Gut beraten ist, wer auf bewàhrte Grundlagen sich abstützt und auch politisch sich absichert, je mehr er zu makropolitischem und -wirtschaftlichem Handeln berufen und somit auf Dauer ausgerichtet ist. Wer seine eigenen Grenzen kennt und beachtet. Und wer sich keiner Fremdbestimmung unterwirft. Auch wenn er damit den Finanz-Zauberlehrlingen, und andern Perpetuum Mobile-Sirenen und -Hohepriestern die "politisch korrekte" Gefolgschaft verweigern muss. Die Fusion des Schweizerischen Bankvereins mit der Schweizerischen Bankgesellschaft stand in diesem Sinne von Anfang an unter einem unguten Stern. Die Scherbenhaufen, welche blauäugige amerikanophile Bannerträger der Schweizer Politik und Wirtschaft hinterlassen haben (Sulzer, BBC, Swissair, UBS, etc.) oder uns noch bescheren mögen (Nestlé?), gebieten im Falle der derzeitigen Redimensionierung und Neuausrichtung der UBS eine besonders umsichtige Prüfung der politischen Leitplanken und möglichen Optionen. Den Teufel wird man aber nicht mit dem Belzebub austreiben können. Genausowenig, wie ein blosser Seiten- oder Etikettenwechsel einem Trojanischen Pferd weder eine würdige Zukunft noch den Respekt der Grossen dieser Welt sichern mag. Was wiederum nicht heisst, dass eine Partnerschaft mit einem andern assymetrisch mächtigen Allierten nicht auch zu einer beidseitig befriedigenden dauerhaften Lösung führen kann. Besonders dann, wenn es weitsichtigen und kompetenten Weichenstellern und Unterhändlern gelingen wird, der Würde und den Interessen der Schweiz nachhaltiger als bisher Beachtung zu verschaffen. Z.B. durch wohl-abgestimmte und sich auch durch historischen Tiefgang auszeichnende Vereinbarungen, gemäss der LEX HELVETICA welche unter Parlamentariern erwogenen wird. In der Folge wird dargelegt, weshalb ein solches Resultat eher von einer russischen oder gemischten - inkl. türkischen -, als von einer dominant chinesischen oder südkoreanischen Option zu erwarten wäre.1. Giovanni Antonio Graf Capo d'Istria, damaliger russischer Aussenminister, Gönner und persönlicher Freund des Genfer Schafzuchtpioniers und Diplomaten Charles Pictet-de Rochemont, war federführend bei der Ausgestaltung und Verabschiedung der Garantieerklärung der europäischen Mächte von 1815 betreffend die Neutralität der Schweiz, inklusive den seither von allen europäischen Staaten vorbehaltlos respektierten, gegenseitig verpflichtenden und auch für die Schweiz andauernd richtungsgebenden Kernsatz:
2. Zar Alexander I bekundete seine besondere Dankbarkeit für, sowie seine tätige Solidarität und Verbundenheit mit der Schweiz durch Unterstützung der Thurgauer Opfer der Hungersnot von 1817 mit 100000 Goldrubel.
3. Das damalige - und besonders für Bauernfamilien nunmehr erneute - Auswanderungsland Schweiz schloss 1872 mit Russland einen umfassenden Niederlassungs- und Handelsvertrag ab, der u.a. den Auslandschweizern in Russland die Rechtswohltat ihrer rechtlichen Gleichstellung mit den russischen Bürgern (Inländerbehandlung) und den Schweizer Exporteuren die Meistbegünstigung zusicherte. Das Bundesgericht bestätigte dessen andauernde Gültigkeit am 22.Nov. 2005 (BGE 132 II 65). Dies trotz der u.a. durch Revolutionswirren veränderten Verhältnisse, trotz der Unterbrechung der diplomatischen Beziehungen der Schweiz zur Sowjetunion von 1923-1946 als Folge der Ermordung des sowjetischen Delegierten V.V.Vorovskij zur Lausanner Konferenz am 10.Mai 1923 durch einen in Russland geborenen Schweizer Rechtsradikalen (Conradi-Affäre). Und dies auch trotz bisheriger Nichtaufnahme des Vertrags in die Systematische Sammlung. Dementsprechend beabsichtigte Bundesrat Blocher, die Duma-Delegation, welche am 16.März 2005 beim Ständerat zu Gast war, mit diesem Vertrag zu begrüssen und sie im gegenseitigen Interesse für dessen Reanimierung zu gewinnen.
