Bitte um umgehende Prüfung und Rücksprache zur allfälligen Eingabe der folgenden Frage für die nächste Fragestunde:

Menschenrechts-Praxis

Trifft es zu, dass im Februar 1996 Mohammad Siddiq Mahmoud, ein früherer Minister und Berater von Saddam Hussein und späterer Anführer des kurdischen Aufstands von 1991, mit gültigen schweizerischen und französischen Visa für Arbeiten im Rahmen der UNO-Menschenrechtskommission in Genf eintraf, jedoch an der Einreise im Flughafen gehindert wurde, trotz Todesgefahr nach Baghdad deportiert werden sollte, und schliesslich nach Frankreich abgeschoben wurde (www.solami.com/ordeal.htm)?
Wer veranlasste allenfalls aus welchen Gründen diese offiziellen Vorgänge?
Ist der Bundesrat gegebenenfalls bereit, dafür Sorge zu tragen, dass solche Rechtsverletzungen und Imageschädigungen unter allen Umständen vermieden werden und der Betroffene angemessen entschädigt wird?

Mit freundlichen Grüssen

Anton Keller
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