral est favorable à un processus de démocratisation et de libéralisation en Albanie. C'est ce que nous avons déclaré au ministre des affaires étrangère albanais, M. Malile. Le secrétaire d'Etat aux affaires étrangères a également fait connaître la position suisse à l'occasion de son voyage à Tirana ainsi qu'au premier ministre Nanosfato au cours du Forum économique de Davos. L'Albanie se trouve dans une période de transition. Le système stalinien s'y est assoupli, semble-t-il, depuis quelques mois et a fait preuve de tendance bienvenue à la libéralisation, également dans le domaine des libertés fondamentales. Ainsi que les derniers événements le montrent, le recours à d'anciennes pratiques de répression ne peut pas encore être exclu. Ces méthodes menacent tout spécialement les partisans de l'opposition. Le Conseil fédéral espère que les élections du 31 mars prochain feront avancer le processus de démocratisation. Dans ce contexte, le Département des affaires étangères a, à diverses reprises, fait savoir aux Albanais que la Suisse était disposée à déléguer des observateurs pour ces élections. Le Conseil fédéral décidera après ces dernières si, et dans quelle mesure, l'Albanie pourrait obtenir un soutien dans le domaine de la culture politique. La cause principale de l'exode réside, Monsieur le conseiller national, dans la situation des plus précaires dans laquelle se trouve l'approvisionnement général actuel en Albanie. Il s'agit donc pour ces migrations d'un mouvement de masse, spontané, qui ne peut être considéré ni comme une tentative d'exil, ni comme un véritable phénomène d'émigration. L'aide devra donc être adaptée en conséquence aux particularités albanaises, dans le cas présent être offerte dans le pays de premier accueil, actuellement l'Italie. Concernant l'arrestation préventive d'Albanais au Tessin, le chef du Département fédéral de justice et police répondra à cette question en même temps qu'à celle de Mme Fankhauser. Après la détérioration de la situation dans le courant de la semaine dernière, l'Aide humanitaire et le Corps suisse pour l'aide en cas de catastrophes ont offert leurs services à l'Italie et à l'Albanie, par l'intermédiaire des ambassades de Suisse à Rome et à Vienne. Les autorités italiennes à Berne nous ont remerciés d'avoir offert une aide, mais elles nous ont informés que celle-ci n'est pas immédiatement nécessaire. Par contre, le gouvernement albanais a accepté notre offre et s'est déclaré prêt à recevoir la visite d'une délégation suisse. Nous allons donc envoyer sur place une mission d'évaluation très prochainement. ANF901 Erledigt


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1996/d_gesch_19961096.htm
 Texte français
96.1096 - Einfache Anfrage.
Zukunft der Abrüstung in Europa

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  03.10.1996
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
1. Wie beurteilt der Bundesrat den Abrüstungsprozess in Europa der letzten Jahre (Implementation des KSE-Vertrages)?
2. Wie wirkt sich die geplante Nato-Osterweiterung auf den KSE-Vertrag aus? Wie bieten sich die im KSE-Vertrag vorgesehenen und die tatsächlichen militärischen Potentiale (Streitkräfteverhältnis, Waffenbestände) nach einem allfälligen Nato-Beitritt von Polen, Ungarn und der Tschechischen Republik dar?
3. Welche Konzepte und Ziele verfolgt der Bundesrat mit seiner Abrüstungspolitik in Europa? Wird er konstruktiv an einer allfälligen neuen Abrüstungsrunde teilnehmen, oder wird er wie bisher auf dem Sonderfall Schweiz beharren?
4. Die Rüstungskontrollbestimmungen des Dayton-Abkommens legen derart überhöhte Obergrenzen für die Bestände an Hauptwaffensystemen fest, dass in den Dayton-Staaten ein neues Wettrüsten droht. Zudem schweigt sich Dayton über die vorhandenen Bestände an Leichtwaffen (Gewehren usw.) aus, die für die persönliche Sicherheit der Menschen entscheidend sind. Was gedenkt der Bundesrat zu unternehmen, damit über Dayton hinaus der Abrüstungsprozess im Raum des ehemaligen Jugoslawiens vorangetrieben werden kann und Mittel für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung frei werden?

Antwort des Bundesrates vom 20. November 1996
1. Der Bundesrat betrachtet den Vertrag vom 19. November 1990 über konventionelle Streitkräfte in Europa (KSE) als militärischen Eckpfeiler der europäischen Sicherheit. Er verpflichtet die 30 Vertragsstaaten - 16 Nato-Staaten sowie die Länder des ehemaligen Warschauer Paktes (Wapa) und 6 GUS-Staaten -, ihre schweren konventionellen Waffen und Ausrüstungen vom Atlantik bis zum Ural um mehr als einen Drittel zu reduzieren. Die Reduktion um über 58 000 Kampfpanzer, gepanzerte Kampffahrzeuge, Artilleriegeschütze, Kampfflugzeuge und Kampfhubschrauber entspricht auch schweizerischen sicherheitspolitischen Interessen. Die Reduktion wurde von über 2500 Inspektionen begleitet. Durch das umfassende Informations- und Verifikationssystem wurde ein hohes Mass an Transparenz geschaffen.
An ihrer Überprüfungskonferenz vom Mai 1996 haben die Vertragsstaaten festgestellt, dass die im KSE-Vertrag enthaltenen Verpflichtungen insgesamt eingehalten worden sind. Für Russland und die Ukraine wurde eine neue Regelung gefunden, indem diesen beiden Staaten für die Reduktion von Kampfpanzern, gepanzerten Kampffahrzeugen und Artillerie in den Flanken drei zusätzliche Jahre eingeräumt werden, der territoriale Umfang der Flankenzone verkleinert wird und gleichzeitig die Obergrenzen in diesen Zonen erhöht werden. Im Gegenzug verpflichten sich Russland und die Ukraine, zusätzliche Inspektionen für die aus den Flankenzonen herausgelösten Gebiete zu akzeptieren.
2. An der KSE-Überprüfungskonferenz wurde von einigen Staaten die Ansicht geäussert, dass der Block-zu-Block-Charakter - Nato versus Wapa - des Vertrages der neuen Situation nach dem Ende des kalten Krieges nicht mehr angemessen sei und dass weitere Anpassungen des Vertrages erforderlich seien, ohne die bisherigen Errungenschaften und Grundstrukturen des Abkommens aufs Spiel zu setzen. Ein allfälliger Beitritt Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik zur Nato hätte tatsächlich zur Folge, dass die Nato über mehr als 3000 Kampfpanzer und mehr als 700 Kampfflugzeuge zusätzlich verfügen könnte. Obwohl Russland in seinen Beständen dadurch nicht direkt betroffen wird, empfindet Moskau diese Verschiebung des Kräftegleichgewichtes als nicht im Geiste des KSE-Abkommens liegend. Die Nato anerkennt grundsätzlich den Anpassungsbedarf des KSE-Abkommens und ist gewillt, diesem Rechnung zu tragen.
3. Die Einhaltung der KSE-Verpflichtungen ist aus der Sicht der Schweiz ein wesentlicher Beitrag zur militärischen Stabilität in Europa. Aufgrund der machtpolitischen Verhältnisse während des kalten Krieges, der schweizerischen Neutralität und der defensiv ausgerichteten schweizerischen Armee sah die Schweiz keine Veranlassung, sich an Verhandlungen der beiden Bündnisse über die Reduktion von übermässigen und ungleichgewichtigen konventionellen Waffenpotentialen in Europa zu beteiligen. Eine Beteiligung von neutralen und nichtgebundenen Staaten war von den anderen Staaten auch keineswegs erwünscht. Die Schweiz ist aber willens, an weiter führenden konventionellen Rüstungskontrollverhandlungen teilzunehmen, die alle OSZE-Teilnehmerstaaten umfassen, wobei die Besonderheiten des schweizerischen Wehrsystems, unter anderem die mobilmachungsabhängige Milizarmee, zu berücksichtigen wären.
Inzwischen verwirklichen die meisten OSZE-Staaten über die KSE-Verpflichtungen hinausgehende nationale Reduktions-, Reform- und Restrukturierungsprogramme. Die Schweiz hat im Rahmen der Armeereform 95 bereits erhebliche einseitige Personalreduktionen vorgenommen, die teilweise weit über Reduktionen von KSE-Staaten hinausgehen.
4. Am 16. Juni 1996 haben die Parteien des Abkommens von Dayton (Entitäten der Republik Bosnien-Herzegowina, von Kroatien und der Bundesrepublik Jugoslawien) ein Abkommen unterzeichnet, das vom KSE-Vertrag inspiriert ist. Hauptziel des Vertrages war es, eine subregionale militärische Stabilität zu erreichen. Das Abkommen führte für die Bundesrepublik Jugoslawien zu einer Reduktion des militärischen Potentials um rund einen Viertel. Kroatien und die Republik Bosnien-Herzegowina erhielten Obergrenzen, die je rund einen Drittel des ursprünglichen Bestandes von Jugoslawien ausmachten (in Bosnien mit einer Aufteilung von 2 zu 1 zwischen der kroatisch-muslimischen Föderation und der Serbischen Republik).
Insgesamt hat das Abkommen zu einer spürbaren Abrüstung geführt, wobei jene Parteien, die über ein geringeres militärisches Potential verfügten, ihre Bestände im vertraglich festgelegten Rahmen erhöhen dürfen. Die Einhaltung dieser Verpflichtungen wird nach ähnlich strengen Verfahren wie das KSE-Abkommen überprüft.
Die Schweiz führt als Vorsitzland der OSZE gegenwärtig Konsultationen für Verhandlungen um weiter gehende Abrüstungsmassnahmen, welche auch Staaten in der Nähe des ehemaligen Jugoslawiens einbeziehen.

