15.März 1999
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bei der Übernahme des Auslandvermögens der IG Farben durch die SBG soll "einiges nicht mit rechten Dingen zugegangen" sein ("IG-Farben-Nachfolger plant Stiftung für Nazi-Opfer", NZZ, 23.2.99). Zulasten der fusionierten UBS AG könnten sodann zusätzlich mehrere Milliarden Franken dem Stiftungsvermögen zufliessen. Dies zumindest dann, wenn Ihre Position innert Frist richterlich geschützt werden sollte. Und wenn man für Ihre ehemalige Schweizer Tochterfirma INTERHANDEL vom 1966er Übernahmepreis von CHF 515 Millionen und der längerfristigen SBG-Eigenmittelverzinsung ausgeht (15,85% p.a. für 1980-1997, laut Brief der SBG-Wirtschaftsstudien-Abteilung vom 12.1.98).
Ihren entsprechenden Rechtsschritten steht u.E. dann nichts im Wege, wenn Sie unserer Empfehlung nachgekommen sind und Ihre Forderungen bezüglich Interhandel "bis spätestens 14.August 1998 (Schweizer Poststempel) per Einschreibbrief an den Verwaltungsrat der SBG, c/o UBS AG, Bahnhofstrasse 45, 8001 Zürich, umfassend" angemeldet haben. Gemäss Ihren Erwiederungen von Juli/Anfang August 1998, hatten Sie diese Absicht. Und gemäss Ihrem Antwortschreiben vom 7.9.98 besteht kein "aktueller Handlungsbedarf", d.h. Sie gehen davon aus, dass der amtliche Schuldenruf der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) von Ihrer Firma frist- und sachgerecht befolgt worden ist. Ein kürzlicher Anruf bei Ihnen veranlasst uns jedoch darauf hinzuweisen, dass eine unbezifferte Forderungseingabe nur im Rahmen einer bezifferten ordentlichen Forderungseingabe rechtlich geschützt werden könnte. Wie angekündigt, ist eine solche im Umfang von CHF 7'107'000'000 durch den Unterzeichnenden erfolgt. Dies zum Schutz von Forderungen insbesondere aus Treuhandfunktionen aus der Zeit vor, während und nach dem 2.Weltkrieg, provisorisch und unverbindlich inklusive denjenigen Ihrer Firma.
Wir überprüfen derzeit die Möglichkeit zur Herabsetzung dieser Forderungssumme. Dies der guten Ordnung halber und mit Blick auf die nächste UBS-Generalversammlung. Aber auch weil die SBG-Rechtsnachfolgerin UBS AG für alle im Rahmen des Schuldenrufs ordentlich angemeldeten Forderungen von Rechts wegen entsprechende Rücklagen vorzunehmen hat. Eine Möglichkeit zu einer solchen Entlastung böte sich wenn Ihre direkt angemeldeten Forderungen ordnungsgemäss beziffert und sich so mit den unsererseits angemeldeten Forderungen überschneiden würden. Wie schon in unserem Schreiben vom 26.August 1998 bekundet, wären wir an einer entsprechenden Klarstellung und "wirksameren Koordination der weiteren Schritte" interessiert. In Erwartung Ihrer dahingehenden Rückäusserung verbleiben wir,
mit freundlichen Grüssen
Anton Keller, Sekretär
Schweizer Investorenschutz-Vereinigung
[swissbit@solami.com]
Beilagen: UBS-Keller, 12.1., 28.8.98