In Sachen Alberto Petri vs. BSI
Reflektionen einer ersten Dokumentensichtung
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Im Sommer 1984 eröffnete die damalige Staatsanwältin von Lugano, Agnese Balestra Bianchi, ein Strafverfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung und Unterschlagung gegen den Direktor der BSI-Filiale von Melide (TI), Giancarlo Ranzoni. Dieser hat zusammen mit einem Komplizen Namens Michele Riggio gestanden, bis 40 Millionen von italienischen Kunden der BSI geprellt zu haben.

Als Wiedergutmachung bietet Ranzoni seine persönliche Beteiligung an drei Gesellschaften an: die Salta Cafè SA (45%), die Compagnia Cafetalera Argentina da Salta SA (43,2%) und die Argencafè SA Buenos Aires (20%). Diese Beteiligungen hat er aus seinem BSI-Konto bezahlt. Es handelt sich um die drei Firmen, welche 35'000 Hektaren Kaffeeplantage in Argentinien betreiben. Mehrheitsaktionär davon ist der italienische Bürger Alberto Petri, seit Jahren Kunde der BSI in Melide.

Würde Ranzoni seine Beteiligungen liquid machen, würde die Bank über die Hälfte der geprellten Summe zurückbekommen.  Sie würde aber gleichzeitig die Gelder der Versicherung verlieren, die im Fall eines Betruges die gesamte Summe der Bank zurückerstattet. Also beschliesst die BSI, auf das Angebot des Ranzoni nicht einzugehen, mit der Begründung, dass die drei Gesellschaften lediglich Briefkastenfirmen von ihm und Petri seien, die keinerlei Vermögenswerte besitzen. Mit einem Antrag vom 7. Januar 1985 ersucht die BSI Agnese Balestra Bianchi, auch gegen Petri als Komplizen von Ranzoni vorzugehen.

Zu diesem Zeitpunkt hat die BSI ihren Direktor Reto Kessler nach Argentinien gesendet, um eine Expertise über die Plantage zu verfassen. Angeblich soll dieses Gutachten die Meinung der BSI unterstützen: in dieser Sache gebe es in Argentinien keinen Kaffee. Das Beweismittel wurde aber nie der Justiz eingereicht.  Hingegen reichte Petri ein unabhängiges Gutachten ein, das belegte, dass die 35'000 Hektaren Plantagen existierten, und dass sie eine zweistellige Millionensumme wert seien. Trotzdem erlässt Agnese Balestra Bianchi am 14. Januar 1985 einen internationalen Haftbefehl gegen Petri.

Am 18. März 1986 wird Ranzoni zu 5 Jahre Gefängnis verurteilt. Die Staatsanwaltschaft verzichtete in jenem Anlass auch gegen Petri vorzugehen. Richter ist Franco Verda. Wenige Wochen später verhaftet die Staatsanwaltschaft von Viareggio Alberto Petri bei einem Motorbootrennen.

Die Schweiz verzichtet am 25. April 1986 auf eine Auslieferung von Petri, ohne aber den Haftbefehl aufzuheben. Petri wird auf freien Fuss gesetzt. Eine Woche später verhaftet die Staatsanwaltschaft von Pisa den Vorbestraften Aldo Giannoni und den Tessiner Rechtsanwalt Francesco Moretti (ein Geschäftspartner von Verda, der im Jahr 2003 als erster in der Schweiz wegen Mafiazugehörigkeit verurteilt wurde). Die beiden wurden angeblich von der BSI beauftragt, Petri zu entführen und betäubt nach Lugano zu liefern. Die BSI wollte die Aktien der Plantagen: nun, da die Versicherung bezahlt hatte, behauptete die BSI, dass Petri als Wiedergutmachung jene Aktien der Bank hätte übertragen sollen.

Am 28. November 1986 wurden Giannoni und Moretti jeweils zu 2 Jahre Gefängnis wegen versuchter Entführung verurteilt und sassen die 2 Jahre in Pisa. Gegen die BSI wurde trotz einer Anzeige von Petri nichts unternommen. Ein offizieller Versuch von Petri, den Prozess gegen ihn im Tessin voranzutreiben, scheiterte an der neuen Staatsanwältin, Carla Del Ponte.

Am 11. Dezember 1986 wurde Petri in Tahiti verhaftet. Die Schweiz beantragte nunmal durch Carla Del Ponte die Auslieferung. Am 7. Februar 1987 lehnte das Gericht von Tahiti den Antrag ab, mit der Begründung, dass die Akten, die von der Schweizer Justiz kamen, gefälscht wären, und dass darin enthaltene Behauptungen sich als unwahr erwiesen hätten. Seitdem versuchte die Schweiz  nie wieder, eine Auslieferung von Petri zu beantragen, doch ein Prozess gegen ihn wurde nie instruiert. Im Jahr 1989 gingen die drei Gesellschaften im Konkurs. Petri durfte seit drei Jahre nicht mehr nach Argentinien einreisen, die Betriebsgesellschaften hatten ihre Verträge gekündigt, da Petri international als "Krimineller" gesucht sei.

Erst am 30. November 1999 stellte die Staatsanwaltschaft von Lugano das Verfahren gegen Petri wegen Verjährung ein. Am 29. März 2000 reichte Petri eine Schadenersatzforderung von 200 Millionen Franken gegen die BSI ein. Diese wurde vom Tessiner Gericht am 20. November 2000 abgelehnt, weil Petri nicht in der Lage war, eine Kaution von 1 Million Franken zu hinterlegen. Diese Entscheidung wurde am 15. März 2001 vom Bundesgericht bestätigt. Am 2. Februar 2001 betrieb Petri den Staat Tessin für 210'045'000 Franken. Am 22. März 2001 betrieb er die BSI für dieselbe Summe, da er den ihm zugefügten Schaden auf 420'090'000 Franken einschätzt. Der Kanton Tessin und die BSI rekurrierten gegen die Betreibung.

Ebenfalls am 2. Februar 2001 reichte Petri eine Zivilklage gegen den Tessin und die BSI beim Gericht Bellinzona ein. Das Gericht ermittelte 2 Jahre lang und instruierte den Prozess. Dann, am 3. November 2003, beschloss das Gericht von Bellinzona, dass für die Klage Lugano und nicht Bellinzona zuständig sei. Daraufhin reichte Petri dieselbe Klage in Lugano am 9. Dezember 2003 ein, doch Richter Francesco Trezzini lehnte am 30. Januar 2004 den Antrag ab, und zwar mit der Begründung, die Anzeige sei unbefriedigend verfasst. Demnächst soll Petri die verbesserte Anzeige neu einreichen.