Zuständig  Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Deskriptoren  Abrüstung; Europa; NATO; Rüstungskontrolle; europäische Sicherheit; Jugoslawien;


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1997/d_gesch_19973276.htm
 Texte français
97.3276 - Interpellation.
Stopp den üblen Blendern

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  09.06.1997
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Es nützt wohl der Verkehrssicherheit wenig, wenn in der Nacht ein Autofahrer sehr viel sieht, alle entgegenkommenden dafür nichts mehr sehen.
"Entgegen der immer wieder angeführten Behauptung der Hersteller und den von ihnen zitierten 'Experten' erzeugen Xenonscheinwerfer eine wesentlich stärkere Blendwirkung als konventionelle Halogenscheinwerfer. Ältere Verkehrsteilnehmer sind durch das Problem der Blendung im Strassenverkehr erheblich gefährdet. Um so mehr ist es erforderlich, vernünftige und den Vorgaben der physiologisch-optischen Wahrnehmung entsprechende Grenzwerte zu definieren." (Zitat aus "Medical Tribune" vom 16. Mai 1997 unter der Überschrift: "Superscheinwerfer oder üble Blender?")
Der Vorsitzende der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft, Prof. Dr. Bernhard Lachenmayr, meint zum selben Thema: "Es lässt sich jedoch feststellen, dass tatsächlich ein wesentlich stärkerer Blendeffekt vorliegt. Das immer ins Feld geführte Argument der 'Gewöhnung' oder der Verweis auf 'psychologische Effekte' ist ein Versuch der Volksverdummung ...."
Der Grund für die höhere Blendwirkung der Xenon-Gasentladungsscheinwerfer liegt zum einen darin, dass die Leuchtfläche kleiner ist als die der konventionellen Scheinwerfer. Zum anderen wird die Lichtverteilung sehr stark nach vorn und unten fokussiert. Beim Wippen des Fahrzeuges gerät ein entgegenkommender Verkehrsteilnehmer schnell in den extrem stark gebündelten Lichtkegel, vor allem dann, wenn sich ein derartiges Fahrzeug über eine Kuppe nähert und wenn die Strasse durch Regennässe spiegelt. Ausserdem ist die spektrale Verteilung der Xenon-Gasentladungsscheinwerfer ins Kurzwellige verschoben, weist also einen höheren Blauanteil auf als konventionelles Halogenlicht. Dies führt zu einer vermehrten Belastung der Adaptation. Beim Nachtsehen ist das Auge des Fahrzeuglenkers im Vergleich zum Tagessehen zu kürzeren Wellenlängen hin empfindlich (deshalb sieht eine grüne Wiese in der Nacht hell und weisslich aus, während ein rotes Kleidungsstück schwarz erscheint). Lichter mit hohem Blauanteil werden daher intensiver wahrgenommen als Lichter mit vermehrtem Gelb- oder Rotanteil. Die durch die neu zugelassenen Scheinwerfer entstehende Blendsituation ist für alle Verkehrsteilnehmer gefährlich, insbesondere aber für ältere Menschen, die ohnehin in Blendsituationen eher in Schwierigkeiten geraten.
Die gefährliche Entwicklung bedarf einer raschen Korrektur.
Ich frage den Bundesrat:
Ist der Bundesrat bereit, sich mit anderen europäischen Regierungen zusammen für eine Revision der gültigen Anforderungskriterien an Autoscheinwerfer einzusetzen, da diese offensichtlich aus physiologisch-optischer Sicht schlichtweg unzureichend sind und gerade bei schwierigen Strassenverhältnissen - statt die Situation zu verbessern - neue Gefahren entstehen lassen?