4. Das Postulat
Stähelin
04.3464:
"Überprüfung
der Niederlassungsabkommen", die Frage
Dupraz 05.5056, sowie weitere laufende oder in Vorbereitung
stehende parlamentarische Vorstösse - z.B. auch das anstehende Postulat
"Auswanderung
nach Russland gemäss Vertrag von 1872" - haben allsesamt zum
Ziel, einen besseren Überblick über das staatsvertraglich "Eingemachte",
sowie eine zukunfts-orientierte tatsächliche Nutzung dieser diplomatischen
Errungenschaften zu gewährleisten. Dies auch und besonders betreffend
die Beziehungen Schweiz-Russland auf Bürger-, Industrie- und Staatsebene.
Dabei gilt es, die Position der Auslandschweizer real zu stärken und
die Schweizer Sicherheits-, Energie- und Wirtschafts-Interessen zu fördern.
Und dazu anerbieten sich die Instrumente des Rechts, der Geschichte und
der gemeinsamen Zukunftsinteressen. In diesem Sinne ist auch an eine Inventarisierung
der beidseitigen Forderungen aus vergangenen Vorgängen zu denken:
a) Schweizerseits beträfe dies z.B. die
weiterhin Not leidenden "Gold-" und andern Anleihen, welche ca.300 Schweizer
Investoren in russische Industrie- und Infrastrukturprojekte investiert
hatten. Auch Verstaatlichungen und andere nicht oder ungenügend kompensierte
Vermögensentziehungen wären geltend zu machen.
b) Russischerseits wäre mit Forderungen
verschiedenster Art zu rechnen - auch mit kaum je ausgesprochenen, welche
z.B. mit dem sowjetischen Beitrag (lies: Opfer) zur Überwindung der
nationalsozialistischen Gefahr zu tun haben. Gemäss den deutschen
Plänen "Tannenbaum"
wäre im Falle eines andern Ausganges der Schlacht um Stalingrad die
territoriale Integrität der Schweiz während des Zweiten Weltkriegs
tatsächlich mehr als nur in Frage gezogen worden. Eine entsprechende
offizielle Anerkennung der positiven Wirkungen der sowjetischen Kriegsleistungen
auf die Sicherheitslage der Schweiz ist, soweit bekannt, bisher aber ausgeblieben,
obwohl sie nicht nur objektiv gerechtfertigt zu sein scheint, sondern auch
erhebliche positive Wirkungen hätte. Eher materieller Art dürften
die Forderungen sein, mit denen im Zusammenhang mit der erwähnten
Ermordung des russischen Diplomaten von 1923 insofern noch zu rechnen wäre,
als diese in der Zwischenzeit nicht voll befriedigt worden sind. Und eher
gesetzgeberischer
Art dürften die Erwartungen sein, welche durch Schweizer Gerichte
ausgelöst wurden wegen deren unbekümmerten Verletzungen der Wiener
Konventionen zum Schutz der diplomatischen Immunität und von jure
imperii Gütern (z.B. die wenn auch nur vorübergehende Arrestierung
der Hermitage-Museumsleihgaben nach Martigny). Dahingehend, und
zur Vermeidung weiterer Belastungen unserer Aussenbeziehungen, ist an eine
entsprechende Anpassung des Schweizer Arrestrechts zu denken (bezüglich
Art.272 SchKG, womit dem Primat der Schweizer Auslandverpflichtungen
und -interessen vor privaten Händeln endlich Rechnung getragen werden
soll, und zwar durch jeweils vorausgehende obligatorische Prüfung
und allenfalls
nachhaltige Ausbremsung von Arrestbegehren durch
das EDA wenn Immunitätsrechte im Spiel sein könnten).
