WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER SCHWEIZ
Was die Finma bringen könnte
RENE BUHOLZER
Die Schaffung der integrierten Finanzmarktaufsicht (Finma) ist eine Chance zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz. Der Head Public Policy der Credit Suisse legt dar, was seiner Meinung nach zur Erreichung dieses Ziels nötig wäre (Red.).Die integrierte Finanzmarktaufsicht Finma (vgl. Kasten) braucht es mehr denn je, obwohl der Trend zu umfassenden Allfinanz-Konzernen in der Schweiz an Bedeutung verloren hat.
Ziel der Wettbewerbsförderung gehört ins FINMAG
Leider verfolgt die Gesetzesvorlage des Bundesrates
(FINMAG) die Zielsetzung der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
des Finanzplatzes zu wenig klar. Dies wäre aber umso wichtiger, als
der internationale Wettbewerbsdruck auf den Banken- und Versicherungsplatz
Schweiz massiv ist und weiter zunehmen dürfte.
Gerade auf wichtigen Konkurrenzplätzen wie
London oder Luxemburg lassen sich die Aufsichtsbehörden stark von
der Frage leiten: «Was ist gut für unseren Finanzplatz?»
Von diesem Selbstverständnis muss sich auch die neue Eidgenössische
Finanzmarktaufsicht leiten lassen. Konkret heisst das:
1. Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit
gehört auf die oberste Zielebene der neuen Behörde - gleichrangig
mit den klassischen Zielen der Aufsicht oder des Anlegerschutzes. Damit
würde eine politische Vorgabe geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit
bei künftigen Revisionen jener Erlasse, die das tatsächliche
Handeln der Behörde bestimmen (Bankengesetz, Börsengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz),
ebenfalls in den jeweiligen Zielsetzungen zu verankern.
2. Die neue Behörde soll sich nicht nur als
Wachhund, sondern stärker als bisher auch als Dienstleister verstehen.
Grossbritannien und Luxemburg zeigen, wie der einheimische Finanzmarkt
durch gezielte dienstleistungsorientierte Regulierung und Aufsichtspraxis
gefördert wird. So werden dort Zulassungen für neue, innovative
Finanzprodukte wesentlich schneller und unkomplizierter erteilt als in
der Schweiz.
3. Als Aufsichtsbehörde eines der wichtigsten
Finanzplätze der Welt muss die Finma international eine gewichtige
Stimme sein. Die Finma soll ihr Know-how international selbstbewusst und
im Interesse des Finanzplatzes Schweiz einbringen und Entwicklungen irn
Regulierungsbereich aktiv beeinflussen.
Dass solche Grundsätze beim Bund durchaus auf
fruchtbaren Boden fallen können, zeigen die 2005 gemeinsam von der
Finanzverwaltung, der Eidgenössischen Bankenkommission und dem Bundesamt
für Privatversicherungen veröffentlichten «Richtlinien
für wirksame und verhältnismässige Finanzmarktregulierung».
Sie atmen erfreulicherweise den Geist von Wettbewerb und Selbstverantwortung.
Allerdings werden diese Richtlinien im Gesetzesentwurf des Bundesrates
für die neue Finma nicht konsequent umgesetzt.
Verwaltungsrat stärken
Dies zeigt sich nicht nur bei der Förderung
der Wettbewerbsfähig-keit und der Dienstleistungsorientierung. Weitere
Verbesserungen im FINMAG-Entwurf könnten zum Beispiel eine stärkere
Stellung des Verwaltungsrates als strategisches Organ betreffen oder eine
Auskunftspflichl der Finma nicht nur gegenüber dem Bundesrat, sondern
auch gegenüber dem Parlament.
Und es ist kaum einzusehen, warum die beaufsichtigten
Institute durch Gebühren nicht nur die Betriebskosten der neuen Behörde
zu decken, sondern auch die Reserven zur Abdeckung von Haltungsrisiken
aufgrund fehlerhafter Aufsichtstätigkeit der Behörde zu äufnen
hätten.
Zentral für die künftige Bedeutung der
Finma wird auch die personelle Zusammensetzung der neuen Behörde,
insbesondere des Verwaltungsrates sein. Es wird viel davon abhängen,
wen der Bundesrat in dieses Gremium wählt. Will die Finma sowohl bei
Beaufsichtigten wie bei internationalen Partnerbehörden über
die nötige Anerkennung und Autorität verfügen, müssen
mehrere Exponenten mit langjähriger und internationaler Praxis in
der Finanz- und Versicherungsbranche in dem Gremium vertreten sein.
Mit der Wahl von Eugen Haitiner zum neuen Präsidenten
der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) auf den 1. Februar 2006
hat der Bundesrat ein positives Signal gesetzt. Als Führungspersönlichkeit
mit überzeugendem Leistungsausweis bei einem grossen Akteur der Finanzindustrie
verfügt er über die nötigen Fachkenntnisse und ein nationales
und internationales Netzwerk. Erste Äusserungen anlässlich der
Präsentation des Jahresberichts der EBK Ende April dieses Jahres stimmen
durchaus zuversichtlich.
Ebenfalls als positives Signal zu werten ist die
Aussage von Finanzminister Hans-Rudolf Merz, wonach der Personalbestand
der neuen Behörde nicht höher sein soll als der Bestand der bisherigen
drei Arntsstellen, also zwischen 250 und 300 Stellen.
Banken und Versicherungen wollen eine möglichst gute statt eine
möglichst umfangreiche Regulierung. Dies liegt auch im Interesse der
Kunden und der Steuerzahler. Die neue Finanzmarktaufsicht soll mit ihrer
Tätigkeit Innovation und unternehmerischen Mut fördern und dabei
nötige Sicherungen vorsehen. Sie darf aber keinesfalls die Finanzindustrie,
die immer flexibler auf die rasch sich wandelnden Märkte reagieren
muss, mit Bürokratie abwürgen. Schliesslich trägt diese
Branche massgeblich zum Wohlstand in der Schweiz bei. Die Zielsetzung für
den Aufbau der neuen Behörde muss deshalb ambitiös sein und gilt
für die Politik und die Wirtschaft gleichermassen: Die beste Regulierung
für den besten Finanzplatz der Welt.
Der Fahrplan für
die Finma
Am 1. Februar 2006 hat der
Bundesrat seine Botschaft für eine neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht
(Finma) präsentiert. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK),
das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) sowie die Kontrollstelle
für die Bekämpfung der Geldwäscherei sollen in einer Behörde
vereinigt werden. In den nächsten Monaten wird das Parlament darüber
beraten. 2008 könnte die neue Behörde ihre Arbeit aufnehmen,
(rbu)