Antwort des Bundesrates vom 10. September 1997
Der Bundesrat hat mit den Verordnungen vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge die entsprechenden europäischen Vorschriften übernommen mit dem Ziel, dass Fahrzeuge, welche den EG-Richtlinien oder ECE-Reglementen (ECE = Economic Commission for Europe) entsprechen, in der Schweiz ohne weiteres zugelassen werden können.
Gasentladungsscheinwerfer sind herkömmlichen Halogenscheinwerfern in verschiedener Hinsicht deutlich überlegen. Sie bieten eine hellere und breitere Fahrbahnausleuchtung, haben die fünffache Lebensdauer und brauchen dabei etwa 30 Prozent weniger Strom. Die Anforderungen an Gasentladungsscheinwerfer und deren Lichtquellen sind in den ECE-Reglementen Nr. 98 bzw. 99 festgelegt. Der Bundesrat teilt die Auffassung der zuständigen Arbeitsgruppe der ECE, dass die Problematik der Blendung, wie sie bei Gasentladungsscheinwerfern der ersten Generation aufgetreten ist, mit der aktuellen Reglementierung der Gasentladungsscheinwerfer entschärft ist. Das maximal zulässige Streulicht oberhalb der Hell-Dunkel-Grenze ist so festgelegt, dass es den Maximalwerten herkömmlicher Scheinwerfer entspricht. Im weiteren sind eine automatische Leuchtweitenregulierung bzw. Niveauregulierung sowie eine Scheinwerferreinigungsanlage vorgeschrieben.
Die verstärkt empfundene Blendung von Gasentladungsscheinwerfern dürfte primär durch die ungewohnte Wahrnehmung bedingt sein. Aufgrund der Auffälligkeit des bläulich erscheinenden Lichts der Gasentladungsscheinwerfer erfolgt eine Blickzuwendung zum entsprechenden Objekt. Anfang der siebziger Jahre hatte die Einführung der "weissen" Halogenglühlampen einen ähnlichen Auffälligkeitseffekt. Auch damals wurde die Einführung dieser Lampen kritisiert, bis das neue Licht für die Verkehrsteilnehmer seine Auffälligkeit verlor.
Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die Zulassung auf internationaler Ebene nicht rückgängig gemacht wird. Gemäss Entscheidung Nr. 95/460/EG vom 19. Oktober 1995 der EG-Kommission kann die EG-Typengenehmigung (nach Richtlinie Nr. 70/156/EWG) für Fahrzeuge erteilt werden, deren Scheinwerfer den obengenannten ECE-Reglementen entsprechen. Fahrzeuge mit einer EG-Typengenehmigung sind in der Schweiz ohne weitere Prüfung zugelassen. Eine Abkehr von diesem Prinzip würde den Bestrebungen des Bundesrates zur Harmonisierung der technischen Vorschriften zuwiderlaufen.

Chronologie:    10.10.1997 NR Die Diskussion wird verschoben.
18.06.1999 Abgeschrieben, weil seit mehr als zwei Jahren hängig.

Zuständig  Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

Mitunterzeichnende  Aguet Pierre - Alder Fredi - Chiffelle Pierre - Fässler-Osterwalder Hildegard - Günter Paul - Hafner Ursula - Hubmann Vreni - Leemann Ursula - Meyer Theo - Rechsteiner Rudolf - Ruffy Victor - von Allmen Hansueli - Widmer Hans - Zbinden Hans (14)

Deskriptoren  Sicherheit im Strassenverkehr; Fahrzeugausrüstung; Beleuchtung;


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1998/d_gesch_19983024.htm
 Texte français
98.3024 - Motion.
Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  22.01.1998
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Haftpflichtfällen einzurichten.
1. Diese Stelle sammelt neben den Stellungnahmen der Gerichtsgutachter insbesondere auch Privatgutachten der Kläger und Beklagten (allenfalls bei Bedarf in anonymisierter Form).
2. Die Stelle ist offen für Studien von Rechtsanwälten, Ärzten, Medien und weiteren sachlich interessierten Kreisen.
3. Ziel der Stelle ist
a. die erhöhte Sicherheit künftiger Patienten durch raschere Verbreitung des Wissens, wie Zwischenfälle entstanden sind und wie sie hätten vermieden werden können.
b. Funktion als Informationsstelle für Anwälte von Patienten und damit eine Verbesserung der Stellung der Patienten in Haftpflichtfällen.

Begründung
1. Schutz vor weiteren gleichen oder ähnlichen Zwischenfällen
Der beste Schutz vor der Wiederholung eines bedauerlichen Zwischenfalls ist das Wissen darum, wie es dazu kommen konnte. Heute wird dieses Wissen kaum verbreitet, da die "Verursacher" nicht informieren können, ohne ihre Stellung in einem eventuell stattfindenden Prozess zu gefährden. Während einer anschliessenden langen Phase des laufenden Verfahrens wird aus Prinzip weder vom Gericht noch von Klägern oder Beklagten informiert. Die Behörden halten sich ebenfalls still, weil sie das Verfahren nicht beeinflussen wollen. Nach dem Gerichtsurteil wird zwar das Gutachten eines allfälligen gerichtlichen Obergutachters bekannt. Die Privatgutachten (welche oft viel Wissenswertes enthalten) bleiben aber meist unpubliziert. Meist erfahren auch Fachkreise nur von einem Zwischenfall, wenn die Medien darüber berichten. Die entsprechenden Berichte sind aber fast immer so generell, dass daraus kaum spezifische Schlüsse gezogen werden können, welche Verfahren allenfalls wie zu ändern wären.
Eine Gutachtensammelstelle würde vermehrt zur Publikation von Studien anregen, welche sich ausserordentlich vorteilhaft auf die Prophylaxe möglicher Zwischenfälle auswirken könnten.
2. Rechtlicher Schutz der Patienten
Passiert Ärzten möglicherweise ein Kunstfehler, so rufen sie ihre Haftpflichtversicherungen an. Diese verfügen bereits heute über eine enorme Sammlung von Gutachten und Prozessunterlagen aus früheren Fällen. Sie können daher die Ärzte ausserordentlich kompetent beraten in bezug auf das günstigste weitere Verhalten, z. B. was gesagt werden darf, aber auch die möglichen Prozesschancen bei einer allfälligen Klage der Geschädigten.
Auf der Seite der Patienten gibt es einen derartigen Informationspool nicht. Zwar gibt es spezialisierte Anwälte. Aber auch die Versiertesten unter ihnen haben nicht annähernd vergleichbare Möglichkeiten, sich zu dokumentieren. Im Interesse der Rechtsgleichheit und der Prozesssicherheit ist es dringend nötig, dass mit einer Gutachtensammelstelle hier ein Gegengewicht geschaffen wird.
3. Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus
In vieldiskutierten Prozessen, aber auch beim Abwägen von Patienten, ob in einem bestimmten Fall Klage erhoben werden sollte, wird immer wieder der (meist unberechtigte) Verdacht erhoben, dass Ärztegutachter sowieso ihre Kollegen decken würden. Die Veröffentlichung der Gutachten in einem Prozess würde hier Klarheit und Sicherheit schaffen. Mit der Veröffentlichung würden Gutachten von Ärzten auch vermehrt einer kritischen Analyse durch Fachkollegen unterzogen werden können. Daraus würden sich mit Sicherheit Diskussionen ergeben, welche Zwischenfälle und Komplikationen von Behandlungen vermindern helfen.

Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat anerkennt, dass eine Gutachterstelle einen gewissen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit in der Medizin zu leisten vermöchte: Heute bestehen zwar bereits Gutachterstellen zur Abklärung medizinischer Zwischenfälle, wie beispielsweise diejenige der Verbindung der Schweizer Ärzte/FMH. Nachteilig wirkt sich allerdings die Tatsache aus, dass aus Gründen des Datenschutzes und des Urheberrechts Gutachten dieser und anderer Stellen in den allerwenigsten Fällen einem weiteren Interessentenkreis zugänglich gemacht werden können. Die Verwirklichung einer Schweizerischen Sammelstelle betreffend medizinische Kunstfehler wäre daher sinnvoll, setzt allerdings die Beseitigung verschiedener rechtlicher Schwierigkeiten voraus (u. a. Fragen der bundesstaatlichen Kompetenzaufteilung im Gesundheitswesen und Fragen datenschutz- bzw. urheberrechtlicher Art). Die vom Motionär geforderte Gutachterstelle kann damit ohne aufwendige Gesetz-, allenfalls Verfassungsgebungsverfahren nicht realisiert werden. Als Folge der beschränkten Ressourcen sieht sich der Bundesrat deshalb veranlasst, das wohl wünschenswerte, nicht aber prioritäre Anliegen nicht weiter zu verfolgen.

Erklärung des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.

Chronologie:    21.03.2000 NR Ablehnung.

Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle

Zuständig  Departement des Innern (EDI)

Mitunterzeichnende  Alder Fredi - Banga Boris - Baumann Stephanie - Burgener Thomas - Carobbio Werner - Gonseth Ruth - Grendelmeier Verena - Gross Jost - Gysin Remo - Haering Barbara - Hafner Ursula - Hubmann Vreni - Jans Armin - Jeanprêtre Francine - Jutzet Erwin - Keller Christine - Meier Samuel - Meyer Theo - Strahm Rudolf - Thür Hanspeter - Tschäppät Alexander - Vollmer Peter - von Allmen Hansueli - Weber Agnes - Zbinden Hans (25)

Deskriptoren  Medizin; Haftung; Expertise; medizinische Forschung; Patient/in;
 

Nationalrat - Frühjahrssession 2000 - Zwölfte Sitzung - 21.03.00-08h00
Conseil national - Session de printemps 2000 - Douzième séance - 21.03.00-08h00
AB 2000 N 375 / BO 2000 N 375

98.3024 Motion Günter Paul.
Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern
Motion Günter Paul.
Rapports concernant des fautes professionnelles médicales. Création d'un registre central

Einreichungsdatum 22.01.98     Date de dépôt 22.01.98
Nationalrat/Conseil national 21.03.00

Günter Paul (S, BE): Wenn ein Flugzeug abstürzt, versammeln sich sofort die Experten des Büros für Flugunfalluntersuchung, die keine rechtliche Abklärung machen, sondern vor allem schauen, was passiert ist, und zwar unter dem Gesichtspunkt, dass Ähnliches nicht noch einmal passieren soll.
Wenn im medizinischen Bereich, zum Beispiel in einem Spital, ein Zwischenfall passiert, dann orientiert man, wenn man korrekt ist, den Patienten und seine Angehörigen; man meldet es der Verwaltung, die es dann der Versicherung meldet. Dann sagt gar niemand mehr etwas dazu, und man hört nichts mehr darüber. Die Zeitungen sollten möglichst auch nichts darüber schreiben. Die Behörden schweigen auch, denn es ist ein laufendes Verfahren im Gang. Die Seite der Ärzte lässt Gutachten erstellen, die Seite der Geschädigten auch. Dann kommt es zu einem Gerichtsurteil. Was der Öffentlichkeit nach drei, vier Jahren bekannt wird, ist im besten Fall das Obergutachten und das Urteil. Alles andere bleibt verborgen, und ähnliche Zwischenfälle können sich wieder und wieder ereignen.
Wir sollten unbedingt etwas tun. Ein Vorschlag für einen Teilbereich ist das, was ich Ihnen beantrage; es soll nämlich eine öffentliche Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Kunstfehlern eingerichtet werden. Dort sollen die Gutachten gesammelt werden, die Obergutachten, aber auch die Privatgutachten, sofern sie verfügbar sind. Dort sollen sich Rechtsanwälte, Ärzte, Medien und sachlich interessierte Kreise orientieren können. Ziel des Ganzen ist eine höhere Sicherheit für Patienten, eine rasche Verbreitung des Wissens darüber, wie Zwischenfälle entstanden sind und vor allem wie man sie in Zukunft vermeiden kann. Die Sammelstelle hat ausserdem eine Funktion als Informationsstelle für Anwälte von Patienten.
Heute ist es ja so: Es gibt eine Sammelstelle für Gutachten, und zwar bei den Haftpflichtversicherern. Die Winterthur-Versicherungen haben eine grosse Gutachtensammelstelle, und wenn etwas passiert, kann die Ärzteseite auf die Gutachten zurückgreifen, aber sie bleiben bei der Versicherung. Daher kann eine Versicherung einem Arzt, dem ein Fehler passiert ist, recht genau sagen, wie seine Chancen in einem Prozess stehen.
Hingegen existiert für Patienten nichts Ähnliches. Auch die versiertesten Anwälte haben im besten Fall Erfahrungen mit einigen wenigen Fällen. Die Spiesse sind also nicht gleich lang.
Der rechtliche Schutz der Patienten würde irgendeine derartige Gutachtensammelstelle erfordern. Sie hätte zudem den Vorteil, dass dann die Arbeit der Gutachter verglichen werden könnte. Sie erinnern sich: Wenn in einem Haftpflichtfall ein Freispruch erfolgt, heisst es immer wieder: Ja, die ärztlichen Gutachter, da hackt natürlich keine Krähe einer anderen ein Auge aus; die Ärzte schützen einander. Es ist zwar nicht so, aber es gibt für das Publikum auch wenig Möglichkeiten, wirklich zu vergleichen, was die Gutachter geschrieben haben. Nach meiner Erfahrung stehen in den Gutachten sehr wertvolle Dinge, die es wirklich verdienten, verbreitet zu werden.
Wenn Sie jetzt die Stellungnahme des Bundesrates lesen - ich habe mich gefreut, als ich sie gelesen habe -, sehen Sie, dass über meinen Vorstoss lauter gute Dinge drinstehen, einfach mit Ausnahme des letzten Satzes. Nachdem der Bundesrat gelobt hat, was das für eine gute Idee sei, sagt er dann, als Folge der beschränkten Ressourcen sehe er sich nicht in der Lage, das wohl wünschenswerte, nicht aber prioritäre Anliegen weiterverfolgen zu können; daher müsse er die Motion ablehnen.
Ich habe etwas Unvorsichtiges gemacht, ich habe gesagt: "Der Bundesrat wird ersucht, eine schweizerische Sammelstelle für Gutachten zu medizinischen Haftpflichtfällen einzurichten." Das ist vermutlich das Problem. Ich weiss aber, dass z. B. die Schweizerische Patienten-Organisation, zusammen mit Juristen, aber auch mit Krankenkassen sehr daran interessiert wäre, dass eine Gutachtensammelstelle eingerichtet würde.
Meine Frage geht jetzt an Frau Bundesrätin Dreifuss: Wäre es in diesem Sinne nicht vernünftig, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, damit die Verwaltung prüft, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, eine öffentlich zugängliche Sammelstelle zu schaffen? Damit hätte man nicht nur diejenige der Versicherung, welche öffentlich nicht zugänglich ist - was nicht in meinem Sinn ist - und wenig dazu beiträgt, dass sich Zwischenfälle nicht wiederholen.
Es muss doch unser Ziel sein, dass sich Zwischenfälle nicht wiederholen! Sie erinnern sich an den Fall in Luzern, als eine Krankenschwester ein falsches Medikament gespritzt hat, weil die Etikette derjenigen des richtigen Medikamentes wirklich zum Verwechseln ähnlich sah. Es ist über zwei Jahre her, und nichts ist passiert. Das war ein öffentlich bekannter Zwischenfall. Es gibt aber Tausende von Fällen, die nicht bekannt sind. Hier ist ein weites Feld, wo wir tätig werden sollten. Auch das wäre ein massiver Beitrag zum Senken der Kosten im Gesundheitswesen. Aber es wäre vor allem ein Beitrag zur Sicherheit der Patienten, was auch aus ganz anderen als Kostengründen sehr wichtig wäre.
Frau Bundesrätin Dreifuss: Wäre es möglich, den Vorstoss als Postulat entgegenzunehmen, damit wenigstens die Idee als solche übernommen werden könnte?

