Sehr geehrtes Ratsmitglied,
Im Hinblick auf die weitere Beratung des Bundesgesetzes
über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMAG)
anempfehle ich Ihrer besonderen Aufmerksamkeit einige Verbesserungsvorschläge
zum Zweckartikel und zum Amtshilfeartikel (www.solami.com/FINMAG.htm).
Denn,
wie der neueste BGE 1A.99/2006 (.../autogoal.htm#TF),
die Anwalts-Revue-Aufsätze des jetzigen Bundesrichters Peter Popp
und der Kollegen Dominique Poncet & Vincent Solari (.../rechtsbeihilfe.htm#Popp
¦ .../rechtsbeihilfe.htm#Poncet),
und das Gutachten des ehemaligen Bundesgerichts-Präsidenten Martin
Schubarth (.../schubarth.htm)
belegen, erweist sich auch i.S. Strafrechtshilfe gegenüber den USA
die damalige PUK-Kritik einer selbstschädigenden und "willfährigen
Haltung" unserer Behörden weiterhin als gerechtfertigt. Der
ursprüngliche gesetzgeberische Wille ist damit wesentlich allseits
aus dem Radar gefallen - und zwar sowohl bei den Schweizer Vollzugsbehörden,
als auch beim Bundesgericht (.../rechtsbeihilfe.htm
¦ .../autogoal.htm).
Der auf seine Zukunft bedachte Kleinstaat Schweiz hat jedoch mehr denn
je Anlass, auch & besonders gegenüber
dem grossen Bruder auf der Hut zu sein:
- Die
von der Bush-Administration eben offiziell abgesegneten "false
flag" Verhörmethoden sind im Lichte der
Genfer
Konventionen (Perfidie-Verbot) nicht unbedenklich: sie untergraben
das unabdingbare Vertrauen in IKRK-Delegierte, Schweizer Diplomaten
& Institutionen, sowie in andere Träger Guter Dienste.
- Die
Verletzung
des Schweizer Luftraums durch CIA-Flugzeuge (.../ciaprisons.htm#Genfer)
scheint weit gravierender zu sein als bisher vermutet, denn diese und unsere
Radarstationen sollen so ausgerüstet & programmiert sein, dass
deren Durchquerung des Schweizer Luftraums wie in Kriegszeiten in der Regel
gar nicht erkannt wird.
- Im
Falle der 1979er Besetzung der US-Botschaft in Teheran leisteten
einerseits im Rahmen unseres Mandats zur Vertretung amerikanischer Interessen
Schweizer
Banken und Firmen wesentliche Gute
Dienste (.../edouardbrunner.htm#Iran).
Anderseits aber war es schon damals uninformierten, unbekümmerten
und beamteten Teilnehmern an amerikanischen Saubannerzügen
unbenommen, involvierte Schweizer Firmen - z.B.
Marc
Rich & Cie.AG - wegen "trading with the enemy" unter Druck
zu setzen. Heute sind unsere Einrichtungen erneut instrumental um den amerikanisch-israelisch-iranischen
Nuklearstreit auf dem Verhandlungsweg beizulegen (.../iran.htm).
Dessen unbeachtet - und im Wiederspruch zu unserer Neutralitätspolitik
(.../neutrality.htm)
und Guten Dienste-Funktionen (.../diplomacy.htm)
- sollen, gemäss Vorstellungen amerikanischer
Beamter, auch Schweizer Banken ihre Beziehungen
zu Iran, Kuba,
etc. in den Dienst der amerikanischen Sanktionspolitik stellen
(.../diamantball.htm#servile
¦ .../iran.htm#sanctionner).