5. Das seit dem Fall der Berliner Mauer verschiedentlich bekundete russische Interesse an einer wesentlichen Stärkung und Vertiefung der Beziehungen Schweiz-Russland insbesondere auf den Finanz-, Energie- und Rohstoffsektoren - aber auch im militärischen Bereich - scheiterte bisher meist an den traditionell erstrangig auf die USA ausgerichteten Methoden, Instrumenten und Gesetzesanpassungen der Schweizer Bannerträger. Eine gegenseitige Wiederbelebung des Vertrags von 1872 anerböte aber auch im besonders sensiblen Visumbereich wesentliche und von EU-Instanzen unabhängige Verbesserungen der Beziehungen. Die erwähnte Fixierung der Schweizer Aussenbeziehungen auf die USA entspricht dagegen - wenigstens für Langzeitbeobachter - weder der Würde und Interessen eines sich selbst achtenden Staates, noch den Interessen der auf Schweizer Gute Dienste angewiesenen ausländischen - auch amerikanischen - Stellen. Wie im Zusammenhang mit der Finanzaufsichts-Novelle FINMAG aufgezeigt, sind tiefgreifende Korrekturen in der schon 1989 von der parlamentarischen Untersuchungskommission PUK als "willfährig" gerügten Schweizer Rechtshilfepraxis gegenüber den USA seit langem überfällig. Die Ereignisse und Entwicklungen, welche zur Fusion des Bankvereins mit der Bankgesellschaft geführt haben, und welche - über die UBS und deren Basler Treibriemen SBVg - seither unter den Stichworten Y2K, QI und 9/11 zu "Anpassungen" der Schweizer Bankenkultur an amerikanische Desiderata, Wert- und Rechtsvorstellungen geführt haben, können als zumindest mitursächlich für den derzeitigen Zustand und die Zukunftsaussichten der UBS bezeichnet werden. Dementsprechend, und unter dem Eindruck andauernder und krass staatsvertragswidriger Nötigung und Bedrohung von Schweizer Banquiers durch amerikanische Richter und Behörden, steht im Schweizer Parlament eine Grundwelle mit dem Titel "lex helvetica" unmittelbar an. Weitere selbst-schädigende Knie- & Rückenbeugungen gegenüber unseren amerikanischen Freunden sind daher zu vermeiden. Und die von manchen Banken bereits vollzogene konsequente Abtrennung der US-Nabelschnur ist voranzutreiben - parallel zu einem glaubwürdigen und erkennbaren Ausbau komplementärer und alternativer Märkte. In diesem Sinne ist die Überprüfung der bestehenden und der sich neu anbietenden asiatischen und russischen Partnerschaften und Allianzen tunlich und dringend. Dies umso mehr, als einflussreiche Kräfte im Weissen Haus dem Vernehmen nach mehr denn je sich für "economic warfare" gegen den Finanzplatz Schweiz einsetzen (angeblich als kostengünstige probate Alternative zur Wahlunterstützung für McCain in Form eines von Drittseite geschürten Waffengangs gegen Iran).
6. Die derzeit im Markt besprochenen Optionen zur Lösung der UBS-Krise reichen von einer zumindest teilweisen Übernahme der nicht-amerikanischen Teile von UBS bis zu ihrem weiteren eigenständigen Fortbestand - evt. erneut unter dem Schlüsselsignet des Schweizerischen Bankvereins. Ohne dezidierte und kompetent geführte Opposition der offiziellen Schweiz gegen die anhaltenden staatsvertragswidrigen Nötigungen und Untergrabungen "wesentlicher schweizerischer Interessen" durch amerikanische Behörden muss aber mit einem nachhaltigen Grossschaden nicht nur für die UBS, sondern für den Schweizer Finanzplatz insgesamt gerechnet werden. Die dem Vernehmen nach von Seiten der Nationalbank bevorzugte Teilübernahme der UBS durch die HSBC wäre vom merkantilen, vom dominant shareholder-value Standpunkt aus eine buchhalterisch vertretbare Interimslösung; der damit voraussichtlich unvermeidbare einhergehende nationale und globale Kunden- und Substanzverlust würde diese Lösung aber als Pyrrhus-Sieg erscheinen lassen. Zudem, es gäbe politisch wenig zu gewinnen, wenn die hinter der HSBC stehenden Chinesen bei ihrer Interessenabwägung zum Schluss kämen, dass sie sich wegen ihrer andern Wirtschaftsinteressen in Sachen UBS nicht auf ein Hardball-Spiel einlassen können oder auch nur einen unabhängigeren Kurs gegenüber den USA einschlagen mögen. Zwar geniesst die Schweiz in China generell einen besonderen goodwill, der auf die frühzeitige Anerkennung der kommunistisch-regierten Volksrepublik China zurückgeht. Im Gegensatz zu Russland bestehen daneben aber kaum ins Gewicht fallende historische, territoriale, kulturelle oder andere Faktoren, welche eine andauernde politisch dezidiertere chinesische Unterstützung der Schweiz gegen amerikanische Zumutungen & Übergriffe, flat earth policies und Wert- & Rechtsvorstellungen erwarten liessen. Ähnliches gilt für die sonst ebenfalls prüfenswerte Option eines Schulterschlusses mit dem staatlichen südkoreanischen Pensionskassendienst NPS, dessen Präsident, Park Hae-choon, gemäss privaten Quellen, Interesse für ein Engagement von bis zu $30 Milliarden in einer global tätigen Bank signalisiert haben soll.