Guisan Yves (R, VD): J'aimerais demander à mon collègue, le Dr Günter, s'il ne craint pas que la mise sur pied d'un tel registre ait justement un effet tout à fait opposé à celui de ses voeux. La transparence dans ce domaine est effectivement méritoire, mais elle a aussi ses effets potentiellement pervers. La faute médicale est un domaine extrêmement émotionnel. C'est pour cette raison que la Fédération des médecins suisses a mis sur pied un bureau d'expertise extrajudiciaire, qui a un effet de médiation plus que nécessairement un effet de jugement, qu'il s'agisse des confrères ou des malades. Et je pense que c'est une bonne manière de résoudre ce type de problème.
Par contre, je crains qu'un registre tel que vous l'imaginez soit un encouragement à la quérulence. Vous êtes anesthésiste. Je dois quand même vous rappeler que vos confrères américains, par exemple, paient plus de 100 000 dollars de primes d'assurance responsabilité civile en cas de faute professionnelle, que les opérateurs paient souvent entre 50 000 et 80 000 dollars, et que ces primes faramineuses sont reportées, bien entendu, sur les honoraires que paient les assurés et les assurances. Alors, je crois qu'on peut vraiment remettre en question la mise sur pied d'un registre tel que vous l'imaginez, à cause de ces effets-là.

Günter Paul (S, BE): Herr Kollege Guisan, ich habe keine diesbezüglichen Ängste. Zum ersten sind in Amerika die Haftpflichtprozesse sehr viel häufiger, weil dort ein total anderes System besteht und man ohne Risiko klagen kann. Das Risiko liegt in der Regel, wie Sie wissen, beim Juristen, der dann auch einen entsprechend hohen Anteil eines allfällig erzielten Gewinnes einstreicht. Da habe ich also keine Bedenken.
Hingegen gibt es natürlich heute einen unmöglichen Zustand. Ich nenne nur ein Beispiel: Vor etwa zehn Jahren ist hier im Raum Bern ein Kind gestorben - und sein Geschwister ist fast gestorben -, weil es während der Anästhesie zu viel Wasser erhalten hat. Ich kenne diesen Fall aus der "Berner Zeitung", sonst wüsste ich als Anästhesist es nicht. Ich habe dann auch nichts mehr gehört. Ich weiss nicht einmal, ob ein Urteil gesprochen wurde, was da entschieden wurde, weil ich einfach nicht orientiert bin, weil ich mich nicht informieren kann.
Jetzt noch zu dieser Schlichtungsstelle der Schweizer Ärzte: Das ist eine gute Einrichtung, Herr Kollege, und nach meiner Erfahrung urteilt sie neutral. Aber das Problem ist: Sie ist eine Einrichtung der Ärzte. In einem Haftpflichtfall ist das Problem nun einfach das, dass die Ärzte für die Betroffenen Partei sind. Es gibt zwei Gutachtenstellen, eine bei den Ärzten und eine beim Haftpflichtversicherer. Auf der öffentlichen Seite haben wir nichts; das wäre aber dringend notwendig.
Ich möchte noch einmal wiederholen: In jenen Gutachten, die ich gelesen habe, stehen viele intelligente Dinge. Ich habe praktisch bei jedem - auch bei den Privatgutachten - gedacht, es sei sehr schade, dass man es nicht publizieren könne. Man könnte viel daraus lernen, und das Publikum würde sehen, dass die Gutachter ihre Aufgabe sehr ernst nehmen. Ich glaube eben, dass gerade mehr Vertrauen erreicht würde, wenn wir eine solche Stelle einrichten könnten.

Dreifuss Ruth, conseillère fédérale: Je ne veux pas avoir la réaction qui consiste à souligner toutes les vertus de la motion et ensuite à dire qu'on ne veut pas l'accepter. Il faut que je soulève un peu les points critiques dans ce cas. Une telle mesure prise de façon isolée ne réalise pas les espoirs qu'on peut attendre d'elle. Il faut prendre toute une série de mesures. La sagesse veut que l'on réalise d'abord les mesures les plus évidentes, celles pour lesquelles on a déjà une base légale, celles qui ne coûtent rien ou peu de chose, avant de s'engager à mettre en application une mesure aussi lourde et avec un certain nombre de défauts dans la sélection des "Gutachten", etc., comme celle qui est préconisée par la motion.
Etant donné la longue soirée que vous avez eue hier et si le motionnaire ne m'en veut pas, je ne vais pas faire aujourd'hui l'énumération de tout ce que nous avons déjà mis en place, grâce à la loi sur l'assurance-maladie et à la surveillance des effets secondaires indésirables des médicaments à travers l'OICM et l'Office fédéral de la santé publique. Je ne vous dirai pas ce que nous essayons de mettre en place dans le contrôle de qualité, les guides de pratique médicale, etc. Ce que nous envisageons de faire, par contre, je l'évoque et c'est ma réponse à votre question, Monsieur Günter. Vous m'avez demandé si votre motion ne devrait pas être au moins transmise sous forme de postulat. Je dirai que nous avons déjà accepté sous forme de postulat une intervention que vous nous aviez également présentée, qui permet de répondre suffisamment à votre souci.
Le Conseil fédéral s'est déclaré prêt à examiner si les bases juridiques en vigueur seraient suffisantes pour permettre la création d'une commission chargée d'enquêter sur les accidents médicaux. C'est une intervention que vous avez déposée en 1998 et qui a été transmise sous forme de postulat. S'il devait s'avérer nécessaire de l'ajouter aux mesures susmentionnées, nous pourrions alors faire des propositions. Dans ce cadre-là, nous pouvons aussi examiner ce qu'il en est en termes de "Gutachten", puisqu'il est clair qu'une commission chargée d'enquêter sur les accidents médicaux devra se poser aussi la question de savoir de quoi elle dispose pour faire de telles enquêtes. Votre postulat de 1998 transmis couvre, à mes yeux, aussi le mandat élargi que vous auriez voulu nous donner avec cette motion. Je suis obligée de maintenir la position du Conseil fédéral, ce qui ne signifie pas que nous ne continuons pas à travailler sur le AB 2000 N 376 / BO 2000 N 376
contrôle de qualité, essentiel pour la médecine. Il est clair que, sur ce plan-là, il y a du travail à faire. Une enquête récente a montré que les maladies, voire même les décès iatrogènes, sont nombreux, beaucoup trop nombreux, et qu'il faut pouvoir en diminuer le nombre.

