Bürger- (Majestäts-)Beleidigung

Vorschlag zur Ergänzung von Art.312 StGB (Amtsmissbrauch)

Wer als öffentlich bedienstete Person ohne Not
und unter spitzfindiger und vernunftwidriger Auslegung gesetzlicher Bestimmungen
den Bürger in der Wahrnehmung und Ausübung seiner Rechte und Pflichten behindert,
wird vom öffentlichen Dienst suspendiert;
in schweren Fällen wird sie vom öffentlichen Dienst ausgeschlossen.

zur Begründung und Illustrierung, siehe dazu auch:  www.solami.com/nations.htm ¦ www.solami.com/amende.htm ¦ www.solami.com/papillons.htm
 

Motion

RECHT AUF IRRTUM

Der Bundesrat wird eingeladen, das Recht auf Irrtum wirksam zu schützen und zu fördern, und zwar als ein grundlegendes und jedermann(frau) und jeder Institution zustehendes alt-neues Menschenrecht, welches allerdings nur soweit anerkannt werden kann, als es untrennbar mit der Verpflichtung verbunden ist, einen Irrtum ohne weiteres einzugestehen, seine Wiederholung zu verhindern und seine negativen Konsequenzen pro-aktiv zu beheben, und als es damit auch die individuelle und die gesellschaftliche Entwicklung begünstigt. Nicht zuletzt zur Entlastung der Gerichte sind dahingehend geeignete Massnahmen zu veranlassen, und zwar sowohl im eigenen Kompetenzbereich, d.h. insbesondere in der eidgenössischen Verwaltung, als auch gegenüber dem Ausland, z.B. im Rahmen der Menschenrechtskommissionen der Vereinigten Nationen und des Europarates.