Da sind
wir uns wohl alle einige, dass das nicht gut ausgehen könnte. Und
dass eine Vogel-Strauss-Politik nie ein Erfolgsrezept sein kann - weder
für die UBS, noch für die Schweiz.
Tatsache ist aber, dass die
USA seit Jahrzehnten gegen die Schweiz einen Wirtschaftskrieg führen
- meist verdeckt zwar, aber daher nicht weniger gefährlich. Wer dabei
blauäugig oder sonst nicht willens oder fähig ist, dieser Tatsache
mit Klarsicht, Umsicht und unter Einsatz aller verfügbaren Waffen
entgegenzutreten, verliert nicht nur den Respekt und die Unterstützung
seiner Freunde, sondern verbaut sich selbst die Zukunft.
Nun stehen weitere ernste Belastungen der schweizerisch-amerikanischen Beziehungen ins Haus. Zum einen ist die Reaktivierung des Spionageabwehr-Artikels 271 unseres Strafgesetzbuches unterwegs. Womit dann der naturwidrigen, unwürdigen und selbst-schädigenden Agentenrolle der Schweizer Banken zugunsten der amerikanischen Steuerbehörde IRS auch der letzte Schein von Rechtsstaatlichkeit entzogen werden wird. Und zum zweiten ist damit zu rechnen, dass in der Juni-Session die Ratifikation des Verwaltungsabkommens Schweiz-USA verweigert werden wird. Denn dieses Versailler-Vertragsdiktat wird immer mehr als das empfunden, was es in Tat und Wahrheit ist, nämlich ein illegaler, unwürdiger und gemeingefährlicher Verrat an 4450 UBS-Kunden. So oder so, wir sollten alle dafür sorgen, dass auch die bereits gelieferten Kundendaten vor amerikanischen Gerichten unbrauchbar sind, denn es gilt auch der Hehlerei von Staates wegen entschieden entgegenzutreten.
Wo aber steht die UBS in diesem
unabsehbaren Schlachtfeld? Wird sie sich noch einmal dem scheinbar unausweichlichen
und übermächtigen Druck seitens amerikanischer Verwaltungsstellen
beugen? Oder wird es ihr im Verbund mit prinzipientreuen heimischen Kräften
gelingen, diese Agressionen nicht nur erfolgreich zu überwinden, sondern
mit Intelligenz und Eleganz sogar zu ihren Gunsten umzufunktionieren? Ausgeschlossen
ist dies nicht, wenn man an die ebenso gefährlichen amerikanischen
Übergriffe im Falle der Marc
Rich-Affaire denkt, wo unsere Behörden mit beispielhafter
Härte nachhaltig erfolgreich für unsere Würde, Souveränität
und nationalen Interessen einstanden (www.solami.com/marcrich.htm).
Aber gewährleistet ist dies noch lange nicht
- vor allem dann nicht, wenn wir es uns erlauben unsere beschränkten
Kräfte wesentlich nicht gegen unsere Gegner, sondern gegen uns selbst
einzusetzen.
In diesem Sinne, und mit Rücksicht auf die vorgehenden Interessen, stehe ich einer derzeitigen straf- oder zivilrechtlichen Aufarbeitung der eingetretenen Kalamitäten eher skeptisch gegenüber. Und ich würde es begrüssen, wenn die verfügbaren Ressourcen stattdessen allesamt für die Abwehr der anhaltenden Zumutungen insbesondere der amerikanischen Steuerbehörde IRS eingesetzt werden könnten. Zum Nutzen der UBS und der Schweiz insgesamt ist dabei auch an die Mobilisierung der Spezialkenntnisse jener ehemaligen UBS-Mitarbeiter zu denken, welche der IRS beim Aufbau ihres weltweiten QI-Systems an die Hand gegangen sind (.../QI.htm ¦ .../stammsbv.htm).
In derselben Richtung hat sich die Schweizer Investorenschutz-Vereinigung schon im vergangenen August mit einer vielbeachteten amicus curiae-Eingabe an den Richter in Florida gewandt (.../USvsUBS.htm). Und es hat sich bereits eine Gruppe souveräner Schweizer Bürger als Taskforce Finanzplatz Schweiz konstituiert. Diese Gruppe umfasst auch ehemalige und derzeitige Parlamentarier, welche insbesondere die Hintergründe der unglücklichen Verflechtung der amerikanischen Steuerbehörde IRS mit der UBS im Visier haben.
In diesem vorwärtschauenden
Sinne, meine Damen und Herren, kann ich der beantragten Entlastung
unter einer Bedingung zustimmen. Der Bedingung nämlich, dass insbesondere
Sie, Herr Grübel, sich nachdrücklich dafür einsetzen werden,
- erstens. dass die
nötigen Vorkehren getroffen werden für den Fall der Verweigerung
der Ratifikation des Abkommens Schweiz-USA, und
- zweitens, dass eine
ernsthafte Zusammenarbeit mit besagter Taskforce zustande kommt.
Wie stellen Sie sich dazu, Herr Grübel?