Abstimmung - Vote
Für Überweisung des Postulates .... 55 Stimmen     Dagegen .... 61 Stimmen


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1998/d_gesch_19983025.htm
 Texte français
98.3025 - Motion.
Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  22.01.1998
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Der Bundesrat wird ersucht, eine Kommission zur Untersuchung medizinischer Zwischenfälle zu schaffen.
Die Kommission ersucht auf Antrag von Ärzten, Patienten (bzw. ihren Angehörigen) und Spital- oder Gesundheitsbehörden medizinische Zwischenfälle.
Sie klärt die Umstände und Ursachen von schweren medizinischen Zwischenfällen ab und führt zur Vermeidung ähnlicher Zwischenfälle eine Untersuchung durch.
Die Kommission ist mit einer entsprechenden Infrastruktur zu versehen.
Sobald der Hergang des Zwischenfalles in wesentlichen Zügen klar ist, berät die Kommission die behandelnden Ärzte, wie der entstandene Schaden minimiert oder gar behoben werden kann, und erstattet einen kurzen Vorbericht zuhanden des Bundesamtes.
Wesentliche Untersuchungsergebnisse, die für eine Verhütung von erneuten Zwischenfällen von Bedeutung sind und Sofortmassnahmen erfordern, werden dem Bundesamt in einem Bericht gemeldet, der entsprechende Empfehlungen enthält.
Die rechtliche Würdigung der Umstände und Ursachen ist nicht Sache der Untersuchung.

Begründung
Der Vorstoss orientiert sich stark am Institut der Untersuchung von Flugunfällen (vgl. u. a. Luftfahrtgesetz Artikel 24ff. und Verordnung über die Untersuchung von Flugunfällen und schweren Vorfällen, Art. 18ff.). Diese Einrichtung hat sich für die Verbesserung der Flugsicherheit als sehr wertvoll erwiesen.
Ziel des Vorstosses ist nicht die rechtliche Beurteilung eines unglücklichen Ereignisses im Medizinalbereich, sondern die Verhütung der Wiederholung desselben oder eines ähnlichen Geschehens. Gegenüber der Untersuchung von Flugunfällen kommt im medizinischen Bereich die Beratung durch Experten dazu, wie ein entstandener Schaden allenfalls noch minimiert oder gar behoben werden kann.
Von Staates wegen erfolgte die Vorbeugung vor medizinischen Zwischenfällen bisher (neben der Ausbildung) vor allem durch Bestrafung allfällig erwischter Schuldiger. Es ist heute aber für ein modernes Sicherheitsverständnis unumgänglich, dass mehr Gewicht darauf gelegt wird, dass durch die Verbreitung des Wissens um die Entstehungsmechanismen eines Zwischenfalls die Anzahl der schwerwiegenden Ereignisse gesenkt wird. Eine diesbezügliche systematische Prophylaxe fehlt aber erstaunlicherweise heute vollständig.
Obwohl die vorgeschlagene Kommission einen erheblichen Aufwand erfordern wird, ist sie sowohl aus ökonomischen wie auch aus menschlichen Gründen nötig. Jeder Zwischenfall verursacht neben dem menschlichen Leid extreme Kosten. Vorbeugung und Verhütung sind also auf jeden Fall kostendämpfend. Das vorgeschlagene Vorgehen bringt aber auch eine erhöhte Qualität der Medizin und stellt ein ausgezeichnetes Mittel der Qualitätskontrolle dar. Beides ist im Sinne des KVG.
Heute gibt es keinen Weg, auf welchem Warnungen vor neu als gefährlich erkannten Vorgehensweisen oder noch wenig bekannte oder neue Komplikationen einer Therapie oder Untersuchung zuverlässig unter den medizinischen Anwendern verbreitet werden.
Das Institut der Flugunfalluntersuchung demonstriert die hohe Wirksamkeit der Methode der raschen fachkompetenten Untersuchung nach einem Ergebnis. Es zeigt modellartig, wie eine moderne Zwischenfallverhütung funktionieren sollte.
Es gilt nun, im Bereich der Medizin aus diesen Erfahrungen und Erkenntnissen ebenfalls die nötigen Schlüsse zu ziehen und zu handeln.

Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat ist mit dem Motionär der Auffassung, dass medizinische Zwischenfälle untersucht und ausgewertet werden müssen, damit die sich daraus ergebenden Konsequenzen rasch und klar den interessierten Kreisen aber auch der Öffentlichkeit kommuniziert werden können.
Heute bestehen bereits diverse Einrichtungen, wie sie in der Motion gefordert werden:
- Die Interkantonale Kontrollstelle für Heilmittel (IKS) und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) nehmen als Zulassungsbehörden in ihren jeweiligen Bereichen offiziell die Überwachung von Heilmittelnebenwirkungen (Pharmacovigilanz) in der Schweiz wahr und sind zugleich nationale Korrespondenten im Rahmen der Pharmacovigilanz der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Alle schwerwiegenden Vorkommnisse im Zusammenhang mit Heilmitteln werden hier gesammelt, analysiert und gegebenenfalls werden die erforderlichen Massnahmen getroffen.
- Im Bereich der Medizinprodukte sammelt das BAG aufgrund der Vigilance-Verpflichtung und gestützt auf Artikel 13 der Medizinprodukteverordnung vom 24. Januar 1996 bereits heute systematisch Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit Medizinprodukten stehen oder stehen können; das BAG ist zudem über das Resultat von Abklärungen zu orientieren.
- Im Bereich der medizinischen Radiologie müssen technische Störfälle an die Aufsichtsbehörde (BAG) gemeldet werden. Gegebenenfalls wird eine Untersuchung durchgeführt.
- Seit Beginn dieses Jahres sind zudem alle Erbringer medizinischer Leistungen, welche durch die Sozialversicherungen gedeckt sind, verpflichtet, Massnahmen zur Sicherung und Förderung der Qualität zu ergreifen (Art. 58 KVG und Artikel 77 KVV sowie nach Ansicht der SUVA in Ableitung aus Artikel 48 und Artikel 54 UVG. Zu jedem Qualitätsmanagementsystem gehört, dass Fehler und Zwischenfälle protokolliert, analysiert und ihre Wiederholung durch Korrekturmassnahmen verhindert werden.
Im neuen Heilmittelgesetz ist eine dem Sinn der Motion entsprechende Regelung in den Bereichen Heilmittel, Blut, Transplantate und Medizinprodukte vorgesehen.
Der Bundesrat ist überzeugt, dass durch die Zertifizierung der medizinischen Institutionen im Rahmen des schweizerischen Akkreditierungs-/Zertifizierungsprozesses eine weitere Verbesserung im Sinn des Motionärs vorgeschlagen wird. Dadurch lässt sich eine "Qualitätssicherung a priori" gewährleisten, und die Zahl von Zwischenfällen sollte damit wirksam reduziert werden. Dieser Prozess ist zurzeit im Aufbau; die Ergebnisse werden in den nächsten Jahren vorliegen und zeigen, wo allenfalls künftig Handlungsbedarf verbleibt und ob eine Kommission zur Untersuchung schwerer medizinischer Zwischenfälle eine sinnvolle Ergänzung des bestehenden und im Aufbau begriffenen Qualitätssicherungssystems darstellen könnte.
Der Bundesrat ist bereit abklären zu lassen, ob die bestehenden Rechtsgrundlagen genügen, um zusätzlich eine Kommission im Sinn des Motionärs einzusetzen.

