Menschenrechts-Praxis
Trifft es zu, dass im Februar 1996 Mohammad Siddiq
Mahmoud, ein früherer Minister und Berater von Saddam Hussein und
späterer Anführer des kurdischen Aufstands von 1991, mit gültigen
schweizerischen und französischen Visa für Arbeiten im Rahmen
der UNO-Menschenrechtskommission in Genf eintraf, jedoch an der Einreise
im Flughafen gehindert wurde, trotz Todesgefahr nach Baghdad deportiert
werden sollte, und schliesslich nach Frankreich abgeschoben wurde (www.solami.com/ordeal.htm)?
Wer veranlasste allenfalls aus welchen Gründen
diese offiziellen Vorgänge?
Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, dafür
Sorge zu tragen, dass solche Rechtsverletzungen und Imageschädigungen
unter allen Umständen vermieden werden und der Betroffene angemessen
entschädigt wird?
Mit freundlichen Grüssen
Anton Keller
022-7400362 079-6047707
swissbit@solami.com
url: www.solami.com/praxis.htm