Die WAK-Motion zur internationalen Rechtshilfe weist damit in die richtige Richtung. Im Sinne der verschiedenen Standesinitiativen, insbesondere jener des Kantons Zug zur Ausdehnung des Privatsphärenschutzes, sind aber weitere eigenständige Schutz-, Vorbeuge- & Korrekturmassnahmen angezeigt, welche in den Verbesserungsvorschlägen zur FINMAG-Vorlage zusammengefasst sind, und welche ich Ihnen z.T. schon früher vorgetragen habe (.../remedur.htm). Wie erinnerlich geht es dabei nicht nur um die derzeit wieder ins Kreuzfeuer der Kritik geratenen NSA- und CIA-Praktiken bezüglich des Privatsphärenschutzes und der Auslieferung von Personen & Daten (.../ciaprisons.htm) unter Missachtung grundlegender Menschenrechte & Souveränitätsprinzipien. In England schwehlt ein symptomatischer Konflikt um die missbräuchliche Anwendung der zur Terrorbekämpfung mit den USA vereinbarten Auslieferungsbedingungen (.../extradition.htm). In Deutschland, Frankreich & Italien haben Steuerrechts-Änderungen das unheilvolle Ziel des gläsernen Bürgers zumindest in Sichtweite gebracht (nota bene: Glasnost postulierte den gläsernen Staat getragen von selbst-verantwortlichen Bürgern). Und für den ganzen EU-Raum sind Haftbefehls-Bestimmungen ohne demokratische Legitimation in Kraft gesetzt worden, womit z.B. das Erfordernis der doppelten Strafbarkeit und das Spezialitätenprinzip auch für Abgabendelikte ausdrücklich aufgehoben worden sind (.../haftbefehl.htm#PATRIOT).
Diesen
m.E. in die falsche Richtung weisenden Entwicklungen bedrohen den Finanzplatz
Schweiz. Wir haben es in der Hand, durch Nichtstun oder vorauseilenden
Nachvollzug diesen Entwicklungen Vorschub zu leisten, oder aber
wirksam Parade zu bieten durch prinzipientreues, klarsichtiges und
selbstbewusstes Tun & Lassen. Letzteres setzt ein wiedergefundenes
und geschärftes Bewusstsein voraus über unsere tiefverwurzelten
Beziehungen zu unseren Freunden von ennet dem grossen Teich (erinnert sei
an den immer noch in Kraft stehenden, aber weitgehend in Vergessenheit
geratenen Freundschafts-, Handels- und Niederlassungsvertrag von
1850: .../commercetreaties.htm#1850,
welcher schon damals Rechtshilfe auch nur unter der Voraussetzung zuliess,
dass solche Begehren "genügend
begründet und durch die nöthigen Aktenstücke unterstüzt"
seien). Erinnert sei aber auch daran, dass die Privatsphäre
in der Vergangenheit zumindest den mobilen Privatbesitz (Gold) abdeckte,
wie dies gezeigt werden kann am Beispiel der wechselnden Respektierung
des Goldbesitzes im umliegenden Ausland, sowie der nachwirkenden Konfiszierung
& Kriminalisierung des Goldbesitzes in den USA in den 30er Jahren (.../goldpossession.htm
¦ .../cvgold.htm).
Wie Ihnen
zuvor aufgezeigt (besondere anhand des EU-Haftbefehls und der amerikanischen
post-9/11-Praktiken: .../diamantball.htm
¦ .../ciaprisons.htm,
aber auch zufolge der Steuerrechts-Änderungen in umliegenden Staaten)
besteht m.E. sodann dringender Anlass, die Gewährung von Amts- &
Rechtshilfe an ausländische Behörden von verschärften
& strikt
einzuhaltenden Bedingungen abhängig zu machen. Wie schon in
der Motion Früh 84.400
unmissverständlich vorgezeichnet, sind diese von der WAK-Motion erst
teilweise erfassten Bedingungen nicht zuletzt von unseren legitimen
staatlichen Interessen diktiert, und sie haben der Würde und
Souveränität unseres Staates Nachachtung zu verschaffen.