Erklärung des Bundesrates vom 20. Mai 1998
Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.

Chronologie:    26.06.1998 NR Bekämpft; Diskussion verschoben.
09.10.1998 NR     Die Motion wird in Form eines Postulates überwiesen.

Zuständig  Departement des Innern (EDI)

Mitunterzeichnende  Alder Fredi - Banga Boris - Baumann Stephanie - Burgener Thomas - Carobbio Werner - Gonseth Ruth - Grendelmeier Verena - Gross Jost - Gysin Remo - Haering Barbara - Hafner Ursula - Hubmann Vreni - Jans Armin - Jeanprêtre Francine - Jutzet Erwin - Keller Christine - Meier Samuel - Meyer Theo - Strahm Rudolf - Thür Hanspeter - Tschäppät Alexander - Vollmer Peter - von Allmen Hansueli - Weber Agnes - Zbinden Hans (25)

Deskriptoren  Medizin; Qualitätssicherung; Schaden; Schadensfall; Expertenkommission;


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1998/d_fra_19985166.htm
98.5166 - Fra. Günter Paul.
Nichtunterzeichnete Konventionen

Eingereicht von  Günter Paul
Behandlungsdatum  5. Oktober 1998

Fragetext
Bis jetzt hat die Schweiz die Söldnerkonvention vom 4. Dezember 1989 International Convention against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries und die Konvention vom 9. Dezember 1994 über die Sicherheit von für die Uno tätigem Personal Convention on the Safety of United Nations and Associated Personnel nicht unterzeichnet, leider für die Sicherheit der Nationen und die Friedensarbeit der Uno wichtige Abkommen, die von möglichst vielen Staaten, insbesondere aber von der Schweiz, unterstützt werden sollten. 1. Was sind die Gründe dafür, dass die Unterschrift der Schweiz bis heute fehlt? 2. Kann der Bundesrat erklären, dass die Abkommen nun rasch unterzeichnet werden?

Antwort des Bundesrates
Cotti Flavio, Bundespräsident: Gemäss dem Bericht des Bundesrates von 1993 über die Aussenpolitik der Schweiz in den neunziger Jahren ist es ein Ziel der schweizerischen Politik, die wichtigsten Konventionen auf universeller Ebene im Bereich der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechtes zu ratifizieren. Was wir schon betont haben, bestätige ich hier: Als Priorität wird dem Parlament demnächst die Genehmigung der Genozid-Konvention und des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes vorgeschlagen. In den Debatten der Uno wird die Frage der Söldner wir müssen das offen sagen zurzeit nicht prioritär behandelt. Nur 16 Staaten haben die Söldnerkonvention (International Convention against the Recruitment, Use, Financing and Training of Mercenaries) ratifiziert, und sie ist noch nicht in Kraft getreten. Das Schweizer Recht ermöglichte übrigens den Behörden schon bis anhin die Bekämpfung des Söldnerwesens. Die Konvention über die Sicherheit des Uno-Personals (Convention on the Safety of United Nations and Associated Personnel), welche von 20 Staaten ratifiziert worden ist, enthält vor allem Verpflichtungen für diejenigen Staaten, auf deren Gebiet eine Uno-Operation stattfindet. Sie deckt jegliches Personal einer solchen Operation ab, unabhängig davon, ob es sich um Angehörige eines Vertragsstaates handelt oder nicht. Durch den Beitritt zu dieser Konvention würde die Schweiz in erster Linie ihre Solidarität gegenüber der internationalen Gemeinschaft und ihre Bereitschaft bekunden, auf Rechtsverletzungen zu reagieren. In diesem Sinne ist die Frage des Beitrittes positiv zu beantworten. Das Verfahren für eine Ratifizierung wird aber entsprechend den erwähnten Prioritäten weiterverfolgt. Unabhängig davon wird die Schweiz weiterhin den Respekt des humanitären Völkerrechtes fördern und dafür eintreten.

Zusatzfrage
Günter Paul (S, BE): Ich nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass zumindest im Bereich der Uno etwas gehen soll. Viele Schweizerinnen und Schweizer sind für die Uno im Einsatz, denn wir machen bei vielen Uno-Organisationen direkt mit. Ich bin froh, wenn die Konvention zum Schutze des Uno-Personals von der Schweiz mitunterzeichnet wird. Jetzt zur Frage der Söldner: Es ist mir bewusst, dass die Söldnerkonvention noch von zu wenig Staaten unterzeichnet ist. Aber ist es Ihnen bewusst, Herr Bundespräsident, dass gerade das Söldnerproblem nicht nur darin besteht, dass es Söldner gibt, sondern auch darin, dass Firmen Businessfirmen mit Sitz in Europa; ich denke vor allem an London damit heute ein Geschäft betreiben? Insofern ist es schon ein Problem, das uns auch betrifft. Cotti Flavio, Bundespräsident: Ich möchte Ihnen bestätigen, Herr Günter, dass man sich der Bedeutung dieser Konvention absolut bewusst ist. Die Elemente, die Sie erwähnt haben, sind uns auch bekannt. In meiner Antwort wollte ich einfach die Prioritätensetzung betonen. Die beiden erwähnten Prioritäten scheinen sich eindeutig in der allgemeinen politischen Bewertung durchzusetzen.