7. Bei Russlands derzeitiger politischer Führung
zumindest weisen die Zeichen und Entwicklungen dagegen sehr viel mehr in
eine den schweizerischen langfristigen Interessen weitestgehend entsprechende
Richtung. Wie im Falle der bisherigen schadenträchtigen Anlehnung
an US-Institutionen und -Normen, und Ausrichtung auf US-Wertvorstellungen,
ist aber auch und besonders bei der russischen Option Vorischt und Umsicht
geboten, und ist Blauäugigkeit
gegenindiziert. Nicht auszuschliessen ist dabei, dass eine staatlich
mitgetragene Teilübernahme, Minderheitsbeteiligung oder andere Form
einer echten Partnerschaft der UBS in Verbindung z.B. mit Gazprom
anfänglich auf tiefe Skepsis, ja Ablehnung sowohl in Kunden- als auch
Investorenkreisen stossen würde. Dies besonders im Lichte angeblich
bedenklicher
Rücksichtslosigkeiten und Machtmissbräuchen welche, falls
sie sich als zutreffend erweisen sollten, unter keinem Titel annehmbar
wären.
Mit ähnlichen Kunden- und Marktreaktionen müsste
aber auch im Falle der HSBC oder der Chinese Development Bank
gerechnet werden. Die russische Option brächte hingegen das urbi
et orbi verkündete und auch ennet dem Atlantik vernehmbare Signal
einer klaren Abkehr
von den bisher zum eigenen Schaden nachvollzogenen lex americana
und QI-Normen. Und zwar
mindestens soweit, als diese nicht jenen Schweizer Rechtsnormen, Usanzen
und Interessen entsprechen, welche den Finanzplatz Schweiz zu dem weltweit
geschätzten Kompetenz- und Stabilitätszentrum gemacht haben,
den er lange Zeit gewesen ist. Mit einer so inmitten von Europe, in der
Schweiz verankerten Finanz-,
Energie- und Rohstoff-Plattform bestünde für die russischen
Partner jedenfalls Anlass, die gegen Schweizer Institutionen gerichteten
Machtmissbräuche und Vertragsverletzungen durch amerikanische Behörden
gegebenenfalls in Verbindung mit ihren eigenen Machtmitteln schnell und
nachhaltig zu neutralisieren. Was nicht zuletzt auch eine bedeutende Dissuasionswirkung
entfalten dürfte.
Für eine russische Option spricht aber
auch das nunmehr wohl definitive und damit zukunftsweisende Nein
der irischen Wähler zum Projekt einer europäischen Verfassung.
Nach den Franzosen und Holländern haben die Iren damit geholfen, gegenüber
Russland, der Ukraine und der Türkei erneut das Tor zu öffnen
zur Verwirklichung der
europäischen
Konföderation. Diese dürfte ohnehin den europäischen
Besonderheiten und Bedürfnissen eher entsprechen als es das nun gescheiterte
einebnende Verfassungsprojekt ermöglicht hätte. Bedeutungsvoll
ist auch, dass dieser Weg in die Zukunft
Europas kurz nach dem Fall
der Berliner Mauer von den visionären Präsidenten Mitterrand
und Havel im Rahmen der Prager Konferenz von 1991 angestossen worden
ist. Und dass nun die Zeit gekommen ist für entsprechende Nachfolge-Initiativen.