Vorschlag zur Ergänzung von Art.312 StGB (Amtsmissbrauch)
Wer als öffentlich bedienstete Person ohne Not
und unter spitzfindiger und vernunftwidriger Auslegung
gesetzlicher Bestimmungen
den Bürger in der Wahrnehmung und Ausübung
seiner Rechte und Pflichten behindert,
wird vom öffentlichen Dienst suspendiert;
in schweren Fällen wird sie vom öffentlichen
Dienst ausgeschlossen.
zur Begründung und Illustrierung, siehe dazu
auch: www.solami.com/nations.htm
¦ www.solami.com/amende.htm
¦ www.solami.com/papillons.htm
Motion
RECHT AUF IRRTUM
Der Bundesrat wird eingeladen, das Recht auf Irrtum
wirksam zu schützen und zu fördern, und zwar als ein grundlegendes
und jedermann(frau) und jeder Institution zustehendes alt-neues Menschenrecht,
welches allerdings nur soweit anerkannt werden kann, als es untrennbar
mit der Verpflichtung verbunden ist, einen Irrtum ohne weiteres
einzugestehen, seine Wiederholung zu verhindern und seine negativen
Konsequenzen pro-aktiv zu beheben, und als es damit auch die individuelle
und die gesellschaftliche Entwicklung begünstigt. Nicht zuletzt zur
Entlastung der Gerichte sind dahingehend geeignete Massnahmen zu veranlassen,
und zwar sowohl im eigenen Kompetenzbereich, d.h. insbesondere in der eidgenössischen
Verwaltung, als auch gegenüber dem Ausland, z.B. im Rahmen der Menschenrechtskommissionen
der Vereinigten Nationen und des Europarates.