Ich darf Sie daher bitten zu prüfen, auf welchen Wegen und mit welchen
Mitteln Sie über den freien Lauf der Dinge hinaus zur prompten, realen
und nachhaltigen Verbesserung der Schweizer Amts- und Rechtshilfe beitragen
mögen. Zu denken wäre allenfalls auch an eine weitergehende
lex
helvetica, d.h. an einen entsprechenden Ausbau des FINMAG-Artikels
42. Z.B. indem dort der FINMA auch die politischen Schutzfunktionen
zugeordnet würden für alle von ausländischer Seite aus
dem Geheimbereich angeforderten Informationen und Unterlagen, welche
der ursprünglichen - und 1996 aufgehobenen - beratenden Kommission
oblagen. Dies in Anlehnung an die Leitgedanken, welche der geplanten Motion
zur Wahrung der Souveränität zugrunde liegen (.../remedur.htm#HELVETICA):
Motionsentwurf: WAHRUNG DER SOUVERÄNITÄT (LEX HELVETICA)Was halten Sie davon, und sind Sie allenfalls bereit, in Ergänzung zur WAK-Motion einen entsprechenden Vorstoss mitzutragen? Auch wegen - und vielleicht gerade trotz - der wahrscheinlich auch für Sie meist unbefriedigenden Antworten, welche Vorstössen zuteil werden, die der Zeit voraus sind, oder die ganz einfach nicht dem in der Verwaltung gepflegten Habitus & Weltbild entsprechen. Denn, wie ich in meiner PS-Notiz festhielt (.../remedur.htm#PS):
Der Bundesrat wird aufgefordert Rechts- und Amtshilfe nur Staaten mit vergleichbarer Rechtsstruktur zu gewähren, welche den Grundsatz der "Neutralität und Unabhängigkeit der Schweiz von allen fremden Einflüssen" respektieren, die zudem striktes Gegenrecht halten und dafür Gewähr bieten, dass Schweizer Souveränitätsrechte, sowie der darauf abgestützte Schutz von Personen, Daten und Gütern, auf allen Staatsstufen voll respektiert wird. Ganz besonders ist darauf zu achten, dass dieser Schutz nicht mit hierzulande verpönten und wenig bekannten Mitteln untergraben oder gar verletzt wird. Beispielsweise dass Informationen mit hierzulande unrechtmässigen Mitteln wie Beugehaft, Beugebussen, Verletzung des Spezialitätenprinzips, unautorisierter elektronischer Überwachung, etc. beschafft und ohne Vorliegens der beiderseitigen Strafbarkeit, und quasi als Hehlerei von Staates wegen, insbesondere zu Besteuerungszwecken verwendet werden. Oder dass den betroffenen Anwohnern unzumutbare Beweisauflagen oder sonst unverhältnismässige Lasten und Rechtsnachteile zugemutet werden, wie Passentzug, Verweigerung der Passverlängerung, Entzug der Staatsbürgerschaft, Verbot der Doppelbürgerschaft, etc.
Vorbehalten bleiben Notrechtsfälle, über welche der Bundesrat die Staatsrechtskommissionen der eidgenössischen Räte unverzüglich zu informieren hat.
Mit besten Wünschen & freundlichen Grüssen
Anton
Keller 022-7400362 swissbit@solami.com
PS:
Die
oben angeführten Bemühungen zur Wiederunterstellung des Privateigentums
unter den Privatsphärenschutz stehen in einem zwar gleichgerichteten
aber nicht immer sofort erkennbaren Zusammenhang mit weitergreifenden Bemühungen,
die ich ebenfalls Ihrer wohlwollenden Aufmerksamkeit und Unterstützung
anempfehle. Hierzu gehören auf
nationaler
Ebene:
- Jugendarbeitslosigkeit:
.../remedur.htm#Jugendarbeitslosigkeit
- Arrest
fremder Staatsvermögen: .../arrestabwehr.htm;
- Aufhebung
der Lohnausweispflicht: .../lohnausweis.htm;
- Wiederbelebung
der Genfer Freizonen: .../regiogenevensis.htm);
und
- Fortentwicklung
der Schweizer Landwirtschaft zur Wasserwirtschaft: .../wasser.htm.
Und auf internationaler
Ebene:
- FATF:
.../oecdmandate.htm¦
.../crime.htm
¦
.../GAFI.htm ¦
.../FATF.htm;
- EU-Haftbefehl:
.../haftbefehl.htm;
¦ .../extradition.htm;
- Beziehungen
CH-EU: .../commercetreaties.htm
¦ .../europae.htm;
- Beziehungen
CH-USA: .../rechtsbeihilfe.htm
¦ .../autogoal2.htm
¦ .../CH-USA.htm
¦ .../europa.htm;
- Beziehungen
CH-Russland: .../capodistria.htm
¦ .../BGE395.htm).