SCHWEIZER BANK    Januar 2007

WETTBEWERBSFÄHIGKEIT DER SCHWEIZ
Was die Finma bringen könnte
RENE BUHOLZER

Die Schaffung der integrierten Finanzmarktaufsicht (Finma) ist eine Chance zur Stärkung des Finanzplatzes Schweiz. Der Head Public Policy der Credit Suisse legt dar, was seiner Meinung nach zur Erreichung dieses Ziels nötig wäre (Red.).
    Die integrierte Finanzmarktaufsicht Finma (vgl. Kasten) braucht es mehr denn je, obwohl der Trend zu umfassenden Allfinanz-Konzernen in der Schweiz an Bedeutung verloren hat.
    Immer häufiger werden Anlageprodukte angeboten, die sowohl Bank- als auch Versicherungselemente enthalten. Eine Konkurrenz innerstaatlicher Regulierungsbehörden würde innovationshemmend wirken und den Interessen des Finanzplatzes zuwiderlaufen. Zudem ist mit der Zusammenfassung der Behörden unter einem Dach ein Effizienzgewinn zu erwarten.
    Abgesehen von den traditionellen Aufsichts- und Schutzfunktionen, welche die Finma natürlich kompetent ausüben muss, ist die Schaffung der Behörde aber auch eine grosse Chance zur Profilierung und Stärkung des Finanzplatzes Schweiz. Mit einem blossen Zusammenlegen der Eidgenössischen Bankenkommission, des Bundesamtes für Privatversicherung und der Geldwäscherei-Kontrollstelle würde diese Chance nicht genutzt.

Ziel der Wettbewerbsförderung gehört ins FINMAG
    Leider verfolgt die Gesetzesvorlage des Bundesrates (FINMAG) die Zielsetzung der Förderung der Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes zu wenig klar. Dies wäre aber umso wichtiger, als der internationale Wettbewerbsdruck auf den Banken- und Versicherungsplatz Schweiz massiv ist und weiter zunehmen dürfte.
    Gerade auf wichtigen Konkurrenzplätzen wie London oder Luxemburg lassen sich die Aufsichtsbehörden stark von der Frage leiten: «Was ist gut für unseren Finanzplatz?» Von diesem Selbstverständnis muss sich auch die neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht leiten lassen. Konkret heisst das:
    1. Die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit gehört auf die oberste Zielebene der neuen Behörde - gleichrangig mit den klassischen Zielen der Aufsicht oder des Anlegerschutzes. Damit würde eine politische Vorgabe geschaffen, die Wettbewerbsfähigkeit bei künftigen Revisionen jener Erlasse, die das tatsächliche Handeln der Behörde bestimmen (Bankengesetz, Börsengesetz, Versicherungsaufsichtsgesetz), ebenfalls in den jeweiligen Zielsetzungen zu verankern.
    2. Die neue Behörde soll sich nicht nur als Wachhund, sondern stärker als bisher auch als Dienstleister verstehen. Grossbritannien und Luxemburg zeigen, wie der einheimische Finanzmarkt durch gezielte dienstleistungsorientierte Regulierung und Aufsichtspraxis gefördert wird. So werden dort Zulassungen für neue, innovative Finanzprodukte wesentlich schneller und unkomplizierter erteilt als in der Schweiz.
    3. Als Aufsichtsbehörde eines der wichtigsten Finanzplätze der Welt muss die Finma international eine gewichtige Stimme sein. Die Finma soll ihr Know-how international selbstbewusst und im Interesse des Finanzplatzes Schweiz einbringen und Entwicklungen irn Regulierungsbereich aktiv beeinflussen.
    Dass solche Grundsätze beim Bund durchaus auf fruchtbaren Boden fallen können, zeigen die 2005 gemeinsam von der Finanzverwaltung, der Eidgenössischen Bankenkommission und dem Bundesamt für Privatversicherungen veröffentlichten «Richtlinien für wirksame und verhältnismässige Finanzmarktregulierung». Sie atmen erfreulicherweise den Geist von Wettbewerb und Selbstverantwortung. Allerdings werden diese Richtlinien im Gesetzesentwurf des Bundesrates für die neue Finma nicht konsequent umgesetzt.

Verwaltungsrat stärken
    Dies zeigt sich nicht nur bei der Förderung der Wettbewerbsfähig-keit und der Dienstleistungsorientierung. Weitere Verbesserungen im FINMAG-Entwurf könnten zum Beispiel eine stärkere Stellung des Verwaltungsrates als strategisches Organ betreffen oder eine Auskunftspflichl der Finma nicht nur gegenüber dem Bundesrat, sondern auch gegenüber dem Parlament.
    Und es ist kaum einzusehen, warum die beaufsichtigten Institute durch Gebühren nicht nur die Betriebskosten der neuen Behörde zu decken, sondern auch die Reserven zur Abdeckung von Haltungsrisiken aufgrund fehlerhafter Aufsichtstätigkeit der Behörde zu äufnen hätten.
    Zentral für die künftige Bedeutung der Finma wird auch die personelle Zusammensetzung der neuen Behörde, insbesondere des Verwaltungsrates sein. Es wird viel davon abhängen, wen der Bundesrat in dieses Gremium wählt. Will die Finma sowohl bei Beaufsichtigten wie bei internationalen Partnerbehörden über die nötige Anerkennung und Autorität verfügen, müssen mehrere Exponenten mit langjähriger und internationaler Praxis in der Finanz- und Versicherungsbranche in dem Gremium vertreten sein.
    Mit der Wahl von Eugen Haitiner zum neuen Präsidenten der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK) auf den 1. Februar 2006 hat der Bundesrat ein positives Signal gesetzt. Als Führungspersönlichkeit mit überzeugendem Leistungsausweis bei einem grossen Akteur der Finanzindustrie verfügt er über die nötigen Fachkenntnisse und ein nationales und internationales Netzwerk. Erste Äusserungen anlässlich der Präsentation des Jahresberichts der EBK Ende April dieses Jahres stimmen durchaus zuversichtlich.
    Ebenfalls als positives Signal zu werten ist die Aussage von Finanzminister Hans-Rudolf Merz, wonach der Personalbestand der neuen Behörde nicht höher sein soll als der Bestand der bisherigen drei Arntsstellen, also zwischen 250 und 300 Stellen.
Banken und Versicherungen wollen eine möglichst gute statt eine möglichst umfangreiche Regulierung. Dies liegt auch im Interesse der Kunden und der Steuerzahler. Die neue Finanzmarktaufsicht soll mit ihrer Tätigkeit Innovation und unternehmerischen Mut fördern und dabei nötige Sicherungen vorsehen. Sie darf aber keinesfalls die Finanzindustrie, die immer flexibler auf die rasch sich wandelnden Märkte reagieren muss, mit Bürokratie abwürgen. Schliesslich trägt diese Branche massgeblich zum Wohlstand in der Schweiz bei. Die Zielsetzung für den Aufbau der neuen Behörde muss deshalb ambitiös sein und gilt für die Politik und die Wirtschaft gleichermassen: Die beste Regulierung für den besten Finanzplatz der Welt.

Der Fahrplan für die Finma
Am 1. Februar 2006 hat der Bundesrat seine Botschaft für eine neue Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (Finma) präsentiert. Die Eidgenössische Bankenkommission (EBK), das Bundesamt für Privatversicherung (BPV) sowie die Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei sollen in einer Behörde vereinigt werden. In den nächsten Monaten wird das Parlament darüber beraten. 2008 könnte die neue Behörde ihre Arbeit aufnehmen, (rbu)