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/1999/d_gesch_19991084.htm
 Texte français
99.1084 - Einfache Anfrage.
Verletzung der Genfer Konvention

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  16.06.1999
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
In der Tageszeitung "Le Temps" vom 31. Mai 1999 im Artikel "Kosovo: guerre juste? stratégie criminelle?" äussert Luc Hafner, Oberst der Militärjustiz und Präsident des Divisionsgerichtes 1, die Meinung, dass die Nato während des Kosovo-Konfliktes ebenfalls die Genfer Konventionen verletzt hat: "Le fait que l'un des camps tue des civils ou les déporte n'autorise pas l'autre camp à faire de même à petite dose."
Für die Schweiz als Depositärstaat der Konventionen haben die Genfer Konventionen eine ganz besondere Bedeutung.
Ich frage daher den Bundesrat:
1. Teilt er die Auffassung von Oberst Hafner?
2. Was hat die Schweiz unternommen, um den Genfer Konventionen während des Konfliktes vermehrt Nachachtung zu verschaffen?
3. Kann der Bundesrat konkrete Schritte unternehmen, um mitzuhelfen, damit die USA endlich das Zusatzprotokoll vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Prot. II) ratifizieren?

Antwort des Bundesrates vom 8. September 1999
1. Die Tageszeitung "Le Temps" veröffentlichte am 31. Mai 1999 einen Artikel mit dem Titel: "Kosovo: guerre juste? stratégie criminelle?" Darin vertrat Herr Luc Hafner, Oberst und Präsident des Divisionsgerichtes 1, die Auffassung, dass die Nato während des Kosovo-Konfliktes die Genfer Konventionen verletzt habe und deren Befehlshaber wegen Kriegsverbrechen verfolgt werden sollten.
Der Bundesrat beabsichtigt nicht, sich zu den Erklärungen und Schlussfolgerungen von Herrn Hafner zu äussern. Dieser hat sich als Privatperson geäussert, und der erwähnte Artikel reflektiert seine persönliche Meinung. Auf jeden Fall könnte sich eine internationale - oder sogar nationale - Gerichtsbarkeit mit der Frage befassen, inwiefern das humanitäre Völkerrecht während dem erwähnten Konflikt angewendet wurde. Mehrere Privatpersonen haben dem Internationalen Strafgerichtshof für Ex-Jugoslawien einen Antrag unterbreitet, und die Bundesrepublik Jugoslawien hat sich ihrerseits an den Internationalen Gerichtshof gewendet.
In diesem Zusammenhang erachtet es der Bundesrat als angebracht, in Erinnerung zu rufen, dass die Konventionen während des betreffenden Konfliktes sehr wohl anwendbar waren. Schliesslich sind alle Mitglieder der Nato auch Parteien der Genfer Konventionen, und die Bundesrepublik Jugoslawien ist der Ansicht, dass sie durch diese Instrumente ebenfalls gebunden ist.
2. Getreu ihrer humanitären Tradition, ihrer Stellung als Vertragspartei und ihrer Funktion als Depositärstaat der Genfer Konventionen hat sich die Schweiz ohne zu zögern zugunsten der Respektierung des internationalen humanitären Rechtes während des Konfliktes ausgesprochen. Sie hat in einer bilateralen Demarche die Bundesrepublik Jugoslawien dazu aufgefordert, das humanitäre Recht zu respektieren. Zudem ist sie bei der Nato vorstellig geworden, um diese zum Schutz der Zivilbevölkerung sowie der ausländischen Vertretungen in der jugoslawischen Hauptstadt zu drängen.
Bekanntlich hat sich unser Land auch dafür eingesetzt, die Leiden der Opfer des Konfliktes zu mindern. Es sei z. B. an die Erklärung von Frau Bundespräsidentin Dreifuss vom 21. April 1999 vor dem Parlament erinnert. Erwähnenswert ist auch die humanitäre Hilfe, welche die Schweiz direkt - im Rahmen der Aktion "Alba" - oder in Zusammenarbeit mit anderen Staaten - im Rahmen der Aktion "Focus" - geleistet hat.
3. Traditionellerweise trägt die Schweiz aktiv zur Verbreitung des internationalen humanitären Rechtes bei. Die Respektierung dieses Rechtes ist eines der aussenpolitischen Ziele unseres Landes. Jedesmal, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, lädt die Schweiz die betreffenden Staaten dazu ein, Vertragsstaat der wichtigsten Instrumente des humanitären Rechtes, darunter der Genfer Konventionen und ihrer Zusatzprotokolle, zu werden. Damit folgt sie der Empfehlung der intergouvernementalen Expertengruppe für den Schutz der Kriegsopfer, die sich vom 19. bis 23. Januar 1995 in Genf versammelte. Auch die XXVI. Internationale Konferenz des Roten Kreuzes und des Roten Halbmondes hat sich in ihrer Empfehlung desselben Jahres in diesem Sinne ausgesprochen. Der Depositär eines Instrumentes des internationalen humanitären Völkerrechtes sollte demgemäss die Nichtvertragsstaaten einladen, diesem Instrument beizutreten. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte dieser auch angemessene Förderungsmassnahmen unternehmen.
Die USA sind weder Vertragspartei des Zusatzprotokolles I noch des Zusatzprotokolles II der Genfer Konventionen. Die Schweiz hat die USA in der Vergangenheit mehrmals dazu eingeladen, diesen Instrumenten beizutreten. Es versteht sich von selbst, dass die Schweiz ihre Anstrengungen in diesem Sinne weiterführen wird. Das Jubiläum des 50. Jahrestages der Genfer Konventionen wird es ihr erlauben, die betreffenden Staaten - darunter auch die USA - einzuladen, Vertragspartei der Genfer Konventionen oder ihrer Zusatzprotokolle zu werden. Die Vergrösserung der Anzahl von Vertragsstaaten stellt in dieser Hinsicht ein Ansporn für diejenigen Staaten dar, die noch nicht Vertragspartei sind.

Zuständig  Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA)

Amtliches Bulletin - die Wortprotokolle

Deskriptoren  internationales humanitäres Recht; Kosovo; NATO; Kriegsopfer; Krieg;


http://www.parlament.ch/afs/data/d/gesch/2000/d_gesch_20005212.htm
 Texte français
00.5212 - Fragestunde. Frage.
International Science and Technology Center. Beitritt der Schweiz

Eingereicht von  Günter Paul
Einreichungsdatum  04.12.2000
Eingereicht im  Nationalrat
Stand der Beratung  Erledigt

Eingereichter Text
Anlässlich des Besuches der Sicherheitspolitischen Kommission im AC-Laboratorium vom 2. November 2000 konnten sich die Kommissionsmitglieder von der guten dort geleisteten Arbeit überzeugen. Besonders wichtig schien die Arbeit im Rahmen des International Science and Technology Center (ISTC), einer Organisation, die sich mit der Proliferationsbekämpfung befasst. Leider ist die Schweiz aber beim ISTC bis heute nicht Vollmitglied, obwohl gerade die Bekämpfung der Proliferation auch für unser Land zentral ist. Die bisher geleistete Arbeit der Organisation ist nach Auskunft der Fachleute in Spiez sehr gut. Deshalb wurde ein Beitritt immer wieder ernsthaft ins Auge gefasst. Er wurde aber